Zusammenfassung
In der sowjetischen Besatzungszone, die mit 107 410 qkm ebenso wie die unmittelbar sowjetischer und polnischer Verwaltung unterstellten Gebiete etwa ein Viertel des Reichsgebietes umfaßte, wurde schon Anfang Juli 1945 die erwähnte erste Neugliederung der Verwaltung (vgl. S. 46ff.) vorgenommen. Unmittelbar nach der Konferenz von Potsdam setzte die sowjetische Militäradministration die soziale Umwälzung nach sowjetischem Vorbild in Gang. Sie wurde im September 1945 durch die Bodenreform eingeleitet. In ihrem Verlauf wurden die »Kriegsverbrechern und Kriegsschuldigen« gehörenden landwirtschaftlichen Vermögen, unabhängig von der Betriebsgröße, sowie der »gesamte Feudaljunkerboden und der Großgrundbesitz über 100 ha« enteignet. Bis 1. April 1946 wurden 6350 Großbetriebe mit einer Bodenfläche von 2,25 Millionen ha enteignet, das waren 35,1 Prozent der land- und forstwirtschaftlich genutzten Fläche. Man hielt zweifellos eine große Zahl kleinbäuerlicher Betriebe wegen ihrer höheren Abhängigkeit von kollektiven Organen für erwünschter als die Schaffung von Neubauernstellen mit erhöhter Selbständigkeit.
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Cornides, W. (1957). Die sowjetische Besatzungszone auf dem Weg zum Einheitsstaat. In: Die Weltmächte und Deutschland. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-99855-2_18
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-99855-2_18
Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
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