Zusammenfassung
Entsprechend dem Zonenabkommen wurde das Gebiet von Groß-Berlin — das sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik eine rechtliche Sonderstellung hatte — in vier Sektoren eingeteilt. Von den wanzig Verwaltungsbezirken wurden zwölf (481 qkm) den westlichen Besatzungsmächten und acht (402 qkm) der Sowjetunion zugeteilt. Die Verwaltung von Groß-Berlin wurde im Kontrollabkommen den vier Militärbefehlshabern gemeinsam übertragen (Art. 3 b, 4), die ihrerseits als Hilfsorgan die Alliierte Kommandantur als eine Art Kontrollrat im Kleinen schufen. Die Einzelheiten dieser Regelung wurden im August 1945 in Verhandlungen der Briten und Amerikaner mit den Russen geregelt, die die Stadt allein besetzt hatten. Unter diesen ungünstigen Umständen gelang es nicht, das Recht der Westmächte auf freien Zugang nach Berlin eindeutig festzulegen. Die Westsektoren blieben eine Insel im sowjetischen Machtbereich. Ein Magistrat für Groß-Berlin wurde schon am 14. Mai 1945 von der sowjetischen Kommandantur eingesetzt.
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Cornides, W. (1957). Die Sonderstellung Berlins und seine Teilung. In: Die Weltmächte und Deutschland. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-99855-2_19
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