Zusammenfassung
In diesem Kapitel wird das Verhältnis der Ethik zu den universalen Menschenrechten thematisiert. Für eine an der Vernunft orientierte Ethik hat die Freiheit der Person und ihre Intention auf eine vernünftige Identität eine zentrale Bedeutung. Diese kann ihr Ziel aber nur unter der Voraussetzung anerkannter Menschenrechte erreichen. Ethik und Menschenrechte stehen in einem engen Verhältnis. Menschenrechte können im Unterschied zu den Gesetzen eines Staates, dem positiven Recht, nicht eingeklagt werden (vgl. Horster 2005, 117 f.). Sie haben den Charakter von ethischen Normen. Das macht ein Blick auf die Vorgeschichte der Menschenrechtserklärung ebenso deutlich wie der auf die französische Erklärung der Rechte des Menschen und Bürgers von 1789 und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948. Mit ihnen gibt es nun einen allgemein anerkannten Maßstab, Menschenrechtsverletzungen zu benennen. Im gegenwärtigen Zeitalter der Technik ergeben sich darüber hinaus neue Herausforderungen, die die ganze Menschheit betreffen. Sie zeigen, dass es sich bei den Menschenrechten um ein unvollendetes Projekt handelt.
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Pleger, W. (2020). XII Ethik und universale Menschenrechte. In: Das gute Leben. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-04980-3_13
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