Zusammenfassung
Obgleich sich der Begriff Weltorganisation regelmäßig in verschiedenen diskursiven Zusammenhängen finden lässt, hat er in der Literatur bis dato nur relativ wenig explizite Aufmerksamkeit erfahren. Als Begriff ist er weitestgehend un(ter)bestimmt, ganz im Gegensatz etwa zum Organisationsbegriff oder zu dem der internationalen Organisation, die ganze disziplinübergreifende Forschungszweige begründet haben.
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Hier soll gar nicht der Versuch unternommen werden, die jeweilige Forschungsliteratur repräsentativ abzudecken. Verwiesen sei hier nur ganz global auf solche Werke, die gute Einblicke in die jeweilige Forschungslandschaft gewähren: Für die Organisationsforschung wäre dies etwa Sanders und Kianty (2006), für die Erforschung und Geschichte internationaler Organisationen Hurd (2010); Rittberger und Zangl (2003).
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Bezeichnend ist hier etwa der Eintrag zum Begriff „Weltorganisation“ in Manfred G. Schmidts „Wörterbuch zur Politik“, der wie folgt lautet: „Weltorganisation → Vereinte Nationen“ (Schmidt 1995, S. 1068).
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Siehe hierzu auch die Einleitung von Koch in diesem Band.
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Dekonstruktion verstanden als ineinandergreifender Doppelschritt von Destruktion und Konstruktion: Begriffe werden in ihre Bestandteile zerlegt und ganz fundamental auf ihre Bedeutung(en) hin befragt, um diese dann auf neue, oft überraschende und widersprüchliche Weise neu zusammenzufügen (vgl. Derrida 1986, S. 38).
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Siehe zur Problematik des Ziehens von Epochengrenzen – und insbesondere für das 19. Jahrhundert – eindrücklich Osterhammel (2009, S. 84–89).
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Laut Marx sei es das Kapital selbst, dem die Tendenz inhärent sei „den Weltmarkt zu schaffen“, jede Grenze erscheine ihm „als zu überwindende Schranke“ (Marx 2005 [1858], S. 321).
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Nämlich der Krimkrieg (1853–1856), der Italienische Krieg (1859), der Deutsch-Dänische Krieg (1864), der Deutsche Krieg (1866), der Deutsch-Französische Krieg (1870–1871) (vgl. Osterhammel 2009, S. 674).
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Davor war er ganz vorwiegend in naturwissenschaftlichen Zusammenhängen zu finden oder wurde rein metaphorisch verwendet (vgl. Böckenförde und Dohrn-Van Rossum 1978, S. 566).
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Im deutschsprachigen Raum haben insbesondere Kant, Fichte und Hegel den Staat für den Sprachgebrauch prägend als Organisation/„organisiertes Ganzes“ bzw. Organismus beschrieben, wenn auch mit teils deutlich differierender Stoßrichtung (Böckenförde und Dohrn-Van Rossum 1978, S. 579–585).
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So spricht Marx etwa von der „Organisation der Proletarier zur Klasse“ (Marx 2008 [1872], S. 346): „Das Proletariat wird seine politische Herrschaft dazu nutzen, der Bourgeoisie nach und nach alles Kapital zu entreißen, alle Produktionsinstrumente in den Händen des Staats, d. h. des als herrschende Klasse organisierten Proletariats, zu zentralisieren und die Masse der Produktionskräfte möglichst rasch zu vermehren“ (Marx 2008 [1872], S. 355).
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Diese Frage reicht zugleich wesentlich weiter in die Geschichte des Völkerrechts zurück und könnte so gesehen, als dessen Ausgangsparadoxie bezeichnet werden, s. für das moderne Völkerrecht des 19./20. Jahrhunderts Koskenniemi (2001).
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So stellt etwa Lassa Francis Lawrence Oppenheim etwas später fest, „that the absence of a legislature in the relations of States can be explained only by reference to the assumption that their relations are those of a primitive community“ (Oppenheim 1967 [1905], S. 9). Die völkerrechtliche Sphäre wurde und wird so oder ähnlich immer wieder mit einer primitiven, staatenlosen, segmentär differenzierten Stammesgesellschaft verglichen. Siehe etwa Barkun (1968); Masters (1964).
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Die Begriffe Gemeinschaft, Gesellschaft oder auch Genossenschaft werden dabei zunächst noch weitestgehend synonym verwendet, was unter anderem auch daran liegt, dass die Unterscheidung von Gemeinschaft und Gesellschaft erst mit dem Soziologen Ferdinand Tönnies (2005 [1887]) in die wissenschaftliche Debatte eingeführt wird. Das Völkerrecht bleibt davon zunächst weitestgehend unberührt.
