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Die Verbindung von ökonomischer und sozialer Elite

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Von der Deliberationsdemokratie zur Zustimmungsdemokratie

Part of the book series: Schriften zur Alten Geschichte ((SCHAGE))

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Zusammenfassung

In Athen wurde im religiösen und militärischen Bereich privater Reichtum in Form von Leiturgien und eisphorai im großen Maße nutzbar gemacht. Diese spezifische Art, gemeinschaftliche Aufgaben durch wohlhabende Bürger finanzieren zu lassen, zeitigte weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen: Einerseits wurde der abgabenpflichtige Personenkreis sukzessive verkleinert und machte sich die politische Gemeinschaft von der ökonomischen Elite abhängig. Andererseits basierte das Leiturgiensystem auf einem reziproken Verhältnis von wohlhabendem Bürger und Polisöffentlichkeit: Die materielle Leistung des Bürgers forderte als Beweis der Gemeinwohlorientierung den Dank der Gemeinschaft. Leiturgien signalisierten daher ökonomische Ressourcen und manifestierten den sozialen Status; sie suggerierten aber auch Generosität, Selbstlosigkeit, Zuverlässigkeit und Pflichtbewusstsein – Eigenschaften, die als Führungsqualitäten interpretierbar waren.

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Notes

  1. 1.

    [Aristot.] oec. 2,1,5.

  2. 2.

    Siehe zur eisphora allgemein de Ste. Croix (1953). Thomsen (1964) und (1977). Rhodes (1982). Brun (1983) 3–73. Christ (2007). Migeotte (2014a) 518–524.

  3. 3.

    Direkte Abgaben zur Kriegsfinanzierung gab es bereits früher: IG I3 41 Z. 38–39 (aus dem Jahr 446/5). IG I3 52 b Z. 17 (sog. Kallias-Dekret aus dem Jahr 434/3). Zudem ist in [Aristot.] Ath. pol. 8,3 die Rede von den naukraroi, die in solonischer Zeit Einnahmen eintrieben. Demnach waren sie, wenn es sich nicht um einen Anachronismus handelt, mit dem Einziehen von direkten Abgaben beauftragt. Siehe zu diesen Gabrielsen (1985). Schubert (2008). Anders dagegen Rihll (1987). – Thukydides (3,19,1) spricht für das Jahr 428/7 von 200 Talenten. Siehe dazu und zur umstrittenen Interpretation der Formulierung οἱ Ἀθηναῖοι […] ἐσενεγκόντες τότε πρῶτον ἐσφορὰν διακόσια τάλαντα. („Die Athener zahlten damals zum ersten Mal eine eisphora von 200 Talenten.“) Boeckh (1886) I 556. Andreades (1931) 355–356. Brun (1983) 22–26. Hornblower (1991–2008) I 403–404. Samons (2000) 205. Christ (2006) 161–162.

  4. 4.

    Christ (2007) 59. Vgl. Demosth. or. 3,4. – Eine solche Repartitionssteuer besaß den Vorteil, dass ihr Betrag – im Gegensatz zur Quotitätssteuer , bei der ein fester oder prozentualer Betrag vom Steuerpflichtigen erhoben wird – im Voraus bekannt war und das Gemeinwesen die Kosten für die Zumessung der Steuerschuld gering halten konnte. Die Repartitionssteuer eignet sich vor allem für die kurzfristige Finanzierung in außergewöhnlichen Notlagen.

  5. 5.

    Demosth. or. 14,16.

  6. 6.

    So auch Bleicken (1995) 296. Valdés Guía/Gallego (2010). Contra de Ste. Croix (1953) und Christ (2007). Beide gehen davon aus, dass die ekklesia einen Betrag festsetzte, der auf die reichsten Athener umgelegt wurde, wobei jeder unabhängig vom individuellen Vermögen denselben Betrag zahlte. Wie bestimmt man aber die reichsten Bürger, wenn es keine Vermögensschätzung gibt? – Poll. 8,130 : „Vermögensklassen gab es aber vier: die der pentakosiamedimnoi, der hippeis, der Zeugiten und der Theten. Die ersten aber wurden gebildet aus denjenigen, die 500 Flüssig- oder Trocken-Metrien erwirtschafteten; sie zahlten in die öffentliche Kasse ein Talent; die zweiten, die ein Pferd zahlen konnten, scheinen aus denjenigen gebildet worden zu sein, die fähig waren, Pferde zu unterhalten, konnten 300 Metrien erwirtschaften und zahlten ein halbes Talent. Diejenigen aber, die der Klasse der Zeugiten angehörten, wurden von denen gebildet, die 200 Metrien [erwirtschafteten], sie zahlten dagegen zehn Minen. Diejenigen aber, die der Vermögensklasse der Theten angehörten, übten keinerlei Amt aus und zahlten überhaupt nichts.“ – Pollux wird nicht generell als unglaubwürdig eingestuft, sodass man ihm auch in diesem Fall Zuverlässigkeit attestieren kann. Das entspricht allerdings nicht der communis opinio: Während de Ste. Croix (1953) 42–45 zumindest noch seine Ablehnung von Pollux damit begründet, dass die solonischen Klassen in klassischer Zeit nur zu politischen Zwecken relevant gewesen seien – was unzutreffend ist –, belässt es Christ (2007) 58 Anm. 22 mit einem einfachen Verweis auf de Ste. Croix (1953) 42–45. Dass es sich Christ etwas (zu) einfach macht, basiert darauf, dass er erweisen möchte, dass es vor 378/7 keine gestaffelten Beträge gab. Dies begründet er vor allem mit dem Fehlen eines τίμημα . Allerdings setzt die fiskalische Orientierung an den solonischen Klassen gerade keine allgemeine Vermögensschätzung voraus. Auch sonst sind im 4. Jahrhundert entsprechend den solonischen Vermögensklassen gestaffelte Beträge bezeugt. So sollte beispielsweise die Mitgift einer epikleros proportional zu ihrer Zugehörigkeit bemessen sein: Gehörte sie zu den Zeugiten sollte sie eine Mitgift in Höhe von 150 Drachmen erhalten, gehörte sie zu den hippeis 300 Drachmen und gehörte sie zu den pentakosiomedimnoi dann 500 Drachmen (Demosth. or. 43,54).

  7. 7.

    Hansen (1995) 45.

  8. 8.

    Davies (1981) 143–150. Rhodes (1982) 13–14. Christ (2007) 60.

  9. 9.

    Christ (2001) 401.

  10. 10.

    Demosth. or. 42,5 und 14. 39,8.

  11. 11.

    Dass Aristoteles kein Gesetz vorlag, das die solonischen Vermögensklassen definierte, ist hier unerheblich; schließlich bezogen sich die Athener selbst im 4. Jahrhundert kontinuierlich auf die Zensusklassen. Siehe die Zusammenstellung der Zeugnisse für die solonischen Vermögensklassen in klassischer Zeit bei Rosivach (2002) 43–45.

  12. 12.

    Poll. 8,130 : pentakosiomedimnoi: 1 Talent (= 60 Minen); hippeis halbes Talent (30 Minen); Zeugiten 10 Minen. Daraus ergibt sich das Verhältnis 6 zu 3 zu 1. – Spätestens ab 373 gelangten die eisphorai in die Militärkasse ([Demosth.] or. 49,12 und 16. 50,8 und 10. SEG 48,96  = Stroud (1998) = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 26).

  13. 13.

    Poll. 8,130 . – Die Bedeutung dieses Leistungsfähigkeitsprinzips als Grundelement athenischer Vorstellungen von gerechter Abgabenleistung lässt sich vor allem durch den Vergleich mit einer Besteuerung nach dem Äquivalenzprinzip verdeutlichen: Das Äquivalenzprinzip beschreibt einen Abgabenmodus, bei dem die Steuerpflichtigen nach den auf sie entfallenden Staatsleistungen besteuert werden und wenn die Steuern zur Bereitstellung derjenigen öffentlichen Leistungen verwendet werden, für die sie erhoben werden. Gerade für außerordentliche Beiträge zu Kriegskosten würde sich eine derartige Steuer anbieten, da gerade bei unteilbaren öffentlichen Leistungen sich eine individuelle Inanspruchnahme kaum bestimmen lässt; es liegt deshalb nahe anzunehmen, dass alle Bewohner Athens davon gleichviel konsumierten. Das hätte jedoch bedeutet, dass jeder, unabhängig von seinem Vermögen, denselben Beitrag zu leisten gehabt hätte – wie es beispielsweise für die spartanischen Syssitienbeiträge bekannt ist. Aber genau gleichhohe Abgaben vermieden die Athener offenbar bewusst.

  14. 14.

    Anzahl der Theten: Burke (2010) 401. Die Anzahl der Hopliten schätzt A. H. M. Jones (1957) 81 sowohl für das 5. als auch für das 4. Jahrhundert auf 9000, was in etwa fünfzig Prozent der Bevölkerung entspricht. Vgl. für das 5. Jahrhundert Lys. or. 20,13 sowie Thuk. 8,97,1 und für das 4. Jahrhundert Xen. hell. 4,2,17. – Dieser Befund kommt überraschenderweise den deutschen Steuerverhältnissen relativ nahe: Auch hier zahlen etwa fünfzig Prozent der Haushalte überhaupt Lohn- und Einkommenssteuern, wobei etwa zehn Prozent von diesen ungefähr fünfzig Prozent des Steueraufkommens bestreiten. http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61749/einkommen-und-vermoegen (letzter Zugriff 15.10.2016). Gemeint sind hier allein die Einnahmen aus der Lohn- und Einkommenssteuer, die nur etwa ein Viertel des gesamten Steueraufkommens ausmacht. Dazu kommt beispielsweise auch die Mehrwertsteuer, die regressiv ist und alle gleich belastet. Sie betrug 2012 etwas mehr als 33 Prozent des Steueraufkommens.

  15. 15.

    „Vertikale Gleichbehandlung“ meint, dass Pflichtige mit unterschiedlichen ökonomischen Ressourcen unterschiedlich besteuert werden müssen. Auf die athenische eisphora angewandt bedeutet dies, dass diejenigen in derselben solonischen Vermögensklasse die gleichen Beiträge zahlten („horizontale Gleichbehandlung“ ), während diejenigen einer höheren Vermögensklasse mehr und diejenigen einer niedrigen Vermögensklasse weniger leisten mussten („vertikale Gleichbehandlung“). Zur „vertikalen“ und „horizontalen Gleichbehandlung“ siehe Schmidt (1980) 141–145.

  16. 16.

    Siehe Johnstone (2011) 81–110, der die situativ geforderte Selbstveranlagung in den weiteren Rahmen setzt und sie als kulturelles Charakteristikum erweist. – Dies scheint bei den solonischen Klassen stets der Fall gewesen zu sein; man schätzte selbst seinen Ernteertrag. Rosivach (2005) 597–98. Johnstone (2011) 70 und 87.

  17. 17.

    So berichtet etwa Pseudo-Aristoteles (Ath. pol. 49,2), dass „wenn einer schwört, dass er unfähig ist, in der Kavallerie aus körperlichen oder finanziellen Gründen zu dienen, ihn die Boule freistellt“. Die Athenaion Politeia gibt keinen Hinweis darauf, dass die Behauptung des hippeus überprüft wurde. Der Eid wurde offenbar so lange akzeptiert, bis einer ihn infrage stellte. So Rhodes (1985a) 567 zur Stelle.

  18. 18.

    Johnstone (2011) 88.

  19. 19.

    Vgl. [Aristot.] Ath. pol. 47,1: Im 4. Jahrhundert gelangten auch Ärmere in die Positionen eines Schatzmeisters, dessen Wählbarkeit an die oberste Schatzungsklasse gebunden war ([Aristot.] Ath. pol. 7,3; 8,1–2; Aristot. pol. 1274 a 18–21. Suda s. v. tamiai).

  20. 20.

    Philochoros FGrHist 328 F 41. Vgl. Demosth. or. 22,44. Polyb. 2,62,6–7. – Es liegt nahe, die Einrichtung der Militärkasse , die das erste Mal für das Jahr 373 bezeugt ist (SEG 48,96  = Stroud (1998) = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 26), bereits in das Jahr 378 zu datieren und in den Zusammenhang mit der Umstrukturierung der eisphora zu bringen.

  21. 21.

    Polybios (2,62,6–7) spricht von 5750 Talenten, Philochoros (FGrHist 328 F 46) und Demosthenes (or. 14,19) runden die Summe auf 6000 Talente auf. – Das τίμημα hat in der Forschung Kontroversen ausgelöst. So gingen Boeckh (1886) I 571–576, Andreades (1931) 357–359 und Bleicken (1995) 614 davon aus, dass Polybios mit diesem Betrag das steuerpflichtige Vermögen angab. Nach Boeckh (1886) I 577 betrug das Volksvermögen etwa 30–40.000 Talente. Dagegen interpretierten Beloch (1885), Lipsius (1916) u. a. die rund 6000 Talente als das gesamte Vermögen aller Bewohner Attikas. Siehe zur Gesamtschatzung Davies (1981) 35–36.

  22. 22.

    Demosth. or. 14,16. – Wie man sich die Erhebung der metökischen eisphora vorzustellen hat, ist ungewiss. Klar ist, dass Metöken getrennt von den Bürgern ihren Beitrag entrichteten, da es ansonsten keine Ehre gewesen wäre „die eisphora mit den Athenern zu zahlen“ (τὰς εἰσφορὰς εἰσφέρειν μετὰ Ἀθηναίων: IG II2 218. 237. 351. 360). In allen anderen Punkte besteht jedoch Unklarheit. Metöken mussten τὸ ἕκτον μέρος (Demosth. or. 22,61. IG II2 244 Z. 20) erbringen, aber worauf sich diese Angabe bezieht, ist umstritten. Wahrscheinlich bedeutet dies, dass Metöken einen Hebesatz von einem Sechstel abliefern mussten, so Adak (2003) 74–75. Anders Christ (2007) 60. Doch wie wurde die eisphora erhoben? Die Vermutung liegt nahe, dass jeder Metöke dazu verpflichtet war (Demosth. or. 22,61). Anders Christ (2007) 61. Vielleicht bildeten sie ein eigenes Symmoriensystem , da mehrere epigrapheis die timemata registrierten (Isokr. or. 17,41 mit 49). Dieses Verfahren hatte den Vorteil, dass die Kontrolle in die Gruppe der Metöken zurückgespielt wurde und sich die Polis weitgehend heraushalten konnte. Da Metöken keinen Grundbesitz erwerben durften, konnten sie leicht ihr Vermögen verheimlichen; die Polis machte die Symmorien insgesamt für den Betrag verantwortlich und überließ den Metöken das Einziehen. Zu der metökischen eisphora siehe Thomsen (1964) 96–102. Brun (1983) 31–32; 57–58; 62–63. Whitehead (1977) 78–80. Adak (2003) 72–77. Christ (2007) 60–63.

  23. 23.

    Kleidemos FGrHist 323 F 8. Isokr. or. 15,145; Demosth. or. 20,21–28. Harpokr. s. v. συμμορία. Christ (2007) 63.

  24. 24.

    Is. 6,60.

  25. 25.

    [Demosth.] or. 50,8.

  26. 26.

    Demnach formierte jede Phyle zehn Symmorien , benannte 120 Personen und verteilte sie entsprechend ihrem Vermögen auf die symmoriai. Da innerhalb dieser Symmorien die Beträge eingesammelt wurden, führten diagrapheis Buch über die Vermögen der Symmorienmitglieder (Harpokr. s. v. συμμορία), sodass innerhalb der Symmorien auch die timemata geprüft wurden, um die individuellen Anteile proportional einzufordern. So auch Boeckh (1886) I 588–589. Siehe dagegen de Ste. Croix (1953) 35–36.

  27. 27.

    Demosth. or. 22,44 spricht von 300 Talenten in 25 Jahren, was durchschnittlich zwölf Talenten pro Jahr entspricht. Siehe zur Stelle auch die nächste Fußnote.

  28. 28.

    Es existierten trotz dieses relativ komplexen Systems vierzehn Talente Rückstände von einer eisphora- Summe von insgesamt 300 Talenten (Demosth. or. 22,44–45). Die Summe kann nur die Gesamtsumme meinen, die seit der Reform unter Nausinikos bis zum Zeitpunkt der Rede innerhalb von 25 Jahren erhoben wurde.

  29. 29.

    Zur Aufgabe des diagrapheus siehe Harpokr. s. v. διάγραμμα. Demosth. or. 27,8. Thomsen (1964) 78. Christ (2007) 65.

  30. 30.

    Nur solange genügend andere Personen sich prosozial verhalten, kann sozialer Druck kooperatives Verhalten fördern, so Rand/Greene/Nowak (2012) 429. Einzelne Trittbrettfahrer kann die Gemeinschaft also bis zu einem gewissen Grad verkraften. Das bedeutet: Nicht alle leistungsfähigen Personen müssen tatsächlich eine eisphora zahlen, damit das System funktioniert. Selbst wenn es also reiche Athener gab, die sich ihren Verpflichtungen entzogen, hatte dies keine Auswirkung auf die Gemeinschaft. Erst wenn die abgabenunwilligen Personen eine (nicht definierbare) kritische Masse erreichen, bricht das System zusammen.

  31. 31.

    Demosthenes (or. 14,14–15) hat diese Verantwortungsdiffusion klar erkannt und auf den Punkt gebracht: „(14) […] Gewiss nun ist das erste im Hinblick auf die Rüstung, Männer Athens, und auch das Wichtigste, dass eure Ansichten so gesinnt sind, dass ein jeder freiwillig und gern das tut, was auch immer nötig ist. (15) Denn, Männer Athens, ihr seht, dass immer dann, wenn ihr alle gemeinsam wolltet und daraufhin ein jeder glaubte, dass es sich für ihn zieme, selbst zu handeln, euch noch nichts fehlgeschlagen ist. Immer dann aber, wenn ihr zwar wolltet, im Anschluss daran aber euer Augenmerk aufeinander richtetet, dass der Nächste handeln werde, um selbst nichts zu tun, ist euch noch nichts zugefallen.“

  32. 32.

    Demosth. or. 18,103 und 312.

  33. 33.

    Demosth. or. 12,24 und 30; 18,103 und 312; 22,44. 42,25. [Demosth.] or. 50,8–9. Is. 6,60. Vielleicht wurden die Symmorien sogar im Zusammenhang mit der Einführung der proeisphora geschaffen, um den proeispherontes den organisatorischen Rahmen zu schaffen, die eisphora anteilig einzusammeln, so Hansen (1995) 117. Demnach wäre die proeisphora bereits 378/7 eingerichtet worden. Siehe zur proeisphora auch Wallace (1989b).

  34. 34.

    In der Praxis konnte dieses auf der Eigeninitiative basierende System erhebliche Schwierigkeiten den proeispherontes bereiten. So berichtet Apollodoros , er habe die eisphora nicht einfordern können, da in seiner mehrmonatigen Abwesenheit von Athen die anderen proeispherontes die Steuerschuld eingetrieben und untereinander aufgeteilt hatten. Ihm blieb nur übrig zu versuchen, die ausstehenden Beträge von denjenigen einzutreiben, die sich bisher geweigert hatten, ihren Anteil an der eisphora zu bezahlen. [Demosth.] or. 50,8–9.

