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Die Funktionalität von Wirtschaftskriminalität

  • Chapter
Das Verhältnis von Kriminalität und Ökonomie
  • 1252 Accesses

Zusammenfassung

Dieses Kapitel beginnt mit einer kurzen Einführung in den soziologischen Begriff der Funktionalität sowie dessen Anknüpfungspunkte an die ökonomische Literatur (7.1). Danach werden Probleme bestimmt, für deren Bewältigung strafbare Handlungen als funktional angenommen werden können. Den Ausgangspunkt der Betrachtung bildet dabei die Ebene der Akteure (7.2), für die ein die Kriminalität definierender Handlungsrahmen vorausgesetzt wird, gegen den zum Vorteil des Unternehmens verstoßen wird. Hier wird die ökonomisch motivierte wirtschaftskriminelle Tat als eine Ausweitung des unternehmensinternen Kontrollanspruches in den Markt hinein interpretiert, um die Unwägbarkeiten des Marktes besser oder vollständig beherrschen zu können. Verschiedene Strategien, mit denen dieses Ziel verfolgt werden kann, werden exemplarisch ausgeführt.

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Notes

  1. 1.

    Vgl. 3.4.

  2. 2.

    Lehner 2011: 45; Durkheim 1995 [1895]: 190 ff.

  3. 3.

    Wittig 1993: 65. Allerdings gibt es in der Soziologie neben dem Holismus auch die Auffassung, dass sich soziale Strukturen und individuelles Verhalten wechselseitig beeinflussen, vgl. Lehner 2011: 49.

  4. 4.

    Daheim 1993: 57.

  5. 5.

    Merton 1967: 76. Gukenbiehl, Scherr 2010: 287.

  6. 6.

    Gukenbiehl, Scherr 2010: 287; Daheim 1993: 31; Merton 1967 [1949]: 73 ff.

  7. 7.

    Lehner 2011: 45.

  8. 8.

    Baßler, Heinrich, Utecht 2010: 31; Priebram 1998: 330 f.; Wittig 1993: 63. Basu (2008: 586) weist völlig zu Recht darauf hin, dass es makroökonomische Modelle gibt, die nicht mikroökonomisch fundiert sind, also auch nicht auf individuelle Wahlentscheidungen rekurieren.

  9. 9.

    Anders beispielsweise der monetäre Keynesianismus, dessen Forschungsprogramm eine monetäre Theorie der Produktion ist, vgl. Riese 2001a: 257 ff.

  10. 10.

    Vgl. 4.

  11. 11.

    Im Original kursiv hervorgehoben, vgl. Merton 1967 [1949]: 78.

  12. 12.

    Merton (1967 [1949]: 114 ff.) unterscheidet zwischen latenten, von den Akteure nicht intendierten Funktionen, und manifesten, von den Akteure intendierten Funktionen.

  13. 13.

    Durkheim 1995 [1895]: 68.

  14. 14.

    Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben 2003: 399.

  15. 15.

    „Nachlässigkeiten bei der Privatisierung“ lassen sich nicht mit dem § 266 StGB lösen, Thomas 2002: 797.

  16. 16.

    Sinn, Sinn 1993: 104.

  17. 17.

    Bischoff, Wiepen 2010: 500.

  18. 18.

    Vgl. 6.1.1.

  19. 19.

    Maaßen 2002: 143.

  20. 20.

    Die Treuhandanstalt bestand nur bis zum 31.12.1994, daher muss hier die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) gemeint sein, die ab dem 01.01.1995 tätige Nachfolgeorganisation.

  21. 21.

    Williamson widmet sich dem Problem der Integration von Unternehmen verschiedener Produktionsstufen anhand US-amerikanischer Daten, vgl. derselbe 1990: 97f, 119f.

  22. 22.

    Einige ostdeutsche Werften haben in der Wendezeit bewusst Verlustaufträge akquiriert, da man sich von vollen Auftragsbüchern bessere Privatisierungschancen erhoffte, vgl. 6.1.2.4.

  23. 23.

    Raab 2002: 117; Hickel, Priewe 1994: 72; Heseler, Löser 1992: 9 f.

  24. 24.

    Vg. 6.3.1.

  25. 25.

    Vgl. 6.2.2.3.

  26. 26.

    Sinn, Sinn 1993: 57, 136 f.

  27. 27.

    Etwas unspezifisch schreibt Ensser (1998: 126) davon, dass die Tätigkeit erfahrener West-Manager in ostdeutschen mittelständischen Unternehmen für diese „aber nicht immer schadlos“ verlaufen sei.

  28. 28.

    Gewerkschaftsfunktionär, 7-3(1)-2 2497/2550. Vgl. auch Kurze, Steiner 1999: 106 ff..

  29. 29.

    Es werden vergleichsweise geringe Beträge von zwei Zahlungen von 5.000 DM genannt, Gewerkschaftsfunktionär, 7-3(1)-2 2481/2550.

  30. 30.

    Schröder (2009: 196, 202). Im März 2009 wurde das Werk von den ehemaligen Motorrad-Rennfahrern Martin Wimmer und Ralf Waldmann übernommen.

  31. 31.

    Roesler 2003a: 84.

  32. 32.

    Hickel, Priewe 1994: 72. Auch Kooperationsvereinbarungen können zur Informationsbeschaffung eingesetzt werden, wie Raab (2002: 117) am Beispiel des Bremer Vulkan Verbundes beschreibt.

  33. 33.

    Es waren 25 % des Abwicklungsgewinnes jedoch mindestens 5 Millionen DM vereinbart, 1-3-1 522/551.

  34. 34.

    Eine knappe Darstellung der Defizite der Treuhandanstalt finden sich in Hickel, Priewe 1994: 62 ff. Auf den Seiten 161 ff. werden die verschiedenen Finanzierungsquellen, Darlehen und Besteuerung etc. in Hinblick auf die Verteilungswirkungen dargelegt.

  35. 35.

    Nemitz 1993: 363.

  36. 36.

    Der Nettoverkaufserlös ist der Erlös, der nach Abzug der Aufwendungen übrig bleibt. Übersteigen die Aufwendungen den Verkaufspreis, wird der Nettoerlös negativ.

  37. 37.

    Hickel, Priewe 1994: 54.

  38. 38.

    Hickel, Priewe 1994: 50, 71 ff.

  39. 39.

    Archibald 1987: 357. Dagegen ist die Betriebswirtschaftslehre weniger an gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen interessiert, jedoch an den verschiedenen Aspekten, wie Gewinne maximiert werden können.

  40. 40.

    Schierenbeck 2003: 23; Corsten 2000: 697.

  41. 41.

