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Verwirklichte Wahlmöglichkeiten: Die öffentlichen Finanzen als Spiegelbild athenischen Selbstverständnisses

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Von der Deliberationsdemokratie zur Zustimmungsdemokratie

Part of the book series: Schriften zur Alten Geschichte ((SCHAGE))

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Zusammenfassung

Ausgehend von den Annahmen der Neue Institutionenökonomie werden die öffentlichen Ausgaben und Einnahmen als Ausdruck eines politischen Meinungsbildungsprozesses verstanden, der von Traditionen, außenpolitischen Machtansprüchen und Vorstellungen von Solidarität innerhalb der Bürgergemeinschaft geprägt ist. Dabei spielt das Selbstbild des politischen Gemeinwesens eine erhebliche Rolle: Das demokratische Selbstverständnis spiegelt sich in den verschiedenen Konzeptionen der Polis als Gemeinschaft gleichberechtigter Bürger, als Schicksalsgemeinschaft, als Kultgemeinschaft und als Wehrgemeinschaft. Die spezifische, historisch gewachsenn Ausgaben- und Einnahmenstruktur war daher Ausdruck politischer Diskurse und lenkte ihrerseits politische Entscheidungen. Die komplexe Struktur der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben sowie die hohen finanziellen Anforderungen, die Athen zu bewältigen hatte, machen deutlich, wie dieser politisch-administrative Bereich spezielle Kenntnisse erforderlich machte, um eine sachlich fundierte Beratung informierter Akteure zu gewährleisten.

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Notes

  1. 1.

    Douglas North erhielt 1993 gemeinsam mit Robert W. Fogel den Preis für Wirtschaftswissenschaften der schwedischen Reichsbank im Gedenken an Alfred Nobel („Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften“) „for having renewed research in economic history by applying economic theory and quantitative methods in order to explain economic and institutional change“ (http://www.nobelprize.org/nobel_prizes/economic-sciences/laureates/1993/presentation-speech.html, letzter Zugriff 03.02.2014). Die NIÖ ist im Grunde eine (politische und ökonomische) Vertragstheorie, so North (1986) 231, die Ökonomie und Politik zu einem historischen Ansatz verknüpft und Kultur als Faktor ökonomischen Handelns in die Wirtschaftsanalyse reintegriert. Priddat (2005) 109.

  2. 2.

    North (1986) 232.

  3. 3.

    Priddat (2005) 122.

  4. 4.

    North (1995).

  5. 5.

    North (1986) 231.

  6. 6.

    Friedland/Alford (1991) 243. Vgl. auch Brunsson/Olsen (1993) 21.

  7. 7.

    North (1986) 234. North (1988) 12. Denzau/North (1994) 4. Priddat (2005) 111 und 119.

  8. 8.

    Hull/Boll (1994) 449.

  9. 9.

    Aristot. pol. 1275 a 22–33 b 5 mit 1275 b 5–6.

  10. 10.

    [Aristot.] Ath. pol. 41,2 .

  11. 11.

    Zur Teilhabe als politischer Grundsatz in Athen siehe Lys. or. 6,48. Aristot. pol. 1275 b 18–21. Bordes (1982) 491–492. Lotze (1985). Manville (1990) 7–11. Walter (1993) 22. Funke (2010).

  12. 12.

    Schmitz (1995b). Dennoch wurden die formalen Kriterien auch im 4. Jahrhundert nicht abgeschafft. Siehe dazu Blösel (2014).

  13. 13.

    [Aristot.] Ath. pol. 27,1–4. Aristot. pol. 1274 a 8–9. Plut. Perikles 9, 2–3. Siehe zum δικαστικὸς μισθός Podes (1994) 95–105.

  14. 14.

    Der früheste Hinweis für die Aufwandsentschädigungen für Magistrate stellt IG I3 32 Z. 8–9 (ca. 449–447) dar.

  15. 15.

    Vgl. die Begründung bei Plat. Gorg. 515 e. Aristot. pol. 1274 a 8–9. [Aristot.] Ath. pol. 27,1–4. Plut. Perikles 9,1–3. – Auch andernorts war die Teilnahme an politischen Geschäften besoldet , siehe dazu de Ste. Croix (1975), beispielsweise weil sie einen erheblichen Mehraufwand abverlangten, wie im boiotischen Koinon (Hell. Oxyrh. 19,4). Ebenso führten „Demagogen“, wie Aristoteles sie nennt, in Rhodos die Entlohnung Anfang des 4. Jahrhunderts ein (Aristot. pol. 1302 b 21–24 und 1304 b 25–31). Siehe dazu auch unten Abschn. 4.2.1.

  16. 16.

    Rechnet man mit ca. 30.000 erwachsenen Athenern (um 360) und mit 6000 Dikasten, 500 Bouleuten und etwa 700 Magistraten, dann entspricht dies ungefähr einem Viertel der Bürgerschaft. – Zur Anzahl der Amtsträger siehe Hansen (1980b). Seine Berechnung wird weithin akzeptiert, so beispielsweise von Stockton (1990) 111–112 und Liddel (2007) 229.

  17. 17.

    Aristot. pol. 1332 b. Vgl. auch 1261 a–b und 1317 b.

  18. 18.

    [Aristot.] Ath. pol. 27,3. Siehe auch Theopomp FGrHist 115 F 89 und 135. Plut. Kimon 10,1–2.

  19. 19.

    Millett (1989) 24–25. Pébarthe (2007).

  20. 20.

    Aristoph. Eccl. 380–388 und 547–548. Plut. 329–331. Schmitz (1988) 203–204. Spielvogel (2001) 125.

  21. 21.

    Die διωβελία wurde während der Besetzung Dekeleias (413–404) in der Zeit zwischen 410 und 405 ausgegeben, um der in die Stadt migrierten Landbevölkerung ein Auskommen jenseits von Richter - und Ratsbesoldung zu verschaffen. Die täglich ausgegebenen zwei Obolen verursachten pro Prytanie zwischen zwei und acht Talente (IG I2 304 A = IG I3 375). Siehe zur Diobelie Xen. hell. 1,7,2. Aischin. 2,76. [Aristot.] Ath. pol. 28,3. Aristot. pol. 1267 a 41–b 3. Valmin (1965). Podes (1992). Spielvogel (2001) 124–125. Blok (2015).

  22. 22.

    Theben : zwei Talente (Lys. or. 30,22). Sparta: unbekannte Summe ([Aristot.] Ath. pol. 40,3).

  23. 23.

    Siehe beispielsweise Aristot. pol. 1320 a 17–18.

  24. 24.

    [Xen.] Ath. pol. 1,13 und 16.

  25. 25.

    Thuk. 8,67,3. [Aristot.] Ath. pol. 29,5.

  26. 26.

    Siehe zur Kontroverse Pritchard (2014) und Hansen (2014).

  27. 27.

    Hansen (1979a) 15–16.

  28. 28.

    Aristoph. Eccl. 687–688 und Plut. 277.

  29. 29.

    [Aristot.] Ath. pol. 41,3.

  30. 30.

    Archonten und Überseemagistrate: [Aristot.] Ath. pol. 62,2. – Ephebenbetreuer: [Aristot.] Ath. pol. 42,3. – Zu den an diesen Stellen verwandten Synonymen von μισθός, τροφή und σίτησις siehe Gabrielsen (1981) 67–81 und 151–155. Loomis (1998) 26 Anm. 60. – Zuweilen fungierte auch λῆμμα als ein Synonym für μισθός, so beispielsweise in Aristot. pol. 1318 b 15–16. Demosth. or. 3,34. Isokr. or. 8,130 und 15,152.

  31. 31.

    Hansen (1979a), (1995) 249–251 und (2014). Ihm folgten beispielsweise Taylor (2001) 574 und Rosivach (2011) 182 Anm. 3.

  32. 32.

    Hansen (1979a) 18. – Ausgehend von dem Schweigen der relevanten Quellen (Demosth. or. 24,96–101. IG II2 1672 . [Aristot.] Ath. pol. 62,2), führt er u. a. an, dass die Magistrate im Regelfall nicht vollbeschäftigt gewesen seien und sie ihren Einsatz anderweitig kompensierten: Genauso wie Magistrate im sakralen Bereich durch Opferanteile, Erzeugnisse des Tempellandes und Mahlzeiten anlässlich von Festen entschädigt wurden (beispielsweise IG II2 334 Z. 10–16; 1672 Z. 255–258. IG II3 447 Z. 37–88. [Aristot.] Ath. pol. 62,2), konnten beispielsweise Strategen, Werftarbeiter oder mit dem Gerichtswesen beauftragte Amtsträger durch Korruption und Missbrauch öffentlicher Gelder sich selbst entlohnten, so Hansen (1980a) 111–119 und (1995) 250–251. Im Speziellen zu den Strategen: Hypereid. 1,24–25. Hansen (1980a) 113–114 und (1995) 250. Zu den Werftarbeitern: Demosth. prooim. 48,2–3. Hansen (1980a) 112–113 und (1995) 251. Zu den mit dem Gerichtswesen beauftragte Amtsträgern: Hansen (1980a) 118–119 und (1995) 251.

  33. 33.

    [Xen.] Ath. pol. 1,13.

  34. 34.

    So zeichnete beispielsweise Isokrates (or. 12,145–146) ein idealisiertes Bild der patrios politeia , als Magistraturen, deren Träger für ihre zeitliche und persönliche Belastung keine finanzielle Entschädigung erhielten, Leiturgien glichen. Die Ämterausübung war daher, so Isokrates, einerseits auf jenen Personenkreis beschränkt, der es sich leisten konnte, andererseits brachte die Magistratur Ansehen mit sich. Isokrates hatte selbst keine Ämter übernommen und legitimierte seine Passivität mit Leiturgien und eisphorai (Isokr. or. 15,145; 150 und 152). – Siehe zu Isokrates und der Ämterbesoldung Gabrielsen (1981) 119–146. Hansen (1995) 251. Pritchard (2014) 14–15.

  35. 35.

    Gabrielsen (1981) und (2013) 333. Ihm folgten Rhodes (1985a) 695 und (2013) 206. Loomis (1998) 182 Anm. 34. Burke (2005) 34.

  36. 36.

    Pritchard (2014). Er begründet seine Ansicht auf dreierlei Weise: Erstens tolerierten es die Athener nicht, dass sich Magistrate anlässlich ihrer Tätigkeit bereicherten, zweitens übernahmen wenig begüterte Athener auch solche archai, die zeitintensiv und daher nicht neben dem Broterwerb zu verrichten waren und drittens gibt es Belege – beispielsweise Isokr. or. 7,22–24 und 15,145–146 – für die misthophoria im 4. Jahrhundert. Siehe auch Gabrielsen (1981) 88–119.

  37. 37.

    Schmitz (1995b).

  38. 38.

    Die pseudo-aristotelische Athenaion Politeia nennt insgesamt 329 Amtsträger. Hansen (1980b) konnte jedoch die wesentlich höhere Anzahl plausibel machen. Siehe auch oben Abschn. 2.1.1 Anm. 16.

  39. 39.

    Pritchard (2014) 12.

  40. 40.

    Siehe zum Tagesverdienst eines Handwerkers unten Anm. 46.

  41. 41.

    Rechnet man, wie Hansen (1995) 260 es für den Rat tut, mit einem Normaljahr von 354 Tagen und von rund 75 hemerai aphesimoi und apophrades, dann kann man davon ausgehen, dass ein vollbeschäftigter Archon an etwa 275 Tagen zutun hatte.

  42. 42.

    Zunächst stellte Agyrrhios den Antrag, jedem Ekklesiasten einen obolos zu zahlen. Herakleides überbot allerdings den Vorschlag und erhöhte auf zwei Obolen, weshalb Agyrrhios angeblich seinerseits drei Obolen für die Teilnahme an der Volksversammlung in Aussicht stellte. [Aristot.] Ath. pol. 41,3. Siehe zur innenpolitischen Konstellation Funke (1980a) 116–117. – Terminus post quem bildet die Wiedereinrichtung der Demokratie; Terminus ante quem die Bezugnahme des Aristophanes auf das ekklesiastikon in seiner Komödie Ekklesiazusen im Jahr 393/2 oder 392/1. Zur Datierung der Ekklesiazusen siehe Funke (1980a) 168–171. – Dabei scheinen nur die ersten Besucher symbola, die sie am Ende der Sitzung gegen den misthos eintauschen konnten, erhalten zu haben (Aristoph. Eccl. 183–188; 289–310; 383–395). Hansen (1986) 93–97 und (1996) 29–31. Gauthier (1993b). Dies legen auch die Verhältnisse im karischen Iasos in der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts nahe. Dort wurden der ekklesiastikos misthos nur denjenigen Ekklesiasten ausgezahlt, die sich auf dem Versammlungsplatz eingefunden hatten, solange die im Versammlungsbereich installierte und bei Tagesanbruch in Gang gesetzte Wasseruhr lief (IK 28.1,20). Siehe zur Inschrift Gauthier (1990). Auch wenn also die Formulierung in der Athenaion politeia 62,2 suggeriert, dass alle Teilnehmer eine Entlohnung entgegennahmen, scheinen höchstens 6000 Marken an alle pünktlich erschienenen Bürger ausgeteilt worden zu sein.

  43. 43.

    Δῆμος πυκνίτης (Aristoph. Equ. 42).

  44. 44.

    [Aristot.] Ath. pol. 62,2.

  45. 45.

    Ebd.

  46. 46.

    Siehe zu den Löhnen in klassischer Zeit H.-D. Zimmermann (1974). Loomis (1998). Eich (2006) 198–204, der die überlieferten Löhne in der Erechtheion-Abrechnung aus dem Jahr 408/7 (IG I3 476) und der Eleusis-Abrechnung aus dem Jahr 329/8 (IG II2 1672 ) für außergewöhnlich hoch und der besonderen Situation geschuldet hält. Nur die Facharbeiter verdienten mehr als eine Drachme, so Eich ebd. 201.

  47. 47.

    Schol. Aristoph. Vesp. 88a und 300 b. Schol. Aristoph. Av. 1541 d/e. Schol. Aristoph. Ran. 140.

  48. 48.

    Thuk. 8,67,3. [Aristot.] Ath. pol. 29,5.

  49. 49.

    Aristoph. Ran. 140–141 mit scholia.

  50. 50.

    Isokr. or. 7,54. Markle (1985) 277–281 geht sogar davon aus, mit diesem Lohn eine Kleinfamilie ernähren zu können. – Zur Zusammensetzung der Gerichte siehe Markle (1985) 265–267. Bleicken (1995) 245–246. Hansen (1995) 190–192. Spielvogel (2001) 66–69.

  51. 51.

    [Aristot.] Ath. pol. 41,3.

  52. 52.

    Hansen (1995) 141.

  53. 53.

    Vgl. auch das „rote Seil“, mit dem Besucher der Agora auf die Pnyx gedrängt wurden (Aristoph. Ach. 17–22).

  54. 54.

    Vgl. beispielsweise Plat. rep. 565 a 1–5.

  55. 55.

    Habicht (1995a) 68.

  56. 56.

    Aristot. pol. 1292 b 41–1293 a 10; 1294 a 37–41 und 1317 b 35–38.

  57. 57.

    Aristot. pol. 1293 a 1–10.

  58. 58.

    Aristot. pol. 1320 a 18–25 .

  59. 59.

    Vgl. auch Demosth. or. 24,97–99. Dort betont der Redner, wie bedeutsam es für das Funktionieren der öffentlichen Institutionen, insbesondere Rat und Volksversammlung , sei, dass die tele rechtzeitig eingingen.

  60. 60.

    [Aristot.] Ath. pol. 43,4–6. Siehe zur Diskussion, ob die Athener mehr Versammlungen in einer Prytanie abhalten konnten als die vier bei Pseudo-Aristoteles genannten, Hansen (1977) und (1987b). E. M. Harris (1986) und (1991). Pritchett (2001)192–201.

  61. 61.

    Hansen (1995) 195.

  62. 62.