  35. 35.

    Von Demosthenes wissen wir, dass er 1800 Drachmen in der Zeit zwischen 376 und 366, also durchschnittlich 180 Drachmen pro Jahr, zahlte (Demosth. or. 27,37). Wenn der Betrag ein mittlerer Wert ist, dann ist er zwar keine exorbitant hohe Summe, aber für „die 300 “ bedeutete es, dass jeder von ihnen rund 700 Drachmen vorschießen musste. – Vgl. auch Lys. or. 19,43: Vater und Sohn zahlten während des Korinthischen Krieges (Lys. or. 19,29 und 57) insgesamt vierzig Minen. Die eisphora war also im Durchschnitt nicht besonders hoch. Allerdings konnte sie selbst einen relativ wohlhabenden Bürger an die Grenzen der Liquidität bringen, wenn zusätzliche Belastungen hinzutraten (Demosth. or. 22,65). A. H. M. Jones (1957) 84.

  36. 36.

    Ruschenbusch (1985a).

  37. 37.

    Für die Zeit zwischen 347/6 und 323/2 ist eine jährliche eisphora von insgesamt zehn Talenten belegt. Sie kam der maritimen Infrastruktur, konkret dem Bau von Schiffshäusern und der Skeuothek des Philon, zugute (IG II2 505 Z. 12–17. 1627 Z. 49–51. Syll.3 346). Allerdings konnte die ekklesia noch zusätzliche Beträge festsetzen (IG II2 244 Z. 12–13. Dein. 1,69). Thomsen (1964) 238–244. Brun (1983) 54–55. – Außerdem berücksichtigte man in dieser Zeit (um 335), nun auch die Minenparzellen bei der Vermögensveranlagung, sodass neue finanzielle Ressourcen für eisphora und Leiturgien erschlossen wurden (SEG 43,46). Stanley (1993). P. Wilson (2008) 121.

  38. 38.

    Diese zweieinhalbprozentige Vermögenssteuer ist nur in wenigen aristophanischen Versen (Aristoph. Ekkl. 823–829) belegt. Sie wurde auf Vorschlag eines gewissen Euripides offenbar in den 390er Jahren eingeführt, aber schnell wieder aufgegeben. Siehe dazu Schol. Aristoph. 825. Thomsen (1964) 184–185. Boeckh (1886) I 577.

  39. 39.

    Diese Verpflichtung ist im Übrigen auch im deutschen Grundgesetz (Art. 14 Abs. 2) fest verankert: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

  40. 40.

    Demosth. or. 14,16.

  41. 41.

    Vgl. Lys. or. 19,58. Zu Leiturgien siehe allgemein Boeckh (1886) I 533–554. Andreades (1931) 310–313. Kahrstedt (1934) 217–228. N. Lewis (1960) und (1965). Davies (1967). M. R. Christ (1990) und (2006) 156–171. Engen (2010) 43–47. Günther (2010). Speziell zur Trierarchie Gabrielsen (1994) und zur Choregie P. Wilson (2000).

  42. 42.

    Der Chorege für die Knabenchöre musste über Vierzig sein ([Aristot.] Ath. pol. 56,3). Minderjährige inklusive Epheben waren von Leiturgien entpflichtet (Lys. or. 21,5. [Aristot.] Ath. pol. 42,5). Gabrielsen (1994) 245. Allerdings erhielten Waisen das Bürgerrecht zwei Jahr vor ihren Altersgenossen, waren aber nach dem Erreichen des Erwachsenenalters ein Jahr von Leiturgien befreit (Lys. or. 32,24).

  43. 43.

    Ein hohes Alter war für Choregien offenbar kein Entschuldigungsgrund, während man für die Trierarchie , wie für alle militärischen Leistungen, ab dem 60. Lebensjahr nicht mehr in Betracht kam. Allerdings sind einige Beispiele für Trierarchen, die älter als 60, 70 und sogar 80 waren, bezeugt. Siehe Nachweise bei Gabrielsen (1994) 247 Anm. 29. Wahrscheinlich wurde die Trierarchie in diesen Fällen vermietet , wie es für Isokrates naheliegt (Isokr. or. 15,5 mit 9).

  44. 44.

    Dies stellt eine Parallele zur Reiterei dar: So mussten diejenigen, die in der Reiterei Athens dienten, eine entsprechende physische Konstitution und ein Mindestalter aufweisen. Besondere Fähigkeiten wurden allerdings noch nicht einmal vom Hipparchen verlangt, der aus den Reihen der Leiturgen stammte und vor allem wegen seines Reichtums, Einflusses und seiner Popularität ausgewählt wurde (Demosth. or. 4,26–27). Bugh (1988) 164–165. – Die Inkompetenz mancher Reiteroberste, die aus Prestigegründen diese Aufgabe übernommen hatten, evozierte daher Kritik. Zumindest wirft Demosthenes (or. 21,174) seinem Kontrahenten Meidias Unfähigkeit vor. Bugh (1988) 160–164. – Aus diesem Grund befehligten zuweilen angeheuerte, aber fachkundige Nichtathener die Reiterei. Bugh (1988) 160.

  45. 45.

    Dazu gehörte auch, die Bemannung mit Ruderern sowie spezialisiertem Personal (hyperesia) zu organisieren. Zu diesem Zweck stellten die Ratsmitglieder und Demarchen eine Liste mit den Namen der Ruderer zusammen ([Demosth.] or. 50,6). Zuweilen kamen auch Sklaven als Ruderer zum Einsatz Hunt (1998).

  46. 46.

    Eine Sonderstellung nahm der Unterhalt eines Kriegspferdes (hippotrophia) ein, der zwar militärischer Natur war, aber solange erbracht werden musste, wie man in der Reiterei diente. Allerdings wog der Stolz und die an alte aristokratische Ehren anknüpfende militärische Verpflichtung, als hippeus zu dienen, sicherlich bei manchem die kontinuierliche finanzielle Belastung auf. Aus diesem Grund wird Hippotrophie nur selten – eine Ausnahme bildet Hypereid. 1,16 – in den Gerichtsreden genannt. So zählt zwar Xenophon (oik. 2,6) die hippotrophia unter den Leiturgien auf, aber bezeichnenderweise verurteilt Lykurg (1,130) diese (genauso wie die Choregie ) im Kontrast zur Trierarchie als eigennützig. Vgl. beispielsweise auch die berühmte Bryaxis-Basis, die ein Vater gemeinsam mit seinen zwei Söhne voller Stolz auf seine hippotrophia anlässlich des Sieges in den anthippasia aufstellen ließ: Nat. Arch. Mus. Ath. Inv. 1733 mit IG II2 3130 = SEG 32,250. Vgl. auch Ath. Agora Mus. Inv. I 7167 und I 7515. Siehe zu diesen Monumenten Goette (2007a) 120–122. – Offenbar organisierte der phylarchos (und kein Leiturge) die auf Phylenbasis organisierten anthippasia, so P. Wilson (2010) 49. Da Training und Teilnahme an den regulären Dienst in der Reiterei gebunden war (Xen. hipp. 3,1 und 10–14), bedurfte es sicherlich nicht des finanziellen Einsatzes eines Leiturgen, so Pritchard (2012) 30.

  47. 47.

    So hatte beispielsweise Kritoboulos, der mit Sokrates im Oikonomikos Xenophons auftritt, sowohl verschiedene Leiturgien übernommen als auch in der Kavallerie gedient (Xen. oik. 2,6). Ebenso war der Sprecher der 19. lysischen Rede gleichzeitig Leiturge und Reiter (Lys. or. 19,57; 59; 62–63). Siehe zu diesem Davies (1971) Nr. 5951. Vgl. auch Philoktemon, Sohn des Euktemon, der sowohl hippeus war als auch mehrmals eine Trierarchie übernommen hatte (Is. 6,5). Siehe zu diesem Wevers (1969) 61. Davies (1971) Nr. 15164. Vielleicht vergleichbar ist Komaios, den Kroll (1977) Nr. 13 mit Komaios Komonos Semachides identifiziert, der ebenfalls Trierarch gewesen war.

  48. 48.

    [Aristot.] Ath. pol. 49,2. Die Volksversammlung wählte jedes Jahr aus jeder Phyle jeweils einen katalogeus. Diese zehn katalogeis trafen für ihre jeweilige Phyle auf der Grundlage der Liste des Vorjahres eine Vorauswahl der finanziell und körperlich für die Kavallerie geeigneten Personen und erstellten ein zweigeteiltes Verzeichnis der gegenwärtigen bzw. der prospektiven Reiter. Diese katalogoi versiegelten sie und übergaben sie an die Hipparchen und Phylarchen, welche die Listen wiederum an den Rat weiterleiteten. In einer Ratssitzung öffneten die Hipparchen und Phylarchen die zehn bzw. zwanzig Verzeichnisse und riefen die gelisteten Personen der Reihe nach auf, damit der Rat sie persönlich in Augenschein nehmen konnte. Dabei wurden zunächst die Namen von denjenigen aus dem pinax gelöscht, die beeideten, dass sie im Gegensatz zum Vorjahr körperlich nicht mehr in der Lage waren, als hippeis zu dienen. Anschließend kamen diejenigen an die Reihe, die neu registriert wurden. Wenn sie beeideten, dass sie weder körperlich noch finanziell in der Lage wären, in der Kavallerie Dienst zu tun, dann wurden sie entlassen. Über die restlichen kateilegmenoi, die keine Entpflichtung beantragten, entschied der Rat , ob diese Person die körperlichen Voraussetzungen eines Reiters erfüllte. Auf dieser Basis wurde dann ein Abschlussverzeichnis für das laufende Jahr erstellt. Es ist anzunehmen, dass dieses Verfahren im Zuge der militärischen Reformen bzw. Befestigungsarbeiten nach der Schlacht von Chaironeia eingeführt wurde und den vorherigen Ablauf optimierte. Seitdem kamen die katalogeis zum Einsatz. Dementsprechend, so ist zu erschließen, hatten vorher die Demarchen die Aufgabe, Listen von geeigneten Personen anzufertigen. Siehe dazu auch Bugh (1988) 170–171.

  49. 49.

    Gabrielsen (1994) 45–53.

  50. 50.

    Davies (1971) xxiii–xxiv.

  51. 51.

    Siehe zu den metökischen Leiturgien grundsätzlich Adak (2003) 77–94.

  52. 52.

    Vgl. beispielsweise IG II2 40 Z. 10. 1491 Z. 26. 1492 Z. 106. 1609 Z. 27. 1623 Z. 204–205; 251–252; 268–275. 1631 Z. 435. Demosth. or. 45,85. Whitehead (1977) 85. Clark (1990). Gabrielsen (1994) 61. Jordan (2001).

  53. 53.

    [Demosth.] or. 50,50.

  54. 54.

    So übernahm Phormion, der ehemalige Sklave des Neubürgers Pasion , erst dann eine Trierarchie , nachdem er das Bürgerrecht erlangt hatte (IG II2 1622 Z. 472; 1623 Z. 246–248; 1629 Z. 645–656). Siehe zu seiner Person auch Davies (1971) Nr. 11672. – Auch sein Sohn übernahm eine Trierarchie (IG II2 1623 Z. 103–104 und Z. 300–301) und Choregie (IG II2 2318 Z. 335–336).

  55. 55.

    So wirft Demosthenes (or. 21,166) Meidias vor, er hätte sich mit einer neu eingerichteten ἱππικὴ πεντηκοστή, also einer zweiprozentigen Abgabe, von seiner Verpflichtung freigekauft. Vgl. dazu A. Martin (1886) 381–382. Bugh (1988) 163. – Da Xenophon (hipp. 9,5) einen ähnlichen Vorschlag machte, darf eine solche finanzielle Ersatzleistung als wahrscheinlich gelten.

  56. 56.

    Vgl. beispielsweise Demosth. or. 21,163.

  57. 57.

    Wijma (2014) 70 und 73–75. Das ist auch aus dem kleinasiatischen Iasos und Delos bekannt. Siehe dazu Fraser (1995) 73 mit Nachweisen. – Von den sieben bekannten Choregen, die an den Lenäen zum Einsatz kamen, können fünf eindeutig als Metöken identifiziert werden (Lys. or. 12,20. Hesperia 37 (1968) Nr. 51. SEG 32,239 Z. 3). Wijma (2014) 70 mit Anm. 21. Falls der Überlieferungszufall nicht die Verhältnisse verzerrt, so lasteten die Choregien anlässlich der Lenaia hauptsächliche auf metökischen Schultern. Von diesen Leiturgien sind grundsätzlich diejenigen zu trennen, die Metöken vorbehalten waren und daher als status marker fungierten. Die metökische Leiturgie schlechthin war die skaphephoria, das Tragen eines skaphe genannten schalenartigen Gefäßes während verschiedener Prozessionen, so auch anlässlich der Panathenäen und der Dionysien (Anecdota 280,1. 404,7 Bekker). Dabei trugen Metöken im Ephebenalter (Harpokr. s. v. σκαφηφόροι) die mit Honigwaben und Kuchen gefüllten skaphai, die wahrscheinlich mit denjenigen identisch sind, die im Parthenon lagerten (IG I3 342 Z. 24). Trotz dieser funktionalen Eingliederung der Metöken in das Kultgeschehen konnte die skaphephoria als erniedrigend empfunden werden. Gerade für Metöken, die über längere Zeit – vielleicht schon seit Generationen – in Athen lebten und gut mit der Bürgerelite vernetzt waren, markierte die skaphephoria einen minderen Status und machte das Nichtdazugehören sicht- und erfahrbar: Deinarch brachte gegen Agasikles vor (Dein. Frg. 16,3 = Harpokr. s. v. σκαφηφόροι), dass seine Söhne sich statt als skapheporoi als Epheben an der panathenäischen Prozession beteiligt hätten. Falls der Vorwurf des Deinarch berechtigt war, wie sich aus der Parallelüberlieferung (Hypereid. 3,3 und Harpokr. s. v. Ἀγασικλῆς) wahrscheinlich machen lässt, zeigt der Fall in aller Deutlichkeit, wie gerade wohlhabende Metöken darum bemüht waren, sich auch im religiösen Bereich wie Bürger zu gerieren. Die Komödie konnte daher skaphe bzw. skaphephoros sogar herablassend als Synonym für Metöke verwenden. Wijma (2014) 52 zu den Testimonia. Siehe zur skaphephoria Adak (2003) 93–94. Wijma (2014) 78–80 (Dionysien); 37–38 und 45–47. (Panathenäen).

  58. 58.

    Im Gegensatz zu dem im März/April zelebrierten Fest für Dionysos war der agon anlässlich der Lenäen offen für alle freien Männer Attikas, sodass Metöken nicht nur an den sonst Bürgern vorbehaltenen Chören mitwirken durften, sondern sich auch im Publikum und in der pompe mit den Bürgern vermischten (Schol. Aristoph. Vesp. 935 c+d). P. Wilson (2000) 28–31. – Zur Partizipation der Metöken im religiösen Bereich siehe grundlegend Wijma (2014).

  59. 59.

    Gerade für wohlhabende Metöken muss das als ehrverletzend empfunden worden sein. Schließlich waren einzelne Metöken mit der Athener Elite gut vernetzt. Zudem fehlten im täglichen Leben eindeutige soziale Distinktionsmerkmale. Vgl. E. E. Cohen (2000) 49–78. Und schließlich hatten sich zahlreiche Metöken als Wohltäter der Polis gegenüber gezeigt. Siehe dazu grundlegend Adak (2003) 65–193.

  60. 60.

    Beispielsweise wurden diejenigen jährlich überprüft, die einen heiligen Ölbaum auf ihrem Grundstück besaßen (Lys. or. 7,25): „[…] denn ihr sorgt euch jeden Monat um sie [die heiligen Ölbäume] und schickt jedes Jahr Aufseher. Von denen hat keiner mich jemals bestraft, weil ich das Land um die heiligen Ölbäume herum bearbeitet hatte.“

  61. 61.

    [Demosth.] or. 50,8: „Denn als ihr bezüglich der Demoten beschlossen habt, dass die Ratsmitglieder diejenigen melden, die proeisphora zahlen sollten, und zwar diejenigen der Demoten bzw. derjenigen, die Besitz in einem Demos erworben hatten, wurde mein Name in drei Demen angegeben, weil mein Besitz sichtbar ist.“ Vgl. beispielsweise auch Lys. or. 21,12. Dein. 1,70. Demosth. or. 42,22–23 und 45,66. Aischin. 1,101. Is. 11,47. – Dabei investierte man in unsichtbares Vermögen, also in Güter, die nicht von anderen abschätzbar und leicht zu verbergen waren. Beispielsweise bewahrte Lysias mehr als drei Talente Silber, 400 Kyzikener, 100 Dareiken und vier silberne Becher in einer Truhe in seinen Privatgemächern auf (Lys. or. 12,11). Bezeichnenderweise hatte er seinem Häscher ein Talent Silber angeboten – eine Summe die offenbar für glaubwürdig und nicht für ungewöhnlich, sie in bar zu besitzen, gehalten wurde (Lys. or. 12,9). Auch der Vater des Demosthenes hatte sein Vermögen offenbar unter Wert beziffert oder nicht den gesamten Besitz deklariert, jedenfalls ist nicht bekannt, dass er jemals eine Leiturgie übernommen hätte. Siehe zu ihm Davies (1971) Nr. 3591. – Lysias oder Demosthenes maior ließen vielleicht aus Eigennutz das ein oder andere „verschwinden“; andere Athener taten dies im 4. Jahrhundert nicht zuletzt aus realer oder empfundener Geldnot, vgl. Lys. or. 22,13: „Mir scheint es aber erstaunlich zu sein, dass sie, wenn sie eisphora zahlen müssen, die alle zahlen sollen, nicht wollen, sondern Armut vorschützen.“ Zur Verschleierung des Eigentums siehe Gabrielsen (1986) 99–114. Christ (2006) 191–194.

  62. 62.

    Zur Vermeidung von Leiturgien Christ (1990) 147–169. Lyttkens (2013) 111–115.

  63. 63.

    Vgl. beispielsweise Lys. or. 19,11. Lysias nennt in seiner 19. Rede (Über das Vermögen des Aristophanes) weitere Beispiele, so auch in or. 19,42–49 und ausdrücklich in or. 19,58: „Denn fünfzig Jahre lang hat mein Vater mit seinem Geld und seiner Person für die Polis immer wieder Leiturgien geleistet: In einer so langen Zeit ist es äußerst unwahrscheinlich, dass er, da er von Anfang an etwas zu haben schien, vor einer Aufwendung zurückwich.“

  64. 64.

    Vgl. beispielsweise Demosth. or. 21,13.

  65. 65.