    Coase 1990a: 34. Der Begriff „selbstregulierend“, mit dem in der Ökonomik üblicherweise eine fehlende Notwendigkeit des staatlichen Eingriffes in die marktförmige Koordination bezeichnet wird, ist irreführend: Diese Koordinationsform zeichnet sich gerade dadurch aus, dass externe Einflüsse nach ihren Gesetzmäßigkeiten verarbeitet werden. Ob es sich bei einem zu verarbeitenden Einfluss auf ein natürliches Ereignis, wie beispielsweise eine Dürre, die sich auf landwirtschaftliche Erträge auswirkt, oder um einen sozialen Eingriff in Form einer juristischen Normierung handelt, die in ökonomische Handlungen eingreift, dafür ist diese Koordinierungsform blind. Eine ökonomische Selbstregulierung wird daher durch staatliche Eingriffe nicht unterbunden, sondern im Gegenteil werden diese nach ökonomischen Gesetzmäßigkeiten innerhalb der Ökonomie verarbeitet.

  42. 42.

    Coase 1990a: 34 f.

  43. 43.

    Masten 1991: 197 f.

  44. 44.

    Williamson 1990: 74; Archibald 1987: 357.

  45. 45.

    Williamson 1990: 86.

  46. 46.

    Kritisch dazu Dunn (1992: 199 f.), der gegen diese strikte Dichotomie anführt, dass die externe und die interne Koordination weniger ausschließlich und wettbewerblich („not so much substitution and competition), sondern ergänzend (complementarity) aufzufassen sind. Außerdem sei die Argumentation tautologisch, da die Begründung, warum es Unternehmen gibt, unzulässig mit ihrem bloßen Vorhandensein verknüpft wird, ebenda.

  47. 47.

    Suchanek 2010: 61; Lin-Hi 2009:68; Maurer 2001: 66 f. Nach Albach (2007: 4) setzen unvollständige Verträge die Akzeptanz der Rechtsordnung voraus, da gegebenenfalls eine zivilrechtliche Einigung angestrebt werden muss.

  48. 48.

    Williamson 1990: 34. Maurer 2001: 66 f.

  49. 49.

    Williamson 1990: 75, Fn. 1. Ähnlich bereits Marx: (1965 [1862/63]: 364): „Verdankt die praktische Chemie nicht ebensoviel der Warenfälschung und dem Bestreben, sie aufzudecken, als dem ehrlichen Produktionseifer? Das Verbrechen, durch die stets neuen Mittel des Angriffs auf das Eigentum, ruft stets neue Verteidigungsmittel ins Leben und wirkt damit ganz so produktiv wie strikes auf die Erfindung von Maschinen“. Shover, Hochstetler (2007: 117) führen die Zunahme von Wirtschaftskriminalität in den letzten Jahren darauf zurück, dass die zur Abwehr einer Schädigung entwickelten Instrumente hinter einer Zunahme der kriminellen Möglichkeiten zurückgeblieben sind.

  50. 50.

    Opp 1975: 96 ff. In Opp (1983: 3, 6) wird die Verbreitung von Wirtschaftskriminalität am Beispiel der Vermarktung von Schlachtvieh beschrieben. Von einer Sogwirkung, die von der Wirtschaftskriminalität ausgeht, sprechen Schwind (2007: 437) und Dannecker (2004: 21) und am Beispiel der Korruption Janke (2008: 153); Bannenberg, Schaupensteiner 2004: 41 sowie Bannenberg 2002: 370. Dagegen hält Richter eine Sogwirkung für nicht bewiesen und allenfalls in Teilbereichen plausibel, derselbe 2006: 148.

  51. 51.

    Opp (1983: 1 ff.) beschreibt unter dem Begriff der „Manipulation“ illegale Praktiken von Versandschlachtereien.

  52. 52.

    Täuschungsdelikte „aus betriebsegoistischen Motiven“ waren in der DDR unter den Begriffen „Falschmeldung“ und „Vorteilserschleichung“ bekannt, vgl. Autorenkollektiv 1989: 271 ff. So wurde über die Planerfüllung und die eigenen Produktionsmöglichkeiten seitens der VEBs getäuscht. Notwendig zielten diese jedoch nicht auf eine Beeinflussung einer marktförmigen, sondern der administrativen Koordinierung. Vgl. auch Roesler 1993b: 10 f. In Busch (1997: 41) findet sich eine Aufzählung allgemein ökonomisch motivierter Delikte sowie Delikte, die es „nur im Staatssozialismus gab wie (kollektiver) Betrug bei der Planerfüllung, Leistungsabrechung und Qualitätskontrolle, Fälschung der Statistik“. Krakat (1993: 19) spricht von manipulierten Plankennziffern und illegalen Warenlagern.

  53. 53.

    Bei einem Angebotskartell auf den Angebotspreis und beim Nachfragekartell auf den Nachfragepreis.

  54. 54.

    Nicht nur von historischem Interesse die Ausführungen über die so genannten Brotverfälschung bei Marx 1972 [1867]: 263 ff.

  55. 55.

    Techmeier 2006: 84 f.

  56. 56.

    Dietz 1998: 29.

  57. 57.

    Dietz 1998: 31.

  58. 58.

    Tatsächlich kann von dem Vorhandensein von Geld gar nicht abstrahiert werden, sollen die Gesetzmäßigkeiten einer Geldwirtschaft untersucht werden, vgl. Riese 2000: 102 ff. und Riese 1995: 47.

  59. 59.

    die tageszeitung vom 12.07.2001 zitiert nach Gerstenberger 2001: 457.

  60. 60.

    Ohne expliziten Bezug aufs Ausland.

  61. 61.

    Bremische Bürgerschaft 1998: 726, 730.

  62. 62.

    Bis zum 12.01.1987 war Hennemann im Aufsichtsrat, ab 01.03.1987 im Vorstand des BVV, dessen Vorsitz er am 29.10.1987 übernahm, vgl. Kiesel 1997: 104 f.

  63. 63.

    Raab 2002: 107. US-amerikanische Daten belegen, dass umgekehrt Unternehmen einer regulierten Branche sich Aufsichtsratsmitglieder mit einem politischen Hintergrund suchen, vgl. Helland, Sykuta 2004: 191.

  64. 64.

    Ergänzt um den Vorbehalt, „soweit dies im Rahmen seiner Verpflichtungen nach Gesetz und Satzung gegenüber der Bremer Vulkan AG möglich ist“, zitiert nach Kiesel 1997: 120.

  65. 65.

    Kiesel 1997: 103 f.

  66. 66.

    Westerburg 2002: 100.

  67. 67.

    Bremische Bürgerschaft 1998: 179 f. Nach Raab (2002: 118, 132 f.) wurde befürchtet, dass der Bremer Vulkan Verbund eine Übernahme der ostdeutsche Werften auch anstrebte, um seinen Einfluss auf die norddeutschen Landesregierungen zu erhöhen.

  68. 68.

    Auf die Frage, ob das Reparaturgeschäft im Werftbereich lukrativer sei als das Neubaugeschäft, antwortete ein Beschuldigter: „Ja, […] weil der Reeder nicht beurteilen kann, was es kostet. Es ist genauso […], wenn Sie Ihr Auto in die Werkstatt bringen“ (5-4-1 1096/1102). Ein schönes Beispiel für die Möglichkeit, aus Informationsasymmetrien Profit zu ziehen.

