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Schlussmeditation

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Das Nibelungenlied
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Zusammenfassung

Es ist unstrittig, daß erst der Nibelungendichter die beiden Sagenkreise, die das Gerippe seines Kunstwerks bilden, zusammengefügt hat1. Wenn dem aber so ist, dann muß er sich auch etwas dabei gedacht haben: muß er, wie alle Dichter von Rang in seiner Zeit, von einer tragenden Idee2 geleitet worden sein — einer solchen nämlich, die nur auf diese Weise verwirklicht werden konnte. Denn, wie schon dargetan3: nicht zureichend wäre die Vorstellung, aus bloßer Erzählfreudigkeit, der äußerlichen Massierung wegen, sei die Zusammenfügung geschehen. Auch konnte ferner — angesichts des inneren Gesamtvolumens des Werks — die tiefere Absicht nicht nur auf einzelne Personen begrenzt sein, etwa die, Kriemhilts Rache und Hagens dämonisches Sich-gegen-den-Untergang-Wehren breiter demonstrieren, von weiter her begründen zu wollen. Nein, es geht eben nicht allein um einzelne konkrete Gestalten, sondern um viel mehr: um Schicksale und Mächte als die in der Tiefe herrschenden Gewalten, und noch mehr: es geht weiterhin um das geistige Objekt dieser Schicksale und dieser Mächte des Untergründigen. Dieses geistige Objekt aber, dessen sich die Finsternis bemächtigt, ist das Rittertum4. Das Geschick des Rittertums, seines Ethos, seines metaphysischen Hintergrundes, ist also das verbindende innere Band zwischen den beiden Teilen, ist zunächst einmal in demonstrativer Entfaltung der Inhalt des ersten Teils: die Darstellung der unzerstörten, in letzter Tiefe und Zartheit liebenden Kriemhilt1, die Darstellung Sîvrits in seiner tragischen Zweiseitigkeit, die Darstellung der gesamten höfischen Situation am Wormser Hof.

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Notizen

  1. Die abweichenden Vorstellungen u. a. K. Droeges (ZfdA, Bde 48, 51, 52, 62, 66) habe ich niemals zu teilen vermocht. — Neuerdings hat sich auch Hugo Kuhn zu der Meinung bekannt, daß zwei Urfabeln erst im Nibelungenlied um 1200 endgültig verbunden worden seien (»Zugang zur deutschen Heldensage«, in: »Dichtung und Welt im Mittelalter«, 1959, S. 186).

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  2. Das haben grundsätzlich für das staufische Zeitalter bereits Ehrismann und danach Schwietering erwiesen.

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  3. vgl. oben S. 181; 186, A. 2.

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  4. vgl. hierzu auch Hugo Kuhns Äußerung (»Zugang zur deutschen Heldensage«, S. 187): „In der stummen Tragik blind gesteigerter seelischer Möglichkeiten liegt die eigentliche Substanz des Stoffes, die zwar im Nibelungenlied Geschmack und Geruch der höfischen Ritterwelt angezogen hat und doch gerade aus dem Widerstand des Stoffes gegen die hochmittelalterliche positive Weltsicht ihre eigene Tiefe gewinnt.“

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Notizen

  1. Ihre besondere Bedeutung hat W. Schröder (WW 11, 1961, S. 196 ff.) herausgestellt.

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  2. vgl. oben Kap. VIII, S. 121 ff.

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Notizen

  1. Hans Naumann »Die Ritter-Ehre der Stauferzeit«, DuV (= Euph.) 42, II, S. 19). Eine Unterscheidung zwischen germanischer und hochmittelalterlich-ritterlicher Ehre ist von Naumann allerdings nicht vorgenommen worden. Doch lag dies nicht im Rahmen der Aufgabe, die sich Naumann gestellt hatte, und ist außerdem ansonsten begreiflich.

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  2. vgl. dazu Otto Höfler »Die Anonymität des Nibelungenliedes«, zuerst DVjs. 29, 1955, S. 167 ff., ergänzt in Karl Hauck »Zur germ.-deutschen Heldensage«, 1961, S. 330 ff.; vgl. S. 379–392.

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  3. vgl. ›Etudes Germ.‹ 10, 1955, S. 247 ff.: »Pourquoi la chanson des Nibelungen est-elle anonyme?«

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Notizen

  1. vgl. Euph. 54, 1960; zu Bumkes Arbeit siehe oben S. 41/42, A. 1.

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  2. »Zugang zur deutschen Heldensage«, S. 187.