    Zur skepsis genannten Prozedur siehe [Aristot.] Ath. pol. 56,3. P. Wilson (2000) 57–61. Vgl. [Xen.] Ath. pol. 3,4. [Aristot.] Ath. pol. 61,1. IG II2 1629 Z. 204–217. – In einem diadikasia-Verfahren, wie es in Demosth. or. 42 (Gegen Phainippos) dokumentiert ist, hatten die Richter zu entscheiden, wer die Leiturgie zu übernehmen hatte, ohne dass ein Vermögenstausch verlangt wurde. – Unter Umständen suchte ein Trierarch sogar Zuflucht zum Altar der Artemis Munichia (Demosth. or. 18,107). Vgl. Wankel (1976) I 576–577.

  66. 66.

    [Plut.] mor. 838 a–839 c.

  67. 67.

    Demosth. or. 20,19.

  68. 68.

    [Demosth.] or. 50,8–9.

  69. 69.

    [Aristot.] Ath. pol. 56,3. Demosth. or. 20,18. Dies deckt sich mit der ausführlichsten Quelle zu den Leiturgien (Lys. or. 21,1–6 ), die tatsächlich nur unterschiedliche Choregien aufführt.

  70. 70.

    Demosth. or. 20,8. Is. 7,38 (nach dem Symmoriengesetz des Periandros 358/7). Rhodes (1982) 2. Karvounis (1999). – Diese Vakanzen galten als Privilegien , als ehrenvolle δωρειαί (Demosth. or. 20,2). P. Wilson (2000) 59.

  71. 71.

    Demosth. or. 20,30–48. Vgl. beispielsweise die Ehrung des Königs von Sidon (IG II2 141 = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 21), die festlegte, dass alle Sidonier, die zu Handelszwecken nach Athen kamen, vom metoikion, von der Choregie und eisphora befreit sein sollten. – Eine Besonderheit unter den ateleis bildeten die Nachkommen der Tyrannenmörder Harmodios und Aristogeiton, die nicht nur das Recht besaßen, lebenslang im Prytaneion zu speisen, sondern sie waren auch von allen Abgaben befreit. Demosth. or. 20,18 und 127–130. Is. 5,47. Vgl. Hdt. 5,55–62.

  72. 72.

    Dabei gab die als Leiturge benannte Person dem Archonten (bzw., im Falle der Trierarchie , dem Strategen) den Namen einer anderen Person, die eher für eine Leiturgie (bzw. eisphora ) – sei es aus finanziellen Gründen, sei es weil sie kein leiturgiefreies Intervall geltend machen konnte – geeignet schien. Im Demos Ikarion wurden offenbar jedes Jahr zwanzig Tage für antidosis-Verfahren im Rahmen der Choregie eingeplant (IG I3 254 Z. 5–7). Ein ähnliches Prozedere lässt sich für die städtischen Leiturgien annehmen. P. Wilson (2000) 333 Anm. 36. Die so zur Rechtfertigung gedrängte Person konnte entweder die Leiturgie übernehmen oder sich dem antidosis-Verfahren stellen. Siehe zur antidosis allgemein A. R. W. Harrison (1968–1971) II 236–238. MacDowell (1978) 161–164. Gabrielsen (1987a). Christ (1990). Gabrielsen (1994) 91–95. Apostolakis (2006).

  73. 73.

    Vgl. den in Demosth. or. 42 (Gegen Phainippos) geschilderten Fall. – Kam jedoch keine Einigung zustande, zogen die beiden Parteien vor Gericht. Jeder musste zu diesem Zweck Inventarlisten des Vermögens, der Schulden und Verpflichtungen erstellen. Diese durch einen Eid besiegelten (Demosth. or. 42,18) Aufstellungen wurden dem Gerichtsdiener übergeben, der sie den Richtern vorlas (Demosth. or. 42,16 und 25). Entschieden die Dikasten, der Beschwerde stattzugeben, dann wurde ein Vermögenstausch vollzogen, und der Herausforderer kam der Leiturgiepflicht nach. Wie man sich diesen Vermögenstausch praktisch vorzustellen hat, wird unterschiedlich beantwortet. So ging man früher davon aus, dass tatsächlich ein kompletter Austausch der Besitztümer vollzogen wurde. Praktikabler war es wohl, nur die Vermögensdifferenz, die sich anhand der Inventarlisten leicht errechnen ließ, auszutauschen. Vgl. Lys. or. 4,1, wo nur von den mobilen Gegenständen die Rede ist. – Zwar ist eine Vielzahl von antidosis-Prozessen bekannt, jedoch kein einziger tatsächlich durchgeführter Vermögenstausch im Zusammenhang mit einer Leiturgie. Hansen (1995) 114.

  74. 74.

    Der Fackellauf war einer der beliebtesten Wettkämpfe überhaupt (Aisch. Agam. 312–314. Aristoph. Ran. 1087–1098) und wurde häufig auf Vasen abgebildet. Derartige agones fanden zu den Kleinen und Großen Panathenäen , den Hephaisteia und Prometheia statt (IG I3 82 Z. 31–35. II2 2311 Z. 88–89). Siehe dazu Davies (1967) 35–37. Kyle (1987) 190–193. J. L. Shear (2001) 335–339. – Die Läufer (lampadephoroi) entstammten einem eher höheren sozialen Stratum, so Pritchard (2003) 299 und 328.

  75. 75.

    Die Begrifflichkeiten sind zuweilen uneindeutig; so bezeichnet gymnasiarchos auch denjenigen, der einen Fackellauf finanziert ([Xen.] Ath. pol. 1,2. Xen. vect. 4,51–52. IG II2 1250 Z. 3. 3019. 3023). Zur gymnasiarchia siehe Günther/Weise (2014).

  76. 76.

    Die errephoria (oder auch arrephoria) wurde von zwei (oder vier) athenischen Mädchen (den arrephoroi) aus vornehmen Hause im Alter zwischen sieben und elf Jahren ausgeführt, die für acht Monate auf der Akropolis lebten und an verschiedenen kultischen Handlungen zu Ehren der Athena – u. a. beaufsichtigten sie das Weben des peplos – beteiligt waren. Das namensgebende Ritual bestand aus einer nächtlichen Wanderung der Mädchen, bei der sie heilige (und geheime) Objekte von der Akropolis zum Heiligtum der Aphrodite trugen, dort die Gegenstände gegen andere (ebenfalls geheime) austauschten und diese wiederum zum Heiligtum der Athena brachten. Wir kennen den Ritus nur aus der kaiserzeitlichen Darstellung des Pausanias (1,27,3), weshalb vieles unsicher bleibt. – Die Leiturgie, falls sie im eigentlichen Wortsinne eine war, bestand offenbar in der Bereitstellung von weißen Gewändern und Goldschmuck, die nach dem Dienst geweiht wurden. Die errephoria findet in den Gerichtsreden nur selten Erwähnung, so beispielsweise in Lys. or. 21,5. Dies könnte seine Erklärung darin haben, dass der Vater eines der Mädchen die Kosten übernahm, weshalb es sich im eigentlichen Sinne um keine Leiturgie, sondern um eine Aufgabe handelte, die innerhalb der (quasi-aristokratischen) Elite rotierte. Aufgrund des aristokratischen Charakters erschien es vor Gericht kaum opportun, sich mit dieser Aufgabe zu brüsten. Vgl. auch P. Wilson (2000) 42–43.

  77. 77.

    Die kurzlebige eutaxia war wohl ein Wettkampf zwischen Epheben , der im Zuge der Epheben-Reform um 334 eingeführt worden war und unter Demetrios von Phaleron 317 wieder abgeschafft wurde.

  78. 78.

    Während der Dionysia fanden Bankette, die von zehn Leiturgen finanziert wurden, für die zehn Phylen statt. Was genau die Leiturgen bereitstellten, bleibt unklar und ist davon abhängig, welchen Anlass man annimmt. Während P. Wilson (2008) 116 davon ausgeht, dass es sich um ein Festessen handelt, das am Wettkampftag der Dithyramben abgehalten wurde und daher zusätzliche Opfertiere benötigte, liegt es näher, dass die hestiatores sich um Brot, Zukost und Wein für ihre Phylengenossen anlässlich des großen Opfers nach der Prozession kümmerten. Zu den hestiatores siehe auch Schmitt-Pantel (1992) 126–131.

  79. 79.

    Siehe zur Choregie allgemein P. Wilson (2000). Speziell zu den choregischen Weihgeschenken Agelidis (2009). Zu den musischen Agonen anlässlich der Panathenäen Kotsidu (1991). Zum Dithyrambos Pickard-Cambridge (1970). Ieranò (1997). B. Zimmermann (2008). – Diese Finanzierungsform ist kein Alleinstellungsmerkmal Athens, sondern lässt sich inschriftlich auch andernorts, namentlich in Oropos, Orchomenos, Thasos und selbstverständlich Delos , nachweisen. Zur choregia außerhalb Athens siehe P. Wilson (2000) 279–302. Siehe zu den Weihgeschenken anlässlich von choregischen Siegen außerhalb Athens Agelidis (2009) 19–20 (Oropos); 20–21 (Orchomenos); 21–22 (Delos); 22 (Thasos).

  80. 80.

    Davies (1967) 40. Vgl. auch die Übersicht von Pritchard (2012) 35.

  81. 81.

    Von den 28 Choregen übernahmen drei die Tetralogien, fünf die Komödien und schließlich zwanzig die Jungen- bzw. Männerdithyrambenchöre.

  82. 82.

    Ferner entsandte Athen Chöre nach Delos , für die ebenfalls ein choregos verantwortlich war ([Aristot.] Ath. pol. 56,3).

  83. 83.

    Xen. Hieron 9,11. Die Auswahl geeigneter Bürger fand bereits einen Monat nach den Dionysien statt, was den hohen organisatorischen Aufwand unterstreicht (Lib. arg. Demosthenes 21). Pickard-Cambridge (1988) 75. – Die religiösen Leiturgien verursachten Kosten in unterschiedlicher Höhe: Die Spannweite reichte von kleineren, weniger aufwendigen Ritualen wie beispielsweise die errhephoria über die architheoria bis hin zur choregia. Zu den relativen Kosten der architheoria bemerkt Aristoteles (eth. Nic. 4,1122 a 22–25), dass sie günstiger wäre als die Trierarchie . Diese Formulierung hat unterschiedliche Interpretationen evoziert. Während P. Wilson (2000) 328 Anm. 187 davon ausgeht, dass die architheoria mit der Ausstattung eines Kriegsschiffes vergleichbar teuer gewesen sei, lässt sich auch das Gegenteil annehmen: Aristoteles kann damit auch die beiden Enden der Skala gemeint und damit angedeutet haben, dass die Finanzierung einer Festgesandtschaft wesentlich weniger kostenintensiv war als eine trierarchia. Ähnlich auch Rutherford (2013) 216.

  84. 84.

    Aristoph. Ach. 1154. P. Wilson (2000) 102.

  85. 85.

    Vgl. die Tabelle 4.2 bei P. Wilson (2008) 113: Eine Choregie einer Tragödie kostete im Durchschnitt ca. 3500 Drachmen, einer Komödie 1600 Drachmen, eines dithyrambischen Männerchores 5000 Drachmen und eines dithyrambischen Jungenchores 3000 Drachmen.

  86. 86.

    Beispielsweise war die Bereitschaft, für Choregien anlässlich der Städtischen Dionysien mehr Geld zu investieren, größer als für die Thargelien (Schol. Demosth. or. 20,28). P. Wilson (2008) 114.

  87. 87.

    So kostete im Jahr 409 die Ausstattung eines kyklischen Chores anlässlich der kleinen Panathenäen 300 Drachmen (Lys. or. 21,2) und ein dithyrambischer Männerchor inklusive der Weihung des Dreifußes bei den Städtischen Dionysia im selben Jahr 5000 Drachmen (Lys. or. 21,2). Vgl. die Tabelle 4.1 bei P. Wilson (2008) 113. – Für die Abschätzung der Kosten stehen uns nur wenige Belege zur Verfügung. Von den insgesamt neun Zahlen für verschiedene Choregien , stammen allein acht aus der 21. Rede des Lysias (Verteidigung gegen den Vorwurf der Bestechlichkeit). Die Angaben decken sich mit Hinweisen aus einer anderen lysischen Rede (Lys. or. 19,24 und 42), in der in den späten 390er Jahren 5000 Drachmen für zwei choregische Aufwendungen genannt werden. Dabei ist, bis auf den Dithyrambos der paides, jede Kategorie der musischen Agone belegt.

  88. 88.

    Siehe zu den Kosten der einzelnen Leiturgien bei den Großen Panathenäen in den 380er Jahren Pritchard (2012) 29–32. Die höchste Summe (1500 Drachmen) wurde dabei für die Teilnahme an dem Schiffsrennen (hamilla neon) aufgewendet.

  89. 89.

    Antiphon . 6,13. Vgl. Xen. mem. 3,4 und equ. 1,26. P. Wilson (2008) 111. – Da die Kosten für die kyklischen Chöre aufgrund ihrer Größe wesentlich umfangreicher als für die dramatischen Chöre waren, bezuschusste die Polis gegebenenfalls die dithyrambischen Darbietungen. Für die Kosten der Schauspieler liegen keine Angaben vor, weshalb diese Ausgaben, wie auch der Lohn der Dichter, vielleicht ebenfalls von der Polis übernommen wurden. Siehe dazu Pickard-Cambridge (1988) 90.

  90. 90.

    Vgl. den bei Lysias (or. 19 Über das Vermögen des Aristophanes) geschilderten Fall, auch wenn dem Sprecher daran gelegen war, das Vermögen des Aristophanes möglichst klein zu reden. Neben seinem Landstück bei Rhamnus (or. 19,28) besaß er kaum beweglichen Besitz (or. 19,27). Als Begründung werden seine Leiturgien angeführt (or. 19,29): „In vier oder fünf Jahren ist es schwierig, wenn vorher kein Vermögen da war, ihr Herren Richter, zweimal Tragödienchoregien zu leisten für sich und für den Vater, drei Jahre hintereinander Trierarchien zu übernehmen, viele eisphorai zu zahlen, ein Haus für fünfzig Minen zu erwerben und Grundbesitz von mehr als dreihundert Plethren zu kaufen. Glaubt ihr, dass zusätzlich zu diesen Dingen überdies viel beweglicher Besitz hinterlassen sein musste?“ Trotzdem leistete er immer wieder Leiturgien und eisphorai in einer Gesamthöhe von angeblich fast fünfzehn Talenten (Lys. or. 19,42–43).

  91. 91.

    Dagegen war die gesellschaftliche Erwartung eine andere, wie es Sokrates im xenophontischen Oikonomikos formuliert (Xen. oik. 2,6): „[…] Und wenn du davon nur etwas ungenügend geleistet zu haben scheinst, weiß ich, dass dich die Athener nicht geringer bestrafen werden, als ob sie dich dabei erwischt hätten, wie du ihnen ihr Eigentum stiehlst.“

  92. 92.

    P. Wilson (2008) 114 errechnete, dass die Choregen für die fünftägigen Choraufführungen anlässlich der Dionysien insgesamt zwischen zehn und fünfzehn Talente zur Verfügung stellten. Dazu kamen weitere Ausgaben, wie beispielsweise kleinere individuelle Opfer im Interesse des eigenen oikos, Aufwendungen vonseite der Demen, der Phylen und genai. Insgesamt geht P. Wilson (2008) 119 daher von fünfzehn Talenten und 3900 Drachmen aus, die privat finanziert wurden. Einige Jahre vorher schätzte er, P. Wilson (2000) 95 und (2003) 168, die privaten Aufwendungen sogar auf ca. achtzehn Talente.

  93. 93.

    P. Wilson (2008) 119. Siehe dazu oben Abschn. 2.3.1.

  94. 94.

    Pritchard (2012) 32. Siehe dazu oben Abschn. 2.3.1.

  95. 95.

    Zur Trierarchie siehe die grundlegende Arbeit von Gabrielsen (1994). Siehe außerdem Strasburger (1939). J. I. Armstrong (1949). Silverman (1994). Kaiser (2007).

  96. 96.

    Gabrielsen (1994) 80–84.

  97. 97.

    Siehe Robertson (1927) 114–116. Ruschenbusch (1987a).

  98. 98.

    In Notzeiten, wenn beispielsweise viele Schiffe ausgesandt wurden, konnte es zu Engpässen in den Arsenalen kommen. In derartigen Fällen wurde die Schiffsausrüstung derer beschlagnahmt, die ihres nicht verkaufen wollten ([Demosth.] or. 47,44).

  99. 99.

    [Demosth.] or. 47 (Gegen Euergos und Mnesibulos). Obwohl sich Trierarchen also nach Dienstende einer εὔθυνα unterziehen mussten und das Schiff einschließlich der Ausrüstung vollständig zu übergeben hatten, kam es häufig zu Außenständen, über die penibel Buch geführt wurde. Auch Beschädigungen konnten eine Anklage nach sich ziehen, wobei kriegs- oder wetterbedingte Schäden ausgenommen waren. In IG II2 1631 Z. 169. 1632 Z. 189–190 ist eine phasis bezeugt, vielleicht wegen Beschädigung öffentlichen Gutes. Siehe zur φάσις MacDowell (1991).

  100. 100.

    Vgl. beispielsweise [Demosth.] or. 50,36 und [Demosth.] or. 47,23: „Als ich in früherer Zeit viele Trierarchien für euch leistete, habe ich niemals die Ausrüstung aus dem Schiffsarsenal genommen, sondern habe selbst aus eigenen Mitteln das Schiffsgerät angeschafft, falls Bedarf bestand, damit ich möglichst wenig Schwierigkeiten mit der Polis hätte.“ – Der Sprecher war kein Einzelfall; auch Apollodoros ([Demosth.] or. 50,7 und 42) und Demosthenes (or. 51,3) besaßen eine eigene mobile Ausrüstung, die sie gelegentlich auch gebraucht für ca. 30 Minen von ihrem Vorgänger übernehmen konnten ([Demosth.] or. 50,28).

  101. 101.

    Siehe dazu oben Abschn. 2.4.3

  102. 102.

    200 Drachmen pro Tag für die Schiffsmannschaft, bei 30 Tagen pro Monat. Siehe zur Entlohnung der Flottensoldaten oben Abschn. 2.4.2, insbesondere die Tab. 2.6.

  103. 103.

    Er konnte daher diese Posten, falls er es aus Prestigegründen nicht ablehnte, nach seiner obligatorischen Rechenschaftsablegung im Normalfall einfordern. Zur Rechenschaftspflicht der Trierarchen vgl. [Demosth.] or. 50,10. Boeckh (1886) I 634–636. – Daran waren die zehn aus den Ratsmitgliedern erlosten logistai beteiligt, die regelmäßig die logoi der Amtsträger und Ratsmitglieder kontrollierten (Aischin. 1,107. [Aristot.] Ath. pol. 54,2). Zusätzlich übernahmen die Gegenprüfung zehn weitere Magistrate (synegoroi), denen jeweils zwei Sekretäre assistierten ([Aristot.] Ath. pol. 54,2).

