Zusammenfassung
Während die moralische-didaktische Zielsetzung der Hellenika in der Forschung übereinstimmend betont wird, bestehen nach wie vor Kontroversen über die Rolle der Religion und insbesondere der Götter in dem Geschichtswerk, da Xenophon diese an vielen Stellen nur implizit andeutet. In diesem Aufsatz wird eine systematische Untersuchung der Darstellung religiöser Normen und Normtransgressionen sowie deren Konsequenzen versucht. Zunächst werden eindeutige Marker für die sichere Identifizierung religiöser Normen und ihrer Transgressionen entwickelt, die in einem zweiten Schritt analytisch auf das Geschichtswerk angewendet werden. Hierbei zeigt sich, dass die Darstellung religiöser Normbrüche im Verlauf des Werkes und im Einzelnen abhängig von Xenophons jeweiligen Darstellungsabsichten stark divergieren und Xenophon an einigen Stellen bewusst von gängigen Deutungen historischer Ereignisse durch die Zeitgenossen abweicht, die seinem Narrativ zuwiderlaufen. Insbesondere die in der Forschung vielfach postulierte Regel einer zwangsläufigen göttlichen Sanktionierung religiöser Normtransgressionen muss angezweifelt werden.
Abstract
While scholars unanimously agree in emphasising the Hellenica’s underlying moral didacticism, controversy continues to exist about the role played in it by religion and especially the gods, to whom Xenophon frequently only makes somewhat vague allusions. This essay will attempt a systematic investigation of the representation of religious norms and transgressions, as well as of their consequences by developing a set of distinct markers for the identification of religious norms and their transgressions, which will then be used in an analysis of the Hellenica. This shows a great variability in how Xenophon depicts religious norm violations, with each case depending on his intentions; in some places he even deliberately deviates from traditional and commonly-held interpretations of historical events where they run contrary to his narrative. As a result, the rule frequently postulated by scholars, namely that in the Hellenica divine sanction inevitably follows the transgression of religious norms, cannot be upheld.
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Notes
- 1.
Falls nicht anders gekennzeichnet, beziehen sich alle Jahresangaben auf die vorchristlichen Jahrhunderte.
- 2.
Alle Quellenverweise ohne Angabe beziehen sich auf Xen. hell.
- 3.
Xen. hell. III,4,11 : […] ὅτι ἐπιορκήσας αὐτὸς μὲν πολεμίους τοὺς θεοὺς ἐκτήσατο, τοῖς δ᾽ Ἕλλησι συμμάχους ἐποίησεν. Übers.: Will 2016. Auch im Folgenden wird diese Übersetzung für Xen. hell. verwendet.
- 4.
Eine ähnliche Aussage macht Xenophon in der Anabasis zur Motivierung seiner Männer: Xen. an. III,1,21–22 ; vgl. Pownall 1998, 258 mit Anm. 35.
- 5.
- 6.
Vgl. Xen. hell. III,4,15 : Agesilaos bricht aufgrund negativer Opferzeichen den Feldzug in Phrygien ab und zeigt sich damit gehorsam gegenüber den Göttern; III,4,18 : Xenophon kommentiert Waffenübungen und Weihungen der Lakedaimonier an Artemis mit den Worten: „Wo nämlich Männer die Götter verehren, das Kriegshandwerk üben, Gehorsam gegenüber Vorgesetzten pflegen, wie sollte dort nicht wirklich alles bester Hoffnung sein?“: ὅπου γὰρ ἄνδρες θεοὺς μὲν σέβοιντο, τὰ δὲ πολεμικὰ ἀσκοῖεν, πειθαρχεῖν δὲ μελετῷεν, πῶς οὐκ εἰκὸς ἐνταῦθα πάντα μεστὰ ἐλπίδων ἀγαθῶν εἶναι;
- 7.
Diod. XIV,80,1–8 ; Plut. Ages. 9,1–10,3 ; Bei Paus. III,9,7 bleiben diese Elemente ebenfalls unerwähnt, dennoch führt er den Tod des Tissaphernes auf den Neid einer Gottheit zurück.
- 8.
- 9.
- 10.
Trampedach 2005, 144–156, insb. 147–148.
- 11.
- 12.
Xen. hell. V,4,1 : πολλὰ μὲν οὖν ἄν τις ἔχοι καὶ ἄλλα λέγειν καὶ Ἑλληνικὰ καὶ βαρβαρικά, ὡς θεοὶ οὔτε τῶν ἀσεβούντων οὔτε τῶν ἀνόσια ποιούντων ἀμελοῦσι· […]. Vgl. Pownall 1998, 271.
- 13.
Pownall 1998, 272–273. Es ist zum Teil dem Fokus ihrer Studie auf (göttliche) Strafen und der isolierten Betrachtung der Passagen geschuldet, dass sie an vielen Stellen allzu leicht bereit ist, eine Strafe für religiöse Normüberschreitungen aus den Schilderungen Xenophons herauszulesen, wo eindeutige Hinweise darauf fehlen. Zum Teil nimmt sie mangels eindeutiger Hinweise auf konkrete Strafen die Bestrafung durch unbeteiligte Dritte an.
- 14.