  69. 69.

    Pröschold, ohne Jahr, allerdings wird hier 1990 als Beginn genannt. Der Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Bremer Vulkan“ datiert den Beginn auf 1989, vgl. Bremische Bürgerschaft. 1998: 736. Eine Einschätzung, die auch von einem ehemaligen Mitarbeiter der Treuhandanstalt geteilt wird (11-1-5 538/548). Ein Mitarbeiter der Stabsstelle sagte aus, dass dem BVV aufgrund dessen finanzieller Situation die Beihilfen für die Ostwerften gar nicht hätten anvertraut werden dürfen (3-1-5 4968/4979).

  70. 70.

    Landtag Mecklenburg-Vorpommern 1993: 30.

  71. 71.

    Dieser Zusammenhang kann unter dem Stichwort Vollständige Konkurrenz (Perfect Competition) in beliebigen ökonomischen Nachschlagewerken nachvollzogen werden, beispielsweise Roberts 1987: „the theory of perfect competition holds a dominant market share: no set of ideas is so widely and successfully used by economists as is the logic of perfectly competitive markets,“ ebenda: 837.

  72. 72.

    Feess-Dörr 1991: 80.

  73. 73.

    Vaggi (1987: 334) gibt eine knappe Darstellung der Diskussion des „market price“ mit weiteren Nachweisen.

  74. 74.

    Marx 1989 [1894]: 206 f.

  75. 75.

    Berger 2003: 146; Ruben 1998: 53. Die gravierenden Unterschiede zwischen neoklassischer und marxistischer Preistheorie sollen hier nicht diskutiert werden, es geht hier ausschließlich um die postulierte Wirkung der Konkurrenz, vgl. Pies 2005: 22f. und Dobb 1977: 172.

  76. 76.

    Kamien 1987: 346. Dort finden sich weitere Nachweise zum Komplex Monopolgewinne und die Finanzierung von Innovationen.

  77. 77.

    Schumpeter 1997: 100 f.

  78. 78.

    Schumpeter 1993: 147. Sein direktester „kriminologischer“ Bezug findet sich dort in der Fn. 20. Auch Ruggiero bezieht von Schumpeter wichtige Anregungen, derselbe 1996: 54 ff.

  79. 79.

    Archibald 1987: 359.

  80. 80.

    Schumpeter 1993: 146 f.

  81. 81.

    Schumpeter entzieht sich der Bewertung eines Kartellsystems mit den Worten, diese sei „ein äußerst heikles Problem“, Schumpeter 1993: 150.

  82. 82.

    Ähnliche Überlegungen finden sich auch bei Dobb 1925: 14, 41, 123, 162 ff.

  83. 83.

    Kamien 1987: 346.

  84. 84.

    Coase 1990a: 9.

  85. 85.

    Aufderheide 2000: 145.

  86. 86.

    Kitch (1995: 15) nennt drei unterschiedliche Typen von Economic Crime: 1) Eigentumsdelikte, 2) Steuerdelikte und 3) Verstöße gegen Regulierungen des Wirtschaftslebens (Regulatory Crime).

  87. 87.

    Ruggiero 2000: 92 ff.

  88. 88.

    Schumpeter 1993: 140.

  89. 89.

    North 1992: 43 f.

  90. 90.

    Priddat 1995: 235.

  91. 91.

    North 1992: 55.

  92. 92.

    Homann 2002. Natürlich auch im Ordoliberalismus, der ordnungspolitische Vorstellungen bereits im Namen trägt.

  93. 93.

    North 1992: 44.

  94. 94.

    Inwieweit innerhalb einer Familie eine Umverteilung akzeptiert wird, muss hier nicht beachtet werden.

  95. 95.

    In den USA ist die Entlassung von Angestellten, die Hinweise über das eigene Unternehmen an die Strafverfolgungsbhörden geben, üblich, vgl. Alford 2007: 223 m.w.N; Feuerstein 2007: 39. Friedrichs 2007: 20 ff.; Nagel 2007: 171, 179. Nach Bannenberg (2002: 376) sind in Deutschland kaum Fälle von Whistelblowern bekannt, doch schreibt Gänßle, dass auch hier zu Lande ihre Entlassung üblich ist, derselbe 2007: 266.

  96. 96.

    Adverse publicity ist da am stärksten, wo ein erneuter Markteintritt mit prohibitiv hohen Kosten verbunden ist und daher für Einzeltäter oft mit geringerer Sanktionswirkung behaftet, da ein einzelner Unternehmensberater mit Reputationsproblemen seine Firma leichter wechseln kann, als ein gut eingeführter Markenartikelhersteller, so ein Gewerkschaftsvertreter (7-3(1)-2(2) 1470/1544).

  97. 97.

    So der leitende Oberstaatsanwalt Kapischke, der anlässlich einer Tagung der Friedrich Ebert Stiftung: „Halbherzig — Korruptionsbekämpfung in Deutschland“ am 08.09.2003 über den Kölner Müll-Skandal referierte.

  98. 98.

    Frehsee (1996: 229) spricht davon, dass es aussichtslos sei, strafrechtlich Normen durchsetzen zu wollen, die von keiner kulturellen Überzeugung getragen werden.

  99. 99.

    Vgl. 7.3.1.

  100. 100.

    Hierzu müssen die vielen vergeblichen Proteste gegen die Privatisierungsarbeit der Treuhandanstalt zählen. Einige Beispiele dieser Proteste: Nach tageszeitung vom 01. Juli 1992 hätten sich fast jede Woche Demonstranten vor der Treuhandzentrale versammelt. Gleich 300 Menschen belagerten die Treuhandzentrale anlässlich der Schließung der Kaligrube in Bischofferode. Hier wurde bei einer Auseinandersetzung mit der Polizei eine Person verletzt, vgl. auch tageszeitung vom 08. September 1993. Die vermutlich spektakulärste Aktion seitens der Arbeitnehmer überlegten sich junge Gewerkschafter, die den Zugang zur Treuhandzentrale unter dem Motto „Industrie statt Grundstücksspekulation“ zugemauert hatten, tageszeitung vom 27. November 1991. Zweifellos waren diese Proteste in Ausmaß und Umfang der Treuhandanstalt unangenehm, aber sie konnten den Verlauf der Privatisierungen nicht beeinflussen, sondern wurden von der Treuhandanstalt hingenommen, vgl. Seibel 2005: 487.

  101. 101.

    Allerdings seien in den neuen Bundesländern Beihilfen auch in Betriebe geflossen, bei denen zum Zeitpunkt der Zahlung die subventionierende Seite bereits von einer langfristig unvermeidbaren Schließung ausging, um den sozialen Frieden zu wahren, so ein interviewter Gewerkschaftsvertreter (7-8-1 2423/2461).

  102. 102.