  104. 104.

    [Demosth.] or. 50,7 und 34.

  105. 105.

    Lys. or. 21,6. [Demosth.] or. 50,12. Die schnellste Triere der Flotte zu kommandieren, besaß zudem den Vorteil, als Aviso-Schiff zur Nachrichtenübermittlung, aber weniger für Kampfeinsätze eingesetzt zu werden.

  106. 106.

    2000 Drachmen für den Anteil an einer vermieteten Syntrierarchie : Demosth. or. 21,80 und 28,17. 4800 Drachmen für eine Syntrierarchie  = 2400 Drachmen für einen Trierarchen: Lys. or. 32,16 und 26–27. 8000 Drachmen in drei Jahren = 2667 Drachmen im Durchschnitt: Lys. or. 19,29 und 42. Sechs Talente in sieben Jahren = 5143 Drachmen im Durchschnitt: Lys. or. 21,2. 6000 Drachmen für eine Trierarchie : Demosth. or. 21,155. Siehe dazu Gabrielsen (1994) 49–50; 118–125; 215–216.

  107. 107.

    Gabrielsen (1994) 216.

  108. 108.

    Die erste Syntrierarchie belegt Lys. or. 32,24 für die Zeit zwischen 408 und 406. Siehe dazu Gabrielsen (1994) 174. – Syntrierarchien von zunächst zwei später bis zu zehn Personen waren nicht ungewöhnlich (IG II2 1613 f Z. 212. 1622 c Z. 359. 1622 e Z. 608. 1632 a Z. 56–59 und 123–128). Boeckh (1840) 179. 187. Strasburger (1939) 109. Gabrielsen (1994) 175. – Dabei übernahmen nicht selten Vater und Sohn eine Trierarchie gemeinsam, vgl. z. B. Lys. or. 19,62.

  109. 109.

    [Demosth.] or. 50,68.

  110. 110.

    [Demosth.] or. 50,40. – Dabei bleiben die genauen Bedingungen leider unbekannt, auch wenn beispielsweise Apollodoros sehr ausführlich seine Lage den Richtern schilderte. Klar ist, dass sich sein Syntrierarch an den Kosten beteiligte, aber nicht selbst auf dem Schiff Dienst tat. Doch wie wurden die anteiligen Beträge berechnet? Wie haben sich beide beispielsweise über die Notwendigkeit und Höhe der Kosten für die goldenen Verzierungen geeinigt? Oder für die Rudermannschaften, die ja nicht aus athenischen Bürgern bestanden, sondern aus angeworbenen Söldnern ? Aus dem, was Apollodoros schildert, lässt sich vermuten, dass er die Kosten für alles, was nicht von der Polis unmittelbar gefordert wurde, alleine trug. Beispielsweise gehörte das Schiffsgerät ausschließlich ihm – ansonsten hätte er es nicht verkaufen oder verpfänden können – und belieh Teile seines Landbesitzes, um die angeworbenen Ruderer zu entlohnen.

  111. 111.

    Trotz der großen finanziellen und persönlichen Belastungen verschwand die Übernahme einer Trierarchie durch eine einzige Person nicht: So sind drei Reden im Corpus Demosthenicum überliefert, die sich explizit mit der Ausstattung der athenischen Flotte befassen ([Demosth. or.] 47 und 50 sowie Demosth. or. 51). Von diesen drei Reden belegen [Demosth. or.] 47 (Gegen Euergos und Mnesibulos) und Demosth. or. 51 (Über den trierarchischen Kranz) jeweils Einzeltrierarchien. Auch die Übergabeurkunde IG II2 1609 (spätestens aus dem Jahr 370/69) listet zwar überwiegend Paare auf, daneben erscheinen jedoch auch einzelne Trierarchen (IG II2 1609 col. II Z. 46–47; 57–58; 96; 98). Selbst nachdem das Symmoriensystem um das Jahr 358/7 auf die Trierarchie übertragen worden war, durch die der Einzelne entlastet werden sollte, sind noch einzelne Trierarchen belegt (IG II2 1629  Z. 730–775. Is. 5,36 und 7,38).

  112. 112.

    Zu den trierarchischen Reformen siehe Gabrielsen (1994) 182–213.

  113. 113.

    Dabei wurden beide Apparate offenbar nicht zusammengeführt. Bereits Boeckh (1886) I 609–623 und 647–661 ging davon aus, dass die Athener zwei Symmoriensysteme organisierten, eines für die Erhebung der eisphora und eines für die Trierarchie , so auch Rhodes (1982) 5–11. Gabrielsen (1994) 183–190. Christ (2007) 68. Siehe dagegen Ruschenbusch (1978). Mossé (1979b). MacDowell (1986). Ruschenbusch (1987e) und (1990). Die Letztgenannten sprachen sich dafür aus, dass es nach der Reform des Periandros nur ein einziges Symmoriensystem gab, das sowohl der Erhebung der eisphora als auch der Trierarchie diente.

  114. 114.

    Anzahl von 1200: Demosth. or. 21,155. 14,16–17. Isokr. or. 15,145. Harpokr. s. v. χίλιοι διακόσιοι. Philochoros FGrHist 328 F 45. Poll. 8,100. Schol. Demosth. 21,154 und 155. – Während vorher die einzelnen Personen die Trieren erlost hatten, wurden die ca. 300 Schiffe von nun an auf die Symmorien verteilt, sodass jede Symmorie in etwa für fünfzehn Kriegsschiffe verantwortlich war, so Gabrielsen (1994) 193. – Zur Reform des Periandros siehe MacDowell (1986). Gabrielsen (1990) und (1994) 182–199.

  115. 115.

    Demosth. or. 21,155. 18,102–108. Gabrielsen (1994) 196.

  116. 116.

    Plut. Phokion 14. [Plut.] mor. 851a. Diod. 16,77,2.

  117. 117.

    Zur Reform des Demosthenes siehe Busolt/Swoboda (1920–1926) 1204–1205. Gabrielsen (1989a) und (1990). Ruschenbusch (1990). Gabrielsen (1994) 207–213.

  118. 118.

    Demosth. or. 18,102–108 und 312. Vgl. Demosth. or. 14,17. Aischin. 3,222. Dein. 1,42. Isokr. or. 8,128.

  119. 119.

    Mossé (1979b) 41, die dies allerdings bereits mit dem Gesetz des Periandros 358/7 verbindet.

  120. 120.

    Der Rechnung liegt zugrunde, dass die Trierarchie , wie oben dargelegt mit rund einem Talent veranschlagt werden kann und ein Facharbeiter ungefähr zwei Drachmen verdiente (Abschn. 2.1.1 Anm. 46). Damit entsprechen die Aufwendungen für eine Trierarchie in etwa dem Achtfachen des jährlichen minimalen Subsistenzeinkommens eines fünfköpfigen Athener Haushaltes. Scheidel (2017) 195.

  121. 121.

    Eine ausreichende Finanzierung war überhaupt nicht möglich, weil die Länge eines Einsatzes nicht abschätzbar war und weil die Polis nicht genügend Geld im Voraus zur Verfügung stellen konnte, wie oben in Abschn. 2.4.3 dargelegt. Aber es war auch schlichtweg nicht praktikabel, Kriegsschiffe mit ungeheuren Geldsummen an Bord in den Kampf zu schicken.

  122. 122.

    [Demosth.] or. 50,10.

  123. 123.

    [Demosth.] or. 50,23.

  124. 124.

    [Demosth.] or. 50,13

  125. 125.

    [Demosth.] or. 50,17.

  126. 126.

    [Demosth.] or. 50,23.

  127. 127.

    Siehe zur Vermietung der Trierarchie auch Gabrielsen (1994) 95–102.

  128. 128.

    Allerdings befand sich der Trierarch in einer rechtlich prekären Situation, wenn er das ihm überantwortete Schiff gegen Entgelt einem anderen überließ, da er mit der Begründung angeklagt werden konnte, „die Schiffe ausgeliefert und den Platz verlassen zu haben“ (προδεδωκέναι τὰς ναῦς καὶ λελοιπέναι τὴν τάξιν, Demosth. or. 51,8). Dies setzt Demosthenes (or. 21,166) in seinem Zorn gegen Meidias mit λειποταξία bzw. στρατείας ἀπόδρασις gleich. Eine solche Anklage sah die Kapitalstrafe vor (Demosth. or. 51,9). Siehe zu den Nachweisen, dass das Verlassen des Schiffes als Desertion aufgefasst wurde, Gabrielsen (1994) 244 Anm. 23. – Eine derartige Anklage wurde jedoch nur selten erhoben; wir wissen nur von einem einzigen derartigen Verfahren (Demosth. or. 51,9): Im Nachspiel der maritimen Niederlage bei Peparethos gegen Alexander von Pherai strengte Aristophon einen eisangelia-Prozess gegen diejenigen Trierarchen an, die ihre Leiturgie nicht persönlich geleistet, sondern an Mittelsmänner übergeben hatten. Die angeklagten Trierarchen wurden indes nicht verurteilt. Die Formulierung bei Demosth. or. 51,8–9 ist nicht ganz eindeutig. Siehe dazu Hansen (1975) 118–119. Cawkwell (1984) 340.

  129. 129.

    Den bereits erwähnten Fall mit eingerechnet, taucht die Vermietung der Trierarchie insgesamt sechsmal in den Quellen auf; alle Belege stammen aus dem Corpus Demosthenicum, drei davon betreffen Meidias und seinen Bruder Thrasylochos: 364/3 wurde Demosthenes mittels der Androhung einer antidosis gezwungen, die Syntrierarchie des Thrasylochos zu übernehmen. Allerdings hatte Letzterer seinen Anteil an der Trierarchie bereits vermietet, weshalb Demosthenes’ leiturgische Leistung darin bestand, ihm 2000 Drachmen auszuhändigen (Demosth. or. 21,80). Der zweite Nachweis (Demosth. or. 51,8) entstammt der Rede Über den trierarchischen Kranz. Dort erfahren wir von der Vermietung der Trierarchie , die nach der Niederlage gegen Alexander von Pherai den erwähnten juristischen Epilog (siehe die vorherige Anmerkung) nach sich zog. Der dritte Beleg betrifft nochmals Thrasylochos und lässt sich auf das Jahr 360 datieren. Dieses Mal schildert Apollodoros ([Demosth.] or. 50,52), Thrasylochos habe zunächst persönlich die ihm anvertraute Triere begleitet, sie dann aber während des Einsatzes vermietet. Während derselben Flottenunternehmung lässt sich eine weitere misthosis nachweisen; mindestens zwei Mittelsmänner hatten die anteilige Syntrierarchie eines gewissen Phrasierides übernommen ([Demosth.] or. 50,42). In dasselbe Jahr 360 lässt sich der fünfte Fall datieren, als Demosthenes für seine Trierarchie den trierarchischen Kranz beanspruchte, da die mit dem Ehrenkranz Ausgezeichneten ihre Syntrierarchie gegen Entgelt einem Mittelsmann überlassen hatten (Demosth. or. 51,7 und 11). Das letzte Beispiel bezieht sich auf Meidias, der, während er sich mit seiner Triere im Einsatz befand, sein Schiff in die Hände eines Mittelsmannes legte, um in Athen andere Verpflichtungen wahrzunehmen (Demosth. or. 21,163).

  130. 130.

    Zudem tauchte nur der Trierarch, obgleich er sein Schiff gegen Entgelt einem Mittelsmann überließ, in den offiziellen Dokumenten auf.

  131. 131.

    So wird von Thrasylochos explizit gesagt ([Demosth.] or. 50,52), er sei selbst auf der Tiere gesegelt (αὐτὸς ἔπλει), woraus zu schließen ist, dass dies nicht selbstverständlich war. Im gleichen Sinne verwendet Demosthenes den Plural und spricht von der Anklage mehrerer Trierarchen (Demosth. or. 51,8).

  132. 132.

    Demosthenes wirft seinen Kontrahenten vor, sie hätten das ihnen anvertraute Schiff demjenigen überlassen, der mit der geringsten Entlohnung zufrieden war (Demosth. 51,7): σκεψάμενοι γὰρ τὸν ἐξ ἐλαχίστου τριηραρχεῖν βουλόμενον, μεμισθώκασι τὴν λῃτουργίαν. „Denn sie suchten jemanden, der den trierarchischen Dienst gemäß dem geringsten (Angebot) übernehmen wollte, und verpachteten die Leiturgie.“ Vgl. auch Schol. Demosth. 21,80.

  133. 133.

    Diese Mittelsmänner der Trierarchen lassen sich aus denselben Gründen, weshalb die Vermietung in den Quellen nur selten auftaucht, so gut wie nie identifizieren. Nur in zwei Fällen sind nähere Aussagen möglich. So vermietete Thrasylochos seine Trierarchie an einen gewissen Kallippos ([Demosth.] or. 50,52). Seine Stellung innerhalb des Flotteneinsatzes bleibt undefiniert; klar ist, dass er das athenische Bürgerrecht besaß. Gemeint ist Kallippos, Sohn des Philon, aus dem Demos Aixone ([Demosth.] or. 50,47). Siehe zu diesem Davies (1971) 274–276. Ballin (1978) 176–177. – Der zweite Fall ist wesentlich aufschlussreicher. Aus der Rede Gegen Meidias erfahren wir, dass Demosthenes’ Kontrahent seine Trierarchie an den Ägypter Pamphilos vermietet hatte (Demosth. or. 21,163). Demzufolge begleiteten sogar Nichtathener (Metöken und Fremde) als Stellvertreter der eigentlichen Trierarchen zuweilen athenische Trieren und waren über diese unumschränkt weisungsbefugt ([Demosth.] or. 50,52: αὐτοκράτωρ). Es spricht demnach also einiges dafür, dass Metöken als Experten angeheuert wurden und so ihr Potenzial der Polis nutzbar gemacht wurde. Dass eine regelrechte, wenn auch nicht weitverbreitete, metökische Trierarchie existierte, wie Adak (2003) 84–86 annimmt, lässt sich aus den Belegen jedoch nicht folgern.

  134. 134.

    Auf diese Weise konnte der Trierarch sich den militärischen Gefahren und dem Risiko einer Seereise entziehen, musste seine häuslichen Angelegenheiten nicht in die Verantwortung eines anderen legen, seine Geschäfte oder seinen landwirtschaftlichen Betrieb nicht verlassen, konnte mit einem festen Betrag kalkulieren und sich dennoch öffentlich damit brüsten, eine Trierarchie übernommen zu haben.

  135. 135.

    Zwanzig Minen: Demosth. or. 21,80. Dreißig Minen: Demosth. or. 51,11. Sechzig Minen: Demosth. or. 21,155.

  136. 136.

    Siehe oben Anm. 107.

  137. 137.

    Apollodoros berichtet dies von den Mittelsmännern des Phrasierides ([Demosth.] or. 50, 41–42): „(41) […] Denn dem Hagnias und dem Praxikles waren während derselben Zeit Mnesilochos aus Perithoidai und Phrasierides aus Anaphlystos als Nachfolger eingesetzt. Als Phrasierides aber nicht zum Schiff gekommen war, ging Mnesilochos nach Thasos , übernahm die Triere von Hagnias (42) und bezahlte dem Hagnias das zusätzlich Trierarchiedienst Leisten für die Zeit, welche er [Hagnias] stellvertretend für sie [Mnesilochos und Phrasierides] zusätzliche Ausgaben hatte, soweit als er [Hagnias] [Mnesilochos und Phrasierides] überzeugte, mietete die Schiffsausrüstung von Hagnias und leistete selbst die Trierarchie . Später aber als die Mittelsmänner des Phrasierides (οἱ παρὰ τοῦ Φρασιηρίδου) kamen, bezahlten sie dem Mnesilochos den Anteil an den Ausgaben und für die restliche Zeit teilten sie sich alle Kosten, die für das Schiff nötig waren.“

  138. 138.

    Demosth. 51,13–14: „(13) Denn sobald einer, der die Trierarchie gemietet hat, ausfährt, raubt und plündert er alle Menschen, und die Beute erwirbt er für sich allein, aber dafür wird der erstbeste von euch bestraft. Euch alleine ist es nicht möglich, ohne Friedensstab irgendwohin zu gehen wegen den von ihnen vollzogenen Gefangennahmen und Kapereien, (14) sodass einer, der in der Tat genau hinschaut, wohl finden wird, dass derartige Trieren nicht in eurem, sondern gegen euer Interesse ausgefahren sind. Denn der im Interesse der Polis Trierarchieleistende darf nicht erwarten, sich durch gemeinschaftliche Unternehmungen zu bereichern, sondern muss mit dem eigenen Geld die Angelegenheiten der Stadt unterstützen, wenn es etwas gibt, an dem es euch mangelt.“ – Zu „rechtmäßigen“ σύλαι siehe Bravo (1980). Vgl. etwa die von Demosthenes (or. 24,11–14) geschilderte Episode.

  139. 139.

    Hopper (1982) 98.

  140. 140.

    Zuweilen bot man sicheres Geleit auch den Handelsschiffen fremder Städte. Dies ist beispielsweise für Maroneia belegt ([Demosth.] or. 50,20).

  141. 141.

    Siehe oben Abschn. 2.4.3.

  142. 142.

    Lib. arg. Demosthenes 24,1. Demosth. or. 24,12. Pritchett (1971–1991) V 415–425. Gabrielsen (2001) 78–79.

  143. 143.

    So brachten die Trierarchen Archebios und Lysitheides einen Händler auf und erbeuteten angeblich neun Talente und 30 Minen (Demosth. or. 24,11–14).

  144. 144.

    Demosth. or. 8,25. Vgl. auch die lysische Rede Gegen Ergokles, in der die Schwierigkeiten, Strategen und ihre Vertrauten zu kontrollieren, und die Konsequenzen für die öffentlichen Finanzen thematisiert werden (Lys. or. 28,1–5).

  145. 145.

    Hypereid. 1,24–25.

  146. 146.

    Lys. or. 29,4: „Das ist doch sehr merkwürdig, wenn diejenigen, die Vermögen besitzen, jammern, wenn sie Trierarchien leisten, dieser aber, der vorher nichts besessen hatte, zu jener Zeit freiwillig diese Leiturgie übernahm. Also hat er [der wegen Bestechung zum Tode verurteilte Ergokles] ihn [den Schatzmeister des Ergokles, Philokrates] nicht, um ihn zu strafen, zum Trierarchen gemacht, sondern damit er Profit daraus ziehen und sein eigenes Vermögen schützen könne, da er ja niemandem hatte, dem er mehr vertrauen musste, als diesem Mann.“ Vgl. auch Lys. or. 28,2 und 4. Hell. Oxyrh. 1,1–27. Eines der größten Probleme bereitete die Transferierung der Beute nach Athen; hierfür sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, die Profite an den Polisinstitutionen vorbeizuschleusen. Die Feststellung des Apollodoros ([Demosth.] or. 50,56), er könne sich überall Geld leihen, bezeugt die sozioökonomische Vernetzung der östlichen Mittelmeerwelt. Dementsprechend konnten korrupte Trierarchen bzw. die für eine Trierarchie angeheuerten professionellen Seefahrer ihre Gewinne in Handelsgeschäfte reinvestieren oder bei „Bankiers“ bzw. Tempelbanken wie z. B. in Ephesos hinterlegen. So deponierte beispielsweise Xenophon im ephesischen Tempel Wertgegenstände (Xen. an. 5,3,5–9). Vgl. auch Dion. Chrys. 31,54.