- 15.
- 16.
- 17.
- 18.
So versucht Pownall 1998, 269–276, die offensichtliche Abweichung zweier Passagen (Xen. hell. II,4,4 ; VI,5,6–9 ) vom Muster der zwangsläufigen (göttlichen) Strafe mit dem Verweis auf eine etwaige zeitverzögerte Bestrafung ihrer These einzupassen. Hau 2016, 238, Anm. 69 hat diese Hypothese zurückgewiesen und konnte ein weiteres Beispiel ergänzen (V,4,11–12 ), für das Pownall in ihrer Studie wenig glaubhaft eine Strafe konstruiert hat.
- 19.
Tamiolaki 2012, 566.
- 20.
Vgl. Flower 2016, 89–90; zur Definition bei Xenophon insb.: Kaiser 2000, 363–364; Bowden 2004, 232–233; Im griechischen Denken wurde der Begriff auch für ein respektvolles Verhalten gegenüber den Eltern, Verstorbenen und dem Vaterland, gemäß den geltenden Normen, angewendet: vgl. Ps.-Aristot. De virtutibus et vitiis 1250b 9–24 ; zu allgemein griechischen Vorstellungen: Mikalson 2010, 140–186.
- 21.
Dillery 1995, 183–184; Kaiser 2000, 359–360, 364–365; Chernyakhovskaya 2014, 236–244; Berti 2017, 30; vgl. v. a.: Xen. mem. II,1,28 ; die Götter werden von Xenophon als allwissend, allmächtig und allgegenwärtig gedacht. Sie sind für die Menschen nicht unmittelbar wahrnehmbar und erfassbar, sondern nur durch ihr Wirken erkennbar, insbesondere durch ihre Kommunikation mit den Menschen; vgl. u. a.: symp. 4,47–48 ; mem. I,1,19 ; dazu: Dillery 1995, 183–185; Kaiser 2000, 355–360; Bowden 2004, 230–232.
- 22.
Vgl. ὅσιος: Xen. hell. I,7,19 ; II,4,42 ; IV,1,33 ; IV,7,2 ; VII,4,35 ; ὁσίως: IV,7,2 ; εὐσεβείν: I,7,25 .
- 23.
- 24.
Kommentar Xenophons: ἀσέβεια: Xen. hell. IV,4,3 ; ἀσεβεῖν: I,4,14 , 20 ; V,4,1 ; ἀνόσιος: IV,4,2 , 3 ; V,4,1 ; Äußerungen der Akteure: ἀσεβής: II,3,53 ; ἀνόσιος: II,4,21 , 22 ; VII,3,6 , 7 .
- 25.
Vergehen gegen die Götter: ἡμαρτηκότας εἰς θεούς: Xen. hell. I,7,19 ; ἔγκλημα τοῦτο πρὸς τοὺς θεούς: VII,4,34 ; Pflichterfüllung gegen die Götter: οὐκ ἐπελάθετο τοῦ θείου: IV,3,20 ; göttliche Konsequenzen: πολεμίους τοὺς θεοὺς ἐκτήσατο […]. Ἕλλησι συμμάχους ἐποίησεν: III,4,11 ; θεοῖς […] πόλεμον: II,4,22 ; θεῷ […] χαρίζεσθαι: VII,4,35 ; θεοὺς εὐμενεστάτους: VI,4,2 ; Transgressionen menschlicher Normen werden eindeutig abgegrenzt und als ἄδικος, ἀδικεῖν, ἄνομος bezeichnet. Zum Teil werden sie parallel zur Überschreitung religiöser Normen geschildert: II,4,22 ; IV,4,3 ; VII,3,6 ; vgl. Pownall 1998, 253–256; Hau 2016, 219–223.
- 26.
Ausschließlich von den Akteuren geschildert: Lob gegenteiligen Handelns: Xen. hell. I,7,25 ; VI,4,2–3 ; Gegenüberstellung einer Normkonformität: VII,3,6 .
- 27.
Xen. hell. II,4,21–22 : πρὸς θεῶν πατρῴων καὶ μητρῴων […], αἰδούμενοι καὶ θεοὺς καὶ ἀνθρώπους παύσασθε ἁμαρτάνοντες εἰς τὴν πατρίδα, καὶ μὴ πείθεσθε τοῖς ἀνοσιωτάτοις τριάκοντα […]. ἐξὸν δ᾽ ἡμῖν ἐν εἰρήνῃ πολιτεύεσθαι, οὗτοι τὸν πάντων αἴσχιστόν τε καὶ χαλεπώτατον καὶ ἀνοσιώτατον καὶ ἔχθιστον καὶ θεοῖς καὶ ἀνθρώποις πόλεμον ἡμῖν πρὸς ἀλλήλους παρέχουσιν. Übers.: „Bei den Göttern unserer Väter und unserer Mütter […] achtet die Götter und die Menschen, hört auf, euch an der Vaterstadt zu versündigen und folgt nicht mehr den frevelhaften Dreißig […]. Obwohl wir als Bürger in Frieden leben könnten, bringen uns diese den allerschändlichsten, grausamsten, gottlosesten, Göttern wie Menschen verhasstesten Krieg, den Krieg der Bürger untereinander.“
- 28.