    Mit der Zunahme von Verbraucherkampagnen zur Durchsetzung von Sozial- und Umweltstandards gelingt es Pressure Groups teilweise, auch Einfluss auf das Glied einer Produktionskette zu nehmen, das als Zulieferer dem Endverbraucher nicht notwendig bekannt ist.

  103. 103.

    So zwei Gewerkschaftsrepräsentanten: 7-8-1 2069/2096 und 7-3(1)-2(2) 2621/2738 über ihre Einschätzung zu der Reaktion der Belegschaft auf etwaige Normbrüche ihrer Arbeitgeber.

  104. 104.

    Payne 2003: 60 ff. diskutiert das von Sykes, Matza (1968 [1957]) publizierte Theorem der Neutralisation im Zusammenhang mit Wirtschaftsstrafsachen und Höffling (2002: 193, 203 ff.) in Hinblick auf seine Anwendbarkeit auf Korruptionsdelikte. Für eine Diskussion des Theorems der Neutralisierungstechniken, vgl. Hefendehl 2005: 449 ff.

  105. 105.

    Nach Sesser (1997: 19) ersetzt die „Wirtschaftsmoral oder genereller Berufsmoral“ die Moral der Gemeinschaft.

  106. 106.

    So erhalten Amtsträger einschließlich der Ingenieurbüros üblicherweise zwischen 2 und 5 % der Auftragssumme bei beschränkt ausgeschriebenen oder direkt vergebenen Bauaufträgen, so Schaupensteiner 2002: 114.

  107. 107.

    Bei wirksamen formlosen Beschränkungen muss es sich um tradierte Beschränkungen handeln, da ihr Bestand nur durch ihre Akzeptanz, nicht aber durch eine staatliche Durchsetzung erfolgen kann.

  108. 108.

    Am Beispiel der illegalen Einsparung von Lohn- und Lohnnebenkosten und der illegalen Beschäftigung beschreiben Ulber (2002: 211) und Marschall (2003: 3) eine Verallgemeinerung des Bruchs strafrechtlicher Normen.

  109. 109.

    So sinngemäß ein Unternehmer aus einer Studie von Maccaulay, die Williamson 1990: 12 zitiert.

  110. 110.

    Fischer 2001: 41.

  111. 111.

    Laut den von Sereide befragten norwegischen Unternehmensrepräsentanten verhindert die Sorge um zukünftige Geschäftsabschlüsse auch dann einen Hinweis an die Strafverfolgungsbehörden, wenn es keine direkten Kontakte zwischen dem repräsentierten Unternehmen und dem korrupten Unternehmen gibt, vgl. dieselbe 2008: 4008 und 2006: 399.

  112. 112.

    Die Untersuchung von Altenhain et al. (2007: 66 f.) kommt zum Ergebnis, dass zwar 74 % der befragten Strafverteidiger eine Absprache anstreben, um das Medieninteresse im Interesses des Mandanten zu reduzieren, jedoch ist es nur für 12,2 % ein Hauptgrund, eine Absprache anzustreben.

  113. 113.

    „Die Prangerwirkung des Strafverfahrens“ (Jung 1986: 892) ist seit langem Gegenstand der juristischen Literatur, ebenda mit weiteren Nachweisen.

  114. 114.

    Witt führt das Konzept des ehrbaren Kaufmanns auf Luca Pacioli (1445-1517) zurück und nennt eine Hamburger „Versammlung eines ehrbaren Kaufmanns e.V.“ aus dem Jahre 1517, derselbe 2007: 91. Zur juristischen Bedeutung der Figur des ehrbaren Kaufmanns, vgl. Kirchhof 2011: 91.

  115. 115.

    Pingel 2001: 344.

  116. 116.

    Ich ziehe den Begriff „wirtschaftsfern“ dem Begriff „wirtschaftsfremd“ vor, da wirtschaftlichem Kalkül allgemein nichts „fremd“ ist, was einen pekuniären Vorteil oder Nachteil bringen kann.

  117. 117.

    Vgl. Fn. 604.

  118. 118.

    Die würde dem unter Unternehmensrepräsentanten üblichen Verzicht auf Strafanzeige entsprechen, wie ihn Sereide beschreibt, dieselbe 2008: 408, 412 f.

  119. 119.

    Bussmann, Lüdemann 1995: 59 ff.

  120. 120.

    Vgl. zu Absprachen beziehungsweise dem „Deal“: Bussmann, Lüdemann 1995. Theile 2010a: 148, 2009: 215; 2005a; Meister 2007; Niemayer 2006 und Gieg 2004.

  121. 121.

    Financial Times Deutschland vom 27.11.2003, so auch die Staatsanwälte 1-4-1 (3087/3090) und 7-1 (1139/1226). Saliger 2000: 563; Dierlamm 1997: 536; Kohlmann 1980: 228; Meyer 1954: 337.

  122. 122.

    Staatsanwalt 1-7-1 (1296/1333); Richter 10-3-1 (1281/1383); Nelles 1991: 563 ff. Thomas 2002: 800 f.; Nack 1980: 1599.

  123. 123.

    Schünemann 1998: 16. Allerdings kritisiert Schünemann (2005: 474) weniger das Gesetz als den „Zickzackkurs“ der Dogmatik. Zur gerichtlichen Auslegung, vgl. Kölbel 2008: 26.

  124. 124.

    Ein Zusammenhang zwischen einer skandalisierenden Berichterstattung und der Strafverfolgung wird in verschiedenen Interviews deutlich. So bei den interviewten Polizisten: 2-1-1 1599/1606; 2-2 213/221 und 2(3)-2-1 11260/1267; den ehemaligen Angehörigen der Treuhand internen Stabsstelle Recht: 3-1-5(2) 458/466 und 3-2(1)-1 751/753; ebenso der Strafverteidiger 9-9-1 150/158 und der Gewerkschaftsvertreter 7-2-1 1059/1074. Ein ehemaliger Mitarbeiter (3-1-2 1771/1790) berichtete, dass die relevante Berichterstattung seitens der Stabstelle genau beobachtet wurde. Dies wäre auch bei der Berliner Justiz eine gängige Praxis gewesen, sagte ein Staatsanwalt (1-4-1 1567/1576) aus.

  125. 125.

    Thomas (2002: 796 f.) und Saliger (2000: 571) sehen dagegen die Strafverfahren im Zusammenhang mit der Privatisierung als einen Versuch, den besonderen sozialen und ökonomischen Problemen der neuen Bundesländer mit einer gesteigerten Vermögensfürsorgepflicht zu begegnen.

  126. 126.

    Auch Bauer (1985: 151, Fn. 721) stellt eine geringe Neigung geschädigter Banken, Strafanzeige zu stellen, fest. Ebenso Fischer 2001: 58. Allgemein ohne speziellen Bankbezug, vgl. Janke 2008: 5 und BMI/BMJ 2006: 221. Bezogen auf Bestechungsdelikte, vgl. Bannenberg 2002: 371.

  127. 127.