    Harpokr. s. v. δημόσιος. [Aristot.] Ath. pol. 50,2 und 65,4 (hyperetai). IG II2 1672  Z. 4–5 (Entlohnung). Aischin. 1,54; 58 und 62 (Wohnung). – Siehe zu diesen Jacob (1928). Hansen (1995) 126–127. Ismard (2015). – Beispielsweise unterstützten mindestens acht Sklaven die Boule in allen Belangen (Demosth. or. 19,129. [Aristot.] Ath. pol. 47,5 und 48,1. SEG 24,163) und weitere waren den Archonten zugeteilt, um der Auslosung der Richter zu assistieren ([Aristot.] Ath. pol. 63–65; 69,1). Die Elf setzten für Folterungen und Hinrichtungen einen Unfreien ein (Plat. rep. 439 e und Thg. 129 a. Aischin. 2,126), andere überprüften im Piräus den Silbergehalt der Münzen (SEG 26,72  Z. 36–44 = Hesperia 43 (1974) 157–188 = HGIÜ 221 = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 25) oder wachten über offizielle Kopien der öffentlichen Maße und Gewichte (IG II2 1013 Z. 37–43). Die letztgenannte Inschrift stammt aus dem 2. Jahrhundert, aber sicherlich übernahmen demosioi auch schon früher ähnliche Aufgaben. Zudem arbeiteten ergatai beispielsweise für die hodopoioi, die sich um den Bau und die Instandhaltung der Wege kümmerten ([Aristot.] Ath. pol. 54,1), oder sie übernahmen die niederen Tätigkeiten, die mit dem Amt der astynomoi verbunden waren. Die astynomoi waren für die Sicherheit und Sauberkeit der Straßen zuständig ([Aristot.] Ath. pol. 50,2. IG II2 380). Rhodes (1985a) 573–574. Auch beim Tempelbau wurden sie eingesetzt; 329/8 waren 18 öffentliche Sklaven im Eleusinion tätig (IG II2 1672 Z. 4–5).

  63. 63.

    And. 3,5. Aischin. 2,173. Aristoph. Ach. 54 mit schola. Plat. Prot. 319 c.

  64. 64.

    Vgl. beispielsweise Aristoph. Nub. 206–208: „Hier hast Du eine Karte der ganzen Erde: Siehst du? Diese da sind die Athener. – Was sagst du? Glaub ich nicht! Denn ich sehe keine Richter sitzen.“

  65. 65.

    Siehe zum athenischen Recht allgemein A. R. W. Harrison (1968–1971). MacDowell (1978).

  66. 66.

    [Demosth.] or. 45,4 (360er Jahre). Demosth. or. 39,17 (nach Euboia-Feldzug). Dies war bereits gegen Ende des Peloponnesischen Krieges erprobt worden (Lys. or. 17,3).

  67. 67.

    Hansen (1995) 195.

  68. 68.

    Demosth. or. 53,1–2. Hansen (1975) 29–30.

  69. 69.

    Demosth. or. 47,64. Lipsius (1905–1915) III 937–939.

  70. 70.

    Demosth. or. 21,45.

  71. 71.

    Poll. 8,38. Demosth. or. 47,64. [Aristot.] Ath. pol. 59,3.

  72. 72.

    Hansen (1979c). Bleicken (1995) 248. Hansen (1995) 192. Spielvogel (2001) 66.

  73. 73.

    Hansen (1995) 193 (mindestens drei, wahrscheinlich vier und mehr).

  74. 74.

    [Aristot.] Ath. pol. 67,1.

  75. 75.

    IG I3 421–430. Langdon (1991) P 1. Rohde (2019b). Zum politischen Hintergrund der Vorkommnisse siehe Mann (2007) 244–261.

  76. 76.

    SEG 32,161. Langdon (1991) P 2. Philochoros FGrHist 328 F 181. Siehe dazu M. B. Walbank (1982). Hallof (1990). Fornara/Yates (2007).

  77. 77.

    Siehe zum Rechtsverfahren A. R. W. Harrison (1968–1971) II 211–217. An der ἀπογραφή waren die poletai meistens, aber nicht immer beteiligt. So nahmen beispielsweise bei apographai gegen säumige Trierarchen die apodektai die Verkaufserlöse aus dem eingezogenen Besitz entgegen (IG II2 1604–1632). Nur in zwei Ausnahmefällen erhielten die poletai die Zahlungen (IG II2 1610 Z. 3–4 und 1631 Z. 429–441). Langdon (1991) 58 Anm. 7.

  78. 78.

    Lys. or. 30,25 (Todesstrafe, die automatisch mit der Konfiskation verbunden war).

  79. 79.

    Eine Ausnahme bildet dabei unbeabsichtigte Tötung, da der Verurteilte zwar ins Exil gehen musste, sein Vermögen aber nicht eingezogen wurde. MacDowell (1978) 117–121. Zu weiteren Vergehen, die mit der Konfiskation des Vermögens geahndet wurden, siehe A. R. W. Harrison (1968–1971) II 178–179.

  80. 80.

    Vgl. den Skandal, als die eleusinischen Mysterien profaniert wurden. Die Güter der Verurteilten wurden in den Jahren 414 bis 413 versteigert (IG I3 421–430). Trotz des Sakrilegs gingen die Verkaufserlöse nicht in den Besitz der Götter über, auch wenn ein Zehntel wahrscheinlich Athena geweiht wurde. Vgl. And. 1,96. Horster (2004) 82 mit Anm. 72.

  81. 81.

    IG II/III3 320.

  82. 82.

    [Aristot.] Ath. pol. 47,2–3. Zu diesen siehe R. Osborne (1985) 51–54. Langdon (1991) 58–69. – Diese Magistrate arbeiteten mit den Schatzmeistern der stratiotika und den Aufsehern über die theorika zusammen. Sie unterlagen einer besonderen Kontrolle durch den Rat , wie es für Beamte, die mit öffentlichen Geldern operierten, notwendig war. Die Kontrollmechanismen funktionierten offenbar hervorragend; nur ein einziger Fall von Veruntreuung ist bekannt (And. 6,49).

  83. 83.

    Die Verkaufsinschriften konfiszierten Eigentums sind von Langdon (1991) gesammelt worden und umfassen die Nr. P1–P5, P 14, P 17, P 20, P 24, P 26, P 31, vielleicht auch P 36, P 42, P 43, P 45, P 47–49 und P 52–56.

  84. 84.

    Langdon (1991) P 6.

  85. 85.

    Ebd. P 26.

  86. 86.

    Lys. or. 19,31. Vgl. dagegen Xen. oik. 2,3, wo Sokrates angibt, dass sein Besitz, wenn er einen guten Käufer fände, fünf Minen wert sei. Es ist zu erwarten, dass eine Versteigerung weniger einbrachte als ein Privatverkauf.

  87. 87.

    So beispielsweise in IG II3 320 (= SEG 12,87 = HGIÜ 258). Zur Verratsklage als Mittel der politischen Auseinandersetzung im 4. Jahrhundert siehe Rohde (2019c).

  88. 88.

    Sinclair (1988) 146–152. Hansen (1995) 225. – J. E. T. Roberts (1976) 179–180 spricht dagegen von 46 (bzw. 47) angeklagten Strategen in den Jahren zwischen 479 und 338, was in etwa einem von zwanzig entspricht, und geht von einer Maximalrate von zehn Prozent aus.

  89. 89.

    Hansen (1975) 35 Anm. 54.

  90. 90.

    Isokr. or. 15,129. Nep. Timotheos 3,5.

  91. 91.

    R. Osborne (1985) 52.

  92. 92.

    Hypereid. 5,3. Plut. Demosthenes 25,2–5.

  93. 93.

    Plut. Demosthenes 26,1–4.

  94. 94.

    So erhielt Alkibiades bei seiner Rückkehr eine Entschädigung (Plut. Alkibiades 33,3. Diod. 13,69,2). Gleiches lässt sich für Konon annehmen. Weniger bedeutende Personen konnten dagegen kaum auf Kompensation hoffen. Usteri (1903) 119–127 mit Nachweisen. – Im Fall von Staatsschuldnern wurden die Verkaufserlöse an ihn bzw. seine Familie ausgehändigt, sofern sie die rückständige Summe überstiegen (Demosth. or. 40,20). Langdon (1991) 59.

  95. 95.

    Davies (1971) xxiii–xxiv.

  96. 96.

    Lysias (or. 12,9) spricht sogar davon, dass er drei Talente Silber, vierhundert Kyzikener, hundert Dareiken und vier silberne phialai zu Hause aufbewahrte.

  97. 97.

    So machen die Bauurkunden aus Epidauros wahrscheinlich, dass bei Großbauten Bußgelder wegen schlechter Arbeitserfüllung und Zeitverzug erhoben wurden. Prignitz (2014) 171 und 177–178 mit den entsprechenden Nachweisen.

  98. 98.

    Der Rat konnte Bußen bis zu 500 Drachmen beschließen (Demosth. or. 47,43). – Der Ungehorsam gegenüber einem Magistraten wurde mit bis zu 50 Drachmen vergolten (IG I3 82 Z. 26). – Die Elf konnten Bußen bis zu 50 Drachmen verhängen (Aischin. 3,27 mit IG I3 82 Z. 26).

  99. 99.

    Aristot. pol. 1320 a 18–25 . Siehe oben Abschn. 2.1.1.

  100. 100.

    Sinclair (1988) 146–152. Hansen (1995) 225.

  101. 101.

    So berichtet es Plutarch (mor. 605 f.) über Timotheos .

  102. 102.

    Isokr. or. 15,159–160.

  103. 103.

    Lys. or. 30,22.

  104. 104.

    [Plut.] X orat. Lykurg 843 d.

  105. 105.

    Aristot. pol. 1320 a 5–6.

  106. 106.

    [Plut.] X orat. Lykurg 843 d.

  107. 107.

    Der Neid wurde zum Teil sogar explizit angesprochen, so etwa in Lys. or. 27,10–11: „Denn wir sind ja so weit gekommen, dass diejenigen, die vormals sich im Frieden nicht selbst ernähren konnten, nun euch eisphorai zahlen, Choregien übernehmen und große Häuser bewohnen. (11) Gleichwohl gab es eine Zeit, als ihr die anderen beneidetet, weil sie das mit dem väterlichen Vermögen taten; nun ist die Polis in einem derartigen Zustand, dass ihr nicht einmal auf die wütend seid, die euch bestehlen, sondern ihr dankt für das, was ihr von ihnen bekommt, als ob ihr wie Amtsträger von ihnen Lohn erhaltet, aber nicht als ob sie das Eure stehlen.“ So beispielsweise auch in Lys. or. 21,15.

  108. 108.

    Xen. hell. 2,3,21. Das in diesem Zusammenhang verkaufte Eigentum blieb mit Ausnahme der Immobilien auch nach dem Sturz der Dreißig im Besitz der Käufer. Die außergewöhnliche Maßnahme erklärt sich aus dem Bedürfnis, eine Aussöhnung innerhalb der Bürgerschaft herbeizuführen. Siehe dazu Loening (1987) 51–52 und 88–97. Dazu dürfte zudem beigetragen haben, dass im Nachhinein auch nicht mehr zu entscheiden war, ob ein Prozess fair geführt worden war.

  109. 109.

    Ebenso bezeichnete Pseudo-Aristoteles (oec. 2,1,5) als die drei wichtigsten Einnahmearten einer Polis die Bodenschätze bzw. Erträge aus Landbesitz sowie Handel und Leiturgien .

  110. 110.

    Vgl. beispielsweise Xen. vect. 4,19–20.

  111. 111.

    [Aristot.] Ath. pol. 47,1–2. Xen. vect. 4,20. Harpokr. s. v. μετοίκιον. Demosth. or. 25,57. Poll. 8,99. IG II2 334 = SEG 18,13. – Vgl. dagegen Hallof (1990), der von Verkauf und nicht Versteigerung bei Minenkonzessionen und konfisziertem Eigentum ausgeht. Im Folgenden wird jedoch an der Annahme der Versteigerung festgehalten, auch wenn die Auktion zuweilen einem Verkauf glich, wenn nicht mehr als das Mindestgebot bezahlt wurde.

  112. 112.

    And. 1,133–136. Demosth. or. 35,29–30.

  113. 113.

    [Demosth.] or. 59,27.

  114. 114.

    IG I3 130 Z. 6.

  115. 115.

    IG I3 136.

  116. 116.

    Die Grenzen sind durch horoi inschriftlich belegt (IG I2 890 und 892). Siehe dazu Travlos (1988) 343–344. – Die Deklaration der Güter versuchte man selbstverständlich zu umgehen; im Westen des Piräus befand sich eine durch Vorgebirge geschützte Bucht, die bekanntermaßen als Diebeshafen genutzt wurde (Demosth. or. 35,28. Strab. 9 p. 395). – Am detailliertesten gibt ein inschriftlich erhaltenes Gesetz aus Kyparissa (IG V.1 1421 = HGIÜ 296, 4. oder 3. Jahrhundert) über die Vorgänge Auskunft: Der emporos musste sowohl nach dem Entladen als auch vor dem Verladen eine Warenliste bei dem τελώνης einreichen. Zuwiderhandeln wurde mit dem zehnfachen Betrag der pentekoste (also mit zwanzig Prozent des Warenwertes) bestraft; unrichtige Angaben zogen eine Strafgebühr nach sich, die im Ermessen des telones lag. Siehe dazu auch Vélissaropoulos (1980) 208–210.

  117. 117.

    And. 1,133–134. Andokides spricht von „vor drei Jahren“, seine Rede hielt er 400/399, sodass eine Datierung in das Jahr 401 wahrscheinlich ist. Siehe zur Datierung der Rede Über die Mysterien MacDowell (1962) 204–205.

  118. 118.

    Möller (2007) 379.

  119. 119.

    French (1991) 32.

  120. 120.

    Die knapp dreißigjährigen Auseinandersetzungen hatten nahezu die gesamte Mittelmeerwelt einbezogen und vielerorts die Landwirtschaft geschädigt. Zwar war der attische Ackerbau nicht von Bewässerungsinstallationen abhängig, sodass die Felder innerhalb relativ kurzer Zeit wieder Erträge bringen konnten, allerdings benötigen Weinreben und Olivenbäume – zwei Produkte, die Attika exportieren konnte – entsprechende Pflege, um zufriedenstellende Ernten zu ermöglichen. Dazu fehlten in manchen oikoi aber die Arbeitskräfte, da die männliche Bevölkerung stark dezimiert worden war. Der Einwohnerrückgang entspannte zwar die Versorgungslage, aber es fehlte gleichzeitig an einer tragfähigen Konsumentenschicht, die sich auch Güter leisten konnte, die über den unmittelbaren Bedarf hinausgingen.

  121. 121.

    Vgl. die bei [Aristot.] oec. 2,2,22 überlieferte Episode: Die Einnahmen aus den Zöllen waren relativ niedrig, da die Bürgschaft einen festen Satz zu einem Talent hatte und so nur Wohlhabende genügend Bürgen stellen konnten.

  122. 122.

    Dies warf Andokides (1,133–134) beispielsweise Agyrrhios vor. – Von dieser Konstellation profitierten vor allem diejenigen, die über ein gewisses Vermögen verfügten: Wenn wir Andokides (1,133–135) Glauben schenken können, so hatten die πεντηκοστολόγοι dreißig Talente eingesetzt und sechs Talente Gewinn gemacht. Dies entspricht immerhin den Kosten von ungefähr sechs Trierarchien. Zumindest in dieser Zeit bestanden noch keine elitären Ressentiments gegen diese Art der ökonomischen Betätigung, wie sie im späten 4. Jahrhundert dann Theophrast (char. 6,5) formulierte. Zu den Kosten der Trierarchie siehe unten Abschn. 4.1.2 mit Anm. 107.

  123. 123.

    Ausgerechnet der exilierte Kallistratos , der Neffe des Agyrrhios , zeichnete für diese Maßnahme verantwortlich ([Aristot.] oec. 2,2,22). Vgl. zur Größenordnung der Zölle auch Polyb. 30,31,12. Zur Verortung der Episode in der Biografie des Kallistratos siehe Funke (2018).

  124. 124.

    Hatzopoulos/Knoepfler/Marigo-Papadopoulos (1990).

  125. 125.