Pownall 1998, 259–260; Villani 2003, 288–289; Trampedach 2005, 85; Flower 2016, 106–107; Pownall 2016, 58–60; nach Pownall 2016, 60–61 erfüllt die Betonung des Eingreifens der Götter die Funktion, den untypisch heroischen „Tyrannentod“ des Kritias in der Schlacht zu verschleiern und als gerechtes Ende darzustellen; dagegen: Dillery 1995, 253.
- 29.
Diod. XIV,2,1 ; XIV,3–6 ; Aristot. Ath. pol. 34–40 ; zur Darstellung des Theramenes in diesen Quellen: Shear 2011, 181–183; Xenophon hat vermutlich auf zeitgenössische Deutungsmuster des Geschehens durch die Athener zurückgegriffen. Er selbst hat sehr wahrscheinlich als Reiter unter den Dreißig gedient: Will 2016, 355–356.
- 30.
Die Marker werden im Folgenden als Buchstaben in Klammern hinter den entsprechenden Passagen angegeben. Nicht-zutreffende Marker werden durch das Symbol ≠ und den Buchstaben gekennzeichnet.
- 31.
Gray 1989, 91–93 bewertet die Beschreibung der Rückkehr des Alkibiades positiv und betont, dass die Vorhersagen nicht eintreffen; vgl. auch: Brown Ferrario 2012, 354–356. Pownall 1998, 262–263 dagegen deutet die Rückkehr des Alkibiades an einem Feiertag als bewusste Missachtung einer religiösen Norm und als Anspielung auf seine tatsächliche Beteiligung am Mysterienfrevel. Außerdem sieht sie seine Absetzung als göttliche Strafe für die Missachtung des Festtags.
- 32.
Pownall 1998, 276–277: ‚Breaking of Oaths‘, ‚Violation of Sanctuary‘, ‚Violation of Cult or Festival‘, ‚Negligence in Religious Ritual‘, ‚Manipulation of Religious Ritual‘, ‚Physical Damage to Temple Buildings‘, ‚Temple Robbery‘. Insgesamt identifiziert sie 31 ‚Cases‘.
- 33.
Trampedach 2005, 157–165: Aufgrund des Fokus auf die Hierosylia, die er als Gewaltausübungen im Zusammenhang mit griechischen Heiligtümern auffasst, fehlen die Kategorien ‚Eidbruch‘ und ‚Missachtung sowie Manipulation religiöser Rituale‘. Dagegen wird zwischen verschiedenen Formen der Verletzung von Heiligtümern (durch Feuer, Entweihung, Zerstörung heiliger Gegenstände) unterschieden. Daneben finden sich die Kategorien ‚Tempelraub‘; ‚Verletzung von Kult oder Festen‘; ‚Missachtung von Kultvorschriften‘, sowie die ‚Verletzung des sakralen Asyls, bzw. der Hikesie‘. Insgesamt werden neun Fälle von Hierosylia in den Hellenika aufgeführt.
- 34.
- 35.
- 36.
Dazu: Gray 1989, 104–105.
- 37.
Vgl. oben das Zitat in der Einleitung; vgl. Flower 2017, 319. 386 hatten die Lakedaimonier im Königsfrieden geschworen, die Autonomie der Poleis im griechischen Mutterland zu achten (Xen. hell. V,1,29–35 ); dass die Lakedaimonier zuvor bereits Niederlagen hinnehmen mussten (u. a.: IV,5,11–18 ; IV,5,19 ; V,3,3–6 ), übergeht Xenophon.
- 38.
- 39.
Dillery 1995, 215–225, insb. 215–216, 222.
- 40.
Dillery 1995, 207–223.
- 41.
- 42.
Vgl. Pownall 2004, 89–90; Trampedach 2005, 357–359; vgl. Dillery 1995, 245–246, mit Anm. 20: die Figur des „Warners“ tritt bei Herodot in verschiedenen Kontexten und verschiedenen Variationen auf. Er rät in der Regel einer Führungspersönlichkeit von übermütigen, kritischen oder riskanten Unternehmungen ab, findet jedoch selten Gehör, womit der Irrtum und das Scheitern des Gewarnten noch eindrücklicher hervorgehoben werden. Dazu ausführlich: Will 2015, 100–103. Pownall 1998, 257 und 2004, 89–90 deutet die Niederlage bei Leuktra auch als Strafe für die widerrechtliche Besetzung der spartanischen Kadmeia. Obwohl in Xen. hell. V,4,1 zunächst nur von der Vertreibung der Lakedaimonier als Strafe die Rede ist, wird diese Deutung durch göttliche Vorzeichen gestützt: u. a. V,4,17 ; zu diesem und weiteren Vorzeichen: Trampedach 2015, 87–88.
- 43.
Dillery 1995, 223–225; Pownall 2016, 63–64; Trampedach 2015, 356–357, 377–378. Dass die unerwartete Schlachtniederlage der Spartaner auch bei den Zeitgenossen einer Erklärung bedurfte, zeigt die ungeheure Anzahl überlieferter Orakel und Vorzeichen, die auf den Ausgang hinweisen. Xenophon hat davon nur einen kleinen Teil in seine Darstellung aufgenommen und bemüht sich insgesamt, ihre Bedeutung durch den Verweis auf mögliche Manipulationen durch die Thebaner herunterzuspielen: dazu weiterführend: Trampedach 2015, 356–378.
