Zusammenfassung
Das auf den Waffenstillstand folgende Jahrzehnt brachte für Südwestdeutschland weitgehende staatspolitische Änderungen. Die Besatzungsmächte England, Rußland und die Vereinigten Staaten teilten Deutschland in Zonen, die von Militärregierungen verwaltet wurden. Auch Frankreich erhielt auf sein Verlangen eine Zone. Die Grenze zwischen der amerikanischen und der französischen Zone bildete die Autobahn Karlsruhe—Stuttgart—Ulm. Damit war Wurttemberg in eine nördliche und eine südliche Hälfte geteilt. Die amerikanische Militärregierung verfügte dann noch den Zusammenschluß der nördlichen Gebietsteile von Baden und Wurttemberg. Etwas später entstanden in ähnlicher Weise auf Befehl Frankreichs die Länder (Süd-)Baden und Wurttemberg-Hohenzollern. Mit Zustimmung der Militärgouverneure gaben sich die drei Länder 1946/47 Verfassungen und damit die unerläßliche Rechtsgrundlage ihrer staatlichen Existenz und politischen Betätigung. Mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. September 1949 wurden sie Glieder des neuen Bundesstaats.
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Marquardt, E. (1962). Anhang. In: Geschichte Württembergs. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-99504-9_17
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-99504-9_17
Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
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