    [Aristot.] oec. 2,2,22.

  126. 126.

    Demosth. or. 23,110.

  127. 127.

    Siehe zu den Bevölkerungszahlen unten Abschn. 2.2.2.

  128. 128.

    In klassischer Zeit war der Zusammenhang von Migration und Prosperität geläufig. So beispielsweise bemerkt Xenophon (vect. 2,1) in seinen Poroi : Die Metöken wären die perfekte Einnahmequelle, da sie nichts kosteten, aber für die Polis Leistungen erbrächten und keine Entlohnung forderten. Vgl. auch Isokr. 8,21. Siehe weitere Belege bei Bakewell (1999) insbesondere 10–13.

  129. 129.

    Demosth. or. 57,34. Vgl. dazu Anec. Graec. I p. 267 Bekker s. v. ἰσοτελεῖς. Busolt/Swoboda (1920–1926) II 1118. Migeotte (2014a) 514.

  130. 130.

    So fand beispielsweise während der Städtischen Dionysien , die mit der Eröffnung der Schifffahrtssaison zusammenfielen und Besucher von überall her anzogen, einer der größten Märkte der gesamten Mittelmeerwelt statt. Csapo/P. Wilson (2014) 424.

  131. 131.

    Siehe dazu Lenschau (1953).

  132. 132.

    Auf Prostitution stand für athenische Bürger die Todesstrafe (Aischin. 1,87) oder Atimie (Aischin. 1,160). Dies galt sowohl für Männer, die sich selbst prostituierten (Aischin. 1,19–20), als auch für diejenigen, die einen Bürger dazu anstifteten (Aischin. 1,72). Ähnliche Strafen müssen auch für Athenerinnen gegolten haben.

  133. 133.

    So die Herkunftsangaben der Metöken bei Xen. vect. 2,3. Vgl. auch die Auflistung des Besitzes von Kephisodoros, dessen Eigentum im Zuge der Verurteilung wegen Mysterienfrevels 415 konfisziert und verkauft wurde (IG I3 412). Darunter befanden sich fünf Sklaven – also prospektive Metöken – aus Thrakien, drei aus Karien, zwei aus Syrien, zwei aus Illyrien, ein Skythe, ein Kolchier und ein Lyder.

  134. 134.

    Harpokr. s. v. μετοίκιον. – Die metoikia als spezieller Status hatte sich seit dem perikleischen Bürgerrechtsgesetz herausgebildet, so Whitehead (1977) 151–154. Daher ist anzunehmen, dass das metoikion zu dieser Zeit etabliert wurde, so auch Adak (2003) 53 und Wijma (2014) 159. – Für das metoikion hat sich der Begriff „Metökensteuer“ eingebürgert, doch trifft diese Bezeichnung nicht die Natur der Abgabe: Steuern sind definiert als „Geldübertragungen (oder auch Sachleistungen), die der Steuerschuldner zwangsweise und ohne Anspruch auf Gegenleistung vorzunehmen hat; Empfänger ist der Steuergläubiger, der die Modalitäten zur Bestimmung und Bezahlung der individuellen Steuerschuld in autoritativer Weise festlegt“, so Schmidt (1980) 123. In modernen Augen manifestiert sich der Zwang – und damit der steuerliche Charakter des metoikion – darin, dass Metöken sich nicht gegen diese Abgabe wehren konnten, sondern sie ihnen von einer Gruppe von Bürgern, denen sie nicht angehörten, auferlegt wurden: Das metoikion war ein Ressourcentransfer, der mit Gegenleistung verbunden war und den Ressourcenbestand der Polis vergrößerte; die Höhe wurde dabei nicht auf dem Markt verhandelt, sondern von der Polis festgesetzt. Das ist zwar richtig, Metöken mussten eine Abgabe zahlen, auf deren Ausgestaltung sie keinen Einfluss hatten, aber nur solange sie sich in Athen aufhielten, also eine Gegenleistung erhielten. Der Zwang trägt also einen anderen Charakter als der Zwang bei der Erhebung von Steuern: Es ist ein Entgelt für die Dauer des Aufenthaltes in Athen, ähnlich einer Ortstaxe. Sie war daher zwar das Kennzeichen des Metökenstatus, aber wurde nicht unweigerlich negativ bewertet. So schätzt Xenophon (Xen. vect. 2 ,1) beispielsweise das metoikion als die beste Art und Weise, die öffentlichen Einkünfte zu steigern: „Denn mir jedenfalls scheinen diese Einkünfte zu den besten zu gehören, da sie sich selbst versorgen und der Stadt auf vielfältige Weise Nutzen bringen und keinen Lohn nehmen, sondern das metoikion beitragen.“ Gleichzeit schlägt er (vect. 2,2) vor, „alles ab[zu]schaffen, was der Polis nichts nützt und den Metöken zur Unehre gereicht“. Stattdessen sollte man sie an dem teilhaben lassen, was ehrenvoll erscheint, wie in der Reiterei zu dienen oder innerhalb der Stadtmauern unbebaute Grundstücke zu erwerben (Xen. vect. 2, 5–6). – Auch wenn also das Zahlen eines metoikion nicht zwangsläufig als ein ehrmindernder Makel empfunden wurde, so ließ die Form, wie es eingezogen wurde, Raum für Missbrauch. Schließlich ersteigerten die Pächter das Recht, das metoikion einzutreiben, unter der Prämisse, mehr Geld als eingesetzt zu erzielen.

  135. 135.

    Whitehead (1977) 76. – Die Rechnung berücksichtigt nur männliche Metöken . Allerdings muss der Anteil weiblicher, alleinstehender Metökinnen signifikant gewesen sein, wenn man berücksichtigt, dass Metöken sich auch aus Freigelassenen rekrutierten: Grundsätzlich ist dabei zwischen Land und Stadt zu unterscheiden. Auf dem Land bestand die Tendenz, dass je weniger Sklaven vorhanden waren, desto höher der prozentuale Anteil an männlichen Sklaven war. In der Stadt war das Verhältnis jedoch umgekehrt: Falls ein Haushalt sich nur eine unfreie Arbeitskraft leisten konnte, so stellte diese in der Regel eine Sklavin dar, die verschiedenste Arbeiten übernahm. Da Athen über ein großes städtisches Zentrum und einen relativ hohen Lebensstandard verfügte, der den meisten Athenern die Möglichkeit bot, mindestens eine Unfreie zu erwerben, ist davon auszugehen, dass die Anzahl weiblicher Sklavinnen relativ hoch war.

  136. 136.

    Außer Attika baute noch Thasos in nennenswertem Umfang Silber ab, während Philipp II. auch auf die Edelmetallvorkommen im Pangaiongebirge zugreifen konnte. In früherer Zeit war die Kykladeninsel Siphnos berühmt für seine reichen Silber- und Goldvorkommen (Hdt. 3,57,1–2). Attika verfügte zwar auch über große Eisenvorkommen, die in der Antike jedoch nicht genutzt wurden. Michell (1957) 121. Siehe zu den Edelmetallvorkommen auf Siphnos Wagner/Weisgerber/Kroker (1985).

  137. 137.

    Die Pachtdauer variiert von drei Jahren für bereits bestehende Stollen bis zu sieben Jahre für die Erschließung neuer Adern. [Aristot.] Ath. pol. 47,2. Siehe dazu Crosby (1950) 199–211. Langdon (1991) 60.

  138. 138.

    Burford (1993) 49.

  139. 139.

    Ihnen wurde das Privileg der isoteleia individuell verliehen, das ihnen ermöglichte, wie jeder Bürger eine Pachtlizenz zu erhalten (Xen. vect. 4,12). Vielleicht ist es bezeichnend, dass das einzige Beispiel für diese privilegierte Personengruppe eine Person von der ehemals edelmetallreichen Insel Siphnos darstellt. Auch wenn aus dem fragmentarischen Text keine weitreichenden Schlüsse gezogen werden dürfen, ist aus anderen Pachtlisten bekannt, dass vereinzelt Siphnier das Privileg der enktesis ges erhalten hatten und im Süden Attikas Land besaßen. Crosby (1950) 205–265 Nr. 5.

  140. 140.

    Die niedrigen Summen ergeben sich offenbar daraus, dass hier die Abgaben aufgelistet sind, die in jeder Prytanie abzuliefern waren, so Hopper (1953) 237–239 contra Crosby (1950) 203–204, die von jährlichen Beträgen ausgeht. Beide Positionen können sich auf [Aristot.] Ath. pol. 47,2 beziehen.

  141. 141.

    Eich (2006) 408 mit Anm. 173 contra Crosby (1950) 204. Shipton (2000) 31–37. Die Listen sind zusammengefasst bei Langdon (1991) P 5–16. P 18–30. P 32–35. P 36 (?). P 37–41. P 43–44. P 50–51. Zu diesen διαγραφαί genannten Dokumenten siehe Hopper (1953) und (1968). R. Osborne (1985) 111–126. Langdon (1991) 60–62.

  142. 142.

    Isager/Hansen (1975) 42. Die ergiebigste Ader wurde wahrscheinlich in Maroneia in den 480er Jahren gefunden; sie verschaffte den Athenern die Möglichkeit, in den Schiffsbau zu investieren und im Krieg gegen die Perser das größte Flottenkontingent zu stellen ([Aristot.] Ath. pol. 22,7). – Siehe zu den Silberminen in der Lauriotike allgemein Crosby (1950). Hopper (1953), (1961) und (1968). Kalcyk (1982). G. G. Aperghis (1997/8). Shipton (1998). Thür (2004). Eich (2006) 387–412. Migeotte (2014a) 479–483. Shipton (2016). Flament (2019).

  143. 143.

    Ein Großteil der Sklaven – Thukydides (7,27,5) spricht von mehr als 20.000, viele davon Spezialisten – war geflohen. Die Zahl bezieht sich wohl allgemein auf Sklaven, die in der attischen chora arbeiteten. – Allerdings fehlten auch Fachkräfte und die aufwendige Infrastruktur konnte während der Kriegsjahre nicht instand gehalten werden. Man benötigte Werkstätten für die Zerkleinerung des Erzes, spezielle Waschanlagen, Zisternen für die unerlässliche Wasserzufuhr, Schmelzöfen, Läuteröfen und Wohngebäude. Siehe zum Arbeitsablauf zusammenfassend Travlos (1988) 204.

  144. 144.

    Loomis (1998) 244 Anm. 28 und 245 Anm. 33.

  145. 145.

    In den 390er Jahren setzten die Athener das „Kupfergelddekret“ außer Kraft und verschafften Silber wieder Geltung (Aristoph. Eccl. 816–822).

  146. 146.

    Vanhove (1996).

  147. 147.

    Das früheste Zeugnis Langdon (1991) P 5 stammt aus dem Jahr 367/6, das letzte Langdon (1991) P 51 ungefähr aus dem Jahr 300. Die früheren Pachtverträge wurden vielleicht nur auf Holz zur Archivierung dokumentiert, wogegen im 4. Jahrhundert offenbar das Bedürfnis nach Transparenz der Vorgänge dazu zwang, die Pachtverträge auf der Agora zu veröffentlichen. Langdon (1991) 61. Zur Archivierung der hölzernen Tafeln siehe Posner (1972) 97–102.

  148. 148.

    Vanhove (1996). Ab den 330er Jahren war die Silberausbeutung wieder rückläufig. Hopper (1953) 252.

  149. 149.

    Crosby (1950) 204.

  150. 150.

    Demosthenes (or. 10,38) nannte es im Jahr 341 einen glücklichen Zufall, dass die Gesamteinnahmen auf 400 Talente anstiegen. Eich (2006) 389–390 interpretiert diesen Anstieg der Einnahmen mit neuen Silbervorkommen. Wahrscheinlich kamen im Jahr 341 mehrere Faktoren zusammen; auch der Besitz des Philokrates wurde im selben Jahr versteigert.

  151. 151.

    Suda s. v. Ἀναγράφου μετάλλου δίκη.

  152. 152.

    Nach Conophagos (1980) 145–152 wurden über einen Zeitraum von ca. 400 Jahren ungefähr 3500 Tonnen Silber gefördert, was einer durchschnittlichen jährlichen Menge von 8750 Kilogramm entspricht.

  153. 153.

    Eine Drachme hatte ein Nominalgewicht von 4,3 Gramm. Siehe dazu Kraay (1966) 57 und Rhodes (1985a) 167.

  154. 154.

    Siehe dagegen Flament (2019), der sogar von ca. 200 Talenten an Pachteinnahmen ausgeht . Allerdings legt er seiner Berechnung die Liste von 342/1 zugrunde, die wohl eher exzeptionell ist.

  155. 155.

    Demosth. or. 21,166. [Demosth.] or. 59,27.

  156. 156.

    And. 1,133–135.

  157. 157.

    Xen. vect. 4.

  158. 158.

    Xen. vect. 4,25–29.

  159. 159.

    Theophr. char. 6,5.

  160. 160.

    Eich (2006) 408–409.

  161. 161.

    Siehe oben Ende Abschn. 2.1.1.

  162. 162.

    Siehe oben Ende Abschn. 2.1.2.

  163. 163.

    Dies hat bereits Bolkestein (1939) hervorgehoben. Zur Armut in Athen siehe Cecchet (2015) und Taylor (2017). – Personen mit einem Eigentum bis zu 200 Drachmen galten im 4. Jahrhundert als arm (Lys. or. 16,14. [Demosth.] or. 42,22. Demosth. or. 21,83 und 95). Das unterste Subsistenzniveau lag bei jährlichen 90 Drachmen, das mittlere bei 150 Drachmen und das oberste bei 225 Drachmen. Siehe dazu Taylor (207) 81 Table 3.3.

  164. 164.

    Siehe dazu Gschnitzer (2013) 179–187.

  165. 165.

    Vgl. beispielsweise Lys. or. 24,22: „Denn nachdem, werter Rat , eine Gottheit uns [adynatoi] die höchsten Ämter vorenthalten hat, beschloss die Polis für uns dieses Geld, weil sie glaubt, dass Schicksalsschläge allen gemeinsam sein sollen, sowohl die schlechten als auch die guten.“

  166. 166.

    Die Kriegsversehrten waren sicherlich diejenigen, auf welche die Unterstützung von adynatoi ursprünglich abzielte. Daher wird sie auch Solon zugeschrieben (Plut. Solon 31,2).

  167. 167.

    Lys. or. 24. Aischin. 1,103–104. [Aristot.] Ath. pol. 49,4. Siehe zur Invalidenrente Bolkestein (1939) 273–274. Garland (1995) 35–38. Fischer (2012). Allgemein zur Behinderung in der griechischen Antike Matter (1989). M. L. Edwards (1995), (1996) und (1997). Mehl (1996). Garland (1995). Dillon (2017).

  168. 168.

    Dies lässt sich aus Lys. or. 24 und Aischin. 1,104 erschließen. So auch Fischer (2012) 42 mit Anm. 10.

  169. 169.

    So wurde der Sprecher der 24. Rede des Lysias angeklagt, er würde eine Invalidenrente unrechtmäßig beziehen.

  170. 170.

    Darauf weist die von Aischines (1,104) verwandte Wendung πρυτανείας μισθός hin. Fischer (2012) 42 Anm. 10.

  171. 171.

    Lys. or. 24,26. [Aristot.] Ath. pol. 49,4.

  172. 172.

    Philochoros FGrHist 328 F 197b.

  173. 173.

    Lys. or. 24,6. Fischer (2012) 42 und 43.

  174. 174.

    Aischin. 3,154. Isokr. or. 8,82.

  175. 175.

    Für sie agierte ein Vormund (ἐπίτροπος bzw. ὀρφανιστής), der meist aus der unmittelbaren Verwandtschaft stammte. Häufig übernahm diese Rolle der Onkel väterlicherseits; nicht selten betraute der Vater testamentarisch mehrere nahestehende Personen mit der Verwaltung des Familienvermögens, bis der Sohn den oikos übernehmen konnte. Zu Waisen in Athen siehe allgemein Cudjoe (2010). Bearzot (2015).

  176. 176.