- 44.
Eine Kampagne der Lakedaimonier unter Kleombrotos 379 wird nicht als Rachefeldzug geführt (V,4,14–18 ); Agesilaos kann zwar in den Folgejahren das Gebiet der Thebaner verheeren, aber eine göttliche Einmischung wird nicht angedeutet (V,4,34–55 ) (≠G, ≠H). Pownall 1998, 258 hat dagegen die Tötung von 150 thebanischen Leichtbewaffneten, die während der Befreiung Thebens aus dem Gefängnis befreit wurden, durch die Lakedaimonier als konkrete Strafe für den Eidbruch der Thebaner durch die Hinrichtung der Verräter interpretiert; es fehlen aber eindeutige Indizien für diese Deutung. Hau 2016, 239, Anm. 70 hat eingewendet, dass die Beteiligung der Leichtbewaffneten an den Ereignissen nirgends erwähnt wird und höchst zweifelhaft sei.
- 45.
- 46.
Es werden zwar Athener angeklagt, die das Volk zu einem gesetzwidrigen Verfahrensprozess überredet hatten, doch können sie aus der Gefangenschaft fliehen; allein Kallixenos kehrt nach Athen zurück und verhungert, von allen gemieden. Aber auch dies wird nicht als göttliche Strafe markiert (≠H).
- 47.
Selbst Pownall 1998, 270–271 kann an dieser Stelle keine göttliche oder menschliche Strafe konstruieren.
- 48.
Xen. hell. VII,4,11 : Die Argiver brechen 366 einen Frieden mit Korinth, Theben und anderen Poleis. Dies wird mit dem eidgerechten Verhalten der Phleiasier kontrastiert (E). VII,4,36–40 : Auf Befehl ihres Kommandanten nehmen tegeatische Truppen während eines Friedensfestes 363 der Arkader und Eleier unrechtmäßig und entgegen ihrer Eide Gefangene; dies wird ebenfalls mit dem gottgefälligen Verhalten der Feiernden kontrastiert (E); auf Betreiben der Mantineier werden die Gefangenen später allerdings freigelassen. Pownall 1998, 259 hat den Ausgang der Schlacht bei Mantineia 362 und den Tod des Epameinondas, der den betreffenden Kommandanten verteidigte, als göttliche Strafe interpretiert; dies erscheint jedoch wenig überzeugend, da das Vorgehen des Epameinondas nicht kritisiert wird und die Schlacht weder eindeutige Sieger noch Verlierer kennt und so eine zielgerichtete Bestrafung der Thebaner nicht erfolgen kann. Den Eidbruch der Argiver führt Pownall dagegen überhaupt nicht auf.
- 49.
44 der insgesamt 56 Opferschilderungen führen spartanische Feldherren aus, 25 davon Agesilaos: Spartaner: Xen. hell. I,1,4 ; I,6,37 ; III,1,17–19 (5x); III,1,21 ; III,1,23 ; III,2,10 ; III,2,16 ; III,2,26 ; III,3,1 ; III,3,4 ; III,3,4 ; III,4,3 ; III,4,4 ; III,4,15 ; III,4,23 ; III,5,7 ; IV,1,22 ; IV,2,20 ; IV,3,14 ; IV,3,21 ; IV,5,10 ; IV,6,6 ; IV,6,10 ; IV,7,2 ; IV,7,4 ; IV,7,5 ; IV,7,7 ; IV,8,36 ; V,1,18 ; V,1,33 ; V,3,14 ; V,4,37 ; V,4,41 ; V,4,47 ; V,4,49 ; VI,4,19 ; VI,5,12 ; VI,5,17 ; VI,5,18 ; Nicht-Spartaner: II,4,18 ; II,4,39 ; IV,2,18 ; IV,4,5 ; IV,5,1 ; IV,5,2 ; VI,4,29 ; VI,5,49 ; VII,2,20–21 ; VII,2,23 ; VII,4,30 ; VII,4,36 ; Orakelkonsultationen: Spartaner: IV,7,2 ; IV,7,2 ; Delphier: VI,4,30 (Delphier); spontane Götterzeichen mit Handelsanweisungen: Spartaner: III,2,24 ; IV,7,4 ; IV,7,7 ; V,4,17 .
- 50.
U. a. Hau 2012, 607.
- 51.
