Zusammenfassung
Von der Moskaureise des Bundeskanzlers konnten keine entscheidenden Ergebnisse für die Wiedervereinigung erwartet werden. Erst wenige Wochen vorher waren auf der Genfer »Gipfelkonferenz« die Direktiven für die weiteren Verhandlungen der Außenminister über das Deutschlandproblem und die europäische Sicherheit ausgehandelt worden, und die nächste Phase der Viermächteverhandlungen stand unmittelbar bevor. Die Direktiven lauteten:
»Zum Zwecke der Schaffung europäischer Sicherheit bei gebührender Berücksichtigung der rechtmäßigen Interessen aller Nationen und ihrem unveräßerlichen Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung werden die Minister angewiesen, verschiedene, diesem Ziele dienende Vorschläge zu prüfen, darunter die folgenden:
einen Sicherheitspakt für Europa oder für einen Teil Europas einschließlich einer Klausel, derzufolge die Mitglieder die Verpflichtung übernehmen, keine Gewalt anzuwenden und einem Angreifer Unterstützung zu versagen, Begrenzung, Kontrolle und Inspektion der bewaffneten Streitkräfte und der Rüstung,
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Cornides, W. (1957). Zwischenbilanz der Deutschlandverhandlungen. In: Die Weltmächte und Deutschland. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-99855-2_42
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-99855-2_42
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