    Grundlage ist die Vorrangigkeit der unternehmensinternen Aufklärung aufgrund des Rücksichtnahmegebots nach § 241 Abs. 2 BGB, vgl. Gänßle 2007: 266. In den USA ist die Entlassung eines Whistleblowers üblich, vgl. Alford 2007: 223 m.w.N; Feuerstein 2007: 39. Friedrichs 2007: 20 ff.; Nagel 2007: 171, 179; Bannenberg (2002: 376) beschreibt mit Blick auf den angelsächsischen Sprachraum Nachteile, die einem Whistleblower widerfahren können. In Deutschland sind kaum Fälle von Whistelblowern bekannt, vgl. ebenda, doch schreibt auch Gänßle (2007: 266) von der üblichen Entlassung eines Whistelblowers. Allerdings hat eine Entscheidung des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) vom Juli 2011 „die Rechtsposition von sog. ‚Whistleblowern‘ deutlich gestärkt“, vgl. Momsen et al. 2011.

  128. 128.

    Schwind 2007: 437; Dannecker 2004: 21; Marschall 2003: 3; Ulber 2002: 211. Mit Bezug auf Bestechungsdelikte: Bannenberg, Schaupensteiner 2004: 41; Bannenberg 2002: 370. Dagegen sei nach Richter (2006: 148) die so genannte Sogwirkung, die von Wirtschaftskriminalität ausginge, empirisch nicht nachweisbar und könne allenfalls in Teilbereichen plausibel gemacht werden. Auch Unternehmensrepräsentanten, deren Firmen Aufträge an korrupte Mitbewerber verloren haben, geben üblicherweise den Strafverfolgungsbehörden keine Hinweise, vgl. am Beispiel norwegischer Unternehmen: Søreide 2008: 408 und 2006: 399 f.

  129. 129.

    Vgl. 2.2.

  130. 130.

    Vgl. 7.2.1.

  131. 131.

    Bischoff, Wiepen 2010: 500 ff.

  132. 132.

    Homann, Suchanek 2000: 256. Vgl. auch Lin-Hi 2009: 31 f. Tatsächlich ist das Postulat, dass Markttransaktionen immer „im besten Interesse der Beteiligten“ durchaus voraussetzungsvoll, vgl. Koller 2008: 229 f. Beispiele für das Konfliktpotenzial einer marktförmigen Allokation sind sowohl die jüngste Debatte um die Vergütung von Top Managern (vgl. Kliemt, Schwalbach 2008: 652 f., Schmidt, Schwalbach 2007: 112) als auch die jahrzehntelange Auseinandersetzung um die Austauschbeziehungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern unter den Stichworten „Verschlechterung der Terms of Trade“ und „ungleicher Tausch“ (vgl. Menzel 2010: 97 f., 111 ff.; Nuscheler 2010: 204 f.; Durth et al. 2002: 126 f.).

  133. 133.

    Luhmann 1988: 255.

  134. 134.

    Simmel 2000: 387 f. Von Flotow (1995: 84) führt an, dass bereits für Aristoteles der „Tausch (…) nicht ethisch eingebettet ist, er ist selbst schon das gerechte Verfahren des Austauschs“. Ganz so harmonisch ist eine monetär vermittelte Transaktion jedoch nicht zwangsläufig, wie Streit süffisant formuliert, denn „nur zu leicht [verletzt das Marktergebnis, die] von der Hauswirtschaft und Stammesgesellschaft geprägten Gefühle und Überzeugungen“, derselbe 1992: 22. Polanyis The Great Transformation beschreibt Gegenbewegungen zu den sich ab dem 19. Jahrhundert ausweiteten Markttransaktionen, derselbe 1997: 102. Ähnlich Whitman, der in seinem Aufsatz Long Live the Hatred of Roman Law! nachzeichnet, dass das Zivilrecht in Westeuropa bis 1945 auf teilweise breite Ablehnung stieß, da es einer unerwünschten Ausweitung von monetär vermittelten Transaktionen zum Durchbruch verhalf, derselbe 2003: 40.

  135. 135.

    BMI/BMJ 2006: 231 f.

  136. 136.

    Gutsche, Thiel: 2001: 59.

  137. 137.

    Allerdings erlaubt eine öffentlich kommunizierte Ermittlungstätigkeit, den Blick auf die Deliktgruppen zu lenken, auf die sich die Ermittlungen konzentrieren, und ist damit von der Ressourcenzuweisung abhängig. Die dingfest gemachte Delinquenz lenkt von den ungestraften Verbrechen der Mächtigen und Reichen ab, so Reitz (2003: 90) eine Überlegung von Foucault (1994 [1975]: 361) aufgreifend. Gleichzeitig reagieren die Ermittlungsbehörden auch auf die Öffentlichkeit in Gestalt der Medien, die so einen Einfluss auf die Ressourcenzuweisung haben.

  138. 138.

    Vgl. 7.3.2.3.

  139. 139.

    Strasser, van den Brink: 2004: 245; Gutsche, Thiel: 2001: 60. Für Durkheim 1995 [1895]: 160) kann das Verbrechen auch „eine Antizipation der zukünftigen Moral sein“.

  140. 140.

    Es mag auch ökonomisch motivierte Handlungen mit dem Ziel der Verlustminimierung geben. Da es sich hierbei nicht um eine dauerhafte Strategie handeln kann, wird davon abgesehen.

  141. 141.

    Der Begriff des Allgemeininteresses ist abstrakt deskriptiv und — anders als die Begriffe „öffentliches Interesse“ und „Gemeinwohl“ — nicht normativ zu verstehen, vgl. auch Dederer 2004: 40. Allerdings lässt sich der Begriff des „Gemeinwohls“ nicht auf der Ebene des Nationalstaates operationalisieren, vgl. Offe 2002: 71 ff.

  142. 142.

    Merton 1979 [1957].

  143. 143.

    Merton 1979 [1957]: 286 f.

  144. 144.

    Merton 1979 [1957]: 293, 296.

  145. 145.

    Es handelt sich hierbei um den Ritualismus (an den institutionalisierten Mitteln wird festgehalten, obwohl das kulturelle Ziel „heruntergeschraubt“ oder ganz aufgegeben wurde), die Apathie (weder Ziele noch Mittel einer Gesellschaft werden geteilt) und die Rebellion (eine Änderungen von Zielen und Mitteln wird angestrebt), Merton 1979 [1957]: 308 ff.

  146. 146.

    Merton 1979 [1957]: 294.

  147. 147.

    Merton 1979 [1957]: 287.

  148. 148.

    Geschäftsbanken können zwar durch Kreditvergabe — also durch Gutschriften auf die Konten ihrer Kunden — Giralgeld schöpfen, doch nur mit Münzen, Noten sowie Zentralbankguthaben kann eine Geschäftsbank ihre Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralbank abbauen. Das, was gemeinhin als Geldaggregat fungiert, beispielsweise in der Zentralbankstatistik, ist in dieser monetärkeynesianischen Lesart Kasse, Stadermann 1996: 93, Fn. 51.