Trampedach 2015, 166–167; Flower 2016, 105–106; Hau 2016, 226–227, 231–232; weitere Beispiele: Befolgung negativer Zeichen: Xen. hell. III,4,15 , 16–24 : durch den Abbruch seines Feldzugs kann Agesilaos seine Reiterei ausbauen und Truppen stärken, um im nächsten Frühjahr die persischen Truppen bei Sardeis zu schlagen; vgl. auch: IV,4,5 : eine Gruppe junger Aristokraten besetzt während des korinthischen Bürgerkriegs 393 die Akropolis, ergibt sich jedoch aufgrund ungünstiger Zeichen kampflos und geht in die Verbannung; IV,7,7 : der Spartanerkönig Agesipolis bricht 390 aufgrund ungünstiger Opferzeichen einen Feldzug gegen Argos ab. Missachtung von Opferzeichen: IV,8,36 : der spartanische Feldherr Anaxibios gerät 388 in einen Hinterhalt der Athener und fällt mit 250 Männern. Xenophon gibt ein Gerücht wieder, nach dem er unter Missachtung negativer Opferzeichen aufgebrochen sei; vgl. Hau 2012, 594; Trampedach 2015, 166–167; weiterführend dazu: Goodman/Holladay 1986, 151–152.
- 52.
- 53.
Während Xenophon den weiteren Feldzug des Agesipolis als erfolgreich beschreibt, obwohl der Feldherr durchaus ambivalent beschrieben wird, wird er bei Paus. III,5,8–9 kritisch dargestellt. Hier lehnt Agesipolis den Waffenstillstand unbegründet ab und missachtet negative Götterzeichen, die in der Darstellung Xenophons von Agesipolis als positive Zeichen gedeutet wurden. Während Trampedach 2015, 332–335 in Xenophons Bericht durchaus versteckte Kritik an Agesipolis ausmacht und eine von ihm abgeschwächte Agesipolis-kritische Tradition als Vorlage annimmt, sehen Bowden 1999, 78–79 und Labadie 2014, 288–291 die Darstellung vor allem positiv.
- 54.
- 55.
- 56.
- 57.
Xen. hell. I,6,36–37 : Nach der Schlacht bei den Arginusen täuscht der spartanische Kommandant die Truppen mit einem Dankesopfer über die Niederlage der Spartaner. IV,3,10–14 : das Gleiche tut Agesilaos 394, als er die Nachricht einer Niederlage der spartanischen Flotte bei Knidos erhält. Xenophon kommentiert, dass die Lakedaimonier in einem Scharmützel nur aufgrund dieser Nachricht siegten; dazu: Trampedach 2015, 75–76. Plut. Ages. 17,3 schildert die Begebenheit ebenfalls ohne Kritik an Agesilaos’ Verhalten.
- 58.
Xen. hell. IV,7,2–3 ; V,1,29 ; V,3,27 : der Spartanerkönig Agesipolis sichert sich durch zwei Orakelsprüche ab, dass sein Feldzug gegen die Argiver, die den Lakedaimoniern unter Vortäuschung religiöser Festtage einen Waffenstillstand aufzwingen wollen, nicht gegen göttliche Normen verstoße. Der Vorwand selbst wird aber nicht als religiöser Normbruch gekennzeichnet, sondern nur die Missachtung religiöser Feste. Der Feldzug verläuft weitgehend erfolgreich. V,2,1–7 : die Vortäuschung von Waffenruhen, um der Heeresfolge zu entgehen, dient den Lakedaimoniern unter anderem als Begründung zur Niederreißung der Mauern Mantineias und der Auflösung der Polis als politischer Einheit 386/6; vgl. Pownall 1998, 265.
- 59.
Vgl. den Appendix bei Pownall 1998, 277.
- 60.
Trampedach 2005, insb. 143–144 bezieht den Begriff nicht nur auf Tempelraub im engeren Sinne, sondern auf jede Form der Gewaltausübung im Zusammenhang mit Heiligtümern.
- 61.
Weiterführend zur asylía: Sinn 2005.
- 62.
Xen. hell. IV,4,3 : ἔνθα δὴ οἱ ἀνοσιώτατοι καὶ παντάπασιν οὐδὲν νόμιμον φρονοῦντες, οἵ τε κελεύοντες καὶ οἱ πειθόμενοι, ἔσφαττον καὶ πρὸς τοῖς ἱεροῖς, ὥστ᾽ ἐνίους καὶ τῶν οὐ τυπτομένων, νομίμων δ᾽ ἀνθρώπων, ἀδημονῆσαι τὰς ψυχὰς ἰδόντας τὴν ἀσέβειαν. Übers.: „Da mordeten diese Gottverlassenen, denen jede rechtliche Gesinnung mangelte, Rädelsführer und Befehlsempfänger gleichzeitig, selbst bei den Heiligtümern weiter, sodass auch manche, denen die Mörder nicht nachstellten, die aber rechtschaffene Menschen waren, von Entsetzen ergriffen wurden, als sie diesen Frevel sahen.“
- 63.
- 64.
Bowden 2004, 244; Gray 2010, 568. Die proargivischen Korinther werden außerdem als Tyrannen dargestellt und als von den Persern bestochen (Xen. hell. IV,4,2 , 6 ); vgl. Pownall 2016, 62–63. Interessanterweise lässt Xenophon Agesilaos in seinem Enkomion Bedauern über die große Zahl der Gefallenen äußern, ohne das Vorgehen der Lakedaimonier zu kritisieren: Ages. 7,4–5 .
- 65.
Plut. Ages. 19,1 erwähnt diese Begebenheit auch, allerdings betont er weniger die Frömmigkeit des Agesilaos.
- 66.