    Demosth. or. 26,12; 35,47–48; 37,46; 43,75 und 46,22. Lys. or. 26,12. Aischin. 1,158. [Aristot.] Ath. pol. 56,6–7. Poll. 8,89. – Die Aufsicht über metökische Waisen lag in der Kompetenz des polemarchos ([Aristot.] Ath. pol. 58,3).

  177. 177.

    Xen. vect. 2,7. Ähnliche Institutionen gab es in Gortyn (ὀρπανοδικασταί: IC IV 72 col. 12 Z. 6–17) und Naupaktos (IG IX2 2, 624g und 643: ὀρφανοφύλακες).

  178. 178.

    Stroud (1971) 290. Cudjoe (2010) 215–216.

  179. 179.

    Kriegswaise: Kratinos Frg. 183. Thuk. 2,46,1. Plat. Menex. 248 e 6–249 b 2. Aischin. 3,154. Isokr. or. 8,82. Aristot. pol. 1268 a 8–11. [Aristot.] Ath. pol. 24,3. Diog. Laert. 1,7,55. Aristeid. 1,368. Sch. Demosth. or. 24,20. Vgl. [Xen.] Ath. pol. 3,4. Lys. or. 2,75. Hyp. 6,42. Goldhill (1987) 63–76. Golden (1990) 40; 215–216. Tsitsiridis (1998) 397–407 (zu Plat. Menex. 248 e 6–249 b 2). Cudjoe (2010) 213–218. – Waise von Vätern, die für die Wiedererrichtung der Demokratie ihr Leben gelassen hatten: SEG 28,46 . Stroud (1971). – Aristoteles (pol. 1268 a 11) nennt Hippodamos als Urheber, wobei dieses Gesetz auch zu den solonischen (Demosth. or. 43,75. Diog. Laert. 1,54. Solon Frg. 145 Ruschenbusch) gezählt wurde. Siehe dazu Stroud (1971) 288. Rhodes (1985a) 308–309. – Cudjoe (2010) 217 u. a. gehen aufgrund der Formulierungen bei Aischin. 3,154, Isokr. or. 8,82 und Hyper. Epit. 42 davon aus, dass die Unterstützung der Kriegswaisen im Laufe des 4. Jahrhunderts eingestellt wurde. Dies ist aber nicht zwingend. – Mit der Verpflichtung, die Kriegswaisen zu erziehen, ist wohl nur eine allgemeine Aufsicht der Polis zu verstehen. Tsitsiridis (1998) 398. – Das Scholion zu Demosth. or. 24,20 nennt nicht den Archon (eponymos), sondern den polemarchos mit Aufsichtskompetenzen. Der Vergleich mit Thasos lässt vermuten, dass der polemarchos bei der Übergabe der Panhoplie eine Rolle spielte (SEG 57,820  Z.17) und die sonstige Aufsichtspflicht beim Archon (eponymos) lag.

  180. 180.

    Thuk. 2,46,1.

  181. 181.

    Siehe auch das sog. Theozotides-Dekret SEG 28,46  Z. 9–10 mit den Ergänzungen von Stroud (1971) in diesem Sinne.

  182. 182.

    [Aristot.] Ath. pol. 49,4.

  183. 183.

    So beispielsweise die Kinder des Diodotos (Lys. or. 32) und die des Kleinias (Isokr. or. 16).

  184. 184.

    Vgl. Cudjoe (2010) 214, der diejenigen Personen – u. a. Alkibiades oder die verwaisten Kinder des Diodotos – auflistet, die keine „Waisenrente“ entgegennahmen.

  185. 185.

    SEG 57,820 (ca. 360–350). Da auch sonst Ähnlichkeiten zwischen den Institutionen bestanden, wie beispielsweise die Übergabe der Panhoplie durch den polemarchos, lassen sich vielleicht diese Verhältnisse auf Athen übertragen. In Rhodos nahm um 305 die Unterstützung der männlichen und weiblichen Kriegswaisen die Form einer Leiturgie an (Diod. 20,84,3).

  186. 186.

    Die Inschrift aus Thasos (SEG 57,820  Z. 122–123) nennt als Mindestkosten einer Panhoplie 300 Drachmen, wobei die thasische Drachme leichter war als die attische, sodass 300 thasische in etwa 264 attischen Drachmen entsprachen. Damit sollten qualitätvolle Panhoplien erworben werden, so Gröschel (1989) 35. Siehe dazu und zu den Kosten der Hoplitenausrüstung in Athen allgemein Németh (2006) 41–50.

  187. 187.

    Aischin. 3,258. Plut. Aristeides 27. Golden (1990) 40. Pomeroy (1982) 123–127. – Vgl. die Bestimmung in Thasos (SEG 57,820  Z. 21–22) und Rhodos (Diod. 20,84,3).

  188. 188.

    Für Athen ist das nicht bekannt, aber aus Thasos (SEG 57,820  Z. 32–34).

  189. 189.

    Aischin. 3,154: „Diese jungen Männer hier, deren Väter als tapfere Männer im Kampf starben, zog der Demos bis zum Eintritt in das Erwachsenenalter auf. Jetzt aber hat er sie mit dieser Panhoplie hier ausgerüstet und sendet sie mit Glückwünschen aus, damit jeder sich seinen eigenen Angelegenheiten zuwendet, und er lädt sie ein, Ehrenplätze [im Theater ] einzunehmen.“ Die Panhoplie ist auch bei Platon (Menex. 249 a 7) und in dem Thasos -Dekret (SEG 57,820  ) erwähnt. Die anderen Epheben erhielten zur Zeit des Aristoteles nur Schild und Lanze ([Aristot.] Ath. pol. 42,4). – Siehe zum symbolischen Charakter der Inszenierung Isokr. or. 8,82 und die treffenden Worte von Flaig (2005) 52–53.

  190. 190.

    In SEG 28,46  Z. 12 ist das Prytaneion erwähnt. In Kombination mit dem Thasos -Dekret (SEG 57,820  Z. 9–11) kann man dann die Einladung zu konkreten Anlässen erschließen. Zur Diskussion Tsitsiridis (1998) 398–399.

  191. 191.

    Der von Theozotides gestellte Antrag (Lys. Frg. 6) richtete sich offenkundig gegen den Missbrauch der posthumen Adoption; im Normalfall versuchte der kyrios den oikos zu sichern, indem er einen Mündigen inter vivos bzw. testamentarisch adoptierte. Die eher informelle Adoption (ohne Beteiligung eines Beamten) erfolgte durch die Einführung in die Phratrie, sodass es möglich wurde, Minderjährige als Söhne im Krieg Gefallener anzuerkennen. Gleichzeitig richtete sich der Antrag auch gegen die Rechtspraxis der „Dreißig “, die ein solonisches Gesetz außer Kraft gesetzt hatten, das unter bestimmten Bedingungen eine Adoption ungültig erklärte ([Aristot.] Ath. pol. 35). In dieser Perspektive konnten Adoptionen, die während der oligarchischen Herrschaft 404/3 erfolgten, als unrechtmäßig angesehen werden. Siehe dazu N. W. Slater (1993).

  192. 192.

    Lib. arg. Demosthenes 1,4. Theophilos Frg. 12. Demosth. or. 44,37. Plut. mor. 818 e–f. – Zu den theorika siehe allgemein Busolt/Swoboda (1920–1926) II 1143–1145. van Ooteghem (1932). Buchanan (1962). Cawkwell (1963). Valmin (1965). Rhodes (1972) 105–108, 235–240 und (1985a) 513–515. Faraguna (1992) 187–194. E. M. Harris (1996). Flament (2007) 223–231. P. Wilson (2011) 38–43. Migeotte (2014a) 433–435. – Zu den Vorläufern im 5. Jahrhundert Roselli (2009).

  193. 193.

    Siehe dazu unten Abschn. 5.5.

  194. 194.

    Plutarch (Perikles 9,1) schrieb dies Perikles zu. Harpokration (s. v. θεωρικά) nannte dagegen Agyrrhios als Urheber (siehe das Zitat unten Abschn. 2.2.2 Anm. 357). Wahrscheinlich meint Harpokration allgemein „Verteilungen“ und bezieht sich auf die Einführung des ekklesiastikon , so Roselli (2009) 11–13.

  195. 195.

    Roselli (2009).

  196. 196.

    Ruschenbusch (1979a). Zur Datierung siehe auch Csapo (2007) 100–103. Zur Verteilung von Schaugeldern anlässlich der Dionysien und Panathenäen: Hesych. s. v. θεωρικὰ χρήματα. [Demosth.] or. 44,37. de Ste. Croix (1964) 191. Csapo/P. Wilson (2014) 394–395. – Zu Eubulos siehe D. M. Lewis (1957). Cawkwell (1963). Traill (1994–2007) VII Nr. 428495. Näf (1997). Migeotte (2014a) 433–435.

  197. 197.

    Spätestens ab 386 erstellten die Apodekten (ἀποδέκται), die für die Entgegennahme der öffentlichen Gelder zuständig waren, unter Beteiligung des Rates einen merismos , einen Verteilungsschlüssel, der die zur Verfügung stehenden Gelder und den Finanzbedarf der einzelnen Amtskollegien und Institutionen aufgrund von Erfahrungswerten berücksichtigte. Die Volksversammlung konnte Änderungen des merismos mithilfe der Nomotheten vornehmen (IG II2 222 Z. 41–46). Die erste Erwähnung des merismos findet sich in Tod (1968) Nr. 116 Z. 18–22 aus dem Jahr 386. Siehe zum merismos Rhodes (1972) 99–101; 218–220 und (2007). Bleicken (1987) 276–277. – Aus diesem Prozedere, das auf Schätzwerten basierte und daher ungenau war, ergab sich zwangsläufig, dass Gelder übrig blieben. Nachdem die theorikon-Kasse um 350 ins Leben gerufen wurde, galten die nicht verteilten Einnahmen in Friedenszeiten als Schaugelder . Zunächst wurden die Überschüsse jedoch militärischen Zwecken zugeführt und als stratiotika deklariert ([Demosth.] or. 59,4). Cawkwell (1962a) und (1963) 55–56. Rhodes (1985a) 515. Brun (1983) 170–176. Die erste Erwähnung der Militärkasse , deren Aufseher für ein Jahr amtierten ([Aristot.] Ath. pol. 43,1), findet sich erst 374/3 in dem sog. Getreidesteuergesetz des Agyrrhios (SEG 48,96 = Stroud (1998) = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 26). Siehe zu dem Gesetz unten Abschn. 2.2.2 mit Anm. 316. Zu den Aufsehern der Militärkasse Rhodes (1985a) 513–514. – Der merismos besaß zwei große finanzpolitische Vorteile: Zum einen erleichterte er die Planbarkeit. Zum anderen hatte nun jedes „Ressort“ einen bestimmten Betrag zur Verfügung und bediente sich nicht mehr aus der einheitlichen öffentlichen Kasse . Damit konnte vermieden werden, dass die einzelnen Amtskollegien möglichst schnell möglichst viel ausgaben, ehe ein anderes Kollegium es täte.

  198. 198.

    Eine Drachme: Philochoros FGrHist 328 F 33. Hesych. s. v. δραχμὴ χαλαζῶσα. Suda s. v. δραχμὴ χαλαζῶσα. Sch. Aischin. 3,24. Die Redewendung stammt vielleicht aus einer Komödie des 4. Jahrhunderts, so Csapo/P. Wilson (2014) 395 Anm. 13. Fünf Drachmen: Hypereid. 5,6. – Da der Preis für einen Sitzplatz sich auf zwei Obolen pro Tag belief (Demosth. or. 18,28), ergibt sich, dass die theorika in Tagessätzen zu zwei Obolen berechnet, aber für die beiden Feste als Gesamtbetrag ausgegeben wurden; jedenfalls ergeben zwei Obolen, ausgeteilt an fünfzehn Tagen insgesamt fünf Drachmen. Ähnlich auch Pickard-Cambridge (1970) 266.

  199. 199.

    Demosth. or. 18,28. Aischin. 2,55. Csapo/P. Wilson (2014) 396.

  200. 200.

    P. Wilson (2008) 95. Csapo/P. Wilson (2014) 396.

  201. 201.

    Dass man nicht auf diesen organisatorischen Aufwand verzichtete und Eintrittsgelder abschaffte, erklärt sich daraus, dass die Dionysien und Panathenäen auch viele auswärtige Zuschauer anzogen, an denen man verdienen konnte. Dementsprechend würde es ins Bild passen, wenn man an den Lenäen , bei denen man „unter sich“ war (Aristoph. Ach. 504), weder Eintrittsgelder verlangte noch Schaugelder ausgab.

  202. 202.

    Plut. mor. 1011 b : κόλλα τὰ θεωρικὰ τῆς δημοκρατίας.

  203. 203.

    Daher steht die Revision der Bürgerliste im Jahr 346/5, als alle Bürger sich einer Sonderprüfung unterziehen mussten, vielleicht im Zusammenhang mit den theorika , so Buchanan (1962) 64–65. – Aus diesem Grund drohten demjenigen, der sich ein theorikon auszahlen ließ, aber kein Bürgerrecht besaß, hohe Strafen. Hypereides (5,6) und Deinarch (1,56) sprechen von einem Talent. Die abschreckende Intention der Strafandrohung ist evident, vor allem für Metöken , die, falls sie die Geldbuße nicht zahlen konnten, in die Sklaverei verkauft werden konnten.

  204. 204.

    Um eine Vorstellung von den Größenordnungen der theorika zu geben, mag folgende hypothetische Kalkulation hilfreich sein: Geht man von insgesamt fünfzehn Festtagen der Städtischen Dionysien und Großen Panathenäen und 15.000 Zuschauern aus, die zwei Obolen erhielten, dann betrugen die Ausgaben für die Schaugelder alle vier Jahre um die 12,5 Talente, in Jahren, in den die Kleinen Panathenäen gefeiert wurden, dagegen keine sechs Talente. Vgl. die Berechnung von Boeckh (1886) I 284, der allerdings von 18.000 Zuschauern und 25 bis 30 Festtagen ausgeht und daher auf die Summe von 25 bis 30 Talenten kommt. P. Wilson (2008) 91–96 berechnet für die fünftägigen Dionysia dagegen 20.000 Drachmen. Pritchard (2015) 15 äußert sich in seinen wenigen Worten zu den theorika nicht zu den Kosten.

  205. 205.

    Das Ende der theorika ist nicht sicher bestimmbar; wahrscheinlich wurde sie mit der Einrichtung eines Mindestzensus im Jahr 321 abgeschafft. Hypereides erwähnt die Schaugelder in seiner Rede Gegen Demosthenes (5,6) im Zusammenhang mit der Harpalos-Affäre noch im Jahr 323.

  206. 206.

    Foxhall/Forbes (1982) 71–73. Rosivach (2000) 32. – Siehe allgemein zur Ernährung in der griechischen Antike Gallo (1983) und (1989). Dalby (1998). Auberger (2010).

  207. 207.

    [Aristot.] Ath. pol. 43,1. Die Wahl als Mittel der Bestimmung von Beamten wurde nur in wenigen Fällen genutzt, so beispielsweise für den Vorsteher der theorikon-Kasse und für den tamias der stratiotika . Siehe zur Wasserversorgung Athens Camp (1979) und (1982). Hintzen-Bohlen (1997) 44–45.

  208. 208.

    Hohe Ausgaben für notwendige Nahrungsmittel schränkten den Konsum anderer Güter notgedrungen ein. Siehe zum Zusammenhang von Getreidepreis und Konsumverhalten Xen. vect. 4,8–9.

  209. 209.

    Sallares (2007) 17.

  210. 210.

    R. Osborne (1987) 33–35. Sallares (1991) 300.

  211. 211.