  149. 149.

    Lüken genannt Klaßen 1993: 18.

  150. 150.

    In systemtheoretischer Lesart werden strukturelle Beschränkungen durch den Code des jeweiligen Subsystems determiniert: Das Subsystem Wirtschaft wird durch den Code Zahlung/Nicht-Zahlung konstituiert mit der daraus resultierenden Notwendigkeit, die Zahlungsfähigkeit zu erhalten. Das Subsystem Politik wird durch den Code Macht/Nicht-Macht konstituiert, aus dem das Ziel des Machterhaltes oder -gewinnes folgt. Wie diese Anforderung in den jeweiligen Subsystemen erfüllt wird, ist nicht determiniert und damit das Feld für ökonomisch oder politisch motivierte Innovationen, vgl. Luhmann 1991: 173 f., Ziemann 2009: 469, 483 f., Brosziewski 2002: 113.

  151. 151.

    Merton 1979 [1957]: 288.

  152. 152.

    Karliczek 2007: 66; Strafverteidiger, 4-3-1 4772/4867 und Treuhandmitarbeiter, 11-1-1(2) 4644/ 4778.

  153. 153.

    Vgl. 7.2.1.

  154. 154.

    So wurden angesichts der transformationsbedingten Kriminalität die Staatsanwaltschaft II am Landgericht Berlin und bei der Polizei die ZERV (Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität) sowie innerhalb der Treuhandanstalt die Stabsstelle Besondere Aufgaben gebildet, vgl. Bischoff, Wiepen 2010: 500 ff.

  155. 155.

    Heuss 1965: 10.

  156. 156.

    Heuss 1965: 9. Auch Dobb (1925: 20, 52 ff.) trennte den aktiven Pionier von dem passiven Kapitalisten, der als Kapitalgeber auftritt.

  157. 157.

    Heuss 1965: 10.

  158. 158.

    Heuss 1965: 10.

  159. 159.

    Vgl. 4.2.

  160. 160.

    Merton 1979 [1957]: 295.

  161. 161.

    Gewinne können unter Konkurrenzbedingungen nur durch Innovationen realisiert werden, vgl. 7.3.1.

  162. 162.

    Vgl. 7.3.1.

  163. 163.

    Ein an der strafrechtlichen Kontrolle einzelner Privatisierungen beteiligter Polizist sagte aus: „Ich kann es nicht nachweisen, (…) es ist ein Eindruck, dass da [in der Treuhandanstalt] manches hausintern geregelt wurde‘“ (2-1-1 1599/1606).

  164. 164.

    Bussmann (2004: 37) geht nach Befragungen von Unternehmensrepräsentanten davon aus, dass schätzungsweise 7 % der Fälle angezeigt werden. Bezogen auf Bestechungsdelikte, Bannenberg 2002: 369

  165. 165.

    Bussmann (2004: 37), der hier wohl nur den Bereich der Angestelltenkriminalität im Auge hat und keine Straftaten zwischen Unternehmen. Denn die Möglichkeit, es könnten zukünftige Geschäftsabschlüsse durch die hohe Anzeigebereitschaft eines Unternehmens gefährdet sein, wird nicht angesprochen.

  166. 166.

    Auch Heuss beschreibt am Beispiel der Kartellbildung zwei Aspekte der Zeit: Die Zeit als Iteration, die die Gleichartigkeit verschiedener Zeitperioden beschreibt und auf die Handlungen der Menschen abfärbt (derselbe 1965: 215 ff.) und die Zeit als Mutation, die unvorhergesehene Ereignisse (Innovationen) bezeichnet, die in der Gegenwart wirken (derselbe 1965: 231 ff.).

  167. 167.

    Pfingsten 1998: 61 ff.

  168. 168.

    Sigwart, Senti 1995: 3.

  169. 169.

    Üblicherweise werden vier bis fünf Phasen unterschieden, deren Bezeichnungen variieren können, vgl. Ruppert 2001: 106. Audretsch, Feldman (1995: 2) nennen in Rekurs auf Williamson lediglich drei Phasen.

  170. 170.

    Hax, Majluf 1991: 221.

  171. 171.

    Hax, Majluf 1991: 221.

  172. 172.

    Oberender 1975: 132.

  173. 173.

    Hax, Majluf 1991: 221.

  174. 174.

    Ruppert 2001: 109; Hax, Majluf 1991: 205.

  175. 175.

    Oberender 1975: 137.

  176. 176.

    Hax, Majluf 1991: 2; Oberender 1975: 137.

  177. 177.

    Porter 1999: 220; Sigwart, Senti 1995: 7; Hax, Majluf 1991: 224 ff. Ein bedeutender Kritikpunkt an dem Lebenszykluskonzept ist, dass es unternehmerische Entscheidungen fehlleiten kann, da es zu mechanisch ist. Tatsächlich sei immer zu prüfen, ob es ein strategisches Vorgehen gibt, das es beispielsweise erlaubt, von einer Reifephase in eine Wachstumsphase zurückzukehren, vgl. Sigwart, Senti 1995: 11; Hax, Majluf 1991: 226; Porter 1990: 220 f. Allerdings betonen auch die Vertreter eines Lebenszyklus’ aktive unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten, vgl. Heuss 1965: 89; Oberender 1975: 132.

  178. 178.

    Pfingsten 1998: 67; Auch Sigwart und Senti (1995: 12) lehnen das Model des Lebenszyklus’ keineswegs ab.

  179. 179.

    Sigwart, Senti 1995: 8 f.

  180. 180.

    Oberender 1975: 133.

  181. 181.

    Ruppert 2001: 110; Oberender 1975: 133.

  182. 182.

    Oberender 1975: 133.

  183. 183.

    Audretsch, Feldman 1992: 6 f., 12.

  184. 184.

    Albert 1998: 219.

  185. 185.

    Dies galt für den gesamten westeuropäischen Schiffbau, Hax, Majluf 1991: 212.

  186. 186.

    In dieser Perspektive ist es, angesichts der geringen internationalen Wettbewerbsfähigkeit US-amerikanischer stahlproduzierenden Unternehmen nur folgerichtig, dass einer ihrer Repräsentanten in einer Corporate Crime-Studie sagt: „There are no purists in survival mode,“ vgl. Simpson 2002: 8.

  187. 187.

    Der Shareholder-Ansatz umfasst wiederum unterschiedliche Konzepte, mit denen eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes im Interesse der Shareholder bewertet wird, vgl. Schmeisser et al. 2009: 10 ff.

  188. 188.

    Malik 2004: 66 ff.

  189. 189.

    Smallman (2004: 85) zählt die Shareholder explizit zu den Stakeholdern.

  190. 190.