Pownall 1998, 261 sieht das Vorgehen Agesilaos einerseits als Strafe für die Vergehen der Korinther während des Bürgerkrieges und andererseits selbst als Normbruch, infolgedessen die Götter den Lakedaimoniern ihre Gunst entziehen und diese bei Lechaion die Niederlage erleiden; Hau 2012, 553–554, 598–605 sieht die Niederlage dagegen als Folge des übermäßigen Stolzes des Agesilaos und seiner herablassenden Behandlung der um Frieden bittenden Boioter; vgl. Gray 1989, 158–161; Brown Ferrario 2012, 350–351.
- 67.
Vgl. das Lob des Agesilaos im Enkomion: Xen. Ages. 11,1 .
- 68.
Pownall 1998, 270–271; das Vorgehen der Mantineier wird in der Rückschau in Athen ambivalent bewertet: Xen. hell. VI,5,36 .
- 69.
Die Phleiasier werden im Vorfeld für ihre militärischen Tugenden und Bündnistreue zu den Lakedaimoniern gelobt (Xen. hell. VII,2,1–4 , 16 ); in VII,2,20–21 deutet Xenophon an, dass ihre Kampfmoral beim Angriff auf eine von Sikyonern besetzte Grenzfestung 367/6 göttlich motiviert war. Pownall 2004, 87 sieht dagegen einen deutlichen Bezug zwischen dem Frevel und der Niederlage der Angreifer, die sie als göttliche Strafe bewertet.
- 70.
Vgl. auch: Xen. hell. III,2,22–26 : dem spartanischen König Agis wird das Opfern in Olympia 399 untersagt; erst nach einem Feldzug gegen Elis kann er dies nachholen; dazu weiterführend: Nevin 2017, 174–178.
- 71.
Pownall 1998, 271–272 versucht die fehlende Sanktion u. a. damit zu erklären, dass Xenophon von einer sehr späten göttlichen Rache ausgeht; Hau 2016, 238–239 mit Anm. 70 dagegen erklärt dies damit, dass Xenophon den Fokus im Folgenden auf einen anderen Handlungsstrang legt und das Schicksal der Boiotier nicht weiter verfolgt.
- 72.
Nach Pausanias habe Agesilaos selbstherrlich geglaubt, Agamemnon zu übertreffen, was von den Göttern mit dem Misserfolg des Feldzugs bestraft wird. In der Darstellung Plutarchs empfinden die Boioter die Tatsache, dass Agesilaos das Opfer von seinem eigenen Seher durchführen lässt als Verstoß gegen ihre althergebrachten Gesetze. Agesilaos selbst deutet die Störung seines Opfers als schlechtes Zeichen für den Erfolg seines Feldzugs; zur Parallelüberlieferung: Villani 2004, 300–301; Trampedach 2015, 348–354.
- 73.
- 74.
Trampedach 2015, 351–352, insb. 355.
- 75.
Nevin 2017, 180–183. Nach dem korinthischen Bürgerkrieg 393 hatte die proargeische Partei einen Anschluss an Argos durchgesetzt. Es kam 392 zu einer sympoliteía mit Argos und zum Verlust der Autonomie Korinths.
- 76.
- 77.
Nevin 2017, 185–186, mit Anm. 71.
- 78.
Pownall 1998, 265–266 und 2004, 91–92 hat dagegen die göttliche Unterstützung der Eleier als Konsequenz der Verletzung der Heiligtümer durch die Arkader erklärt. Im Nachhinein erscheint der Angriff der Eleier, dies noch dazu an Festtagen, als gerechtfertigt; die Arkader sehen ein, dass sie die Oberhoheit über Olympia unberechtigterweise innehaben, geben diese an Elis ab und schließen Frieden : Xen. hell. VII,4,33, 36 .
- 79.
Dazu: Goodman/Hollady 1986, 156–157.
- 80.
Nevin 2017, 180–183.
- 81.
Pownall 1998, 265–266 hat versucht die Unterstützung der Eleier durch die Götter als Folge der Beschädigung der Heiligtümer durch die Argeier zu deuten, denn diese bewerfen die Eleier von den Tempeldächern aus, wofür es aber keine Grundlage in der Quelle gibt. Xen. hell. V,4,4 : Die Rückeroberung Thebens durch die Demokraten 379 findet an einem privaten Fest der Polemarchen zu Ehren der Aphrodite statt. Es handelt sich allerdings nicht um ein offizielles Fest, weshalb dies auch weder als Normüberschreitung markiert noch sanktioniert wird. Auch ist die Tötung der in Xenophons Darstellung unrechtmäßigen und tyrannischen Machthaber die Bestrafung von deren Verrat; vgl. zur negativen Charakterisierung der Machthaber; Pownall 2016, 63–64.VI,4,29–32 : Die öffentliche Ermordung des „Tyrannen“ Iason an einem Festtag wird nicht als Normbruch charakterisiert; die Täter werden zwar von Iasons Leibwache zum Teil getötet, die überlebenden aber später als „Tyrannenmörder“ geehrt. Nach Trampedach rechtfertigte eine solche Tat im 5./4. Jahrhundert auch religiöse Normbrüche: Trampedach 2005, 155–156.
