Kunst im Strafrecht
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Zusammenfassung
„Der Künstler als Täter und Opfer“ kann als Untertitel dieses Kapitels und als plakativer Einstieg in die nun zu erörternden Fragen dienen. Straftaten im Zusammenhang mit Kunst sind möglich und werden auch begangen. Damit kommen die Normen des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) und ein Teil der Tatbestände des besonderen Teils des StGB auch in kunstrechtlicher Sicht in Betracht. Letzteres wird durch strafrechtliche Sondertatbestände in anderen Gesetzen ergänzt, wobei hier auf das Steuerrecht und das Urheberrecht (in Ergänzung der Ausführungen in § 9 und § 11 dieses Lehrbuchs) hinzuweisen ist. Auch in diesem Kapitel kann nicht das Strafrecht insgesamt dargestellt werden. Es geht nur um einige wesentliche Grundzüge und kunstspezifische Fallgruppen.
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