    Laut Malik (2004: 63) kam die Frage, wem gegenüber das Topmanagement verantwortlich sei, erstmals 1952 bei General Electrics auf und stellt den historischen Vorläufer des Stakeholder-Ansatzes dar. Allerdings bliebe die Frage damals unbeantwortet. Rodin kritisiert generell das Konzept des Stakeholders, da es beispielsweise dem Management zukommt, unterschiedliche Interessen auszubalancieren, obwohl sie doch ihrerseits eigene Partikularinteressen haben, derselbe 2006: 563.

  191. 191.

    Tatsächlich ist es nicht der Baum, sondern allenfalls der Umweltschützer, der den behaupteten Einfluss auf ein Unternehmen nimmt, vgl. Smallman 2004: 85.

  192. 192.

    Benninghaus, Rabbe 2003: 226. Der dort benutzte Begriff der Institutionen wurde von mir durch Organisationen ersetzt, um eine Abgrenzung zu dem bisherigen Institutionenbegriff zu ermöglichen. Der Term Organisation umfasst sowohl öffentliche Körperschaften, Rechtspersonen des Wirtschaftslebens als auch Anstalten des Bildungswesens, North 1992: 5.

  193. 193.

    Dies entspricht nur scheinbar der von Lin-Hi (2009: 16 f.) beschriebenen „instrumentellen Argumentationsfigur“, die er einer „normativen Argumentationsfigur“ gegenüberstellt. Denn normativ motivierte Stakeholder können gegenüber einem Unternehmen durchaus wirkmächtig werden, dann aber schlägt sich eine normative Argumentationsfigur auch in der „instrumentellen Argumentationsfigur“ eines Unternehmens nieder. Somit ist die Dichotomie nicht trennscharf.

  194. 194.

    Lin-Hi (2009: 21) diskutiert die Probleme, „zwischen gesellschaftlich legitimierten und nichtlegitimierten Stakeholderinteressen“ zu unterscheiden.

  195. 195.

    Benninghaus, Rabbe 2003: 227.

  196. 196.

    Malik 2004: 68. Gewinne durch Verkäufe bei fallenden Aktienkursen können in der Baisse am Terminmarkt gemacht werden: Der Verkäufer geht zum Zeitpunkt t1 die Verpflichtung ein, eine bestimmte Aktie zum Preis P1 zum Zeitpunkt t2 zu liefern und erhält dafür P1 in t1. Ist am Tage der Fälligkeit, t2, an dem er die Aktie selber vor der Übergabe erwerben muss, ihr Preis, P2, gesunken \(({P_2} = {P_1} - {\rm X})\) entspricht die Differenz (x) seinem Gewinn (G): \(G = {P_1} - {P_2} = {P_1} - ({P_1} - X) = X\).

  197. 197.

    Rauschenberger 2002: 21.

  198. 198.

    Knoll, Wenger 2009: 1616 f.; Rauschenberger 2002: 21; Wenger, Knoll 1999: 436 f.

  199. 199.

    Bonin 2003: 71.

  200. 200.

    Rauschenberger 2002: 27 f.

  201. 201.

    Eine Auffassung, die Malik 2004 vertritt.

  202. 202.

    Auch Rodin kritisiert die Vorstellung zweier zu wählender Konzepte, allerdings argumentiert er mit logischen Inkonsistenzen der jeweiligen Konzepte, derselbe 2006: 562 ff.

  203. 203.

    Rodin 2006: 563.

  204. 204.

    Malik 2004: 60. Ähnlich Wenger, Knoll die feststellen, dass die Berufung auf den Shareholder Value dazu führen kann, dass sinnvolle Investitionen unterbleiben, wenn sie mit einer geringen Rendite verbunden sind, während bei Prämienzahlungen für das Management erreichte oder verfehlte Renditeziele keine Rolle spielen. In diesem Fall kann „das Shareholder-Value-Prinzip als Feigenblatt für die Bereicherungsversuche des Managements“ dienen, so Wenger, Knoll 1999: 450. Friedrichs 2007: 106 f.

  205. 205.

    Roloff 2002: 84.

  206. 206.

    Grosser 1995: 225; Malik 2004: 65.

  207. 207.

    Shover, Hochstetler argumentieren (2007: 79f), dass die Zunahme von ökonomisch motivierter Devianz für finanziell angespannte Phasen in einem Abschwung ebenso wahrscheinlich ist wie für Boomphasen, in denen scheinbar jeder zu Reichtum komme. Bereits Durkheim (1997 [1897]: 275) beschrieb in seiner Selbstmordstudie, dass sowohl wirtschaftliche Aufschwünge wie Abschwünge zu anomischen Situationen führen. Allerdings wird bei Geschäften in Entwicklungländern ein Zusammenhang von Korruption und Profitabilität gesehen, vgl. Sereide 2006: 394.

  208. 208.

    Braithwaite 1985: 6. Gemessen an ihrer Verbreitung waren Aktiengesellschaften zumindest in der Vergangenheit auch in Deutschland deutlich häufiger in strafrechtliche Konflikte verwickelt als andere Gesellschaftsformen, vgl. Liebl 1984: 473.

  209. 209.

    Rauschenberger 2002: 27.

  210. 210.

    Schmidtchen 1987: 150. Wenger, Knoll 1999: 437 argumentieren gegen ein besonderes Konfliktpotenzial des Shareholder-Values; Rauschenberger 2002: 223 versucht zu zeigen, dass soziale Belange und Shareholder-Value keine Gegensätze sein müssen.

  211. 211.

    Auch Produkte, die nicht von den Endverbrauchern konsumiert werden, können sich durch eine fehlende Differenzierung und mangelnde Spielräume für die Preissetzung auszeichnen. Ein solches in der Ökonomik als homogenes Gut bezeichnetes Produkt ist beispielsweise die Dienstleistung des Öltransportes mit Tankschiffen. Hier führt nach Tolsdorf und Losen (2003: 221) die ausschließliche Preiskonkurrenz zu einem erhöhten Risiko beim maritimen Öltransport.

  212. 212.

    Williamson 1990: 335.

  213. 213.

    Liedtke 1991: 384 ff.

  214. 214.

    Liedtke 1991: 389.

  215. 215.

    Liedtke 1991: 390.

  216. 216.

    Liedtke 1991: 389. Ebenfalls wies man die Anschuldigen des Magazins Stern von sich, am Bau eines Forschungs- und Testzentrums zu Herstellung chemischer und bakteriologischer Kampfstoffe beteiligt gewesen zu sein, ebenda.

  217. 217.

    Roloff 2002: 79.

  218. 218.

    Liedtke 1991: 186.

  219. 219.

    Malik 2004: 68.

  220. 220.

    104 Baecker 2003: 130.

  221. 221.

    Die von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland durchgeführten Enteignungen waren von jeglicher Restitution ausgenommen, vgl. Roesler 1999: 258 f., 266; Seibel 2005: 397; Sinn 1996: 12.

  222. 222.

    Baecker (2003: 132 f.) spricht von einem Verbot/Tabu, die Entscheidungen von Familienmitgliedern in einem Familienunternehmen in Frage zu stellen. Hier findet sich auch ein Beispiel für eine nostalgische Regung, die zu einem ökonomischen Vorteil wird.