- 82.
Xen. hell. IV,4,2,2 : καὶ πρῶτον μὲν τὸ πάντων ἀνοσιώτατον ἐβουλεύσαντο: οἱ μὲν γὰρ ἄλλοι, κἂν νόμῳ τις καταγνωσθῇ, οὐκ ἀποκτιννύουσιν ἐν ἑορτῇ: ἐκεῖνοι δ᾽ Εὐκλείων τὴν τελευταίαν προείλοντο, ὅτι πλείους ἂν ᾤοντο λαβεῖν ἐν τῇ ἀγορᾷ, ὥστε ἀποκτεῖναι. Übers.: „Was sie als Erstes planten, übertraf an Abscheulichkeit alles. Niemand wird sonst, selbst wenn er nach dem Gesetz zum Tode verurteilt worden ist, während eines Festes hingerichtet. Jene aber wählten gerade den letzten Tag des Festes der Artemis Eukleia aus, weil sie glaubten, dann mehr Leute auf dem Markt vorfinden zu können, um sie zu töten.“
- 83.
Pownall 1998, 262.
- 84.
Vgl. den Appendix: Pownall 1998, 277.
- 85.
Xen. hell. VI,4,23 : καὶ ὁ θεὸς δέ, ὡς ἔοικε, πολλάκις χαίρει τοὺς μὲν μικροὺς μεγάλους ποιῶν, τοὺς δὲ μεγάλους μικρούς. Gray 1989, 163–164; Dillery 1995, 172–174; Pownall sieht einen moralischen Verfall Iasons von seinem Aufstieg zum tagós Thessaliens, über die eigennützige Vermittlung eines Friedens zwischen Sparta und Theben 371 bis zur Anmaßung, die Pythischen Spiele auszurichten, bzw. die Tempelschätze zu rauben: Pownall 2004, 100–103; Pownall 2016, 65–66.
- 86.
- 87.
Pownall 2016, 69.
- 88.
Zu den Reden weiterführend: Gray 1989, 134–136; Pownall 1998, 267–268 und 2016, 69–70 verweist auf die Kontrastierung Euphrons mit den Phleiasiern, deren Tugenden in einem Exkurs herausgestellt werden. Obwohl, wie sie richtig erkennt, unter anderem auch die eusébeía der Phleiasier hervorgehoben wird, steht ihre Bündnistreue zu den Spartanern deutlich im Fokus der Passage; demnach wird durch den Exkurs in erster Linie der Fokus auf die Bündniswechsel Euphrons verstärkt; vgl. dazu: Hau 2016, 228–229; dagegen nimmt Pownall 2016, 71 die Passage als Beleg für eine göttliche Bestrafung Euphrons.
- 89.
Xen. hell. VII,3,6 : „[...] ὁρῶντες ὅτι οἱ μὲν σώφρονες οὐδὲν δήπου ἄδικον οὐδὲ ἀνόσιον ποιοῦσιν […], οὗτοι δὲ τοσοῦτον πάντας ἀνθρώπους ὑπερβεβλήκασι τόλμῃ τε καὶ μιαρίᾳ ὥστε παρ᾽ αὐτάς τε τὰς ἀρχὰς καὶ παρ᾽ αὐτοὺς ὑμᾶς […] αὐτογνωμονήσαντες ἀπέκτειναν τὸν ἄνδρα. […] ἡμεῖς μὲν δὴ τούτους διώκομεν ὡς ἀνοσιωτάτους καὶ ἀδικωτάτους καὶ ἀνομωτάτους καὶ πλεῖστον δὴ ὑπεριδόντας τῆς πόλεως […].“ Übers.: „Denn während, wie wir wissen, rechtschaffene Menschen doch wohl keinerlei Unrecht und keinerlei Frevel begehen […], haben diese mit ihrer Dreistigkeit und ihrer Gottlosigkeit alle Menschen so weit übertroffen, dass sie sogar in Anwesenheit der Behörden und von euch selbst […] aus eigener Willkür heraus diesen Mann töteten. […] Wir klagen diese also der besonders großen Gottlosigkeit, Unredlichkeit sowie Gesetzlosigkeit und zudem der besonders schweren Missachtung unserer Stadt an.“
- 90.
- 91.
Vgl. Pownall 2016, 68–69.
- 92.
Pownall 2004, 92 sieht dagegen die Entzweiung des Arkadischen Bundes sowie den Ausgang der Schlacht bei Mantineia 362 als göttliche Strafe für den Tempelraub.
- 93.
Vgl. Xen. hell. VII,4,13–14 : Die vorherige Einnahme von Olympia, das traditionell unter der Oberaufsicht der Eleier stand, wird nicht als Bruch religiöser Normen geschildert, doch hebt Xenophon in III,2,30 positiv hervor, dass die Lakedaimonier unter Agis, während eines erfolgreichen Feldzuges in Elis, den Eleiern die traditionelle Oberaufsicht über Olympia beließen; dazu weiterführend: Nevin 2017, 175–176.
- 94.