  147. 147.

    Siehe zur Rolle von Scham- bzw. Ehrgefühl als handlungsleitendes Moment Balot (2010) 101–103.

  148. 148.

    Zur privaten Nutzung von Kriegsschiffen siehe auch Gabrielsen (2001) 77 und (2007) 254–256.

  149. 149.

    Demosth. or. 21,167.

  150. 150.

    Ein sinnfälliges Beispiel liefert Demosthenes in seiner ersten Rede gegen Philipp II. (Demosth. or. 4,16–28). Dort spricht Demosthenes zunächst von fünfzig Trieren (Demosth. or. 4,16), während wenige Sätze später von zehn „schnellen Trieren“ die Rede ist (Demosth. or. 4,21 und 4,28). Neben diesem nautischen Aufgebot umfasst der strategische Vorschlag des Demosthenes noch ein Heer bestehend aus fünfhundert Hopliten und zweihundert Reitern . Demnach sollten die restlichen vierzig Trieren für den Transport von Pferden und anderen Lasten genutzt werden. Entsprechend konnten die von Demosthenes als Trieren bezeichneten Schiffe sowohl für militärische Zwecke als auch für den Gütertransport eingesetzt werden.

  151. 151.

    Dies lässt sich für Apollodoros vermuten: Der Stratege trug Apollodoros auf, nach Hieron zu fahren und die Getreidetransporter zu begleiten. Während der Stratege nun die Ausfahrt der Flotte vorbereitete, nahm Apollodoros ein Seedarlehen (ναυτικόν) über 800 Drachmen bei einem ναύκληρος in Sestos auf ([Demosth.] or. 50,17–18 ). Die Stadt Hieron lag nur wenige Kilometer von der nördlichen Einfahrt in den Pontos entfernt an der asiatischen Küste des Bosporos und diente insbesondere für Getreideschiffe als Zwischenstation auf der Fahrt vom Pontos nach Athen (vgl. auch [Demosth.] or. 35,10). Es liegt daher nahe, dass Apollodoros mit dem geliehenen Geld und dem Plan nach Hieron fuhr, in Getreide auf denjenigen Transportern zu investieren, denen er mit seiner Triere Geleitschutz nach Athen gab (weshalb er auch auf der Rückfahrt von Hieron nach Sestos glaubte, nach Athen zurückzufahren, zumal es bereits Mitte/Ende September war [Demosth.] or. 50,19–21). Der Zins betrug ein Achtel des Gesamtbetrags, also 12,5 Prozent; Darlehenssumme und Zins sollte Apollodoros zurückzahlen, wenn das Schiff unversehrt im Piräus angelandet war ([Demosth.] or. 50,17). Damit entsprechen die Angaben der Grundstruktur eines gewöhnlichen Seedarlehens: Man lieh sich Geld zu einem relativ hohen Zinssatz für die Dauer einer Handelsreise, sei es für eine einfache (ἑτερόπλους) oder für Hin- und Rückfahrt (ἀμφοτερόπλους). Das Darlehen und die Zinsen mussten nur dann zurückgezahlt werden, wenn das Schiff wohlbehalten am Bestimmungsort einlief und die Waren gelöscht wurden. Das Risiko trug also der Darlehensgeber. Das heißt, ging die Schiffsladung unverschuldet, etwa durch Schiffbruch oder Piraterie, verloren, musste der Darlehensnehmer die Summe nicht begleichen. Als Sicherheit diente meist die Ladung oder das Schiff und zwar in doppelter Höhe des aufgenommenen Betrages. Normalerweise lag der Darlehenszins bei einem Prozent pro Monat, während der Zinssatz bei Seedarlehen mindestens 12,5 und höchstens 30 Prozent betrug. Siehe zu den hohen Zinssätzen des Seedarlehens Xen. vect. 3,9–10. [Demosth.] or. 34,23 und 25 (30 Prozent). [Demosth.] 50,17 (12,5 Prozent). Siehe auch Millett (1983) 36 mit 186 Anm. 2. E. E. Cohen (1992) 44; 52–55. – Dass Leiturgen häufig in Seedarlehen investierten, lässt sich der Milieustudie Theophrasts entnehmen. So lässt Theophrast (char. 23,2 und 6) seinen Prahler mit den Feinheiten des Seedarlehens, den Gewinnen und Verlusten aus Seegeschäften, aber auch mit seinen Leiturgien und Trierarchien angeben. Aber es gibt auch konkrete Belege: Beispielsweise vergaben Demosthenes maior (Demosth. or. 27,11) oder Nausimachos und Xenophithes (Demosth. or. 38,11) jeweils ναυτικά.

  152. 152.

    [Demosth.] or. 50,13.

  153. 153.

    [Demosth.] or. 50,17 und 23.

  154. 154.

    Eich (2006) 445. Siehe zum Zusammenhang von Münzprägung, Söldnertum und Marktgeschehen im 4. Jahrhundert Günther (2016a).

  155. 155.

    Kein anderes Zeugnis formuliert so deutlich und detailliert das grundlegende Prinzip der Selbstverwaltung wie die demosthenische Rede zur Reform der Symmorien (or. 14). Der Vorschlag zielt auf die Reorganisation der Leiturgie- bzw. eisphora- Pflichtigen, der Trieren, der Umlage der Kosten, die Bemannung und das Schiffsgerät. In all diesen Bereichen kommen keine eigens ernannten Amtsträger zum Einsatz, sondern allein durch bereits beauftrage Personen und in der Durchführung der Auslosung partizipiert die Polis als übergeordnete Instanz. Siehe zu dieser Rede auch unten Abschn. 5.1.

  156. 156.

    Vgl. etwa [Demosth.] or. 50, 41–42, wo Apollodoros einen Fall schildert, der konfliktfrei gelöst wurde. Die Stelle ist oben in Abschn. 4.1.2 Anm. 138 zitiert.

  157. 157.

    Derartige Konflikte konnten sogar zu körperlichen Auseinandersetzungen eskalieren, die mehrere Prozesse nach sich zogen. Einen solchen Fall schildert der Sprecher in der Rede Gegen Euergos und Mnesibulos ([Demosth.] or. 47) ausführlich und eindrucksvoll. Siehe zu dieser Rede und der Frage der Autorenschaft Blass (1887–1898) III.1 543–549. Karvounis (2008) 34–40.

  158. 158.

    [Demosth.] or. 50 (Gegen Polykles). Siehe zur Rede allgemein Blass (1887–1898) III.1 527–531. Schäfer (1885–1887) IV 147–152. Brown (1974) 47–57. Ballin (1978). Trevett (1992) 12–13. Karvounis (2008) 40–44. Siehe zu Polykles Kirchner (1901–1903) Nr. 11988. Davies (1971) 465–466. Develin (1989) Nr. 2567.

  159. 159.

    [Demosth.] or. 50,11.

  160. 160.

    [Demosth.] or. 50,10 mit 23.

  161. 161.

    Apollodoros schildert, wie er mit seinem Schiff sich zwar keiner Schlacht stellen, aber schlechtem Wetter trotzen und einen Angriff befürchten musste ([Demosth.] or. 50,22 ).

  162. 162.

    [Demosth.] or. 50,46–51 .

  163. 163.

    Seine Mutter wurde krank und verstarb bald darauf. Auch seine Frau hatte gesundheitliche Probleme. Und über allem schwebte das Damokles-Schwert der Schulden, da das Landgut verpfändet war und Trockenheit die Ernte bedrohte ([Demosth.] or. 50,59–62 ). – In dieser Zeit legte er die Aufsicht über sein Landgut in die Hände eines befreundeten Nachbarn ([Demosth.] or. 53,4).

  164. 164.

    Die Richter erkannten sicherlich die Übertreibungen, durften diese aber nicht aufdecken, da das in Anspruch genommene Verhalten normativ gültig war, der Sprecher zugleich auch die Gemeinwohlnorm repräsentierte, an der zu rütteln nicht gangbar war. Ihn als weniger guten Bürger zu entlarven, hätte zugleich das Ideal und damit die Grundlage der Polis infrage gestellt.

  165. 165.

    [Demosth.] or. 47 (Gegen Euergos und Mnesibulos).

  166. 166.

    Einzelne werden vielleicht Athen verlassen haben, um als Metöken in anderen Poleis zu wohnen. Doch das war keine echte Alternative, auch wenn reiche Athener nicht selten andernorts über Landbesitz verfügten. Prägnant brachte dies Andokides (or. 1,5) zum Ausdruck: „Ich aber, ihr Männer, habe eine völlig gegensätzliche Meinung. Denn auch wenn es möglich ist, andernorts alle Annehmlichkeiten zu haben, könnte ich es wohl nicht aushalten, meines Vaterlandes beraubt zu sein: Wenn die Polis sich in dem Zustand befindet, wie meine Gegner selber sagen, werde ich doch wohl viel lieber ihr Bürger sein wollen als von anderen Poleis, die vielleicht mir im gegenwärtigen Augenblick völlig glücklich zu sein scheinen […].“ Zum einen war der Status eines Metöken wenig attraktiv, da die rechtlich mindere Stellung stets eine Gefährdung der Person bedeutete. Man genoss zwar offiziell Rechtsschutz, doch dieser konnte zuweilen ausgesetzt werden, wenn es der öffentlichen Ordnung dienlich schien. Zum anderen konnte die Emigration als Flucht und daher als Verrat gedeutet werden. Deshalb konnte man in Gerichtsreden seinen Gegner mit dem Vorwurf diskreditieren, er habe Athen verlassen, während man selbst von sich behauptete, nur auf Befehl außer Landes gegangen zu sein (Is. 4,27–29). – Philon wurde beispielsweise anlässlich seiner Dokimasie vorgeworfen, er habe sich nicht wie ein guter Bürger verhalten, da er sich als Metöke in Oropos niedergelassen und nichts zum Kampf gegen die Herrschaft der „Dreißig“ beigetragen hatte (Lys. or. 31,14–15). Vgl. auch die Rede des Lykurg Gegen Leokrates. Leokrates hatte Athen nach der Schlacht von Chaironeia fluchtartig Richtung Rhodos verlassen und jahrelang in Megara gelebt. Beide Reden sind demnach spezifischen Konstellationen (Herrschaft der „Dreißig“ . Niederlage bei Chaironeia ) geschuldet, doch ist anzunehmen, dass wohlhabende Athener, die sich ihren finanziellen und anderen Verpflichtungen durch Emigration entziehen wollten, gleichfalls keinen leichten Stand bei ihrer Rückkehr nach Athen hatten und juristisch angreifbar waren. – Siehe zu beiden Reden allgemein Whitehead (2006). Zur lykurgischen Rede speziell Liddel (2007) 102–108. Engels (2008).

  167. 167.

    Siehe zu ökonomisch motivierten staseis Eich (2006) 508–603.

  168. 168.

    Aristot. pol. 1302 b 21–24 mit 1304 b 25–31. Siehe zur Stelle Kraut (1997) 103. Zu dieser stasis Bruce (1961). Funke (1980b) und (1984). Gehrke (1985) bes. 137–139 (mit Anm. 23 für weitere Literaturhinweise) und 257 (Liste der rhodischen staseis in klassischer Zeit).

  169. 169.

    Aristot. pol. 1304 b 25–31.

  170. 170.

    Aristot. pol. 1302 b 23. Vgl. auch Aristot. pol. 1320 a 18–21, der die Vorgänge auf Rhodos (ohne sie explizit zu nennen) zu einem allgemein gültigen Prinzip erhebt: „Da aber die extremen Demokratien menschenreich sind und es schwierig ist, dass sie ohne Entlohnung an Volksversammlungen teilnehmen, ist dies, wo es sich nicht fügt, dass Einkünfte vorhanden sind, eine für die Angesehenen feindliche Maßnahme. Denn [die erforderlichen Geldmittel] muss man mit eisphora, Konfiskation und böswilligen Richtern sich verschaffen, was schon viele Demokratien gestürzt hat.“

  171. 171.

    Dies nimmt Funke (1980b) 64 für den demokratischen Verfassungswechsel vier Jahre früher an. Siehe Gehrke (1985) 207 zum Zusammenhang der Oligarchisierung von Rhodos und dem Synoikismos.

  172. 172.

    Funke (1980b) 65.

  173. 173.

    Siehe die Übersicht bei Gehrke (1985) 257.

  174. 174.

    Vgl. Aristot. pol. 1302 b 23 zur integrativen Funktion der Furcht. Vgl. auch Aristot. pol. 1304 b 27.

  175. 175.

    Aristot. pol. 1302 b 23. Eine ähnliche Terminologie verwendet auch Xenophon (hell. 4,8,20), der die Linie zwischen δῆμος und den πλουσιώτεροι zieht.

  176. 176.

    Funke (1980b) 65–66. Gehrke (1985) 138–139.

  177. 177.

    Vgl. zur Tradition als stabilisierenden Faktor von radikalen Demokratien Aristot. pol. 1319 b 2–4: „Eine extreme Demokratie, da alle [an den politischen Entscheidungen] teilhaben, kann weder jede Polis ertragen, noch kann sie, wenn sie nicht durch Gesetze und Gewohnheiten gut verfasst ist, leicht Bestand haben […].“

  178. 178.

    Jung (2006). Rhodes (2011). Siehe zu Demosthenes und die patrios politeia als die ideale Gesellschaft der Vorväter Witte (1995) bes. 41–69.

  179. 179.

    Dies wurde häufig als Argument in Gerichtsreden vorgebracht. Vgl. beispielsweise Demosth. or. 14,28: „Denn nirgendwo wird es [der Besitz] an einer besseren Stelle für die Polis erhalten bleiben.“

  180. 180.

    So beispielsweise Isokr. or. 4,104–105; 8,79; 12,259. Plat. rep. 566 a–b und leg. 736c. Aristot. pol. 1305 a 2–35. Vgl. auch die um 357 von Aineias Taktikos (14,1) vorgebrachten Vorschläge zur Sicherung des inneren Friedens: „Diejenigen in der Polis nun, die gegenteilige Verhältnisse zu den bestehenden wollen, muss man hart angehen, wie oben beschrieben. Es ist aber außerordentlich notwendig, die Masse der Bürger einstweilen zur Eintracht zu bewegen, indem man sie sowohl durch verschiedene Maßnahmen verleitet als auch die Schuldner für einen kurzen Zeitraum von den Zinszahlungen befreit oder sie gänzlich erlässt, in sehr gefährlichen Konstellationen aber sogar einen gewissen Teil der Schulden streicht und alles, wenn es notwendig sein sollte, da derartige Menschen die bei Weitem fürchterlichsten, niemals müden Feinde sind. Und man muss die, die sich in Not befinden, aus Bedrängnissen zu Wohlstand bringen.“ Zu Aineias Taktikos siehe Bengtson (1962). Celato (1967/68). G. A. Lehmann (1980). Urban (1986). G. A. Lehmann (1989). Winterling (1991). Whitehead (2003). Günther (2014a). Barley/Pretzler (2017). – Zu einem interessanten Dokument des frühhellenistischen Ephesos, das eine vom Volk beschlossene, durch die Notsituation des Krieges angestoßene Darlehenstilgung bezeugt, siehe Walser (2008).

  181. 181.

    Gehrke (1985) 323–325.

  182. 182.

    [Aristot.] Ath. pol. 56,2. Vergabe der Choregien : [Aristot.] Ath. pol. 56,3. – Vgl. auch And. 1,88. Xen. hell. 2,4,40.

  183. 183.

    So auch Nippel (1980) 111.

  184. 184.

    Demosth. or. 24,149. Der von Demosthenes (or. 24,149–150) überlieferte Heliasteneid ist sicherlich eine Paraphrase und keine wörtliche Wiedergabe. Siehe dazu Mirhady (2007).

  185. 185.

    Siehe zum Vertrauen in der athenischen Demokratie Timmer (2016) und zu den kulturellen Konsequenzen Ober (2016), insbesondere 37–41 und 155–180, der deutlich macht, wie sich stabilisierende Institutionen im ökonomischen, sozialen und politischen Bereich positiv auf den Wohlstand auswirkten. Das Vertrauen in die Zukunft (der Familie, des Eigentums, des Status) lässt Investitionen planbar und daher attraktiv erscheinen. Gleichzeitig fördert Konkurrenz unter fairen Bedingungen ökonomisches Wachstum, das auf funktionierenden Märkten neuen Wohlstand generiert.

  186. 186.

    In dieselbe Richtung weist auch der Vergleich zwischen modernen Steuern und Leiturgien , den Franzen (2019) vornimmt. Dabei betont er, dass die Art und Weise, wie die athenischen Leiturgien organisiert waren, die Leistungsbereitschaft erhöhten.

  187. 187.

    Vgl. beispielsweise das überschwängliche Lob Athens durch den Periegeten Herakleides Kritikos (Frg. 1,1–5).

  188. 188.

    Die Umkehrung der Verhältnisse – die Reichen empfinden das Leben bedrückender als diejenigen in Not – war daher ein immer wiederkehrendes Motiv in der demokratiekritischen Literatur. Vgl. beispielsweise Isokr. or. 8,128. Darüber hinaus kritisierten im 4. Jahrhundert im Wesentlichen zwei Autoren die Leiturgien : Xenophon in seinem Oikonomikos und Theophrast in seinen Charakterstudien (char. 26 Der Oligarchische). Beide Schriften haben ihre je eigene Quellenproblematik. So gießt Xenophon seine Reflexionen in die Form eines Dialogs und erhebt so das Nachdenken über Ökonomie in den Rang philosophischer – und das meint hier ethischer – Überlegungen. Theophrast ist dagegen ein Repräsentant des Frühhellenismus. Er war Schüler des Aristoteles, Leiter der peripathetischen Schule und bezeichnenderweise Lehrer des Demetrios von Phaleron , der später die Leiturgien abschaffte. Der Reiz seiner Stoffsammlung Charakteres besteht für den Leser vor allem darin, dass er die verschiedenen karikierten Verhaltensweisen wiedererkennt – sie besitzen also einen Realitätsbezug und ermöglichen einen Einblick in das Athen gegen Ende des 4. Jahrhunderts. Siehe hierzu Lane Fox (1996). Leppin (2002).

  189. 189.

