Zusammenfassung
Mit dem heutigen Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung (KultSchG) vom 8. Juli 1999 besteht ein deutsches Bundesgesetz, welches sich dem Schutz von Kunstwerken und anderem Kulturgut – einschließlich Bibliotheksgut – vor allem vor Abwanderung aus Deutschland verschrieben hat. Das sich auf Kulturgüter beziehende Recht reicht aber erheblich weiter und betrifft mehrere staatsbezogene Zuständigkeitsebenen (s. Band 2, § 6), die von der völkerrechtlichen und der europarechtlichen bis zur nationalen Ebene reichen und dort der nationalstaatlichen Kompetenzverteilung (z. B. den Zuständigkeiten der Länder) unterliegen. Im Folgenden kann es nur um einen Überblick über diese Spezial materie gehen, die durchaus ein Kernstück des Kunst- und Kulturrechts bildet. Dabei geht es bei diesem Recht insbesondere um den Schutz der Kulturgüter auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene, so dass dieses Recht häufig als das des Kulturgüterschutzes bezeichnet wird . Darüber hinaus geht es aber auch um den Transfer und den Erwerb von Kulturgütern (insbesondere über die Grenzen eines Landes hinaus), die besonderen Regeln unterworfen sind. Der Schutzgedanke bezieht sich insoweit nicht nur auf den Erhalt der Kulturgüter im Sinne einer physischen Unversehrtheit und restauratorischen oder wissenschaftlichen Pflege, sondern insbesondere auch um die rechtliche und räumliche Zugehörigkeit und Zurechenbarkeit zu bestimmten öffentlichen Gemeinwesen, Territorien und deren Mitgliedern und Bürgern mit dem Ziel, kulturelle Bindungen zu erhalten. Damit fließen auch in dieser Materie kunstbezogene mit staatsbezogenen Gedanken und Interessen zusammen. Daher ist das Kulturgüterrecht schwergewichtig dem Kunstgewährleistungsrecht mit öffentlich-rechtlichen Inhalten zuzuordnen.
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Lynen, P. (2013). Kulturgüterrecht. In: Kunstrecht 2: Schwerpunkte des Kunstgewährleistungsrechts. Kunst- und Kulturmanagement. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19002-0_3
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