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Selektion oder Öffnung am Übergang vom Bachelorzum Masterstudium?

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Prozesse sozialer Ungleichheit

Part of the book series: Studien zur Schul- und Bildungsforschung ((SZSBF,volume 40))

Zusammenfassung

Schon mit der Einführung der neuen Studiengänge und -abschlüsse im Rahmen des Bologna-Prozesses war sehr konkret die Hoffnung auf einen Abbau sozialer und geschlechtsspezifischer Ungleichheiten verbunden. Doch konnten sich diese Erwartungen in der Realität umsetzen lassen? Sind tatsächlich mehr Studierende bildungsferner Schichten bereit, ein Studium aufzunehmen bzw. dieses auch nach dem Bachelor-Abschluss weiterzuführen? Dass Übergänge im Bildungssystem in vielen Fällen eine hohe Schwelle für bestimmte soziale Gruppen darstellen, wurde in zahlreichen Studien belegt. Besteht daher mit der neu etablierten Wahlmöglichkeit zwischen dem Beenden des Bildungsweges mit dem Bachelor-Abschluss und dem Streben nach einem noch höheren Bildungsabschluss wieder das Risiko, dass nur bestimmte Studierende sich für das Weiterstudieren entscheiden?

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Notes

  1. 1.

    Auf Seiten der Initiatoren des Bologna-Prozesses wurde die soziale Dimension (u. a. die soziale Durchlässigkeit des Bildungssystems) nicht von Anfang an konkret einbezogen (vgl. Banscherus/Gulbins/Himpele/Staak 2009: 17 f.). Erst auf der ersten Folgekonferenz in Prag wurde die Bedeutung des sozialen Aspektes der Einführung neuer Studiengänge aufgenommen und auf späteren Konferenzen fortgeführt.

  2. 2.

    Siehe zur sozialen Selektivität beim Zugang zu Hochschulen: Ramm/Multrus 2010: 1; Heine/Willich/Schneider/Sommer (HIS-Studienanfängerbefragung) 2008: 12 f.; Becker/Hecken2008.

  3. 3.

    Für die Aktualität dieser These sprechen zahlreiche Befunde, u. a. in der 19. Sozialerhebung des DSW (vgl. Isserstedt/Middendorff/Kandulla/Borchert/Leszczensky 2010: 131).

  4. 4.

    Siehe hierzu auch Herrmann (2009).

  5. 5.

    Auch aktuell wurde darüber bei der Nationalen Bologna-Konferenz am 6. Mai 2011 wieder diskutiert. Thematisch ging es dabei um die Umsetzung des Hochschulreformprozesses und vor allem um den Übergang zwischen erstem und zweitem Studienabschnitt.

  6. 6.

    Zu diesem Ergebnis kam auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) während einer Tagung zur „Master-Frage“ im April 2011. Der Rechtsanwalt Achelpöhler berichtete hier von seinem Rechtsgutachten für die GEW zur Frage „Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Regelung des Zugangs zum Masterstudium“ (Achelpöhler 2011). Das Ergebnis dieses Gutachtens bietet interessante Denkanstöße für eine Neuordnung des Zulassungsrechts in Deutschland.

  7. 7.

    Ausgangspunkt dieser Vorgaben war die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) von 1998. Dort wurden erstmals bundesweit verbindliche Rahmenbestimmungen erlassen (§ 19 Bachelor- und Masterstudiengänge) (vgl. HRG 2004: 7).

  8. 8.

    Hierbei ist interessant, dass diese Formulierung seit der Fassung von 2008 verändert wurde. Dort hieß es noch, dass die Masterstudiengänge von weiteren Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden „sollen“ (KMK 2008: 4 f.). Diese Veränderung der Wortwahl könnte ein Resultat des Bildungsstreiks von 2009 und ein Zeichen sein, dass – zumindest von Seiten der Länder – nun nicht mehr mit restriktiven Vorgaben in Bezug auf die Zulassung zu Masterstudiengängen zu rechnen ist.

  9. 9.

    An dieser Stelle sei auch auf die wachsende Bedeutung der Hochschulen als Wettbewerbsakteure um Reputation, Studierende, Drittmittel etc. hingewiesen (siehe zum Wettbewerb der Hochschulen im Rahmen der Exzellenzinitiative u. a. Winter/Kreckel 2010 und zum Wettbewerb auf einem weltweiten Hochschulmarkt Teichler 2003).

  10. 10.

    Die soziale Selektivität in Auswahlgesprächen konnte Michael Hartmann anhand von Bewerbungsprozeduren an Universitäten der USA überzeugend darstellen. Hier greift die Illusion einer meritokratischen Logik, da solche Prozeduren streng nach Leistungskriterien funktionieren sollen, Auswahlgespräche, und so auch andere subjektive Bewertungen seitens der Hochschullehrer, aber nach sozialer Herkunft variieren (Hartmann 2005: 88).