In Xen. hell. III,5,22–24 verzichten die Spartaner auf die Konfrontation mit Theben und verlassen deren Territorium, um ihre Gefallenen bergen zu können. I,7,1–33: Der Verzicht auf die Rettung (und Bergung) athenischer Schiffsbesatzungen führt zum Arginusen-Prozess in Athen VII,2,9: Die Arkader und Eleier lassen 369 nach einem gescheiterten Angriff auf Phleius, ihre Toten und Verwundeten zurück. Die Begebenheiten werden aber nirgends klar als Einhaltung bzw. Bruch einer religiösen Norm markiert (≠A–H).
- 95.
Übermäßiger Stolz (phrónēma) ist nicht der asébeia zuzurechnen, weil es sich nicht um die Überschreitung einer religiösen Norm handelt, sondern um hýbris. Diese umfasst Verstöße sowohl gegen die göttliche als auch die menschliche Ordnung: Gewalt, Ehrverletzungen, Machtmissbrauch und insbesondere Rache (tísis), Habsucht (pleonexía) und übermäßigen Stolz (phrónēma). Bei Herodot verbindet sich das hýbris-Motiv mit dem Motiv des göttlichen Neides (phtónos), der sich gegen die Menschen richten, die sich den Göttern näher rücken: Trampedach 2015, 400–418; Hau 2016, 172–193; zu Herodot: Romm 1998, 65–68; Fisher 2002, insb. 217–222; bei Xenophon führt phrónēma an einigen Stellen zur Selbstüberschätzung von Kriegsparteien und zu deren militärischer Niederlage, als göttliche Strafe wird dies aber mit Ausnahme des Falles des Lykomedes nicht markiert: Vgl. u. a. die Niederlage der Lakedaimonier bei Lechaion 392: Xen. hell. IV,5,11–18 . Zum Motiv der Schadenfreude bei Xenophon: Gilhaus 2019.
- 96.
Pownall 2004, 72–73, 91, 97.
- 97.
Der ebenfalls direkt kommentierte Mysterienfrevel lässt sich, wie gezeigt werden konnte, keinem konkreten Täter zuordnen: Xen. hell. I,4,14 , 20 .
- 98.
- 99.
- 100.
Xen. hell. V,4,58: 376 erkrankt Agesilaos und übernimmt bis nach der Schlacht bei Leuktra (VI,5,10 ) kein militärisches Kommando.
- 101.
- 102.
U. a. Xen. hell. VII,2,21 ; 4,32 ; 5,12–13 ; 5,26 .
- 103.
U. a. Xen. hell. IV,2,18–23 ; IV,4,11–12 ; IV,5,1–2 ; IV,7,3–7 ; V,2,1–7 ; V,2,8–10 ; V,2,11–24 ; 21–25 ; V,2,37–43 ; V,3,8 , 26 ; VII,1,31–32 .
- 104.
Vgl. u. a. den Feldzug des Kleombrotos 479 gegen Theben (Xen. hell. V,4,14–18 ); den Feldzug des Agesilaos gegen die Arkader 370 (VI,5,10–21 ); das Vorgehen der Lakedaimonier gegen die Arkader 364, die Olympia besetzt halten (VII,4,19–27 ); die einzige Ausnahme bildet die tränenlose Schlacht (VII,1,31–32 ).
- 105.
Beispielsweise wird beim Angriff der Thebaner auf Sparta 362 von einer Gottheit bestimmt, bis zu welchem Punkt die Spartaner siegreich sind: Xen. hell. VII,5,9–13 ; dazu: Flower 2017, 320.
- 106.
Xen. hell. 7,5,26–27 : τούτων δὲ πραχθέντων τοὐναντίον ἐγεγένητο οὗ ἐνόμισαν πάντες ἄνθρωποι ἔσεσθαι. συνεληλυθυίας γὰρ σχεδὸν ἁπάσης τῆς Ἑλλάδος καὶ ἀντιτεταγμένων, οὐδεὶς ἦν ὅστις οὐκ ᾤετο, εἰ μάχη ἔσοιτο, τοὺς μὲν κρατήσαντας ἄρξειν, τοὺς δὲ κρατηθέντας ὑπηκόους ἔσεσθαι: ὁ δὲ θεὸς οὕτως ἐποίησεν ὥστε ἀμφότεροι μὲν τροπαῖον ὡς νενικηκότες ἐστήσαντο, τοὺς δὲ ἱσταμένους οὐδέτεροι ἐκώλυον, νεκροὺς δὲ ἀμφότεροι μὲν ὡς νενικηκότες ὑποσπόνδους ἀπέδοσαν, ἀμφότεροι δὲ ὡς ἡττημένοι ὑποσπόνδους ἀπελάμβανον, νενικηκέναι δὲ φάσκοντες ἑκάτεροι οὔτε χώρᾳ οὔτε πόλει οὔτ᾽ ἀρχῇ οὐδέτεροι οὐδὲν πλέον ἔχοντες ἐφάνησαν ἢ πρὶν τὴν μάχην γενέσθαι: ἀκρισία δὲ καὶ ταραχὴ ἔτι πλείων μετὰ τὴν μάχην ἐγένετο ἢ πρόσθεν ἐν τῇ Ἑλλάδι. dazu: Dietzfelbinger 1992, 140–141; Rood 2017, 269.
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