Zusammenfassung
Eigentlich könnte man als Geschichtslehrer und Anwalt für das Geschichtsbewußtsein der jungen Generation über den »Historikerstreit« nur froh sein. Der Unterricht über den Nationalsozialismus verlor zunehmend an Spannung. Das Urteil über diese Achsenzeit der deutschen Geschichte stand vor Beginn fest: »Wenn man über die Zeit zwischen 1933 und 1945 in Europa spricht, muß man verdammen, was die Deutschen getan haben, jeden Vergleich ausschließen und darf nur Buße und Trauer zulassen. Alle anderen Gefühlsund Geistesregungen sind als Verdrängungen unserer Mitschuld am NS-Unrecht darzustellen.« Daß der Mannheimer Ordinarius für öffentliches Recht, Gerd Roellecke, dies kürzlich mit ironischem Unterton (in der FAZ vom 14. 7. 1988) formulieren konnte, läßt spüren, daß im öffentlichen Bewußtsein eine Wende oder zumindest eine Verunsicherung im Gange ist.
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Hug, W. (1989). Der »Historikerstreit« als Chance für den Geschichtsunterricht. In: Oesterle, K., Schiele, S. (eds) Historikerstreit und politische Bildung. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-98967-3_7
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Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
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