Zusammenfassung
Eine Diskussion über das „Für“ oder „Wider“ der Inklusion im Bereich schulischer Bildung ist müßig. Seit die Vereinten Nationen im Art. 24 ihrer Behindertenrechtskonvention unter anderem festgelegt haben, dass „Menschen mit Behinderungen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen“ und „Zugang zu einem inklusiven (integrativen) hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben müssen“, diese Konvention aufgrund eines Bundesgesetzes seit dem 26. März 2009 in ganz Deutschland bindendes Recht darstellt und der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 01. Dezember 2010 einstimmig beschlossen hat, dementsprechend die Rechte von Menschen mit Behinderungen „für alle Lebensbereiche umzusetzen“, kann in der kommunalen Schulentwicklungsplanung nicht länger über das „Ob“, sondern allenfalls nur noch über das „Wie“ diskutiert und über die Wege zu seiner Umsetzung gestritten werden.
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© 2012 VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden
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Wicking, U. (2012). Auf dem Weg zur Inklusion – Die Bochumer Schulentwicklungsplanung stellt sich der Herausforderung. In: Balz, HJ., Benz, B., Kuhlmann, C. (eds) Soziale Inklusion. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19115-7_18
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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Online ISBN: 978-3-531-19115-7
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