Zusammenfassung
In der DDR nahm nach dreijährigem Versuchsprogramm der Deutsche Fernsehfunk am 3. Januar 1956 seinen regulären Betrieb auf. 1969 kam zeitgleich mit der Einführung des Farbfernsehens ein zweiter Kanal hinzu. Beide Programme wurden nach der Selbstauflösung der DDR im Dezember 1990 zur DFF-Länderkette zusammengelegt und am 31. Dezember 1991 endgültig eingestellt. Die ideologische Systemauseinandersetzung zwischen Ost und West bestimmte von Anfang an die Entwicklung des neuen Massenmediums und zwar in technischer, kultureller und medialer Hinsicht. Den propagandistischen Nutzen des Fernsehens erkannte die politische Führung in dem Maße, in dem sich das Fernsehen zum Massenmedium entwickelte. Das war in den 60er Jahren der Fall. Im Zuge dessen wurde das Fernsehprogramm an politischen Gebrauchswerten sowie dem Prinzip von „Massenwirksamkeit und Volksverbundenheit“ ausgerichtet. Dieses repräsentierte deshalb eine eigenartige und einzigartige Mischung aus künstlerischen Leistungen, massenmedial inszenierter bzw. propagierter Solidarität, politischen Leitorientierungen und „arbeiterlichen“ Unterhaltungsmustern.
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Brück, I., Guder, A., Viehoff, R., Wehn, K. (2003). Rahmenbedingungen der Krimiproduktion und -distribution in der DDR. In: Der deutsche Fernsehkrimi. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-05244-5_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-05244-5_2
Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
Print ISBN: 978-3-476-01803-8
Online ISBN: 978-3-476-05244-5
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