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  3. Zwar vermochte noch 1944 Renate Gräfin Baudissin in ihrer Bonner Dissertation »Diu Kriemhilde nôt« die ‛Dichterseele’ des Nibelungenautors als „eng und arm“ zu bezeichnen (siehe dort S. 40). Aber inzwischen hat sich in dieser Frage Fr. Panzer gegen A. Heusler eindeutig durchgesetzt. Vgl. dazu auch Bert Nagel »Das Nibelungenlied«, ZfdPh. 76, 1957, S. 303.

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Notizen

  1. Andererseits lag es gerade angesichts des politisch-juristischen Ansatzes nahe, nun die anderen Aspekte des Gesamtproblems ‛Rüedegêr’ darüber allzusehr zurücktreten zu lassen.

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Notizen

  1. vgl. oben S. 98.

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  2. Dies wiederum ist begreiflich angesichts der spezifischen Aufgabe, die sich Wapnewski gestellt hatte.

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Notizen

  1. vgl. oben S. 169.

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Notizen

  1. Selbst wenn der Nibelungenlieddichter eine Rüedegêr-Vorlage gehabt hätte, würde dies nichts Entscheidendes ändern.

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Notizen

  1. Gewiß liegt eine Affekthandlung vor, indes eine solche, die tiefgreifende Rückschlüsse zuläßt.

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Notizen

  1. Nagels Terminus ‛letzthin unendliche Aufgabe’ scheint andererseits darauf hinzudeuten, daß er dem tatsächlichen Sachverhalt denn doch wesentlich nähergekommen ist als Naumann.

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Notizen

  1. Im Rolandslied dominiert die Bezeichnung helt bei weitem vor allen anderen; sie ist (relativ) noch häufiger als im Nibelungenlied.

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Notizen

  1. Dieser Feststellung widerstreitet nicht, daß der Pfaffe Konrad ganz vereinzelt (v. 5127 [ed. C. Wesle]) die Wendung gotes rechen gebraucht, recke also gelegentlich offen war für den Übergang in die Bedeutung „Kämpfer, Streiter für Gott“ (= „der für Gott die ganze Unsicherheit des irdischen Daseins in Kauf nimmt“). Es ist aufschlußreich, daß die sich hier abzeichnende Wortverwendung in der Breite nicht durchzudringen vermochte.

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Notizen

  1. Ich gebe zwei Belege für viele: In ›Himmel und Hölle‹ (1070/80) findet sich die zeittypische Anschauung, in der Hölle sei diu grimmigiste heriscaft [sc. die des Teufels], und mehr als hundert Jahre später heißt es in Albers ›Tundalus‹ von des vil übelen tiuvels luot: ez hete grimmigen muot (v. 1253/54).

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Notizen

  1. vgl. hierzu wie zu dem gesamten Exkurs die schon genannte Frankfurter Dissertation von Wedis Neindorf »Irrationale Kräfte im Nibelungenlied«, 1963, S. 75 ff.

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Notizen

  1. Man muß es bedauern, daß die zweite Auflage von Maurers »Leid«-Buch ein unveränderter Nachdruck der ersten Auflage ist, in der sich keinerlei Berücksichtigung der späteren Forschung und keinerlei Stellungnahme zu ihr findet.

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  2. Der Artikel „nôt“ im Mhd.Wb. (Benecke/Müller/Zarncke), II, S. 407a–412b, ist insofern unbefriedigend, als die Beispiele nicht auf Grund eines Versuches, Bedeutungen und Bedeutungsunterschiede zum Gliederungsprinzip des Artikels zu machen, angeordnet sind, sondern nur nach grammatischen Gesichtspunkten (nôt mit Adjektiven verbunden, nôt mit Genitiven verbunden, nôt im Nominativ mit Verbum, nôt als Akkusativ vom Verbum regiert, im Genitiv vom Verbum regiert usw.). Einen gewissen Ersatz bietet der Artikel im DWb. (Bd 7, Sp. 905–921), dem es sicherlich zugute gekommen ist, daß der Bearbeiter dieses Bandes Matthias Lexer war, was sich in vermehrten Beispielen innerhalb des Artikels „Noth“ aus der mhd. Zeit bemerkbar macht. Zwar ordnet auch Lexer die Beispiele nach dem substantivischen, adverbialen und adjektivischen Gebrauch des Wortes, aber innerhalb dieser Abschnitte nach Bedeutungen (die, wie er ausdrücklich und mit Recht hervorhebt, oft ineinander übergreifen). Die Bedeutungsskala, die das DWb. gibt, ist wesentlich differenzierter als die im Mhd. Hwb., und ich weise zur Ergänzung des hier Ausgeführten ausdrücklich auf sie hin.

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Weber, G. (1963). Schlussmeditation. In: Das Nibelungenlied. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-99956-6_15

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-99956-6_15

  • Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart

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