    In welchem Ausmaß das attische Land für die Getreideproduktion nutzbar war, ist in der Literatur höchst umstritten. Die Kalkulationen reichen von ca. zwanzig Prozent, so Jardé (1925) 52–53, bis etwa fünfzig Prozent, so Foxhall (1992) 156. Die unterschiedlichen Angaben erklären sich zum Teil daraus, dass mitunter nicht hinreichend deutlich zwischen den verschiedenen landwirtschaftlichen Formen (Getreideanbau, Weidewirtschaft, Wein-, Olivenöl- und Honigproduktion etc.) unterschieden wird, die zum Teil auch im Bergland extensiv praktiziert werden konnten. Hier wird eine für Getreideanbau nutzbare Fläche von etwa dreißig Prozent angenommen. Doch auch diese Fläche durfte nicht jedes Jahr voll ausgeschöpft werden, um die Böden nicht völlig auszulaugen. Sallares (1991) 373. Daher geht Sallares (ebd. 79) von einer jährlichen Anbaufläche von 360 km² aus. Zweifelderwirtschaft nehmen ebenfalls Isager/Skydsgaard (1992) 108–110 und 112. Burford (1993) 123 an. – In Notsituationen ging man sicherlich von der Zweifelderwirtschaft ab und ließ keine Felder brach liegen. So auch Isager/Skydsgaard (1992) 110. Scheer (2012) 534. – Hafer (βρόμος) galt dagegen als Unkraut (Theophr. h. plant. 8,9,2) und wurde nur gelegentlich als diätisches Mittel (Hippokr. vict. 2,7) empfohlen. Attika galt als besonders geeignet für den Anbau von Gerste (Theophr. h. plant. 8,8,2). Damit stimmt überein, dass einzelne Landgüter sich auf den Anbau von krithe spezialisiert hatten (Is. 11,43. Demosth. or. 42,20). Dabei war Gerste einerseits genügsamer sowie widerstandsfähiger gegen Witterung bzw. Krankheitsbefall als Weizen und lieferte im Regelfall höhere Erträge, andererseits war Gerste weniger nahrhaft als Weizen, sodass größere Mengen nötig waren, um dem Körper denselben Kalorienwert zu verschaffen. Foxhall/Forbes (1982) 44–47. Ruschenbusch (1998) 81. – Außerdem eignet sich Gerste aufgrund des niedrigen Glutengehaltes höchstens zum Backen von Fladen (aber nicht von Laiben), weshalb sie meist mit Flüssigkeit zu einem Brei (μάζα) verknetet verzehrt wurde.

  212. 212.

    IG II2 1672 . Siehe zu dieser Inschrift Garnsey (1988) 99–101. Pazdera (2006) 85–90. – Die Zahlen in der Rede Gegen Phainippos ([Demosth.] or. 42) – auf den Phainippischen Ländereien seien über 1000 medimnoi Gerste und 800 metretai Wein produziert worden – sind nicht vertrauenswürdig, da der Sprecher die Richter davon überzeugen möchte, dass Phainippos an seiner Stelle Leiturgien leisten solle ([Demosth.] or. 42,3–4).

  213. 213.

    Siehe die Übersicht bei Garnsey (1988) 98.

  214. 214.

    IG I3 78 = I2 76 = SIG3 83 = IEleusis 28 = Tod (1968) II 74 = HGIÜ 123. Siehe zu dieser Inschrift Cavanaugh (1996) 29–95. Jim (2014) 207–219. Zur Datierung siehe die Diskussion bei Jim (2014) 208–209.

  215. 215.

    Ober (1985) 23. Garnsey (1998b) 202.

  216. 216.

    IG II2 140. Siehe zu dieser Inschrift Alessandrì (1980).

  217. 217.

    Siehe dazu Loomis (1995) 131–134.

  218. 218.

    Eine schlechte Ernte nehmen beispielsweise Clinton (1971) 110–111, Isager/Hansen (1975) 202, Ober (1985) 24 und Garnsey (1998a) 192 an. Für die Annahme einer durchschnittlichen Ernte spricht sich z. B. Gallo (1983) 451–452 aus.

  219. 219.

    Da im Mittelmeerraum Schwarzerde überhaupt nicht vorkommt und natürlicher Dünger nur in geringen Mengen verfügbar war, erbrachte die Ernte nur die drei- bis vierfache Menge des ausgesäten Korns, so Ruschenbusch (1998) 78. Dieses Verhältnis nennt auch Columella für die italische Landwirtschaft während der Kaiserzeit. Von diesen Erträgen musste noch das Saatgut abgezogen und eine Schwundmenge verkraftet werden. Columella (3,3,3–4) geht von höchstens vierfachen Erträgen für das kaiserzeitliche Italien aus und gibt einen Ertrag von 20 modii (132 Kilogramm) Weizen pro iugerum an. Nach Abzug des Saatgetreides entspricht dies 99 Kilogramm pro iugerum (396 Kilogramm pro Hektar). – Außer in Ägypten mit seinem fruchtbaren Nilschlamm und die von der mineralstoffhaltigen Vulkanasche begünstigten Inseln Sizilien und Lemnos stammte der natürliche Dünger zum einen aus der Viehhaltung, zum anderen konnten auch Siedlungsabfälle genutzt werden, die Bauern teilweise auch aus den Städten auf das Land brachten. Siehe zur Bedeutung von Dünger für den Ernteertrag Ruschenbusch (1998). Zu Unrat und Müll als Dünger in der römischen Welt Thüry (2001) 7–8.

  220. 220.

    Die choinix wurde als Tagesration aufgefasst, so beispielsweise in Diog. Laert. 8,18. Vgl. auch Hdt. 7,187,2. So auch Rosivach (2000) 32–33. – Allerdings scheint es entscheidende Unterschiede gegeben zu haben – nicht nur weil der Kalorienbedarf je nach Alter, Geschlecht und Betätigungsintensität schwankt, sondern weil Korn je nach Wachstumsbedingung einen unterschiedlichen Nährgehalt besitzt. So bemerkt beispielsweise Theophrast (h. plant. 8,4,5), dass der boiotische Weizen einen größeren Nährwert als der attische hätte: Athleten würden in Boiotien kaum anderthalb choinikes konsumieren, während sie in Athen problemlos zweieinhalb choinikes verzehren könnten.

  221. 221.

    Andere Schätzungen gehen sogar von teilweise erheblich höheren Versorgungsraten aus. So schätzt Sallares (1991) 79–80, dass Attika genug Korn für 55.000–97.000 Personen produzieren konnte, während Garnsey (1988) 101–106 und (1998a) sogar von 120.000–150.000 Menschen, die versorgt werden konnten, ausgeht. Moreno (2007a) 32 rechnet demgegenüber mit 52.000–106.000 Einwohnern, deren Existenz gesichert sei.

  222. 222.

    Zur athenischen Demografie siehe Isager/Hansen (1975) 11–19. Hansen (1985c), (1988) und (2006). Moreno (2007a) 28–31. Hansen (2008). Akrigg (2011).

  223. 223.

    Nur Aigina und Korinth scheinen ähnlich dicht besiedelt gewesen zu sein. Siehe die Übersichtskarte bei Scheidel (2007) 46. Siehe allgemein zur Bevölkerung Attikas Hansen (1988), (2006a), (2006b), (2008). Sallares (1991) 42–293. Stangl (2008) 213–239.

  224. 224.

    Ktesikles FGrHist 245 F 1 (= Athen. deipn. 6,272c).

  225. 225.

    Isager/Hansen (1975) 15. Hansen (1985c) 30–31. – Vielleicht meint der Terminus oiketai in diesem Fall keine Sklaven, sondern Hausangehörige (Frauen, Kinder und Sklaven). Doch auch bei einer solchen Interpretation bleibt die Anzahl von 400.000 erklärungsbedürftig: Sind damit nur die Hausangehörigen der Bürger gemeint? Worunter werden die Athener ohne Vollbürgerrechte gefasst?

  226. 226.

    Es ist davon auszugehen, dass die Polis vor dem Peloponnesischen Krieg über etwa 60.000 männliche Bürger verfügte, so Hansen (1988) 26–27, die durch die lang andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen dezimiert, aber nach dem Krieg durch die heimkehrenden Kleruchen auf etwa 25.000 ergänzt wurden. Da die zivile Bevölkerung vielleicht nur geringfügig weniger unter dem Krieg gelitten hatte als der Anteil der Hopliten, liegt die geschätzte Bevölkerungsabnahme während des Peloponnesischen Krieges bei etwa der Hälfte bis sogar zwei Drittel. Hansen (1988) 14–18. Pritchard (2005) 20–21. Akrigg (2007) 29–33 und (2011) 37–59. – Danach stieg die Bürgerzahl im 4. Jahrhundert bis in die 360er Jahre wieder auf etwa 30.000 an. Dies entspricht den von Platon (symp. 175e) und Aristophanes (Eccl. 1123) gegebenen Zahlen. – Von diesen 30.000 suchten schätzungsweise 5000 allerdings in der Zeit zwischen 385 und 340 als Kleruchen in der Ferne ihr Glück, als Lemnos , Imbros und Skyros durch den Königsfrieden im Jahr 386 wieder in den Besitz Athens gelangten (Xen. hell. 5,1,31. IG II2 30). Kleruchen wurden im Jahr 352 auch nach Samos (Aischin. 1,53) und um 344 auf die Chersones (Demosth. or. 8,6. [Demosth.] or. 12,16. Diod. 16,34,4) entsandt. – Danach schrumpfte die Bürgergemeinde erneut; insbesondere der Lamische Krieg bedeutete einen demografischen Einschnitt. Die Anzahl der Bürger wurde zusätzlich durch die oligarchischen Verfassungsänderungen verringert, indem das aktive Bürgerrecht zunächst unter Phokion auf diejenigen mit einem Mindestzensus von 2000 Drachmen, später unter Demetrios von Phaleron von 1000 Drachmen beschränkt wurde.

  227. 227.

    Für die Beurteilung ist ein weiterer Faktor von grundlegender Bedeutung: die landwirtschaftliche Produktion im selben Zeitraum. Geht man davon aus, dass sich weder die Familienstrukturen mit der Konzentration auf die Kernfamilie, die Erbstrategien noch die technologischen Standards wesentlich änderten, so hängt die Beurteilung der landwirtschaftlichen Produktion im 4. Jahrhundert davon ab, wie stark der Dekeleische Krieg das attische Land in Mitleidenschaft gezogen hatte. Das Ackerland war auf lange Sicht weit weniger geschädigt, als es unmittelbar nach der Niederlage 404 den Anschein hatte. Auch wenn attische Bauern noch über eine Dekade mit den Folgen des Krieges zu kämpfen hatten, so Spielvogel (2001) 183–184, erholte sich die Landwirtschaft erstaunlich schnell; im 4. Jahrhundert prosperierten Attikas ländliche Gebiete. Ein entscheidender Faktor war, dass die landwirtschaftliche Infrastruktur nur kurzfristig geschädigt wurde. Der Trockenfeldbau war weit weniger anfällig als eine auf künstlicher Bewässerung basierende Landwirtschaft; attische Bauern legten kein Bewässerungssystem im großen Stil an, das dementsprechend auch nicht mutwillig zerstört wurde. Der restliche Schaden zeitigte weniger weitreichende Folgen: Die Feldfrüchte – Wein, Feigen und Oliven – waren zwar niedergebrannt, die Herden dezimiert, die Gehöfte zerstört und Teile der Landbevölkerung in die Stadt abgewandert. Gleichwohl ist kaum anzunehmen, dass die Spartaner die gesamten landwirtschaftlichen Erträge dem Erdboden gleichmachten – schließlich verpflegten sie sich am besten vor Ort und vermieden kostenaufwendige Importe. Es ist daher nicht auszuschließen, dass während der Belagerung manche Bauern ihre Felder bestellten. Aber selbst wenn große Teile der Ernte verloren gingen, so konnte bereits im nächsten Jahr mit Erträgen gerechnet werden. Auch heute noch wird in vielen Teilen der Welt Brandwirtschaft betrieben; die Asche dient dabei als natürlicher Dünger, da manche mineralischen Pflanzenstoffe so schneller löslich sind. Die Fruchtbarkeit des Bodens war daher nicht notwendigerweise auf lange Sicht ruiniert, sondern erhöhte sich vielleicht kurzfristig. Allerdings benötigen Olivenpflanzen tatsächlich mehrere Jahre, ehe sie wieder entsprechende Ernten ermöglichen; sie sind aber sehr widerstandsfähig und schwierig zu zerstören. Auch der Verlust an Tieren während des Dekeleischen Krieges war begrenzt. Vor dem Krieg fand das Vieh attischer Bauern zum Teil Aufnahme auf Euboia von wo es nach 404 wieder zurückkehren konnte. Auch Kleruchen brachten nach der Auflösung ihrer Siedlungen ihre Herden nach Attika zurück, wo frei gewordene Landstücke zum Verkauf angeboten wurden. Zusätzlich brachten die großen Bevölkerungsverluste zunächst eine Entspannung in der Nahrungsmittelversorgung mit sich; weniger Personen mussten versorgt und das Land unter weniger Söhnen aufgeteilt werden. Siehe dazu allgemein French (1991). Hanson (1998) 131–173. Die literarischen Quellen zu den Kriegsschäden sind zusammengestellt bei Huber (1939) 20–35. Zur Erbteilung zu gleichen Teilen an die Söhne und die Folgen siehe Isager/Skydsgaard (1992) 126–128. Burford (1993) 37–88.

  228. 228.

    Ruschenbusch (1998) 79. Vgl. Burford (1993) 68, die davon ausgeht, dass die meisten Bauern von 60 plethra (etwa 5,8 Hektar) und weniger leben mussten. Zur Größe von Landbesitz siehe auch R. Osborne (1992) 21–27. Bresson (2016) 142–152.

  229. 229.

    Ruschenbusch (1998) 79. Geht man von modernen Messungen aus, dann lag die Wahrscheinlichkeit, dass die Ernte aufgrund von Dürre, Nässe, Frost, Schnee, Starkregen, Hagel, Pilzbefall und Ungeziefer ganz oder minder ausfiel, im Falle von Weizen bei 28 %, von Gerste immerhin bei 5,5 Prozent, von Hülsenfrüchten sogar bei 71 Prozent. Rein statistisch bedeutet dies, dass Weizen etwa jedes vierte bzw. Gerste jedes zwanzigste Jahr keinen Ertrag einbrachte und Hülsenfrüchte sogar in drei von vier Jahren vertrockneten, so Garnsey (1988) 10. Auch wenn die antiken Getreidesorten und Hülsenfrüchte – insbesondere Kichererbsen – resistenter waren als moderne Züchtungen, so geben die Zahlen einen ungefähren Eindruck, wie sehr die attische Subsistenzwirtschaft kontinuierlich gefährdet war. Ruschenbusch zieht zur Erhellung der antiken Verhältnisse diejenigen in Griechenland vor der Einführung des Kunstdüngers heran und schätzt, dass etwa vierzig Prozent der Ernten nicht genügten, um die Produzenten zu ernähren, so Ruschenbusch (1998) 81. Statistiken geben allerdings nur Durchschnittswerte an; Ernten konnten auch über mehrere Jahre hinweg ganz oder schlecht ausfallen, wobei Landwirtschaft, die auf Trockenfeldbau basiert, besonders anfällig für Wetterschwankung ist, so Rosivach (2000) 34.

  230. 230.

    Garnsey (1988) 37. Pazdera (2006) 37.

  231. 231.

    Garnsey (1988) 38 spricht sich für die erste Erklärung aus.

  232. 232.

    Daher lässt sich schwer einschätzen, wie häufig sich eine sitodeia zu einer veritablen Hungerkrise ausweitete; überhaupt äußert sich Hunger in abgestuften Formen, die nicht alle zum Tod, Krankheit oder körperlichen Gebrechen führen. Nahrungsmangel und -knappheit sind also relative Phänomene, die sich auf dem Land anders als in der Stadt auswirkten, und denen Personen mit größeren ökonomischen Ressourcen in Zeiten gesicherter Handelsverbindungen leichter begegneten als Tagelöhner oder von Ernteausfällen unmittelbar betroffene Kleinbauern. Vgl. beispielsweise Theophr. char. 23,5. Auch wenn hier Der Prahler karikiert wird, so lässt sich dennoch erkennen, dass ein städtisches Milieu gezeichnet wird und es für Wohlhabendere üblich war, in Zeiten von Getreideknappheit, den weniger besitzenden Bürgern unter die Arme zu greifen.

  233. 233.

