Zusammenfassung
So heißt es in der vom Deutschen Journalisten-Verband herausgegebenen Broschüre zum Berufsbild des Journalisten. Ausgehend von den im Grundgesetz (Artikel 5) verankerten Freiheitsgarantien wird der vom Journalisten wahrzunehmende »öffentliche Auftrag zur Information, Kritik und Kontrolle« betont (ebd., 2), der »von Journalistinnen und Journalisten ein hohes Maß an persönlicher und beruflicher Qualifikation« verlange (ebd., 4). Ihre Arbeit verpflichte sie »zu besonderer Sorgfalt, zur Achtung der Menschenwürde und zur Einhaltung von Grundsätzen, wie sie im Pressekodex des Deutschen Presserates festgelegt sind« (ebd., 2). Journalisten, so heißt es weiter, könnten ihren »öffentlichen Auftrag« nur erfüllen, »wenn sie von Auflagen und Zwängen frei sind, die diesen Grundsätzen entgegenstehen« (ebd.).
Journalistinnen und Journalisten vermitteln aufgrund eigener Recherchen und/oder durch sorgfältige Bearbeitung fremder Quellen Informationen und Meinungen über aktuelle oder für die Öffentlichkeit bedeutsame Ereignisse, Entwicklungen und Hintergründe. Werbung (Reklame) oder versteckte werbliche Informationen (Schleichwerbung) gehören nicht zu den journalistischen Arbeitsfeldern (DJV-Berufsbild 2008, 5).
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Lorenz, D. (2009). Exkurs II: Journalismus und PR. In: Journalismus. Sammlung Metzler. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-05235-3_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-05235-3_8
Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
Print ISBN: 978-3-476-12337-4
Online ISBN: 978-3-476-05235-3
eBook Packages: J.B. Metzler Humanities (German Language)