  223. 223.

    Baecker 2003: 132.

  224. 224.

    Bei der Erbengemeinschaft handelt es sich um die Hella Gräfin von Brandenstein-Zeppelin GBR, Liedtke 1991.

  225. 225.

    Braithwaite 1985: 6; Ruggiero 1996: 14.

  226. 226.

    Üblicherweise müssen in Aktiengesellschaften ein Drittel der Aufsichtsratssitze mit Arbeitnehmervertretern besetzt werden, §§ 76 ff. BetrVG 1952.

  227. 227.

    Pavel 1996: 166 f.

  228. 228.

    In der Unternehmenschronik des privatisierten Brandenburger Werkes fehlen unter den dort genannten Übernahmemotiven die, die sich als nicht realisierbar herausstellten, vgl. Pavel 1996: 186.

  229. 229.

    Roloff (2002: 83) nennt als Beispiel für ein Produkt, das religiösen und ethischen Auffassungen widerspricht, die Abtreibungspille Mifegyne, erwähnt aber nicht, dass ein Nicht-Vertrieb dieses Produkts ebenfalls einer ethischen Forderung, nämlich dem Selbstbestimmungsrecht ungewollt schwangerer Frauen, entgegensteht. Interessengruppen, die versuchen, auf ein Unternehmen einzuwirken, können durchaus widersprüchliche Ziele verfolgen.

    In den späten 1980er Jahren stiegen in den USA mit dem zunehmenden Verkauf halbautomatischer Pistolen deutlich die Zahl der Tötungsdelikte, so Wintemure (2000: 56 ff., 66 f.). Während die Lobby der Waffenproduzenten das Selbstverteidigungsrecht des Bürgers betonen mag, können ihre Gegner darauf hinweisen, dass die halbautomatischen Waffen die gewaltsamen Auseinandersetzungen im Drogenmarkt tödlicher gemacht haben, vgl. Reiman 2007: 17; Wintemute 2000: 52; Blumstein 2000. 39.

  230. 230.

    Schmidt, Weiß 2003: 117.

  231. 231.

    Schmidt, Weiß 2003: 117 f. Anders als Aktien, die mit der Börse über einen hochgradig transparenten Markt verfügen, müssen die Forderungen der Banken als spezifische Investitionen gelten, für die es möglicherweise keinen Markt gibt, ebenda.

  232. 232.

    Pröschold (ohne Jahr); 11-1-5 538/548.

  233. 233.

    Dyllick, Hockerts (2002: 131 f.) am Beispiel der Nachhaltigkeitsdebatte.

  234. 234.

    Inzwischen ist dieser Bereich weiter nach Ungarn verlagert worden, 5-13-1 891/924.

  235. 235.

    Liedtke 1991.

  236. 236.

    Baecker 2003: 127.

  237. 237.

    Baecker 2003: 133.

  238. 238.

    Baecker 2003: 127.

  239. 239.

    Baecker 2003: 128.

  240. 240.

    Baecker 2003: 133.

  241. 241.

    Baecker 2003: 133.

  242. 242.

    Engemann et al. 2007: 39.

  243. 243.

    Schmidt, Weiß 2003: 118.

  244. 244.

    Es geht hier nicht nur um direkten Einfluss. Kann beispielsweise mit einer erfolgten Rücksichtnahme auf die Interessen einer Gruppe der Absatz erhöht werden, wenn dies in der Werbung kommuniziert wird, dann hat diese Gruppe auch einen indirekten Einfluss.

  245. 245.

    Low, Cowton 2004: 46.

  246. 246.

    Low, Cowton 2004: 47.

  247. 247.

    Eine solche Einbindung in die Arbeit der Treuhandanstalt, versuchten die Arbeitnehmer der Treuhandbetriebe mit verschiedenen Protesten vergeblich zu erzwingen Vgl. die Beispiele für die Proteste gegen die Arbeit der Treuhandanstalt in Fn. 684.

  248. 248.

    Die im Spiegel vom 25. Juli 2005 als „Lustreisen der VW-Betriebsräte“ bezeichneten Bordellbesuche von Betriebsräten auf Kosten des Unternehmens Volkswagen, konnten nach den ersten Meldungen noch als ein Versuch der Einbindung von Stakeholdern (Betriebsräte) in das Kalkül der Geschäftsführung interpretiert werden, mit dem Ziel, die unternehmerische Dynamik zu erhöhen, Süddeutsche Zeitung vom 05. Juli 2005. In der hieß es, „dass sich der Vorstand das Wohlwollen einzelner Betriebsräte […] erkauft hat“. Doch die gewerkschaftlichen Erfolge bei Tarifverhandlungen sowie die Verflechtung von Politikern, Managern und Betriebsräten und die Existenz externer Firmen, die eine persönliche Bereicherung einzelner Manager im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei VW erlaubte, legen es nahe, hier Angestelltenkriminalität zu vermuten, vgl. Spiegel vom 25. Juli 2005.

  249. 249.

    Hayessen 2010: 17; Budde 2006: 5518; Wöhe (2008: 84) nennt neben strategischen und operativen auch taktische Ziele, die bezüglich des Planungszeitraumes zwischen den erstgenannten liegen. Strategische Ziele werden von der Unternehmensleitung, die operative Ziele jedoch von der unteren Führungsebene beschlossen, so Wöhe (2008: 84). Aus diesem Grund ist beispielsweise auch die Übernahme der ostdeutschen Werften mit dem Ziel einen Staatskonzern zu verhindern, ein strategisches Ziel, obwohl es im Moment der Übernahme erreicht wurde.

  250. 250.

    Hayessen 2010: 17; Budde 2006: 5518; Wöhe 2008: 84.

  251. 251.

    Gewinne sind die Differenz aus Erträgen und Kosten, vgl. Gabler Wirtschaftslexikon 1993: 1362.

  252. 252.

    Vgl. 7.3.1. und 7.5.1.

  253. 253.

    Ein Staatsanwalt (1-4-1 518/535) spricht von der Verpflichtung „blühende Landschaften zu schaffen.“

  254. 254.

    Techmeier 2010: 433 ff.

  255. 255.

    Umweltschützer können beispielsweise als Vikare der Umwelt auftreten.

  256. 256.

    Nach Dylleck, Hockerts (2002: 134) könnten auch bei widersprüchlichen Interessen Unternehmensentscheidungen (wie beispielsweise Werkschließungen) so kommuniziert werden, dass sie die Zustimmung der Stakeholder finden.

  257. 257.

    Merton 1979 [1957]: 287.

  258. 258.

    Ein prominentes Beispiel für ein außerökonomisches Interesse an der Tätigkeit von Unternehmen ist der Umweltschutz.

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Techmeier, I. (2012). Die Funktionalität von Wirtschaftskriminalität. In: Das Verhältnis von Kriminalität und Ökonomie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19255-0_7

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