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Warum gibt es Medienkonzentration?

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Book cover Medienökonomie

Zusammenfassung

Pressegrossisten sind Unternehmen, die sich auf der Handelsstufe zwischen dem Verlag und dem Einzelhandel bewegen. In Deutschland gilt dabei eine Preisbindung, das heißt, sowohl der Preis für die Einzelhändler als auch jener für die Endkunden ist festgelegt. Weiterhin ist das Land in knapp 80 Grosso-Gebiete aufgeteilt, in denen jeweils ein Grossist das Vertriebsmonopol besitzt. Die Preisbindung sowie die Gebietsmonopole sind nach deutschem Recht deshalb zulässig, weil der Realisierung der Pressefreiheit (Art. 5 Grundgesetz) Priorität vor dem Wettbewerbsrecht zugeschrieben wird. Die günstigere Kostenstruktur der Monopolisten soll dennoch Vielfalt für die Rezipienten sichern. Wichtige Voraussetzung dafür ist die Neutralität der Grossisten, die alle Verlage gleich behandeln müssen (diskriminierungsfreier Vertrieb). Bei den meisten Grossisten handelt es sich um unabhängige mittelständische Betriebe. An knapp 20 % der Grossisten sind jedoch Verlage beteiligt, hier liegt also eine vertikale Konzentration vor. 2009 wollte ein unabhängiger Grossist in Südhessen (Roth + Horsch) einen kleineren Grossist in der Pfalz (Presse-Vertrieb Pfalz) übernehmen (=horizontale Konzentration). Der kleinere Grossist war zuvor im Besitz von zehn Verlagen, die auch am neuen Unternehmen zu 40 % beteiligt sein sollten. Im Verfahren beim Bundeskartellamt (B6-98-09) befürchtete der Grosso-Verband als Vertreter der unabhängigen Grossisten, dass die Beteiligung der Verlage am fusionierten Unternehmen die marktbeherrschende Stellung der Verlage insgesamt verstärken könnte, dass also die horizontale Konzentration zu einer problematischen vertikalen Konzentration führen würde. Das Kartellamt hat die Fusion aber zugelassen, da lediglich zwei bestehende Gebietsmonopole zusammengelegt wurden. Das neue Unternehmen erzielte einen Anteil von rund 5 % am Gesamtmarkt in Deutschland und selbst wenn der Grosso-Markt in Zukunft nicht mehr durch Gebietsmonopole geprägt sein sollte, sondern von national agierenden Akteuren, wäre keine marktbeherrschende Position zu erwarten gewesen. Die horizontale Konzentration wurde entsprechend als nicht zu groß angesehen. Das Kartellamt verneinte zudem eine unzulässige Stärkung der Position der Verlage, da keiner der beteiligten Verleger einen beherrschenden Anteil am neuen Unternehmen hielt und zu erwarten war, dass die gegenseitige Abhängigkeit von Grosso und Verlagen weiterhin für einen Ausgleich sorgen würde. Die langsame Zunahme der vertikalen Konzentration durch ein größeres Engagement der Verlage im Vertrieb wurde also als unproblematisch eingestuft, jedoch nur, solange die Neutralität der Grossisten gewahrt bleiben würde. Insbesondere der Bauer Verlag (Programmzeitschriften etc.) hat mehrfach erklärt, dass er das Presse-Grosso in Deutschland für ineffizient hält und die Gebietsmonopole zugunsten von mehr Wettbewerb und einer stärkeren vertikalen Konzentration aufgeben will. Solange das Presse-Grosso jedoch für einen diskriminierungsfreien und flächendeckenden Vertrieb sorgen kann ist nicht damit zu rechnen, dass die Konzentrationskontrolle das Presse-Grosso beschränken wird.

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© 2015 VS Verlag für Sozialwissenschaften

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von Rimscha, B., Siegert, G. (2015). Warum gibt es Medienkonzentration?. In: Medienökonomie. Studienbücher zur Kommunikations- und Medienwissenschaft. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-18802-7_5

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