Zusammenfassung
Die Kunstfreiheit bildet die wichtigste Grundlage des gesamten Kunstrechts, vorrangig diejenige des in § 1 dieses Lehrbuchs skizzierten Kunstgewährleistungsrechts. Gemeint ist die Garantie des demokratischen Rechtsstaats, jegliches Kunstschaffen und auch die Kunstvermittlung dem Willen und der Würde des Menschen und seiner Verantwortung vorrangig zu überlassen. Erst die Gewährleistung der Kunstfreiheit garantiert nicht nur den Künstlerinnen und Künstlern, sondern allen Menschen, die Kunst ungehindert zu erschließen und sich ohne Zwänge und Einschränkungen mit ihr produktiv auseinanderzusetzen. Die Kunstfreiheit stellt damit eine wesentliche Grundbedingung von Kulturstaaten dar, wenn diese einen solchen Anspruch zu Recht erheben wollen. Der Umfang, die Wirkung und die Grenzen dieser Garantie als eines allgemeinen und für jede Person geltenden Menschenrechts und die Aufgabe einer derartigen staatlichen Verbürgung müssen indes näher bestimmt werden. Hierauf wird im Folgenden ausgehend vom deutschen Grundgesetz, aber auch mit einigen internationalen Bezügen, eingegangen.
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Lynen, P. (2013). Kunstfreiheit und Kunstdefinitionen. In: Kunstrecht 1: Grundlagen des Kunstrechts. Kunst- und Kulturmanagement. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19001-3_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-19001-3_3
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