    Demosthenes (or. 20,31–32 ) gibt an, dass Leukon 400.000 medimnoi verschiffen lasse, während aus anderen Häfen die gleiche Menge Getreide nach Athen gelange. Die Zahl schien recht hoch zu sein und evozierte Kritik. So berechnete Garnsey (1998a) 183–195, dass allein 400.000 medimnoi 90.000 Menschen ein Jahr hätten ernähren können. Whitby (1998) wandte dagegen ein, dass die von Demosthenes angegebene Zahl zwar übertrieben sei, dass sie aber der Menge in einem außergewöhnlichen Jahr entspreche. Nach Tsetskhladze (2008) habe die Krim zu dieser Zeit derartige Mengen nicht produzieren können. Moreno (2007a) 207–208 und (2007b) 69–70 machte allerdings mit überzeugenden Gründen die Richtigkeit der demosthenischen Angabe glaubhaft; Athen habe also jährlich etwa 400.000 medimnoi aus der Krim importiert: Erstens stütze sich Demosthenes (or. 20,32) auf öffentliche Dokumente; zweitens berichtet Strabon (7,4,6), Leukon habe 2.100.000 medimnoi von Theodosia nach Athen versandt. Da die Hafenstadt Ende des Jahres 356 gegründet wurde, und Leukon im Jahr 349/8 verstarb, wären die von Leukon ausgeführte Menge auf ungefähr acht Jahre umzurechnen. Dies ergibt einen durchschnittlichen jährlichen Export von ca. 260.000 medimnoi. Drittens deuten die von Philipp II. im Jahr 340 aufgebrachten Schiffe auf derartige Importvolumina: Philipp II. soll 230 (so Philochoros FGrHist 328 F 162.) bzw. 180 (so Theopomp FGrHist 115 F 292.) Schiffe gekapert haben. Rechnet man mit einer durchschnittlichen Ladekapazität von 3000 medimnoi, wie Casson (1973) 183–184, so hätten die Schiffe 540.000 medimnoi geladen. Viertens ist der Vergleich mit Mytilene aufschlussreich: Mytilene importierte aus dem Bosporanischen Königreich etwa zur selben Zeit mehr als 100.000 medimnoi (Tod (1968) II 163).

  234. 234.

    Siehe die Tab. 2.2 oben.

  235. 235.

    Dies fasste Alkman (F 20 Davies) im 7. Jahrhundert anschaulich in Worte: ὥρας δ’ ἔσηκε τρεῖς, θέρος | καὶ χεῖμα κὠπώραν τρίταν | καὶ τέτρατον τὸ ϝῆρ, ὅκα | σάλλει μέν, ἐσθίην δ’ ἄδαν | οὐκ ἔστι. – „Jahreszeiten gab er aber drei: den Sommer, Winter und als dritte den Überfluss und als vierten den Frühling, wenn es zwar blüht, aber es nicht genug zu essen gibt.“ Eine monatliche Getreideabrechnung aus Delos (IG XI.2 287) präzisiert die Zeit der Verteuerung auf die Monate Lenaion (Januar/Februar) bis Thargelion (Mai/Juni), ehe ab dem Panemos (Juni/Juli) die landwirtschaftlichen Erträge auf den Markt schwemmten. Vgl. auch SEG 43,205 (Koroneia; 3. Jahrhundert): Kauf der Getreides zur Bevorratung vor dem Panboiotion (September/Oktober), Verkauf im Homoloios (Mai/Juni). Siehe zu dem Themenkomplex Pazdera (2006) 18–21.

  236. 236.

    Jahr 387: Antalkidas unterbricht die Getreideroute aus dem Schwarzen Meer (Xen. hell. 5,1,28). – 360er Jahre: (1) 362 Getreidemangel in Byzantion, Chalkedon und Kyzikos ([Demosth.] or. 50,6–7) und Trockenheit mit Ernteausfällen in Attika ein Jahr später ([Demosth.] or. 50,61). (2) Demosthenes (or. 20,33) spricht davon, dass Leukon 357 „zur Zeit der allgemeinen Not“ Getreide nach Athen geschickt hätte. Zur Datierung Cawkwell (1981) 55. – 330er und 320er Jahre: SEG 9,2. Garnsey (1988) 154–162. Sallares (1991) 390–395. Clinton (2005–2008) II 231 Anm. 177. Pazdera (2006) 248–269. – Kaperei war ein aufgrund der ständigen Kriege omnipräsentes Problem. Vgl. etwa [Demosth.] or. 53 (Verschleppung und Verkauf in die Sklaverei eines athenischen Bürgers). Diod. 15,34,3 (Spartaner bedrohen eine nach Athen segelnde Getreideflotte im Jahr 376). Philochoros FGrHist 328 F 162 mit Theopomp FGrHist 115 F 292 (Philipp II. bringt 230 Handelsschiffe auf). – Zu den Versorgungskrisen der Jahre 338 bis 281 siehe im Einzelnen Pazdera (2006) 241–321.

  237. 237.

    Die Gewinnmargen für die Importeure waren in solchen Zeiten exzeptionell. Bresson (2000b) 149 rechnet damit, dass eine Schiffsladung von 3000 medimnoi normalerweise 4800 Drachmen, in Zeit von Getreideknappheit jedoch rund 37.000 Drachmen erbrachte.

  238. 238.

    Bei Lysias (or. 22,6) ist die Rede von fünfzig „Einheiten“ (φορμοί), deren Bedeutung allerdings nicht geklärt ist. Ähnlich wie Boeckh (1886) I 104 Anm. c geht auch Figueira (1986b) 155–156 davon aus, dass das hier φορμός genannte Getreidemaß in etwa einem medimnos entsprach. – Zur Unterscheidung von Fernhändlern und Einzelhändlern, die meist im kleineren Rahmen Geschäfte tätigten, siehe Plat. soph. 223d und Isager/Hansen (1975) 64–66. Vélissaropoulos (1977) 64–79. Zum Regulierungsdruck, der auf den lokalen Kleinproduzenten und Kleinhändlern im Gegensatz zu den Fernkaufleuten und Großgrundbesitzern lastete Eich (2006) 222–224.

  239. 239.

    So beispielsweise Garnsey (1988) 141. Pazdera (2006) 191. Migeotte (2009) 123. Die Intention der Stelle ist klar, die genaue Interpretation dagegen strittig. Durften die Händler nur einmal am Tag fünfzig phormoi erwerben, wie etwa Gauthier (1981) 23 oder Migeotte (2009) 123 meinen? Plausibler scheint es anzunehmen, dass es verboten war, insgesamt mehr als die definierte Menge durch Kauf (im Lager) zu besitzen. So auch Engels (2000a) 99 Anm. 15. Rosivach (2000) 46–47. – In bestimmten Fällen konnte sich das Gesetz allerdings auch kontraproduktiv auswirken. Es konnte zumindest theoretisch der Fall eintreten, dass mehr Korn zum Kauf angeboten wurde, als gekauft werden durfte, sodass geringere Vorräte angelegt wurden, als es möglich gewesen wäre. Kohns (1964) 153–155.

  240. 240.

    Lys. or. 22,8. Figueira (1986b) 162–163. Besonders schlimme Fälle der Kartellbildung konnten mit der Todesstrafe belegt werden (Lys. or. 22,5).

  241. 241.

    Zu den Getreidepreisen im 5. und 4. Jahrhundert siehe Stroud (1998) 74.

  242. 242.

    Pazdera (2006) 36 und 41. – Ebenso erwähnt Herakleides Kritikos (Frg. 1,2) in seiner Beschreibung Athens zwar Knappheit aber keinen Mangel: „Die Erzeugnisse der Erde sind alle unschätzbar und im Geschmack von erster Qualität, aber ein bisschen zu wenig. […] Durch die Schauspiele und Unterhaltungsmöglichkeiten lässt die Stadt die einfachen Leute nicht den Hunger wahrnehmen, weil sie die Nahrungsaufnahme einfach vergessen macht […].“

  243. 243.

    Ober (2010) 254.

  244. 244.

    Auch in anderen Bereiche griff die Polis in ökonomische Vorgänge ein, wie beispielsweise in die Distribution militärischer Güter. So hatte sich Timarchos für ein Verbot der Ausfuhr von Waffen und Schiffsgerät eingesetzt (Aischin. 1,80. Demosth. or. 19,286). – Daneben lassen sich selbstverständlich eine Vielzahl an ökonomischen Effekten von staatlichen Maßnahmen feststellen, die Eich (2016) zusammengestellt hat.

  245. 245.

    [Aristot.] Ath. pol. 43,4.

  246. 246.

    Tod (1968) II Nr. 204 Z. 20: πυροί, κριθαί, ἄμπελοι, ἐλάαι, συκαῖ.

  247. 247.

    Aristot. rhet. 1359 b 18–23. 1360 a 12–17.

  248. 248.

    Xen. mem. 3,6,13.

  249. 249.

    Demosth. or. 18,301.

  250. 250.

    Lys. or. 22,16. – Die „Getreidewächter“ sind das erste Mal in der lysischen Rede Gegen die Getreidehändler (or. 22) belegt. Sie wurden aus den zehn Phylen erlost, zunächst fünf für Athen und fünf für den Piräus ([Aristot.] Ath. pol. 51,3). Später verrichteten insgesamt 35 sitophylakes ihr Amt, wobei zwanzig für die Stadt und fünfzehn für den Piräus zuständig waren ([Aristot.] Ath. pol. 51,3. Phot. s. v. σιτοφύλακες. (Bekker). Harpokr. s. v. σιτοφύλακες). Ab 307 wurde offenbar das Kollegium auf zwölf Personen reduziert. Vielleicht ist daraus zu schließen, dass die von Pseudo-Aristoteles angegebene Anzahl an sitophylakes nur kurzfristig tätig war, als eine (oder mehrere) Getreidekrise(n) in den 330er bzw. 320er Jahren besondere Kontrollen nötig machte(n). 320er Jahre: Garnsey (1988) 141. Garland (2001) 78. Pazdera (2006) 189 mit Anm. 86. – 330er Jahre: Gauthier (1981) 25. – Schrittweise Erhöhung aufgrund mehrerer Krisen: Stanley (1976) 240. – Die sitophylakes führten die Eingangslisten über das Getreide, das im Piräus anlandete (Demosth. or. 20,32). Sie beaufsichtigten aber vor allem die Preise für Weizen bzw. Gerste sowie – damit zusammenhängend – die Qualität des Korns (in Relation zum Preis) und die Gewichte ([Aristot.] Ath. pol. 51,3). Bei Unstimmigkeiten im Getreidehandel konnten Anzeigen vor sie gebracht werden (SEG 26,72 = Hesperia 43 (1974) 157–188 = HGIÜ 221 = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 25). Zu den sitophylakes siehe allgemein Gauthier (1981). Figueira (1986b). Pazdera (2006) 186–190.

  251. 251.

    Dementsprechend regelt auch das athenische Münzgesetz von 375/4 die Aufgaben der sitophylakes und der anderen, mit einer Marktaufsicht beauftragten Magistrate. Anzeigen sollten vor drei verschiedene Kollegien vorgebracht werden: bei Verstößen im Getreidehandel bei den sitophylakes, bei allen sonstigen Zuwiderhandlungen richtete sich die Kompetenz nicht nach der Art des Geschäftes, sondern nach dem Ort. Handelte jemand auf der Agora oder im Stadtgebiet dem Münzgesetz zuwider, so waren die syllogeis demou zuständig, im emporion bzw. Piräus dagegen die epimeletai emporiou (SEG 26,72 = Hesperia 43 (1974) 157–188 = HGIÜ 221 = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 25). Siehe zu diesem Gesetz Figueira (1998) 536–547.

  252. 252.

    Der Beamte musste einen potenziellen Verkäufer finden, also nach günstigen Preisen Ausschau halten, weshalb er zum Teil auch lange unterwegs war. Wahrscheinlich arbeitete der öffentliche Getreidekäufer mit Händlern zusammen, die ja über ein gutes Informationsnetzwerk verfügten. Vielleicht war Kallisthenes, der um die Mitte des 4. Jahrhunderts die Erlöse aus dem von Leukon I. gestifteten Getreide verwaltetet (Demosth. or. 20,33), der erste sitones , auch wenn sich die Amtsbezeichnung und die genauen Kompetenzen zu dieser Zeit noch nicht etabliert hatten. Stroud (1998) 116. Pazdera (2006) 180. Siehe dagegen Fantasia (1987) 106 und 108. Die Bedeutung des Amtes zeigt sich auch darin, dass Demosthenes nach der Schlacht von Chaironeia als σιτωνής fungierte (Demosth. or. 18,248. [Plut.] X orat. Demosthenes = mor. 851 b). Siehe dazu W. Will (2013) 123.

  253. 253.

    Hdt. 7,147,2–3.

  254. 254.

    Siehe zum Brotweizen Sallares (1991) 323–332. – Gerste galt daher im Gegensatz zu Weizen als tägliche Speise. So erhielten – entsprechend einem Solon zugeschriebenen Gesetz – diejenigen, die im Prytaneion auf öffentliche Kosten speisten, normalerweise maza und nur an Feiertagen Brot (Athen. 137e).

  255. 255.

    Demosthenes (or. 20,31–32 ) gibt an, dass Leukon 400.000 medimnoi verschiffen lasse, während aus anderen Häfen die gleiche Menge Getreide nach Athen gelange. Zur Kritik an den demosthenischen Zahlen siehe oben Anm. 233. Zum athenischen Getreidehandel mit der Schwarzmeer-Region siehe Isager/Hansen (1975) 21–23. Tsetskhladze (1998). Braund (2007). Moreno (2007a) 206–208 und passim sowie (2007b). Tsetskhladze (2008). – Ägypten: IG II2 283. Ägypten und Sizilien: Demosth. or. 56,3–10. Sizilien: IG II2 408. Demosth. or. 32,4 und 18. [Demosth.] or. 33,13. 56,9. Lib. arg. Demosthenes 32. Xen. oik. 20,27. Diod. 19,103,4. Libyen: SEG 9,2 = HGIÜ 270. Zypern: And. 2,20–21. IG II2 407. Syrien und Phoenikien: IG II2 342. Plut. Demetrios 10. Diod. 20,46,4. Poebene: IG II2 1629 . Vgl. auch Theophr. h. plant. 8,4,3.

  256. 256.

    Casson (1973) 183–184.

  257. 257.

    Siehe zum athenischen Getreidehandel in Klassischer Zeit allgemein Isager/Hansen (1975) 19–29. Garnsey (1988) 87–164. Keen (1993). Garnsey (1998a). Moreno (2007a). Tsetskhladze (2008). Zu öffentlichen Interventionen in den Lebensmittelimport speziell Isager/Hansen (1975) 27–29. Engen (2010). Für die frühhellenistische Zeit G. J. Oliver (2007).

  258. 258.

    Siehe zur ateleia allgemein Oehler (1896). MacDowell (2004). Rubinstein (2009). Migeotte (2014a) 458–486.

  259. 259.

