Zusammenfassung
Selten sind Literatur und Politik in einen so bedrohlichen Konflikt verwickelt worden wie zur Zeit des Jungen Deutschland; selten ist zugleich eine literarische Gruppe mit so wenigen Worten so vernichtend verurteilt worden wie das Junge Deutschland durch den berühmt-berüchtigten Beschluß der deutschen Bundesversammlung vom 10. Dezember 1835 [1]. Er kennzeichnet den Höhepunkt einer breit angelegten und blindwütigen Verfolgungskampagne gegen eine Reihe junger Autoren, die mit der Ächtung einzelner Bücher in einzelnen Ländern begonnen und die in Preußen bereits am 14. November 1835 zu einem generellen Verbot der Schriften Karl Gutzkows, Ludolf Wienbargs, Heinrich Laubes und Theodor Mundts geführt hatte. Ähnliche Verwarnungen in anderen Bundesstaaten waren gefolgt [2]. Sie alle richteten sich gegen das »sogenannte junge Deutschland« oder gegen die »junge Literatur«, der in einzelnen Staaten und im Bundestagsbeschluß auch Heinrich Heine zugezählt wurde [3]. Die Anklagepunkte waren, mit geringer Variation, überall die gleichen, und der Beschluß der Bundesversammlung faßte nur zusammen, was vorher schon ausgesprochen worden war, wenn er der »literarischen Schule«, die sich in »neuerer Zeit« unter der Benennung »das junge Deutschland« oder »die junge Literatur« gebildet habe, vorwarf, »in belletristischen, für alle Classen von Lesern zugänglichen Schriften die christliche Religion auf die frechste Weise anzugreifen, die bestehenden socialen Verhältnisse herabzuwürdigen und alle Zucht und Sittlichkeit zu zerstören«, und von »verderblichen, die Grundpfeiler aller gesetzlichen Ordnung untergrabenden Bestrebungen« sprach.
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Koopmann, H. (1970). Das Junge Deutschland — Schulbegriff und historisches Phänomen. In: Das Junge Deutschland. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-99739-5_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-99739-5_1
Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
Print ISBN: 978-3-476-99740-1
Online ISBN: 978-3-476-99739-5
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