  11. 11.

    Diese Bundesländer sind Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Thüringen.

  12. 12.

    Siehe hierzu HSG Schleswig-Holstein § 49 Abs. 5 Satz 2.

  13. 13.

    Zulassungsbeschränkungen sind generell selektiv. Eine Auswahl ist immer eine Entscheidung für oder gegen eine Person. Ob diese Auswahl einen sozial-selektiven Charakter hat, muss in der Untersuchung geklärt werden.

  14. 14.

    Wie oben erwähnt, können Bewertungen sozial selektiv sein – u. a. durch das Geschlecht des Bewerters, seinen Habitus oder die sozialen Hintergründe der Studierenden (siehe u. a. Hartmann 2005; Bourdieu/Passeron 2007).

  15. 15.

    Auch auf internationaler Ebene zeigt sich, dass viele Masterstudiengänge nicht frei zugänglich sind: „From a huge number of countries […] it has been reported that the accessibility of a Master programme is a major obstacle for students.” (ESIB 2007: 40). Die Zugangsbeschränkungen sind sehr unterschiedlich und beinhalten z. B. „numerus clausus, entrance exams or interviews for Master programmes“ (ebd.).

  16. 16.

    Dabei beziehe ich mich auf den theoretischen Hintergrund von Bourdieu. In Bezug auf die hier interessierende Fragestellung bedeutet dies, dass die Frage, wie weit die Angehörigen einer sozialen Gruppe im „meritokratischen Wettbewerb“ (Vester 2004: 19) kommen, entscheidend vom Startkapital an Bildung (kulturelles Kapital), Besitz (ökonomisches Kapital) und sozialen Beziehungen (soziales Kapital) abhängt.

  17. 17.

    Aus theoretischen Gründen sind die Probanden hier Studierende des dritten Semesters der Fächer Soziale Arbeit/Erziehungswissenschaften/Bildungswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre sowie Elektrotechnik/Elektrotechnik und Informationstechnik. Es verblieben 275 auswertbare Datensätze, was einem Rücklauf von 50,1 % entspricht. Bei den einbezogenen Hochschulen handelt es sich um alle Universitäten und Fachhochschulen des Landes (einzige Ausnahme: Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst und Design Halle).

  18. 18.

    Dazu wurde auf die zentral von den Hochschulen vergebenen Mailadressen zurückgegriffen. Es verblieben 1260 auswertbare Datensätze, wodurch sich (auf Grundlage der Einschreibungszahlen) ein Rücklauf von 15,4 % berechnen lässt.

  19. 19.

    Bzw. die mittlere Reife oder Abschluss der Polytechnischen Oberschule nach der 10. Klasse.

  20. 20.

    Cramers-V beträgt 0,27 und ist statistisch höchst signifikant. Cramers-V ist ein Zusammenhangsmaß auf der Basis der Chi-Quadrat-Statistik. Dieses Maß kann zwischen 0 und 1 liegen. Je größer der Wert ist, desto stärker der Zusammenhang. Ist der Koeffizient größer/gleich 0,1 gibt es einen substantiellen Zusammenhang. Über die Richtung des Zusammenhangs kann keine Aussage gemacht werden.

  21. 21.

    Dieses Vorgehen orientiert sich an den regelmäßigen Sozialerhebungen des DSW, welche durch das HIS Hochschul-Informations-System durchgeführt werden. Für diese Untersuchung wurde die Herangehensweise vor allem durch die Verbindung der beruflichen Stellung der Eltern und deren Bildungsherkunft gewählt. Die Berücksichtigung der Bildung als kulturellen Kapitals der Familie ist hier unerlässlich. Die Verbindung bestimmter beruflicher Stellungen mit dem Fakt eines Hochschulabschlusses bzw. keines Hochschulabschlusses führt zur Zugehörigkeit zu einer der vier sozialen Herkunftsgruppen (mit den Ausprägungen „hoch“, „gehoben“, „mittel“ und „niedrig“). Die Autoren der Studie haben die Hypothese, dass der Bildungserfolg der Eltern (HS-Abschluss) die Bildungsentscheidungen der Studierenden prägt. Daher wurde der höchstmögliche Ausbildungsabschluss, der Hochschulabschluss, als Korrekturfaktor berücksichtigt (vgl. Isserstedt/Middendorff/Kandulla/Borchert/Leszczensky 2010: 563 f.).

  22. 22.

    Das Zusammenhangsmaß Cramers-V beträgt 0,17 und ist höchst signifikant.

  23. 23.

    Siehe hierzu u. a.: 11. Studierendensurvey an Universitäten und Fachhochschulen (Ramm/Multrus 2010: 1); 19. Sozialerhebung des DSW (Isserstedt/Middendorff/Kandulla/Borchert/Leszczensky 2010: 130 ff.).

  24. 24.