    Xen. symp. 4,32. Vgl. auch [Xen.] Ath. pol. 1,13: Der Demos presse Reichtum aus denjenigen heraus, die mehr haben als sie selbst, „sodass sie reich werden und die Reichen ärmer“. – Der entscheidende Konfliktherd war jedoch nicht das Geld, zu dem sich „Oligarchen“ im antiken Diskurs widersprüchlich verhielten. Vgl. Antiph. Frg. 202. In dem Fragment wird gegen Mitte des 4. Jahrhunderts (ca. 345–340) ein um seinen Besitz ängstlich besorgter Reicher karikiert, der jedoch, „wenn er choregos geworden, seinen Chor mit goldenen Gewändern ausstattet und selbst Lumpen trägt.“ Den Stein des Anstoßes bildet der Umstand, dass sozial niedrig Stehende gestützt auf ein politisches System finanzielle Bürden oktroyieren konnten – und das mit dem Anspruch, er, der „Pöbel“, könne im Gegenzug für diese Leistungen Ehre zuerkennen. Auf diese Weise werde ein Feld, das aristokratischer Selbstdefinition vorbehalten war, dem gleichmachenden Gesetz der Demokratie unterworfen, sodass leiturgiai kein Symbol mehr für kalokagathia sei und familiäre Herkunft nur noch der Identifikation zu Verwaltungszwecken nutze. Siehe zum Verhältnis der „Oligarchen“ zu den demokratischen Leiturgien P. Wilson (2000) 184–187. – Hier wurden offenkundig Stereotypen reproduziert (vgl. beispielsweise Plat. rep. 555 a). In dieser Sichtweise werden alle diejenigen pauschal zusammengefasst, die sich dem aktiven politischen Leben, das sich in nahezu alle Bereiche hineindrängte und regelrecht zur Aufgabe des Privaten zwang, verschlossen. Dies konnte unterschiedliche Gründe haben; die Ablehnung der Demokratie als inadäquate Verfassung für eine sich als Elite begreifende Personengruppe war sicherlich ein Beweggrund, sich zurückzuziehen und still zu verhalten. Siehe dazu L. B. Carter (1986) 99–130.

  190. 190.

    Plat. rep. 557 a–562 a. Aristot. pol. 1279 b 39–1280 a 5 und 1292 b 41–1293 a 10.

  191. 191.

    Als Beispiel unter vielen seien angeführt Christ (2006), der ein Kapitel „The Liturgical Class“ (S. 154–155) nennt, genauso wie Kremmydas (2012) den Abschn. 2.3.3. (S. 17–18).

  192. 192.

    So spricht etwa Eich (2006) 443 u. ö. von „der trierarchischen Klasse“.

  193. 193.

    Grant (2001) 161.

  194. 194.

    Hillmann (1994). Vgl. auch Flaig (2013a) 241, der das Klassenbewusstsein als wesentliches Charakteristikum einer sozialen Klasse bezeichnet.

  195. 195.

    Flaig (2013a) 154.

  196. 196.

    Ober (1989) 194–196. Winterling (1993).

  197. 197.

    Zur eisphora siehe oben Abschn. 4.1.1.

  198. 198.

    Zur Trierarchie siehe oben Abschn. 4.1.2.

  199. 199.

    Demosth. or. 14,16.

  200. 200.

    Demosth. or. 14,16. Siehe zur Choregie der Metöken oben Abschn. 4.1.2 mit Anm. 58.

  201. 201.

    Siehe oben Abschn. 4.1.1.

  202. 202.

    Siehe oben Abschn. 4.1.2.

  203. 203.

    Siehe oben Abschn. 4.1.2.

  204. 204.

    Das zeigt sich deutlich im Oikonomikos Xenophons, der das Ideal der Landwirtschaft als Norm gegen die sich wandelnde Wirklichkeit mit ihren unterschiedlichen ökonomischen Optionen verteidigt.

  205. 205.

    Connor (1971) machte deutlich, dass die Schlüsselfiguren, in erster Linie die Strategen wie beispielsweise Kleon, während des Peloponnesischen Krieges nicht mehr der traditionellen Elite angehörten, die noch in der ersten Hälfte des 5. Jahrhunderts die Strategen gestellt hatte. Zu Kleon siehe Burriot (1982).

  206. 206.

    Man denke beispielsweise an Perikles, der weder auf seinen Gütern selbst Hand anlegte, noch sich durchgehend dort aufhielt (Plut. Perikles 16).

  207. 207.

    Xen. oik. 5,1. Immerhin lag im 4. Jahrhundert etwa ein Drittel des Landes in den Händen von etwa zehn Prozent der Bürger. Die Schätzung schwanken: Foxhall (1992) 157–158 spricht von neun Prozent der Bürger, die im Besitz von 35 Prozent des Landes waren und die zudem weitere zehn Prozent verpachteten. Ähnlich auch R. Osborne (1992) 24, der von 7,5 Prozent ausgeht, die über ca. ein Drittel disponierten. Van Wees (2011) 95–114 spricht dagegen von „den Reichen“, die vier bis sieben Prozent der Bürgerschaft ausmachten und 27 bis 43 Prozent besaßen, während „die Armen“ ein Viertel der Bürger stellten und nur über ein bis zwei Prozent verfügten. Die Schätzungen von G. Kron (2011) 135 sind aufgrund ihrer Variationsbreite (ein bis zehn Prozent besaßen 31 bis sechzig Prozent) in diesem Zusammenhang wenig hilfreich. – Gegen Ende des 5. Jahrhunderts verfügte dagegen etwa ein Viertel der Athener über keine Ländereien: Nach Dionysios von Halikarnassos (Lys. 32,2) wären etwa 5000 (von ca. 20.000) Athener von dem Vorschlag des Phormisios, das Bürgerrecht auf diejenigen mit Landbesitz zu beschränken, aus der Bürgergemeinde ausgeschlossen worden. Siehe dagegen Cecchet (2015) 127, die von einem Sechstel ausgeht, basierend auf der Annahme von insgesamt 30.000 Bürgern, und im Gegensatz dazu E. M. Harris (2002) 69, der sogar mit 10.000 Athenern ohne agrarisches Eigentum kalkuliert. Siehe zur Diskussion den Bürgerzahlen oben Abschn. 2.2.2 Anm. 226.

  208. 208.

    Xen. oik. 20,22–24. Die Einstellung gegenüber Landbesitz hatte sich demnach geändert: Man konnte ihn kaufen, verkaufen, beleihen oder verpachten; er war zum Investitionsobjekt geworden, wie der xenophontische Ischomachos gegenüber Sokrates freimütig erklärte. Siehe dazu Unholtz (2011). – Die gewinnorientierte Bewirtschaftung zeigt sich auch im archäologischen Befund: Die Infrastruktur und die Kultivierung von Land war im 4. Jahrhundert erheblich weiter entwickelt als noch im 5. Jahrhundert. Lohmann (1995). – Wie sehr Landbesitz außerhalb des eigenen Demos als Kapitalanlage galt, zeigt sich in der Institution des ἐγκτητικόν, einer Abgabe, die ein Demos von denjenigen einforderte, der kein Demote war. Eine Erklärung für diese eher nüchterne Einstellung gegenüber Grundbesitz mag u. a. darin bestehen, dass es sich in der Regel nicht um zusammenhängende Ländereien, sondern um Streubesitz handelte, der in verhältnismäßig kleinen Parzellen zu relativ geringen Preisen und daher auch kurzfristig ge- und verkauft wurde.

  209. 209.

    So produzierte beispielsweise Adeimantos, der Stratege, Freund des Alkibiades und Mitangeklagte im Prozess wegen Hermenfrevel und Profanierung der eleusinischen Mysterien , im Jahr 414 (oder kurz davor) auf seinem thasischen Besitz 5000 Liter Wein (IG I3 426 Z. 44–51).

  210. 210.

    Demosth. or. 27,9–11.

  211. 211.

    Demosth. or. 27,9.

  212. 212.

    Millett (1983) 45. – Eine Werkstatt mit dreißig Arbeitskräften war geradezu ein Großbetrieb. Siehe Drexhage/Konen/Ruffing (2002) 250 für die ähnlichen römischen Verhältnisse.

  213. 213.

    Demosth. or. 27,9.

  214. 214.

    Demosth. or. 27,11. Dass die Herausgabe der Seedarlehen (ναυτικά,) durch Xouthos erfolgte (ἔκδοσιν παρὰ Ξούθῳ), lässt darauf schließen, dass er als Mittelsmann des Demosthenes handelte, der die Einhaltung der Kreditgeschäfte überwachte und die Zinsen einforderte. So auch Bogaert (1965) 141–146. – Auch Demosthenes iunior soll Seedarlehen vergeben haben. Hypereides warf Demosthenes vor, öffentliche Gelder veruntreut zu haben, um damit Seedarlehen auszugeben (Hyp. 5,4). Das Seedarlehen war aufgrund der hohen Zinsen – mindestens zwölf Prozent ([Demosth.] or. 35,10–13) – zwar äußerst lukrativ, aber auch sehr risikoreich. Die Rendite von Grundbesitz betrug dagegen im Normalfall acht Prozent (Is. 11,42. IG II2 2496). Siehe zum Seedarlehen oben Abschn. 4.1.2 Anm. 152.

  215. 215.

    Siehe zu Apollodoros und seinen Vater Pasion die grundlegende Monographie von Trevett (1992) sowie Schäfer (1885–1887) III 137–145; 164–166; 170–173. Kirchner (1901–1903) Nr. 1411. Glover (1917) 302–336. Davies (1971) xv (genealogische Tafel) und 427–442. Erxleben (1973). Isager/Hansen (1975) 177–191.

  216. 216.

    Demosth. or. 36,43.

  217. 217.

    Es ist wahrscheinlich, dass er die Geschäfte zunächst gegen eine Abgabe an seine ehemaligen Besitzer führte und erst später, nachdem er genügend Kapital angesammelt hatte, die „Bank“ kaufte. Siehe zur Diskussion Trevett (1992) 2 mit 18–19 Anm. 2 und 3.

  218. 218.

    Demosth. or. 36,4.

  219. 219.

    Demosth. or. 36,5. Trevett (1992) 6 mit 27–31 Anm. 14.

  220. 220.

    Darunter befanden sich die „Bank“ und die Schildwerkstatt, Landbesitz im Wert von zwanzig Talenten und ausstehende Krediteinnahmen in Höhe von fast vierzig Talenten (Demosth. or. 36,5). Siehe auch Trevett (1992) 4 und 9 mit 27 Anm. 14.

  221. 221.

    Demosth. or. 36,34–35. [Demosth.] or. 45,28. Trevett (1992) 26–27 Anm. 13.

  222. 222.

    Allein vier (Syn-)Trierarchien , eine Choregie und eine proeisphora sind belegt; selbstverständlich könnte Apollodoros weitere übernommen haben. Trierarchien bzw. Syntrierarchien: 368/7 ([Demosth.] or. 53,5). Zwischen 374 und 366/5 (IG II2 1609 Z 83–89). 362–360 ([Demosth.] or. 50,9). 356 (IG II2 1612 Z. 110). Choregie für einen dithyrambischen Knabenchor bei den Dionysia: 352/1 (IG II2 3039). Siehe dazu Trevett (1992) 10; 11; 33 Anm. 17; 36–38 Anm. 20; 39 Anm. 23. proeisphora: 362 ([Demosth.] or. 50,8–10).

  223. 223.

    [Demosth.] or. 53,4 mit 15–16.

  224. 224.

    Ein gewisser Epikrates konnte nach Hypereides (3,35) innerhalb dreier Jahre 300 Talente aus seinen Minen einstreichen.

  225. 225.

    Vgl. beispielsweise, wenn auch erst für die 320er Jahre, Phainippos ([Demosth.] or. 42), den Sohn des Kallippos. Phainippos nutzte seinen Landbesitz für Gersten- und Weinanbau, züchtete Pferde, verkaufte Brennholz und hielt womöglich Schafe. Phainippos soll zur Zeit des gegen ihn geführten antidosis-Verfahrens versucht haben, aus den hohen Gerste-Preisen möglichst großen Profit zu schlagen. Daher lässt sich vermuten, dass Phainippos die landwirtschaftlichen Produkte größtenteils auf den Markt brachte und daher sein Landgut, ähnlich wie Columella, gewinnorientiert bewirtschaftete. Siehe zu Phainippos und seinem Landgut Davies (1971) Nr. 14734. de Ste. Croix (1966). R. Osborne (1991). Bresson (2016) 146–148.

  226. 226.

    Ein Repräsentant der Trierarchen in der Umbruchzeit ist Euktemon, dessen mehr als sechs Talente umfassendes Vermögen aus der sechsten Rede des Isaios (Is. 6 Über das Erbe des Philoktemon) bekannt ist. Er besaß Ländereien und Ziegenherden, ein Badehaus in Munichia, zwei Miets- und Gasthäuser, ein Stadthaus sowie Handwerkssklaven, die er verpachtete. Vgl. beispielsweise aus der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts auch den Strategen Diotimos, der aus einer vornehmen und wohlhabenden Familie stammte und mehrfach die Trierarchie übernommen hatte. Er besaß Land sowie Aufbereitungsanlagen in der Lauriotike und pachtete Gruben. Er stiftete Schilde und erhielt dafür einen Kranz ; eine weitere Ehrung erhielt er auf Antrag Lykurgs . Diotimos war mehrmals Stratege und Flottenkommandant (338/7, 335/4 sowie zwischen 332 und 325). Siehe zu ihm Davies (1971) 163–164. – Vgl. auch Shipton (2000) besonders 93–95, die den Gegensatz zwischen Landbesitzern und geldbasierten Aktivitäten zurückweist.

  227. 227.

    So ist es explizit für Phainippos bezeugt (siehe oben Anm. 226). Geht man von den Kosten einer Trierarchie in Höhe von 6000 Drachmen während eines Zeitraumes von drei Jahren aus, so muss jährlich ein Überschuss von 2000 Drachmen erwirtschaftet werden. – Bereits für die Archaik lässt sich auf allen sozialen Ebenen der Gesellschaft profitorientiertes Wirtschaften erkennen. Allerdings betonte die Elite stets, für Ehre zumindest gelegentlich auch auf Profit verzichten zu können. Diese Attitüde diente als Distinktionsmerkmal, zeigt aber gleichzeitig, dass das Streben nach Reichtum auch dem oberen Stratum eigen war, so Van Wees (2009). Auf diese Weise stimulierten Leiturgien die Steigerung der Produktivität, die Kommerzialisierung ländlicher und städtischer Überschüsse und erzeugten ökonomisches Wachstum. R. Osborne (1991). Gerade diesen Leuten schrieb Eich (2006) 5 eine profitorientierte Konkurrenzökonomie zu. Siehe dagegen Nippel (1990) 369–370, der davon ausging, das Leiturgiensystem habe die Kapitalakkumulation verhindert, weshalb nur im geringen Umfang in Gewerbe investiert werden konnte. Auf diese Weise sei die Entwicklung der athenischen Wirtschaft gehemmt worden. So auch Isager/Skydsgaard (1992) 202.

  228. 228.

    Vgl. die berühmte Aufzählung der verschiedenen Leiturgien , die der Sprecher der 21. lysischen Rede (Lys. or. 21,1–6 ) vorbringt: In sieben Jahren wandte er für siebzehn – zum Teil freiwillige – Leiturgien mehr als zehn Talente auf.

  229. 229.

    Die institutionellen Voraussetzungen für die exzeptionelle Blüte Athens im 4. Jahrhundert betont Ober (2016). Wesentlich war selbstverständlich die Verfügbarkeit von unfreien Arbeitskräften und ihre systematische Ausbeutung, ohne die weder Landstücke kostengünstig beackert noch Silber unter diesen Bedingungen abgebaut werden konnten oder Handwerksbetriebe profitabel produzierten.

  230. 230.

    Eich (2006) 602.

  231. 231.

    French (1991) 27.

  232. 232.

    Vgl. beispielsweise die Reden im Corpus Demosthenicum or. 47 (Gegen Euergos und Mnesiboulos) und or. 50 (Gegen Polykles).

  233. 233.

    Wie Apollodoros am Ende seiner Rede Gegen Polykles als letztes Argument vorbringt ([Demosth.] or. 50,68), hatte sich Polykles früher schon einmal geweigert, eine Triere zu übernehmen. In diesem Fall war der Geschädigte Polykles’ Syntrierarch. Beide hatten vereinbart, die Trierarchie zu gleichen Teilen von je sechs Monaten hintereinander auszuüben. Vor allem die Syntrierarchie barg demnach Konfliktpotenzial.

  234. 234.

    Vgl. [Demosth.] or. 47 (Gegen Euergos und Mnesiboulos).

  235. 235.

    Apollodoros gibt in der Rede Gegen Polykles – abgesehen von den Kosten für den zusätzlichen Trierarchiedienst – ein weiteres Beispiel für Leistungen, die er anstelle anderer erbrachte ([Demosth.] or. 50,8–9): Er kam (obwohl er bereits die Trierarchie leistete) für einen Teil der proeisphora auf, konnte den ihm zustehenden Vorschuss jedoch nicht zurückfordern, da er als Trierarch auf Expedition weilte – die leicht einzusammelnden Summen hatten die anderen hegemones bereits unter sich aufgeteilt, sodass nur noch die Beträge, die sehr schwer einzutreiben waren, offen blieben.

  236. 236.

    Siehe zur antidosis oben Abschn. 4.1.2.

  237. 237.

    So erklärt Aristoteles (1302 b 23) den revolutionären Zusammenschluss der rhodischen Eliten (γνώριμοι) mit der integrativen Funktion der Furcht vor den Gerichtsprozessen. Vgl. auch Aristot. pol. 1304 b 27.

  238. 238.

    Vgl. auch Demosth. or. 20,108. „Der Wettstreit der vortrefflichen Männer, den sie wegen der Geschenke vom Volk für sie betreiben, bewahrt die Freiheit des Volkes.“

  239. 239.

    Er habe im Vergleich zu allen anderen die Triere mit dem aufwendigsten Schmuck ausgestattet und die beste Mannschaft angeworben sowie als einziger eigenes Schiffsgerät angeschafft. [Demosth.] or. 50,17: Schmuck; [Demosth.] or. 50,7: Schiffsgerät; [Demosth.] or. 50,15: Mannschaft. Welch großes Konfliktpotenzial dieses um Anerkennung buhlende Verhalten barg, wird am deutlichsten in der von Apollodoros wiedergegebenen Rede des Polykles ([Demosth.] or. 50, 34–35). Daher ist der Fall „Apollodoros gegen Polykles “, der auf den ersten Blick so eindeutig gelagert zu sein scheint, möglicherweise doch nicht so einfach, wie uns Apollodoros suggeriert. Etwas verdeckt, gegen Ende der Rede, erfahren wird, dass Polykles u. U. in seiner Rede vor Gericht vorbrachte, dass Apollodoros ihm das Schiff aus Ehrliebe (φιλοτιμούμενος) nicht übergeben wollte, um auf einer bestens gerüsteten Triere nach Hause zu segeln und die Ausgaben vorzuweisen, um sich so vor der Bürgerschaft auszuzeichnen ([Demosth.] or. 50,54). Demnach könnte Apollodoros die Trierarchie als Gelegenheit genutzt haben, einen politischen (?) Gegner vor Gericht zu stellen. Dies wäre – zugegebenermaßen – ein äußerst ungewöhnliches Mittel. Unterstützung findet diese These in der Beobachtung, dass in das demosthenische Corpus außer den öffentlichen Reden nur Prozessreden aufgenommen wurden, die sich gegen Angehörige der Elite – also potenzielle Leiturgen – wandten. Derartige überarbeitete Schriftstücke sollten Gegner diskreditieren und übernahmen daher politische Funktionen, so Brown (1974) 349–350.