    Demosth. or. 20 (Gegen Leptines) . Leptines hatte 356 ein Gesetz initiiert, das die Leiturgiebefreiung sowohl rückwirkend als auch für die Zukunft verbot. Gegen dieses Gesetz erhob zunächst ein gewisser Bathippos eine Anklage wegen Gesetzwidrigkeit, verstarb aber wenig später. Daraufhin leitete Demosthenes 355 erneut ein Verfahren ein. Um die Unangemessenheit des leptinischen Gesetzes zu erweisen, führt Demosthenes u. a. an, dass von der Aufhebung der Leiturgiebefreiung keine finanziellen Vorteile zu erwarten seien. Er begründet dies auf verschiedene Weise: Die Anzahl der mit der Atelie bedachten Personen sei gering. Die zahlungskräftigsten Mitbürger und Metöken seien von der Atelie nicht betroffen, da die Leiturgiebefreiung zwar die Choregie , aber nicht die Trierarchie und die eisphora -Zahlung umfasse. Wenn diese Personen die Trierarchie und Kriegsabgaben leisteten, kämen sie aber sowieso nicht für die Übernahme einer Choregie in Betracht, da niemand zwei Leiturgien gleichzeitig leisten müsse. Da die öffentlichen Einnahmen zudem mit den Leiturgien als personengebundene Leistungen nicht gleichzusetzen seien, hätte die Rücknahme der Atelie auch nicht zur Folge, dass zusätzliche Überschüsse zur Verfügung stünden. Zudem wären finanzielle Einbußen in Zukunft zu erwarten, da sich weniger Männer um die Polis verdient machen würden. Außerdem würden Personen, denen die Atelie aberkannt werde, den Athenern ebenfalls die Vergünstigungen und andere finanziell relevante Unterstützungen entziehen. Die Abschaffung dieses Privilegs würde also keine zusätzlichen Mittel bereitstellen, sondern hätte vielmehr den gegenteiligen Effekt. Die Befreiung von Zöllen und Leiturgieleistungen, so die Argumentation des Demosthenes, verursache keine Kosten und würde nur auf den ersten Blick entgangene Einnahmen bedeuten. Diese Privilegien wieder zurückzunehmen, widerspräche nicht nur dem allgemein anerkannten Verhaltenskodex, sondern führe auch dazu, dass Athen auf einen Großteil der lebenswichtigen Getreidelieferungen verzichten müsse. Siehe allgemein zu der Rede Gegen Leptines (Demosth. or. 20) den Kommentar von Kremmydas (2012) und von Canevaro (2016). – Es sind zwei Ehrungen aus Athen für verschiedene Generationen bosporanischer Herrscher überliefert (IG II2 212 = HGIÜ 249 und IG II2 653 = HGIÜ 307).

  260. 260.

    Hier bot die weitverbreitete humusstarke Schwarzerde optimale Anbaumöglichkeiten. Bereits in der Antike (Strab. 7,4,4 und 6) stand die Krim in dem Ruf, besonders fruchtbare Böden zu haben und für den Getreideanbau bestens geeignet zu sein.

  261. 261.

    Zur Herrschertitulatur (archon bzw. basileus) vgl. Demosth. or. 20,29. IOSPE II 8 = SIG3 213 = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 65. – An anderen Stellen bezeichnen die athenischen Redner sie als tyrannoi, so beispielsweise in Aischin. 3,171 und Dein. 1,43.

  262. 262.

    Sowohl aus literarischen als auch epigrafischen Zeugnissen ist bekannt, dass Satyros I. gemeinsam mit seinen Söhnen bereits in den Jahren zwischen 395 und 389/8 Ehrungen erhielt (Isokr. or. 17,57. Demosth. or. 20,33. IG II2 212 = HGIÜ 249). – Spätestens seit Leukon I. (389/8–349/8), wahrscheinlich aber bereits seit Satyros I. (433/2–389/8), bestanden vertraglich geregelte Beziehungen (Demosth. or. 20,31 und 36–37). Bengtson (1975) II 306. – Pairisades I. konnte diese Tradition als Herrscher des Bosporanischen Reiches fortführen; ebenso wurde sein Sohn Eumelos 310/9 und dann auch noch sein Enkel Spartokos III. 284 von Athen gewürdigt. Pairisades I. und seine Söhne erhielten sogar Statuen ([Demosth.] or. 34,36. Dein. 1,43. IG II2 653 = SIG3 370 = HGIÜ 307). Siehe dazu Burstein (1978b). Pazdera (2006) 117–121. – Siehe zu den athenisch-bosporanischen Beziehungen im Zeitraum 415–307 die Appendices bei Engen (2010) 225–325, insbesondere die Tabellen auf den Seiten 225–229 bzw. 231–232. Siehe zu der Dynastie der Spartokiden Werner (1955). Gajdukevič (1971) 65–96. Hind (1994) 476–511. Tsetskhladze (1997) 39–81.

  263. 263.

    Demosth. or. 20,31. Der Sprecher der 17. isokratischen Rede gibt an (17,57), dass unter Satyros die Athener häufig Getreide trotz Mangel (σπάνις σίτου) kaufen konnten, während andere Händler dagegen leer ausgingen.

  264. 264.

    Dies gibt Demosthenes zwar nicht an, dies lässt sich aber aus IG II2 212 Z. 20–22 bzw. Z. 46–47 erschließen. Die Atelie musste also nach jedem Herrscherwechsel erneuert werden. Siehe zu dieser Inschrift das Folgende und die in der übernächsten Anmerkung angegebene Literatur.

  265. 265.

    Demosth. or. 20,29–30.

  266. 266.

    IG II2 212 = Tod (1968) II 167 = SIG3 206 = HGIÜ 249. Siehe zu dieser Inschrift auch Tuplin (1982). Heinen (1996) 361–363. Rhodes/Osborne (2007) Nr. 64. Engen (2010) 290–291.

  267. 267.

    Da die stele nahe derjenigen des Satyros und Leukon aufgestellt werden sollte, und Demosthenes (or. 20,36) davon spricht, dass sich eine der drei stelai für Leukon im Piräus befand, liegt es nahe, den Aufstellungsort nicht weit vom Fundort anzunehmen. Normalerweise fanden derartige Ehrungen auf der Akropolis ihren Platz (vgl. beispielsweise Rhodes/Osborne (2007) Nr. 19). In diesem Fall, da der Volksbeschluss eine Förderung der Getreideimporte intendierte, stellte der Hafen jedoch einen breitenwirksameren und zielgruppengerechten Aufstellungsort dar. – Siehe zum Relief M. Meyer (1989) 290 Kat. A 88 Tafel 28,1.

  268. 268.

    Gajdukevič (1971) 77 und 82. Pazdera (2006) 115.

  269. 269.

    IG II2 212 Z. 14–17.

  270. 270.

    IG II2 212 Z. 20–22.

  271. 271.

    Vgl. Demosth. or. 20,33, der die von Leukon den Athenern gewährten Privilegien ebenfalls als δωρειαί bezeichnet. Siehe auch Ziebarth (1929) 65. Pazdera (2006) 113. Engen (2010) 290.

  272. 272.

    IG II2 212 Z. 53–59: […] περὶ δὲ τῶν χρημάτων τῶν [ὀφ]|[ει]λ[ο]μένων τοῖς παισὶ τοῖς Λεύκωνος ὅπ[ως] | [ἂ]ν ἀπολάβωσιν, χρηματίσαι τοὺς προέδ[ρος] | [οἳ] ἂν λάχωσι προεδρεύειν ἐν τῶι δήμωι [τῆι] | [ὀγ]δόηι ἐπὶ δέκα πρῶτον μετὰ τὰ ἱερά, ὅπ[ως ἂ]|[ν] ἀπολα[β]όντες τὰ χρήματα μὴ ἐγκαλῶσ[ι τῶι] | [δ]ήμωι τῶν Ἀθηναίων·[…]. – „[…] bezüglich der den Söhnen Leukons geschuldeten Geldern, damit sie es zurückerhalten, sollen diejenigen, welche ausgelost sind, am 18. in der Volksversammlung die Prohedrie innezuhaben, als erstes nach den Opfern [auf die Tagungsordnung setzen], damit sie das Geld zurückerhalten und die Schuld nicht dem athenischen Volk vorwerfen. […]“ – Aus welcher Kasse das Geld zurückgezahlt werden sollte, ist leider nicht genannt; wahrscheinlich soll gerade darüber in der ekklesia beraten werden.

  273. 273.

    Der erste als sitonia bezeichnete Getreidekauf datiert in die Zeit nach der Schlacht von Chaironeia , als Demosthenes zum σιτώνης gewählt wurde (Demosth. or. 18,248. [Plut.] X orat. Demosthenes = mor. 851 b). – Im 3. Jahrhundert wurde es üblich, Getreidekassen einzurichten, um der Bevölkerung den verbilligten oder sogar kostenfreien Zugang zu Getreide zu bieten. Siehe beispielsweise IG XII5 1010 (Ios). SEG 36,788 (Samothrake). SEG 43,205 (Koroneia). SIG3 976 (Samos). Siehe dazu Fantasia (1989). Migeotte (1990) und (1991). Engels (2000a) 102–124.

  274. 274.

    Für Spartokos II. und Pairisades I. sollte diese Ehrung alle vier Jahre erneuert werden. IG II2 212 Z. 24–29: […] καὶ στεφ[ανοῦν] χρυσῶι στεφάνωι Παναθη|ναίοις το[ῖς μεγ]άλοις ἀπὸ χιλίων δραχμῶν | ἑκάτερ[ο]ν· [ποιε]ῖσθαι δὲ τοὺς στεφάνους το|ὺς ἀθλοθέ[τας] τῶι προτέρωι ἔτει Παναθαηνα|ίων τῶν μεγ[άλ]ων κατὰ τὸ ψήφισμα τοῦ δήμου | τὸ πρότερον ἐψηφισμένον Λεύκωνι […]. – „[…] und sie [Spartokos und Pairisades] sollen mit einem goldenen Kranz im Wert von je 1000 Drachmen an den großen Panathenäen bekränzt werden. Die athlothetai sollen die Kränze herstellen lassen im Jahr vor den großen Panathenäen gemäß dem Volksbeschluss, der früher für Leukon gefasst wurde […].“ Die Verwendung des Präsenz (statt des Aorists) lässt sich so interpretieren, dass sowohl Leukon als auch später seine beiden ältesten Söhne regelmäßig alle vier Jahre bekränzt wurden, so Rhodes/Osborne (2007) 322–323 zur Stelle.

  275. 275.

    Ähnlich auch Rhodes/Osborne (2007) 325.

  276. 276.

    IG II2 212 Z. 59–65. Zum Terminus hyperesia siehe Gomme (1945–1956) IV 294. Jordan (1969). Ruschenbusch (1979c). Morrison (1984).

  277. 277.

    In diesen Zusammenhang gehört vielleicht auch ein Ehrenbeschluss für Tenedos aus dem Jahr 339 (IG II2 233 = Syll.3 256 = Tod (1968) II 175). Wie in dem Ehrenbeschluss für die Söhne des Leukon sieben Jahre früher (IG II2 212 = HGIÜ 249) ist davon die Rede, dass Gesandte der Tenedier einen Geldbetrag zurückforderten, den die Athener ihnen schuldeten. Zusätzlich wurde Tenedos für die Tüchtigkeit (ἀρετή) und Unterstützung (βοηθεῖν) Athens sowie der Bundesgenossen gedankt. In der Ehrung für Leukons Söhne lässt sich der Grund relativ leicht erschließen: Das bosporanische Königreich war ein wichtiger Getreidelieferant; die geschuldete Summe könnte daher ein Kredit für Korn darstellen. Doch was hatte die winzige Insel Tenedos zu bieten? Die Insel ist etwa zehn Kilometer lang und fünf Kilometer breit und umfasst somit eine Fläche von etwa 43 km². Tenedos war für landwirtschaftliche Produktion nicht überdurchschnittlich geeignet; vielleicht konnte Tenedos Wein und Öl exportieren. Da aber beide Produkte auch in Attika reichlich vorhanden waren, rechtfertigt das sicherlich keinen derartigen Ehrenbeschluss. Tenedos’ Kapital war viel mehr seine Lage: Die Strömungs- und Windverhältnisse zwangen Schiffe, die sich auf dem Weg vom oder zum Schwarzen Meer befanden, die Insel anzufahren. Zudem zieht Aristoteles (1291 b 24–25) Tenedos als Beispiel für Fährbetriebe von Waren und Menschen heran. Die beiden Häfen des Hauptortes waren also für jegliche Aktivitäten in der Nordägäis ein wichtiger Knotenpunkt. Athen hatte ein vitales ökonomisches und militärisches Interesse an einer zuverlässigen Zusammenarbeit mit Tenedos . In den 360er Jahren konnte Athen hier einen Flottenstützpunkt einrichten ([Demosth.] or. 50,53–54), der um 350 offenbar verstärkt wurde. Ein von den Athenern ausgewählter Gesandter aus Tenedos hatte an der zweiten Gesandtschaft (346) zu Philipp II. als Beauftragter der Bundesgenossen teilgenommen (Aischin. 2,20). Die Tenedier waren offenbar sehr daran interessiert, sich in dem Konflikt zwischen Athen und Philipp II. auf der Seite Athens zu positionieren. Aus diesem Grund wurde die in der Inschrift aus dem Jahr 339 genannte Hilfe als finanzielle Unterstützung für die Kriegsvorbereitungen erklärt. Damit ist zwar der Verwendungszweck genannt, aber es bleiben noch zwei entscheidende Fragen: Wenn die Tenedier Verbündete Athens waren, wieso schuldete Athen ihnen dann Geld? Und wofür wurde das Darlehen verwendet? Eine Erklärung könnte darin bestehen, dass Tenedos für die athenische Flotte Trieren oder Hafenanlagen gebaut oder Flottenangehörige proviantiert hatte und nun die Auslagen zurückforderte; die Insel lag sowohl für den Holzimport aus Thrakien als auch für den Getreidehandel mit dem Schwarzen Meer sehr günstig. Dies hätte in dem Kredit, den die Leukos-Söhne vergaben, eine Parallele.

  278. 278.

    Von den insgesamt 28 Zeugnissen, die Ehrungen und Privilegienverleihungen im Zeitraum zwischen 404 und 307 an Personen mit Verbindungen zum athenischen Handel dokumentieren, lassen fünf keine Aussagen über den soziopolitischen Status zu. In den verbleibenden 23 Belegen werden acht Herrscher und fünfzehn Händler genannt. Von den acht Ehrbezeugungen für Machthaber galten zudem allein fünf dem spartokidischen Königshaus, während die drei anderen Potentaten nur einmal auftauchen. Spartokiden: Satyros I. mit Söhnen: IG II2 212 . Isokr. or. 15,57. Demosth. or. 20,33. Leukon I. mit Söhnen: IG II2 212. Demosth. or. 20,29–41. Söhne Leukons (Spartakos II., Pairisades I. und Apollonios): IG II2 212. Pairisades I. mit Söhnen: IG II2 653 . [Demosth.] or. 34,36. Dein. 1,43. Eumelos: IG II2 653. – Orontes, Satrap von Mysia: IG II2 207. SEG 41,43. Harpalos, der Schatzmeister Alexanders des Großen: Athen. deipn. 13,586 d und 13,596 b. Der Sohn des Metrodoros von Kyzikos: IG II2 401. – Von diesen drei Ehrungen stammen zwei aus der Zeit nach Chaironeia : Die Ehrung für Harpalos (Athen. deipn. 13,586 d und 13,596 b) datiert in die Zeit zwischen 333 und 324, die für den Sohn des Metrodoros von Kyzikos (IG II2 401) ungefähr auf 321 bis 319. Siehe dazu die Tabelle Engen (2010) 225–229, seine Nr. 7–34.

  279. 279.

    Siehe zur Proxenie Gschnitzer (1974). Marek (1984). Culasso Gastaldi (2004) und (2005). Lambert (2006). Mack (2015).

  280. 280.

    Marek (1984) 270–271 und 359–631. – Auch andere Poleis verliehen Privilegien , um den Handel zu fördern. So bedachte das getreidereiche Olbia beispielsweise die Athener Xanthippos und Philopolis mit der ateleia (I.Olbia 5 = SEG 42,722). Vgl. auch I.Olbia 1. 3. 6. 7. 9. 14. 15. Vinogradov/Kryžickij (1995) 73–74.

  281. 281.

    Siehe beispielsweise Xen. hell. 6,1,4. [Demosth.] or. 52,10. IG II2 176.

  282. 282.

    Dabei konnten die Händler auf ein internes Informationsnetzwerk zurückgreifen; sie standen untereinander im Austausch und informierten sich gegenseitig über die besten Absatzmöglichkeiten (Xen. oik. 20,27–28). Vgl. beispielsweise auch [Demosth.] or. 56,7 und 9–10. Zu den Informationsnetzwerken siehe Descat (2002).

  283. 283.

    Plut. Solon 24,1. Siehe dazu Bravo (1983). Descat (1993). Vgl. auch zu ähnlichen Bestimmungen in Teos SIG3 37 und 38.

  284. 284.