    So schrieb der Wissenschaftsrat bereits kurz nach Einführung des neuen Studiensystems in seiner „Empfehlung zur Einführung neuer Studienstrukturen und -abschlüsse […] in Deutschland“: „Für die Gestaltung der Bakkalaureus-/Bachelorstudiengänge an Fachhochschulen ist folgender Aspekt zu berücksichtigen: Der ausgeprägte Praxisbezug der Fachhochschulen sollte in den Studieninhalten wie in den Vermittlungsformen der neuen Studiengänge erhalten bleiben.“ (Wissenschaftsrat 2000: 24).

  25. 25.

    In Anlehnung an Bourdieu/Passeron (1971) wurde angenommen, dass Kinder aus niedrigeren sozialen Schichten auf bestimmte Fächer – z. B. der Philosophischen Fakultät – „abgedrängt“ werden. „Prestigereiche“ Fächer wie Jura oder Medizin seien ihnen verwehrt (ebd.: 25).

  26. 26.

    Cramers-V beträgt zwar nur 0,1, ist aber hoch signifikant.

  27. 27.

    „Für sie (Arbeiterklassen, T. F.) reicht, auch wenn sie die Studienberechtigung erworben haben, die nichtakademische Berufsausbildung aus, um den Sozialstatus zu erhalten. In Bezug auf die Studienentscheidung wird für die Arbeiterklassen daher die Bildungsmotivation, d. h. vor allem der Statuserhalt, keine markante Rolle spielen, da für sie deutliche und sichere Statusabstiege unwahrscheinlich sind, wenn sie auf ein Hochschulstudium verzichten. Vielmehr sehen sie das Abitur als ein Patent an, das alle anderen Optionen für eine Ausbildungsentscheidung garantiert.“ (Becker/Hecken2008: 7).

  28. 28.

    Diese Annahme orientiert sich an dem werterwartungstheoretischen Entscheidungsmodell von Esser (siehe dazu Becker/Hecken2008: 6).

  29. 29.

    Zum besseren Verständnis wird im Folgenden für jeden Faktor ein charakteristisches Item aufgeführt. Faktor „Motivation persönliche Entfaltung“: „weil es meinen Neigungen und Begabungen entspricht“; Faktor „externe Motivation“: „auf Anregung der Berufsberatung des Arbeitsamtes/der Studienberatung der Hochschule“; Faktor „instrumentelle Motivation“: „um einen angesehenen Beruf zu bekommen“; Faktor „soziale Motivation“: „um anderen zu helfen“.

  30. 30.

    Dieses Ergebnis wird allerdings durch das Fach Soziale Arbeit, was in dieser Befragung an den Fachhochschulen stark vertreten ist, beeinflusst.

  31. 31.

    Die Unterschiede zwischen den zwei höheren und den zwei niedrigeren sozialen Herkunftsgruppen sind signifikant.

  32. 32.

    Dieses „Vorankommen“ bzw. der Erfolg im Studium wird in den meisten Fällen als ein „verdientes“ Resultat der individuellen Begabung definiert (siehe zum Prinzip der Meritokratie u. a.: Hadjar 2008; Solga 2005). Hierzu ein interessantes, durch die Ergebnisse der Befragung gestütztes Zitat: „Da die Begabungsideologie vor allem auf Blindheit gegenüber der sozialen Ungleichheit der Bildungschancen beruht, hat die einfache Beschreibung der Relation zwischen Studienerfolg und sozialer Herkunft bereits kritische Sprengkraft.“ (Bourdieu/Passeron 1971: 86).

  33. 33.

    Die Ergebnisse beider Zusammenhänge sind höchst signifikant.

  34. 34.

    Laut der KOAB-Absolventenstudie (2009) ist der Anteil der Frauen, die einen Masterabschluss erworben haben, etwas geringer als der der Männer (Jg. 2007: 4 % aller befragten Absolventen hatten einen Masterabschluss und davon war mehr als die Hälfte männlich; vgl. Schomburg 2009: 36). Einer Auswertung von Übergangsdaten aus Österreich zufolge ist dort ein deutlicherer Unterschied zwischen Männern und Frauen zu sehen. „Dabei zeigt sich, dass der Anteil der Frauen immer unter dem Anteil der Männer liegt und die Differenz über die Zeit hinweg zunimmt.“ (Gärtner/Himpele 2010: 749).

  35. 35.

    Der Zusammenhang zwischen den Variablen ist relativ hoch (Cramers-V = 0,2) und statistisch höchst signifikant.

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Falkenhagen, T. (2013). Selektion oder Öffnung am Übergang vom Bachelorzum Masterstudium?. In: Siebholz, S., Schneider, E., Schippling, A., Busse, S., Sandring, S. (eds) Prozesse sozialer Ungleichheit. Studien zur Schul- und Bildungsforschung, vol 40. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-18988-8_6

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