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Es handelt sich um eine naturrechtliche Konstruktion, die analog zur Annahme der einen Menschheit aufgebaut ist, die durch das geteilte Menschseins gegeben sei. Mit den Worten Bluntschlis: „Die gemeinsame Menschennatur ist das natürliche Band, welches alle Völker zur Einen Menschheit verbindet“ (Bluntschli 1872, S. 58).
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Phillimore beschreibt dies wie folgt: „From the nature then of States, as from the nature of individuals, certain rights and obligations towards each other necessarily spring; these are defined and governed by certain laws“ (Phillimore 1854, S. 48).
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Julius Fröbel kommt in seiner einflussreichen „Theorie der Politik“ (Fröbel 1861a, b) zu einem ähnlichen Schluss und stellt fest, dass „keine organisierte politische Macht über einer Mehrzahl von Staaten denkbar“ (Fröbel 1861b, S. 364) sei. Ein „Universalstaat“, den viele andere Autoren ersehnen oder entwerfen würden, sei nur eine „Mißgeburt des Denkens“ (Fröbel 1861a, S. 328). Fröbel weist dann interessanterweise der Religion bzw. der Kirche die – völkerrechtliche – Aufgabe zu, die sittliche Ordnung und Integration des weltpolitischen Systems herzustellen und zu wahren (vgl. Fröbel 1861b, S. 362).
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Ganz ähnlich stellt Phillimore fest: „The great community, the universal commonwealth of the world, comprehends a variety of individual members manifesting their independent national existence through the medium of an organized government, and called by the name of States“ (Phillimore 1854, S. 47).
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Henry Sumner Maine umschreibt diese unübersichtliche Gemengelage wie folgt: „The Law of Nations is a complex system, composed of various ingridients. It consists of general principles of right and justice, equally suitable to the government of individuals in a state of natural equality, and to the relations and conducts of nations; of a collection of usages, customs, and opinions, the growth of civilisation and commerce; and of a code of positive law“ (Maine 1888, S. 33).
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Weltgeschichte sei ein „fortlaufender Organisationsvorgang“ (Fried 1916, S. 36/7), wie dies etwas später Fried umschreibt.
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Spätestens hier wird die Nähe Fallatis und Fichtes zu Immanuel Kant offensichtlich. In dessen „Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht“, stellt Kant fest, dass das „Problem der Errichtung einer vollkommenen bürgerlichen Verfassung […] vom Problem eines gesetzmäßigen äußeren Staatenverhältnis abhängig“ (Kant 2005 [1784], S. 41) sei. Kant spricht weiter von einem künftigen großen Staatskörper (Kant 2005 [1784], S. 47), der nötig für diese Entwicklung sei, zunächst sei aber ein Völkerbunde zu begründen, „wo jeder, auch der kleinste Staat seine Sicherheit und Rechte, nicht von eigener Macht, oder eigener rechtlichen Beurteilung, sondern allein von diesem großen Völkerbunde […], von einer vereinigten Macht, und von der Entscheidung nach Gesetzen des vereinigten Willens, erwarten könnte“ (Kant 2005 [1784], S. 42). Kant verwendet indes nicht den Organisationsbegriff zur Charakterisierung der zwischenstaatlichen Sphäre.
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William Ladd hatte in seinem Werk „An Essay on a Congress of Nations“ (Ladd 1840) bereits einige Jahre vorher unter Verwendung des Organisationsbegriffes die Umrisse eines friedensstiftenden Nationenkongresses skizziert, der die zivilisierten Nationen in einen fest organisierten Zusammenhang stelle und auch einen rechtsprechenden Gerichtshof etabliere. Ein solcher Gerichtshof solle jedoch nur empfehlende Rechtsprüche erlassen (Ladd 1840, S. 11). Ladd geht davon aus, dass von der öffentlichen Meinung ein dermaßen starker Druck zur Einhaltung dieser Rechtssprüche erzeugt würde, dem sich die zivilisierten Staaten nicht entziehen könnten (Ladd 1840, S. 23). Siehe auch Sartorius (1837: 197–200, 228–310.
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Auch James Lorimer identifiziert und benennt die mangelnde internationale Organisation als das Hauptproblem der internationalen Jurisprudenz und des daran hängenden Weltfriedens (vgl. Lorimer 1884, S. 186–195). Um dieses Problem zu überwinden, skizziert Lorimer ein „Scheme for the Organisation of an International Gouvernement“ (Lorimer 1884, S. 279).
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Ähnlich argumentiert auch Robert Redslob, laut dem der Staat der zentrifugalen Kraft der internationalen Arbeitsteilung eine zentripetale entgegensetze: „Er ist eine schwere Hemmung der völkervereinenden Kraft“ (Redslob 1917, S. 61).
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Walter, J. (2012). Organisation der Welt und Weltorganisation – Ein begriffsgeschichtlicher Abriss. In: Koch, M. (eds) Weltorganisationen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-18977-2_2
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