  240. 240.

    [Demosth.] or. 50,34–35 : „(34) Nachdem ich ihn zu diesen Dingen aufgefordert hatte, fragte er mich, weswegen ich als einziger von den Trierarchen eigene Schiffsgerätschaften hätte, und ob die Polis denn nicht wüsste, dass einige es vermögen, sich Schiffsgerätschaften anzuschaffen, sodass sie selbst nichts in Bereitschaft halten muss. ›Oder hast Du so sehr‹, sagte er, ›an Reichtum die anderen übertroffen, sodass Du sowohl eigene Schiffsgerätschaften hast und als einziger von den Trierarchen goldverzierten Schmuck? (35) Wer also könnte wohl‹, fuhr er fort, ›Deinen Wahnsinn und teure Extravaganz aushalten, die verdorbene Schiffsmannschaft, die gewohnt ist, viel Geld im Voraus zu erhalten, Leistungsfreiheit von den gesetzlich bestimmten Schiffsdiensten zu genießen und im Badehaus zu baden, die Decksoldaten und Hilfskräfte, die von ihrem hohen und vollem Lohn üppig leben? Du bist‹, sagte er weiterhin, ›ein Lehrer für üble Dinge im Heer geworden und schuld, dass die Soldaten teilweise auch den anderen Trierarchen zu mühselig sind, weil sie dasselbe verlangen, wie diejenigen bei Dir; Du musst dasselbe tun wie die anderen Trierarchen.‹“ Dies ist allerdings die rhetorische Strategie eines Akteurs, der nicht genügend Ressourcen hatte, sich gegen einen Konkurrenten durchzusetzen. – Zudem bringt das latente Misstrauen, das zwischen den Leiturgen herrschte, Apollodoros zum Ausdruck, indem er einen Vorwurf, den Polykles gegen ihn richten könnte, vorwegnimmt ([Demosth.] or. 50,54 ): „Wieder ging ich mit Bürgerzeugen zu diesem Polykles da auf Tenedos , forderte ihn auf, das Schiff zu übernehmen, da er ja mein Nachfolger war, und den zusätzlichen Trierarchiedienst für die Zeit zu bezahlen, für die ich obendrein aufgekommen bin, als ich zusätzlichen Trierarchiedienst an seiner statt leistete, damit er keine Ausrede zu seiner Verteidigung vor Euch hätte, dass ich ehrsüchtig sei und deshalb ihm nicht das Schiff übergeben wollte, damit ich auf einem gut fahrenden Schiff nach Hause segele und mit meinen Aufwendungen vor Euch prunken könnte.“

  241. 241.

    Demosth. or. 51. Vorliegende Rede wurde offensichtlich von Demosthenes selbst im Rahmen seiner Rechenschaftsablegung 359 oder 358 vor dem Rat gehalten. Aus biografischen Gründen und wegen des Bezuges auf den Strategen Kephisodotos (Demosth. or. 51,1) nahm bereits Blass (1887–1898) III.1 242–243 an, dass die Rede von Demosthenes selbst gehalten wurde. Da Kephisodotos 360/59 Stratege und Demosthenes als Trierarch mit ihm am Hellespont tätig war (Demosth. or. 23,165–167. Aischin. or. 3,51–52), lässt sich die Rede in die Jahre 359 oder 358 datieren. Damit liegt mit dieser Rede die früheste des Redners überhaupt vor.

  242. 242.

    Schmitz (2008) 47–50.

  243. 243.

    Nippel (1980) 113.

  244. 244.

    So war Apollodoros vor den Laienrichtern peinlich darum bemüht, seine Sorge für die ihm anvertrauten Ruderer immer wieder aufs Neue zu betonen: Er gab den Ruderern zusätzliches Geld, damit sie ihre Angelegenheiten zu Hause regeln konnten, weil er „die gegenwärtige Not, wie drückend sie jedem war“, kannte ([Demosth.] or. 50,12 ), oder er setzte sich für sie ein, wenn sie kein Verpflegungsgeld vom Strategen erhielten ([Demosth.] or. 50,53 und 55).

  245. 245.

    [Demosth.] or. 50,46–50.

  246. 246.

    Der im Vergleich zu Apollodoros niedrigere soziale Status des Ruderers zeigt sich dabei nicht allein in seiner Rudertätigkeit, sondern auch im sozialen Umgang mit den Sklaven des Kallippos, von denen er die Information hatte, dass die Fahrt dem Transport des Kallistratos diene ([Demosth.] or. 50,48 ).

  247. 247.

    Nadler (2002).

  248. 248.

    Siehe dazu oben Abschn. 4.1.2.

  249. 249.

    So Gabrielsen (1994) 225.

  250. 250.

    [Aristot.] Ath. pol. 48,1.

  251. 251.

    Demosth. or. 22,34 und 59,6.

  252. 252.

    Die drei von Gabrielsen (1994) 244 Anm. 21 angegebenen Zeugnisse ([Demosth.] or. 50,46–51. [Aristot.] Ath. pol. 56,3. Demosth. or. 18,107) geben nichts her: 1) [Demosth.] or. 50,46–51: Apollodoros fürchtet zwar, inhaftiert zu werden, aber nicht, weil er seine Trierarchie nicht ausführte, sondern weil er dem Strategen den Befehl verweigerte. 2) [Aristot.] Ath. pol. 56,3: Hier werden nur die Verfahren genannt, wenn jemand gegen seine Verpflichtung beim Archon Einspruch erhob. Welche Maßnahmen aber ergriffen wurden, wenn jemand sich schlicht weigerte, ohne gesetzliche Ansprüche auf Befreiung zu erheben, thematisiert Pseudo-Aristoteles nicht. 3) Demosth. or. 18,107. Da in dieser Passage der Stratege Trierarchen gefangen setzen lässt, ist hier sicherlich der Fall gemeint, wenn ein Trierarch sein Schiff verlässt. Dies wurde als Desertion mit einer graphe lipotaxiou geahndet. Siehe dazu auch oben Abschn. 4.1.2 Anm. 129.

  253. 253.

    Gabrielsen (1994) 212.

  254. 254.

    Demosth. or. 22,50 und 53.

  255. 255.

    Xen. oik. 2,6.

  256. 256.

    Siehe oben Abschn. 4.1.2.

  257. 257.

    Siehe oben Abschn. 4.1.2.

  258. 258.

    [Demosth.] or. 50,67 : „Ich würde von euch gerne erfahren, Herren Richter, welche Meinung in aller Welt ihr von mir hättet, wenn ich, als die Zeit abgelaufen war und er nicht zum Schiff kam, nicht zusätzlichen Trierarchiedienst geleistet hätte, obwohl der Stratege mich dazu aufforderte, sondern wenn ich schleunigst fortgesegelt wäre. Hättet ihr mir nicht gezürnt und geglaubt, dass ich Unrecht tue?“

  259. 259.

    Siehe dazu oben Abschn. 4.1.2.

  260. 260.

    Vgl. etwa Demosth. or. 4,3 und 50.

  261. 261.

    So leitet beispielsweise Demosthenes (or. 14,14–15) seine Vorschläge zur Symmorienreform mit den Worten ein: „(14) […] Gewiss nun ist das erste im Hinblick auf die Rüstung, Männer Athens, und auch das Wichtigste, dass eure Ansichten so gesinnt sind, dass ein jeder freiwillig und gern das tut, was auch immer nötig ist. (15) Denn, Männer Athens, ihr seht, dass immer dann, wenn ihr alle gemeinsam wolltet und daraufhin ein jeder glaubte, dass es sich für ihn zieme, selbst zu handeln, euch noch nichts fehlgeschlagen ist. Immer dann aber, wenn ihr zwar wolltet, im Anschluss daran aber euer Augenmerk aufeinander richtetet, dass der Nächste handeln werde, um selbst nichts zu tun, ist euch noch nichts zugefallen.“

  262. 262.

    Vgl. Thuk. 2,51 (Pflege der Kranken während der Pest: Die soziale Norm, also der Wunsch im Interesse der Gesellschaft zu handeln, überlagert die Furcht vor dem Tod). Siehe dazu Herman (1998) 218–219.

  263. 263.

    Vgl. das Euripides-Zitat, mit dem Lykurg (1,100) den (angeblich) mangelnden Patriotismus des Leokrates anprangert: „So dann zeugen wir deswegen Kinder, damit wir die Altäre der Götter und das Vaterland bewahren. Einen einzigen Namen für die gesamte Polis gibt es, doch viele bewohnen sie. Wie darf ich denn diese zugrunde richten, da es möglich ist, eine Einzelne zu übergeben, um für alle zu sterben? Denn wenn ich die Zahl kenne und sie größer ist als die geringere erstere, und der oikos nicht mehr gilt, wenn er strauchelt, als die gesamte Polis, erträgt er auch nicht dasselbe. Wenn in den oikoi anstelle von Töchtern ein männlicher Sprößling wäre und feindliches Feuer die Polis erfasst, würde ich ihn dann etwa nicht in den Speerkampf hinausschicken, obwohl ich doch den Tod im Voraus fürchte? Doch hätte ich jedenfalls Kinder, die kämpfen und mit den Männern sich auszeichnen würden, und nicht nur Gestalten, die ohne Sinn und Zweck in der Polis gezeugt wurden. Die mütterlichen Tränen, sooft sie die Söhne geleiteten, haben viele schon weibisch gemacht, die in eine Schlacht aufbrachen. Ich hasse Frauen, die es dem Guten vorziehen, dass ihre Kinder leben, oder ihnen Schlechtes raten. Erlangen doch diejenigen, die in der Schlacht mit vielen sterben, ein gemeinschaftliches Grab und gleichen Ruhm.“

  264. 264.

    Vgl. beispielsweise Isokr. or. 4,151, wo der politische „Publizist“ die Perser abfällig charakterisiert, indem er sagt, dass selbst „die Angesehensten unter ihnen noch nie gleich lebten, weder gemeinschaftlich noch bürgerlich.“ Damit impliziert Isokrates, dass diese Ideale (Gleichheit, Kollektivismus, Gemeinsinn) in Athen zumindest im Diskurs existierten.

  265. 265.

    Siehe dazu auch oben die Einleitung zu Kap. 2.

  266. 266.

    So musste der künftige Archon in der dokimasia im Rat und vor einem Richterkollegium nicht nur die Frage beantworten, wer seine Eltern seien, ob er sie angemessen behandele, ob er Militärdienst geleistet habe, sondern auch ob er seine Abgaben zahle (εἰ τὰ τέλη τελεῖ) ([Aristot.] Ath. pol. 55,3). Siehe zur Stelle auch Rhodes (1985a) 618.

  267. 267.

    Andreoni (1989) und (1990).

  268. 268.

    Harbaugh/Mayr/Burghart (2007).

  269. 269.

    Vgl. beispielsweise Lys. or. 21,1–6 : „(1) Über die Anklagepunkte, ihr Herren Richter, hat man euch hinreichend Nachweis geboten. Aber ich halte es für rechtens, dass ihr auch von den anderen Dingen hört, damit ihr wisst, was für einer ich bin, über den ihr abstimmt. Ich unterzog mich der Prüfung zur Eintragung in die Bürgerliste unter dem Archon Theopomp. Zu dieser Zeit war ich zum Choregen bestimmt und habe für die Tragödienaufführung dreißig Minen aufgewendet und zwei Monate später 2000 Drachmen, als ich bei dem Thargelienfest mit dem Männerchor siegte, und unter dem Archon Glaukippos für pyrrhichische Tänzer an den großen Panathenäen 800 [Drachmen]. (2) Ferner, als ich Chorege für die Männer bei den Dionysien unter demselben Archon war, siegte ich und wandte – zusammen mit der Dreifußaufstellung – 5000 Drachmen auf; unter dem Archon Diokles bei den kleinen Panathenäen für einen kyklischen Chor 300 [Drachmen]. Bis jetzt habe ich sieben Jahre lang immer wieder die Trierarchie übernommen (3) und sechs Talente ausgegeben. Und obwohl ich solche Ausgaben aufwandte und mich jeden Tag Gefahren für euch außer Landes aussetzte, habe ich gleichwohl eisphorai – einmal dreißig Minen, einmal 4000 Drachmen – gezahlt. Als ich unter dem Archon Alexias wieder heimgesegelt war, habe ich sofort die Gymnasiarchie für das Prometheusfest übernommen und siegte, wobei ich zwölf Minen aufwandte. (4) Später wurde ich zum Choregen für einen Knabenchor bestimmt und gab mehr als fünfzehn Minen aus. Unter dem Archon Eukleides war ich Komödien-Chorege für Kephisodoros und siegte; hier zahlte ich – zusammen mit dem Bühnengerät – sechzehn Minen. Bei den kleinen Panathenäen war ich Chorege für die pyrrhichischen Jünglingstänzer, und wandte sieben Minen auf. (5) Ich habe mit einer Triere bei einem Wettkampf bei Sounion den Sieg errungen und [dafür] fünfzehn Minen ausgegeben; außer einer sakralen Gesandtschaft und einer Prozession der attischen Mädchen zu Athena bezahlte ich auch andere derartige Veranstaltungen, für welche mir Kosten in Höhe von mehr als dreißig Minen entstanden sind. Von all den Dingen, die ich aufgezählt habe, hätte ich nicht einmal ein Viertel gezahlt, wenn ich [nur] nach den Buchstaben des Gesetzes Leiturgien zu leisten gewollt hätte. Die Zeit, in der ich Trierarchiedienst leistete, (6) segelte mir das Schiff am besten von der gesamten Flotte. […]“ Der Sprecher hatte in manchen Jahren nicht nur verschiedene Choregien , sondern auch zusätzlich eine Trierarchie übernommen; er hatte also Leiturgien geleistet, obwohl er befreit gewesen wäre. Allerdings übertreibt der Sprecher, wenn er angibt, er hätte nach den gesetzlichen Bestimmungen nur ein Viertel der Ausgaben aufwenden müssen; tatsächlich waren zwei Drittel von dem, was er geleistet hatte, gefordert. – Siehe zu dieser Rede den Kommentar von Kapellos (2014).

  270. 270.

    [Demosth.] or. 50,9.

  271. 271.

    [Demosth.] or. 50,8.

  272. 272.

    [Demosth.] or. 50,9.

  273. 273.

    [Demosth.] or. 50,7.

  274. 274.

    [Demosth.] or. 50,7 und 34.

  275. 275.

    [Demosth.] or. 50,12.

  276. 276.

    [Demosth.] or. 50,40.

  277. 277.

    So auch Eich (2006) 443. – Seine Überpflichterfüllung steht im direkten Zusammenhang mit seinen politischen Ambitionen. Andere Personen mit einem ähnlichen Status zeigten offenbar nicht immer dieselbe Bereitwilligkeit, so beispielsweise Phrasierides, der seine Trierarchie vermietete ([Demosth.] or. 50,42).

  278. 278.

    [Demosth.] or. 45,78: „Die Dinge aber für die Polis und alles, was Euch betrifft, tue ich, wie ihr wisst, aufwendigst, soweit ich es vermag: Denn ich weiß sehr wohl, dass es für euch, die ihr Bürger von Geburt seid, ausreichend ist, Leiturgien so zu übernehmen, wie die Gesetze es vorschreiben. Dagegen ziemt es sich, dass wir, die wir zu Bürgern gemacht wurden, so Leiturgien ausführen, dass wir zeigen, dass wir Dank abstatten.“ Offenbar galt Apollodoros in elitären Kreisen nicht als vollwertiges Mitglied der gehobenen Gesellschaft, haftete seinem Vater doch der Makel der Sklaverei an und war seine Mutter nach dem Tod ihres Ehemannes mit Phormion, einem weiteren Freigelassenen, verheiratet worden. Darauf weist etwa die Antwort seines Kontrahenten hin, als Vertraute des Apollodoros Polykles aufforderten, nach Thasos aufzubrechen, Apollodoros die zusätzlichen Kosten zu erstatten und ihm das Schiffsgerät abzukaufen: „Soeben ist die Maus in die Falle getappt; er wollte doch Athener sein“ ([Demosth.] or. 50,26 ). Auch eine andere Szene ([Demosth.] or. 50,32–33) deutet darauf hin, dass der Sohn des Pasion gesellschaftlich nicht völlig akzeptiert war: Als er von Stryme wieder nach Thasos gelangt war, ging er zum Strategen. Dort fand Apollodoros den Befehlshaber in einer Runde mit Polykles, anderen Trierarchen und Bürgern vor – er selbst gehört also offenbar nicht zum inneren Kreis der soziopolitischen Elite.

  279. 279.

    Lys. or. 21,1–6 . Die Stelle ist oben in Anm. 270 in voller Länge zitiert.

  280. 280.

    Lys. or. 21,10: „Denn ich konnte den Steuermann Phantias gegen Bezahlung für die ganze Zeit gewinnen, der als der beste in ganz Griechenland galt, und hatte auch die ihm gemäße Rudermannschaft und die übrige Crew entsprechend angeheuert.“

  281. 281.

    Lys. or. 19,29; 21,1–5. Demosth. or. 21,13.

  282. 282.

    Insgesamt sind siebzehn solcher Personen bekannt. Siehe die Nachweise mit Altersangaben bei Gabrielsen (1994) 247 Anm. 29. Viele dieser Trierarchen haben sicherlich nicht selbst Dienst geleistet, sondern die Trierarchie vermietet , wie es für Isokrates wahrscheinlich ist (Isokr. or. 15,5 mit 9). Siehe zur Vermietung der Trierarchie oben Abschn. 4.1.2.

  283. 283.

    Herman (1998) 219.

  284. 284.

    Demosth. or. 20,103. Vgl. zur philotimia, die mit Aufwendungen für die Polis gleichgesetzt wurde: IG II2 1629  Z. 200–204. Aischin. 3,19. Demosth. or. 8,70; 18,257; 28,22; 51,22. [Demosth.] or. 42,25; 50,15. Is. 7,35–36. Isokr. or. 18,60–61. Lys. or. 19,56; 26,3. Davies (1981) 26. Whitehead (1983) und (1993). P. Wilson (2000) 144–197. Engen (2010) 132–135.

  285. 285.

    Lys. or. 19,18.

  286. 286.

    Demosth. or. 20,10. Daher lässt Theophrast (char. 23,6) seinen „Prahler“ mit seinen Ausgaben u. a. für Leiturgien angeben.

  287. 287.

    Ebenso sieht Xenophon in seinen Poroi im gesellschaftlichen Renommee einen wesentlichen Motivationsanreiz. Daher möchte er alles abschaffen, was Metöken zur Unehre gereicht, und ihnen stattdessen ehrenvolle Privilegien (wie Dienst in der Reiterei und ἔγκτησις ) verleihen (Xen. vect. 2 ,2–6) oder als Anreiz für den Fernhandel den ναύκληροι καὶ ἔμποροι Ehrensitze im Theater einrichten (Xen. vect. 3,4). Auch die inschriftliche Veröffentlichung gehört dazu (Xen. vect. 3,11).

  288. 288.

    Demosthenes (or. 20,5) brachte es wie so oft auf den Punkt: „Denn weil ihr mehr Personen ehrt, als es zukäme, ermuntert ihr viele euch Gutes zu tun. Wenn ihr aber niemand Privilegien gebt, auch nicht, wenn einer ihrer wert wäre, haltet ihr alle ab, philotimia zu zeigen.“ Zur Reziprozität von Leiturgien, eisphorai und epidoseis siehe auch Gygax (2016) 200–207.

  289. 289.

    Greenberg/Frisch (1972) 100. E. E. Jones/Davis (1965). Vgl. auch Brandts/Sola (2001) 139 und Falk/Fehr/Fischbacher (2008) 290–291.

  290. 290.

    IG II2 1629  Z. 190–204. Demosth. or. 51,1.

  291. 291.

    Vgl. die demosthenische Rede. 51 Über den trierarchischen Kranz.

  292. 292.

    [Demosth.] or. 50,13 . Siehe zu Einladungen in Prytaneion als Privileg Gygax (2106) 234–240.

  293. 293.

    P. Wilson (2000) 102.

  294. 294.

    Is. 5,41.

  295. 295.

    Dies galt nur für einen Sieg im Dithyrambenagon der Jungen- oder Männerchöre – schließlich war der Dithyrambos das „Chorlied der Polis“ schlechthin, so B. Zimmermann (2008) 136. – Aus der literarischen Überlieferung sind auch hölzerne Tafeln (Plut. Themistokles 5,4) und Schilder (Theophr. char. 22,1–2) bekannt, die traditionell den Erfolg der Choregen auf Dauer festhielten. Zum Teil wurden aber auch Theatermasken geweiht , falls die Interpretation der Wendung ἡ τῆς σκευῆς ἀνάθεσις (Lys. or. 21,4) in diesem Sinne richtig ist. Und schließlich publizierte eine in den 340er Jahren rückwirkend erstellte Siegerliste u. a. auch den Namen des choregos (IG II2 2318). Siehe zu den choregischen Weihgeschenken Hintzen-Bohlen (1997) 56–62. Knell (2000) 148–166. P. Wilson (2000) 198–244. Goette (2007a) und (2007b). Agelidis (2009). Zur Siegerliste Pickard-Cambridge (1988) 101–107. Zur Choregie oben Abschn. 4.1.2 mit der in Anm. 80 genannten Literatur.

  296. 296.

    Paus. 1,20,1. Dort errichtete auch Lysikrates, der im Jahr 335/4 gewann, sein berühmt gewordenes Monument. Siehe zum Verlauf der Straße Agelidis (2009) 112–115; 116–117 und Tafel 23 Abb. A. – Die Aufstellungskontexte der Choregenmonumente auf der Akropolis und in dem südwestlich des Olympieion gelegenen Pythion bleiben dunkel, genauso wie die siegreichen Choregen den Aufstellungsort für ihre tripodentragenden Unterbauten erhielten: Wurde der Platz von der Polis zur Verfügung gestellt, erwarben die Phylen das Grundstück oder der Finanzier? Immerhin nahm beispielsweise das Monument des Nikias großzügige 200 qm ein und war direkt neben dem Westparodos platziert. Siehe zum Nikias-Monument P. Wilson (2000) 210 Abb. 9 und 226–229.

  297. 297.

    Ebenso wurden oberhalb des Theaters bei der katatome bevorzugt Choregenweihungen aufgestellt, so Agelidis (2009) 115. Innerhalb der Temenosgrenzen des dionysischen Heiligtums wurden dagegen, wenn überhaupt, nur kleinere Weihgeschenke dargebracht. P. Wilson (2000) 209 und 366 Anm. 33. Agelidis (2009) 115.

  298. 298.

    Knell (2000) 148. Siehe dazu die Abbildungen des Lysikrates-, Thrasyllos- und Nikias-Monuments bei Hintzen-Bohlen (1997) 178–180 Abb. 16–18.

  299. 299.

    Hintzen-Bohlen (1997) 87–88. Agelidis (2009) 117–118.

  300. 300.

    P. Wilson (2000) 212. – Auch wenn sich die meisten anathemata an sakraler Architektur orientierten – Pausanias (1,20,1) bezeichnete die choregischen Monumente naheliegender Weise als ναοί –, waren auch einige Monumente von profaner Architektur inspiriert, so Agelidis (2009) 119.

  301. 301.

    Der hohe Unterbau trägt einen tempelähnlichen Rundbau, auf dem seinerseits der von der Polis als Siegespreis ausgesetzte Dreifuß aufsaß. Insgesamt bemisst sich die Höhe – ohne Dreifuß, aber mit Dachkapitell – zehn Meter. Zum Lysikrates-Monument siehe Riemann (1956). Travlos (1971) 348. Amandry (1976) 72 Abb. 17; 74–76 Abb. 43–45; 78 Abb. 46. Bauer (1977). Amandry (1997) 465 Abb. 14; 469 Abb. 16; 485 Abb. 17; 487 Abb. 18. Hintzen-Bohlen (1997) 57–59 mit 178 Abb. 16. Alemdar (2000). Knell (2000) 149–159. P. Wilson (2000) 219–226. Agelidis (2009) 86–88; 165–168; Tafeln 3d und 4a. Zur Person Kirchner (1901–1903) II Nr. 9461.

  302. 302.

    Die 33 Inschriften sind gesammelt bei Agelidis (2009) Katalognr. 1–11; 13–19; 21–28; 30–32; 34–36.

  303. 303.

    Nach Aischines (3,183–185) wurden im 5. Jahrhundert noch nicht einmal siegreiche Strategen namentlich geehrt.

  304. 304.

    Darin liegt sicherlich auch der Grund, weshalb im städtischen Bereich nur ein einziges Mal (Aristot. Frg. 630) – und das kurz vor Kriegsende 405 – eine synchoregia bezeugt ist.

  305. 305.

    IG II2 1629  a Z. 190–204.

  306. 306.

    Schiffsrennen bei Sounion: Lys. or. 21,5. Diese Deutung brachte P. Wilson (2000) 48 vor. – Als Preise winkten dem Sieger drei Ochsen und 200 Drachmen für ein gemeinsames Mahl der 200 rudernden phyletai (IG II2 2311 Z. 78–81), das in seinem Ausmaß sogar größer war als für einen pyrrhichischen Chor.

  307. 307.

    Vgl. Demosth. or. 21,22: Demosthenes wirft Meidias vor, er habe den für diesen Zweck angefertigten goldenen Kranz und die golddurchwirkten Gewebe zu zerstören versucht. Siehe dazu auch P. Wilson (2000) 97–98.

  308. 308.

    P. Wilson (2000) 95–96.

  309. 309.

    Sicherlich wurde nicht jedes Verlassen eines Schiffes von der gesamten athenischen Öffentlichkeit begleitet, aber große militärische Einsätze erfuhren von der städtischen Bevölkerung, die ja Freunde und Verwandte auf den Trieren wusste, große Aufmerksamkeit. Detailliert und stimmungsvoll beschreibt beispielsweise Thukydides (6,30,1–31,1 und 32,1–2) die Ausfahrt der Flotte nach Sizilien.

  310. 310.

    Stand zu befürchten, dass die Leistung des Individuums nicht adäquat entgolten würde, malten die Redner diesen negativen Effekt für die Zukunft aus: „Oder wer möchte sich um Anerkennung bei euch bemühen, wann immer sie sehen, dass bei euch weder den Nützlichen und Gehorsamen Dank erwächst, noch den Schlechten und Ungehorsamen Strafe?“ ([Demosth.] or. 50,64 ). Vgl. auch [Demosth.] or. 50,66: „[…] sondern ihr werdet auch Fürsorge für die zukünftigen Trierarchen aufwenden, sodass weder diejenigen, die Leiturgien leisten, missmutig sind, noch die Nachfolger die Gesetze missachten, sondern zu den Schiffen gehen, wann immer sie eingesetzt werden.“

  311. 311.

    Zusammenhang von Demokratie und Richtertätigkeit, speziell in Athen, bei Aristot. pol. 1275 a 22–33 b 5–6 und [Aristot.] Ath. pol. 41,2 .

  312. 312.

    Vgl. den Heliasteneid, der von Demosthenes (or. 24,149–151) überliefert ist, auch wenn der von ihm zitierte Text nur eine Paraphrase ist. Siehe dazu Mirhady (2007).

  313. 313.

    Hansen (1995) 190–191.

  314. 314.

    Der Neid wurde zum Teil sogar explizit angesprochen, so etwa in Lys. or. 21,15 und 27,10–11.

  315. 315.

    Vgl. beispielsweise Lys. or. 7,30; 19,61; 21,18. Is. 6,60. [Demosth.] or. 47,4.

  316. 316.

    Lys. or. 24,1.

  317. 317.

    Lys. or. 19,59.

  318. 318.

    Lys. or. 7,41 und 21,20.

  319. 319.

    Lys. or. 3,47. Vgl. zur Bereitstellung privater Mittel als Äquivalent zur militärischen Tüchtigkeit Adkins (1960) 156–157; 198; 205–208; 226; 238. Dover (1974) 165; 175; 230. Whitehead (1983) 59–60.

  320. 320.

    Lys. or. 21,1–6 (vollständiges Zitat oben in Abschn. 4.3.1 Anm. 270). Vgl. auch Lys. or. 3,46; 7,31; 12,38; 13,62; 19,57–58; 21,16–17 und 19; 25,12; 26,3; 30,26.

  321. 321.

    Siehe zu altruistischem – besser: prosozialem – Verhalten als Signal für persönliche Qualitäten Hardy/Van Vugt (2006). – Gleichzeitig lässt sich aber auch erkennen, dass bestimmte Leiturgien ihren aristokratischen Charakter so weit beibehielten und dem demokratischen Gedanken der Gleichheit so zuwiderliefen, dass sie in Gerichtsreden kaum Erwähnung fanden. Dazu gehörte offenkundig die hippotrophia, die nur den obersten beiden solonischen Zensusklassen vorbehalten war. Die Zugehörigkeit zur elitären Reiterei und der aristokratische Beigeschmack, den die Pferdezucht stets beibehielt, ließen es im egalitären Diskurs nicht opportun erscheinen, diese Leiturgie zu erwähnen. Gleiches gilt wohl auch für die errephoria. Auch sie wurde selten thematisiert, da für die Auswahl noble Geburt und Reichtum ausschlaggebend waren. Auch wenn die zwei (oder vier) Mädchen, die für mehrere Monate einen kultischen Dienst auf der Akropolis versahen, für alle athenischen Mädchen standen, so bildete die errephoria gleichwohl „the last grand stronghold of the aristocracy and its values“ [P. Wilson (2000) 43]. In der offiziellen Lesart konnte so der aristokratische Wettkampf, die Rivalität der agathoi, als Basis für die demokratische Stabilität dienen, auch wenn einzelne Stimmen (z. B. Lys. or. 26,3–4) genau das Gegenteil behaupteten. – Zur Choregie, die zwischen aristokratischem Führungsanspruch und demokratischem Gleichheitsideal oszillierte, siehe Günther/Weise (2014).

  322. 322.

    Lys. or. 25,13. Vgl. beispielsweise auch Lys. or. 18,23 und 20,31.

  323. 323.

    M. R. Christ (1998) 32–34.

  324. 324.

    [Demosth.] or. 47,48.

  325. 325.

    Vgl. beispielsweise [Demosth.] or. 50,64.

  326. 326.

    Lys. or. 30,1.

  327. 327.

    Lys. or. 21,20 und 30,26. Is. 4,29.

  328. 328.

    So etwa in Lys. or. 22,13; 30,26; 31,12. Is. 4,29. [Demosth.] or. 45,65–66.

  329. 329.

    Aischin. 1,11 .

  330. 330.

    Lys. or. 21,23–24.

  331. 331.

    [Demosth.] or. 50.

  332. 332.

    [Demosth.] or. 50,1. Es lässt sich beobachten, wie sich die gerichtliche Rhetorik seit der Mitte des 4. Jahrhunderts veränderte und die Ankläger die politische Dimension jedweden Vergehens ins Zentrum der Anklage rückten. Auf diese Weise avancierte jedes Delikt zum Verbrechen an der Polisgemeinschaft und letztlich zum Hochverrat. Dabei bestand tendenziell die Gefahr, dass die Demokratie ins Totalitäre abdriftete. Siehe dazu Flaig (2018) 302–309.

  333. 333.

    [Demosth.] or. 50,1.

  334. 334.

    [Demosth.] or. 50,65.

  335. 335.

    [Demosth.] or. 50,66 .

  336. 336.

    Lys. or. 19,61–62. Vgl. auch Lys. or. 18,20–21 und 21,12–15.

  337. 337.

    Lys. or. 16,9. Vgl. auch Lys. or. 16,2–3.

  338. 338.

    Lys. or. 16,12. Vgl. auch Lys. or. 16,17.

  339. 339.

    Lys. or. 16,14.

  340. 340.

    So wird beispielsweise Philon bei seiner Dokimasie vorgeworfen, er habe sich nicht wie ein guter Bürger verhalten, da er sich als Metöke in Oropos niedergelassen und nichts zum Kampf gegen die Herrschaft der „Dreißig“ beitrug (Lys. or. 31,14–15).

  341. 341.

    So zeigen empirische Studien, dass sich prosoziales Verhalten auf lange Sicht nicht nur sozial – im Sinne einer Hebung des gesellschaftlichen Status – sondern auch ökonomisch auszahlt. Siehe in diesem Zusammenhang die competitive altruism hypothesis von Hardy/Van Vugt (2006) und unten Abschn. 4.3.3.

  342. 342.

    Siehe dazu oben Abschn. 4.1.2 im Text zu Anm. 133.

  343. 343.

    Andreoni (1990).

  344. 344.

    Siehe die grundlegende Studie von Trivers (1971).

  345. 345.

    In seiner Grundform besteht das Experiment aus folgender fiktiven Ausgangslage: Zwei Verbrecher werden von der Polizei verhaftet. Die Beweislage genügt allerdings nicht, um sie für ein schweres Verbrechen zu bestrafen. Die Beweise reichen nur für die Verurteilung wegen geringer Vergehen aus. Die beiden werden getrennt voneinander befragt, beide wissen nicht, wie sich der andere verhält. Es gibt nun drei Möglichkeiten: 1) Leugnen beide Verbrecher, so werden sie nur für geringere Vergehen, die man ihnen nachweisen kann, verurteilt: Jeder muss ein Jahr ins Gefängnis. 2) Brechen beide das Schweigen, um die Tat zu gestehen, dann werden beide wegen des schwereren Verbrechens verurteilt: Sie erhalten neun Jahre Gefängnisstrafe. 3) Bricht einer von beiden das Schweigen, kommt er davon, während dem anderen die gesamte Tat angelastet wird und er eine höhere Strafe erhält: Der Verratene muss zehn Jahre in Haft.

  346. 346.

    Rand/Greene/Nowak (2012) insbesondere 428–429.

  347. 347.

    Die Frage nach der Übertragbarkeit moderner verhaltenspsychologischer Muster auf andere historische Kontexte bejahen Evolutionspsychologen und Anthropologen: Das prosoziale Verhalten der Menschen hat sich seit den frühesten Formen der menschlichen Vergemeinschaftung herausgebildet; es ist geradezu die Bedingung für Kultur. Dabei erwiesen sich Gemeinschaften, die besonders prosozial ausgerichtet waren, als erfolgreichste und daher überlebensfähigste. Vgl. zum prosozialen Verhalten als evolutionäre Stabilisierungsstrategie Nowak/Sigmund (1998). Gintis/Smith/Bowles (2000). Van Vugt/G. Roberts/Hardy (2007). – Daraus ergeben sich kognitive Konstanten, prosoziales Verhalten zu belohnen. Tomasello (2010). Die Formen des prosozialen Handelns und die Belohnungsstrategien sind dagegen kulturell abhängig und unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft. Strombach et al. (2014).

  348. 348.

    G. Roberts (1998). Hardy/Van Vugt (2006). Van Vugt/G. Roberts/Hardy (2007).

  349. 349.

    Van Vugt/G. Roberts/Hardy (2007).

  350. 350.

    Siehe zum Zusammenhang von Sichtbarkeit (bzw. Reduktion der Anonymität) und Intensivierung der Kooperation Jerdee/Rosen (1974). Fox/Guyer (1978). Axelrod (1984).

  351. 351.

    Demosth. or. 19,17. Aischin. 3,12. Xen. hell. 2,3,50.

  352. 352.

    So auch Ober (1989) 150.

  353. 353.

    Vgl. beispielsweise Lotze (1985) 385.

  354. 354.

    Auch eine kleinformatige Ausführung der choregischen Weihgeschenke konnte beispielsweise als falscher Geiz kritisiert werden (Theophr. char. 22,1–2): „Die eines freien Mannes unwürdige Gesinnung ist ein Mangel an Ehrliebe, die mit Ausgaben einhergeht, der kleinmütige Mann ist aber einer, (2) der mit einem tragischen Chor gesiegt hat und Dionysos ein hölzernes Schild weiht und nur seinen Namen daraufschreibt.“

  355. 355.

    Smith/Bliege Bird (2000).

  356. 356.

    Siehe dazu Hardy/Van Vugt (2006) besonders 1410.

  357. 357.

    Vgl. beispielsweise Demosth. or. 36,44: „Es ist in den Augen der Handel und Geldgeschäfte treibenden Menschen wirklich erstaunlich, dass derselbe Mann im Ruf steht, arbeitsliebend zu sein, und [zugleich] recht schaffend ist. […] Wenn Du aber das nicht weißt, dass Vertrauen von allen Dingen das größte Kapital zum Zwecke der ökonomischen Betätigung ist, dann weißt Du wohl in jedweder Hinsicht nichts.“ – Siehe zum Vertrauen als grundlegend für die athenische Gesellschaft Johnstone (2011).

  358. 358.

    Siehe zur costly signaling theory (CST) als Erklärung für die Bereitstellung öffentlicher Güter Smith/Bliege Bird (2000).

  359. 359.

    Hardy/Van Vugt (2006) besonders 1407–1408 und 1410–1411. Vgl. auch Milinksi/Semmann/Krambeck (2002), die zu dem Ergebnis kommen, dass Personen, die öffentlich für wohltätige Zwecke spenden, ihre politische Reputation steigern können.

  360. 360.

    Lord/Maher (1991).

  361. 361.

    Hardy/Van Vugt (2006).

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Rohde, D. (2019). Die Verbindung von ökonomischer und sozialer Elite. In: Von der Deliberationsdemokratie zur Zustimmungsdemokratie. Schriften zur Alten Geschichte. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-04698-7_4

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