    [Aristot.] Ath. pol. 51,4: „Von dem Getreide, das im Getreidehandelshafen anlandet, müssen die emporoi zwei Drittel in die Stadt bringen.“ Vgl. auch [Demosth.] or. 35,51. 58,8 und 26. Dein. 2,10. Gemeint ist damit wohl, dass zwei Drittel des Getreides in Stadt Athen und ein Drittel im Piräus verkauft werden mussten. Gauthier (1981) 8. Stroud (1998) 48. Bresson (2000a) 190. Rosivach (2000) 45. Migeotte (2002) 122. Eich (2006) 232–233. – Über die Einhaltung wachten die Aufseher über den Handelshafen. Die epimeletai emporiou waren ein zehnköpfiges, durch Los bestimmtes Kollegium ([Aristot.] Ath. pol. 51,4) und sind das erste Mal im sog. Münzgesetz (SEG 26,72 = Hesperia 43 (1974) 157–188 = HGIÜ 221 = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 25) belegt. Daher durften Schiffe nur in einem bestimmten Bereich anlanden, der unter der Kontrolle der sitophylakes und der epimeletai emporiou stand ([Demosth.] or. 35,28. 59,27. Lykurg. 1,55). Die Grenzen des emporion sind auch inschriftlich nachgewiesen (IG I2 890).

  285. 285.

    Demosth. or. 8,51. [Demosth.] or. 34,36–37. 35,50–51. 50,20. Lykurg. 1,27. Vgl. auch [Demosth.] or. 56,5–6.

  286. 286.

    [Demosth.] or. 35,51: ἀργύριον δὲ μὴ ἐξεῖναι ἐκδοῦναι Ἀθηναίων καὶ τῶν μετοίκων τῶν Ἀθήνησι μετοικούντων μηδενί, μηδὲ ὧν οὗτοι κύριοί εἰσιν, εἰς ναῦν ἥτις ἂν μὴ μέλλῃ ἄξειν σῖτον Ἀθήναζε, καὶ τἄλλα τὰ γεγραμμένα περὶ ἑκάστου αὐτῶν. ἐὰν δέ τις ἐκδῷ παρὰ ταῦτα, εἶναι τὴν φάσιν καὶ τὴν ἀπογραφὴν τοῦ ἀργυρίου πρὸς τοὺς ἐπιμελητάς, καθάπερ τῆς νεὼς καὶ τοῦ σίτου εἴρηται, κατὰ ταὐτά. καὶ δίκη αὐτῷ μὴ ἔστω περὶ τοῦ ἀργυρίου, ὃ ἂν ἐκδῷ ἄλλοσέ ποι ἢ Ἀθήναζε, μηδὲ ἀρχὴ εἰσαγέτω περὶ τούτου μηδεμία. „Es soll aber keinem der Athener, der in Athen wohnenden Metöken und keinem von denen, deren Vormünder bzw. Besitzer (κύριοι) sie sind, erlaubt sein, Geld für ein Schiff zu verleihen, von dem zu erwarten ist, dass es Getreide und die anderen aufgelisteten Güter (?) nicht nach Athen bringt. Wenn aber einer [Geld] entgegen diesen Bestimmungen verleiht, sollen die Anzeige und die schriftliche Erklärungen bezüglich des Geldes [oder: Abgabe eines Verzeichnisses des einzuziehenden Geldbetrages?] gegenüber den Aufsehern [des Handelshafen] erfolgen, gemäß denselben Bestimmungen, ganz so wie es für das Schiff und das Getreide bestimmt ist. Und dem, der [für eine Fahrt] anderswohin als nach Athen [Geld] verleiht, soll es nicht möglich sein, einen Rechtsprozess wegen dieses Geldes anzustrengen, auch kein Amtsträger soll eine solche Angelegenheit vor Gericht bringen.“ – Vgl. auch Demosth. or. 34,37. 56,6,11. Lykurg. 27.

  287. 287.

    Die entsprechende Passage in [Demosth.] or. 35,51 (καὶ τἄλλα τὰ γεγραμμένα περὶ ἑκάστου αὐτῶν) ist unklar und bereitet interpretatorische Schwierigkeiten.

  288. 288.

    IG II2 1128 = HGIÜ 245 (vor 350). Der griechische Begriff μίλτος bezeichnet Rötel („roter Ocker“), der zu einer wasserabweisenden Farbe verarbeitet werden kann.

  289. 289.

    Der in diesem Kontext genannte Begriff apographe ([Demosth.] or. 35,51) ist doppeldeutig; er kann ganz allgemein eine schriftliche Erklärung bedeuten. Im Speziellen war damit die Abgabe eines Verzeichnisses von zu konfiszierenden Gütern gemeint. In der Folge wurde der Antrag auf Einziehung und das gesamte Verfahren apographe genannt. Siehe dazu A. R. W. Harrison (1968–1971) II 211–217. Phillips (2013) 30–32 und 43. – Zwei Gruppen sparte das Gesetz jedoch aus: Fremde, also in der Regel Händler, die sich nur zeitweise in Athen aufhielten, und diejenigen, die das Geld aufnahmen. Es ging hier also allein um die Geldgeber; man ging offenbar davon aus, dass die Kreditnehmer Kaufleute – also ortsfremd – waren, auf die man keinen Einfluss hatte. Ihnen konnte nicht verboten werden, Getreide dorthin zu transportieren, wo sie die größten Gewinne vermuteten. Doch was ist der Sinn des Gesetzes genau? Die Intention leuchtet unmittelbar ein; Getreidefahrten sollten keinen anderen Bestimmungsort als den Piräus haben. Aber das Verbot der Investition in bestimmte Handelsgeschäfte kann ja nicht zwangsläufig dazu führen, dass der Handel mit dem gewünschten Produkt angekurbelt wird. Man ging offensichtlich davon aus, dass auf der einen Seite eine Personengruppe existierte, die Seedarlehen als Einkommensmöglichkeit nutzen wollte. Ihnen wollte man zumindest eine Sparte nehmen, um die so zur Verfügung stehenden Gelder in die gewünschten Handelsunternehmungen umzuleiten. Auf der anderen Seite scheint die Verfügbarkeit von Krediten u. a. solche Kaufleute nach Athen gelockt zu haben, die nicht über ausreichendes Eigenkapital verfügten und daher auf Darlehen angewiesen waren. Diesen Personen blieb nichts anderes übrig, als solche Handelsgeschäfte zu betreiben, für die sie Geld ausleihen konnten. Aber warum investierten sie nicht in andere Güter, sondern – darauf zielt ja das Gesetz ab – insbesondere in Getreide? Offenbar war Getreide ein lukratives Handelsgeschäft, das in Athen stets hohe Gewinne versprach. Selbst wenn in anderen Häfen höhere Preise erzielt werden konnten, so war die Kombination aus Absatzmöglichkeiten und verfügbaren Krediten ein überzeugendes Argument, mit Getreide in Athen zu handeln.

  290. 290.

    Das war nur möglich, weil erstens ein Großteil der Handelsreisen durch Seedarlehen finanziert wurde (Demosth. or. 35,51) und weil der Piräus leichten Zugang zu Krediten bot.

  291. 291.

    Ober (2016).

  292. 292.

    Vgl. die schematische Darstellung bei Ober (2016) 160 und vor allem sein 9. Kapitel.

  293. 293.

    So sollten Händler vor leichtfertiger Verfolgung geschützt werden, indem erfolglosen Anklägern harte Strafen drohten ([Demosth.] or. 58,10–11 und 53). Auf unzureichende Darlehenssicherheit stand angeblich sogar die Todesstrafe ([Demosth.] or. 34,50). Zudem versuchte man emporoi vor Preisabsprachen zu schützen (Lys. or. 22,17).

  294. 294.

    Wann genau die dikai emporikai ins Leben gerufen wurden, ist nicht bekannt. Terminus post quem bildet der Vorschlag Xenophons (vect. 3,3), Handelsprozesse schnell und fair zu entscheiden, um den Fernhandel zu fördern. Xenophon kannte demnach noch keine athenischen dikai emporikai. Terminus ante quem stellt dagegen die Bemerkung des Hegesippos ([Demosth.] or. 7,12) aus dem Jahr 343/2 dar, dass die emporikai dikai früher nicht innerhalb einer Monatsfrist verhandelt wurden. – Drei Bedingungen mussten erfüllt sein, um als Handelsfall zu gelten: (1) Eine der Prozessparteien musste ein emporos oder naukleros sein (Demosth. or. 32,1). (2) Der Streitfall musste im Zusammenhang mit einer Handelsfahrt von oder nach Athen stehen, sodass auch Nichtathener diese Klageform anstrengen konnten ([Demosth.] or. 34,42). (3) Es musste ein schriftlicher Vertrag vorliegen (Demosth. or. 32,1). Die letzte Bedingung weist auf einen engen Zusammenhang mit Seedarlehen hin. Drei der vier im demosthenischen Corpus überlieferten dikai emporikai ([Demosth.] or. 34 Gegen Phormion; 35 Gegen Lakritos; 56 Gegen Dionysiodoros) sind denn auch aus Seedarlehen hervorgegangen; nur die Rede Gegen Apaturios ([Demosth.] or. 33) steht in loser Verbindung mit einem Seedarlehen. – Siehe zur recht drastischen Interpretation der dikasteria emporika Eich (2006) 169–171. Dabei macht er deutlich, wie weit der Arm Athens im östlichen Mittelmeerhandel reichte: Da jeder athenische Bürger und Metöke als Vertragspartner die athenischen Gerichte anrufen konnte, selbst wenn die Verträge nicht in Athen abgeschlossen worden waren, mussten die emporoi auf die athenischen Ansprüche Rücksicht nehmen – nicht zuletzt da Athen auf Denunziationen und Kollaborationen vertrauen konnte (Demosth. or. 32,9 und 22). Im Fall des alleinigen Ankaufsrechtes, das Athen mit den Städten der Insel Keos vereinbart hatte, bestand die Belohnung für Anzeigen in einem Anteil an den Waren: Die beschlagnahmten Güter gingen zur Hälfte an die Polis, den Rest erhielt derjenige, der den rechtswidrigen Export aufgedeckt hatte (IG II2 1128  Z. 18–19 (?); 28–29; 36–37). Sklaven, die einem kriminellen emporos gehörten, den sie anzeigten, konnten sogar auf die Freiheit und einen Anteil von drei Vierteln hoffen (IG II2 1128 Z. 19–20; 29–30). – Siehe zu den dikai emporikai allgemein Gernet (1955). E. E. Cohen (1973). MacDowell (1978) 231–234. Hansen (1983c). Vélissaropoulos (1980) 233–267. Todd (1993a) 334–337. Lanni (2006) 149–173. Leão (2006). – Dabei wurden offenbar die ναυτοδικαί abgelöst, denen Prozesse im Bereich des Seewesens bzw. des Fremdenrechts oblagen. Siehe dazu A. R. W. Harrison (1968–1971) II 23–24. E. E. Cohen (1973) 162–184. MacDowell (1978) 229–231. – Zu der Frage, ob für dikai emporikai eigene Gerichtshöfe eingerichtet wurden, vgl. E. E. Cohen (1973) 74–95, der dies bejaht. Siehe dagegen Todd (1993a) 336–337.

  295. 295.

    [Demosth.] or. 7,12. 32,1 und 23. 34,42. 35,3. Dies galt auch für Verhandlungen über andere Geschäftskredite ([Aristot.] Ath. pol. 52,2).

  296. 296.

    Demosth. or. 37,2. Eich (2006) 411.

  297. 297.

    Wie wichtig dies vor allem in massenpsychologischer Hinsicht war, zeigt besonders eindrücklich die 22. Rede des Lysias. Der Sprecher thematisiert die ständige Angst, das wichtige Grundnahrungsmittel könnte knapp werden. Der Vorwurf lautete, die Getreidehändler würden Gerüchte streuen, die Handelswege wären bedroht, um Panikkäufe zu evozieren und damit die Preise hochzutreiben (Lys. or. 22,14–16). Zur Getreidehortung und -spekulation siehe Pazdera (2006) 97–99.

  298. 298.

    Verfeindete Poleis erlaubten ihren Bürgern, gegnerische Schiffe aufzubringen und die Beute zu behalten (Xen. hell. 5,1,1. Demosth. or. 12,5. 52,5). Überhaupt war Piraterie ein ständiges Problem. Alexander von Pherai beauftragte beispielsweise Seeräuber, den Piräus zu überfallen und zu plündern (Polyain. 6,2,2). Melos erlaubte sogar, dass Piraten die Hafenanlagen der Insel als Stützpunkte benutzen durften. Von dort aus gefährdeten sie die südlichen Handelsrouten (Demosth. or. 58,56), während euböische Freibeuter dagegen die nördlichen störten (Demosth. or. 18,241). – Siehe zum Einfluss der Piraterie auf die Getreideimporte Athens ausführlich Pazdera (2006) 68–83.

  299. 299.

    [Demosth.] or. 50,6.

  300. 300.

    So Philochoros FGrHist 328 F 162.

  301. 301.

    So Theopomp FGrHist 115 F 292.

  302. 302.

    So erklärt Bresson (1994) 48 die unterschiedlich überlieferten Zahlen.

  303. 303.

    Die Zahl ergibt sich dann, wenn man den von Demosthenes (or. 20,31–32 ) genannten 800.000 medimnoi glaubt und eine durchschnittliche Ladekapazität von 3000 medimnoi annimmt. Siehe oben Anm. 233.

  304. 304.

    IG II2 409 (ca. aus dem Jahr 330): Ehrung für zwei Männer, die Getreide aus ihrer Heimat nach Athen gebracht hatten. Athen deputierte daraufhin zwei Gesandte, um weiterhin die Getreideversorgung aus dieser Polis (Sinope oder Kyrene ?) zu gewährleisten. – IG II2 360 (aus dem Jahr 324): Der Händler Herakleides wurde in Herakleia an der Südküste des Schwarzen Meeres festgesetzt. Athen schickte daraufhin einen Gesandten, um auch in Zukunft derartige Vorfälle zu vermeiden.

  305. 305.

    Demosth. or. 18,73 und 301. [Demosth.] or. 50,17–20. So bedrohten die Spartaner beispielsweise 376 ein Getreidegeschwader, das sich auf dem Weg nach Athen befand. Die Athener entsandten daraufhin Schiffe und brachten den Konvoi sicher in den Piräus (Diod. 15,34,3).

  306. 306.

    Im Jahr 335/34 entsandten die Athener den Strategen Diotimos als Schutz gegen Piraten in den Pontos (IG II2 1623 Z. 276–282) und zwischen 332 und 325 wurde er als Stratege mit der Sicherung des Getreidetransports von Sizilien nach Athen betraut (IG II2 408). Thrasyboulos sollte 326/5 dagegen einem Getreidegeschwader sicheres Geleit geben (IG II2 1628 Z. 37–42).

  307. 307.

    Demosth. 18,73 (zwanzig Schiffe). Polyain. 5,22 (zehn Trieren). IG II2 1628 Z. 37–88 (mindestens fünf Tetreren; die genaue Anzahl ist wegen der fragmentarischen Inschrift nicht zu erkennen). – Auch Rhodos ließ vielleicht seine Händler eskortieren (Diod. 20,82,2).

  308. 308.

    Hopper (1982) 65.

  309. 309.

    Siehe zu den athenischen Kleruchien im 4. Jahrhundert Erxleben (1975b). Hansen (1985a) 70–72. Schmitz (1988) 298–310. Cargill (1995). Salomon (1997). Moreno (2007a) 77–143 und (2009).

  310. 310.

    Xen. hell. 5,1,31. Vgl. IG II2 30.

  311. 311.

    Demosth. or. 15,9. Isokr. or. 15,111. Diod. 18,18,9.

  312. 312.

    IG II2 114.

  313. 313.

    Diod. 16,34,3–4. Zur Eroberung der Chersones durch die Athener siehe Tzvetkova (2007). – „Sieb des Piräus“: Aristot. rhet. 1411 a 13–14.

  314. 314.

    Sizilien: IG II2 408. Demosth. or. 32,18. 33,13. 56,9. Xen. oik. 20,27. Süditalien: Plin. nat. 18,65.

  315. 315.

    IG II2 1629 Z. 217–232: ὅπως δ’ ἂν ὑπάρχηι | [τῶ]ι δήμωι εἰς τὸν ἅπαντα | [χρ]όνον ἐμπορία οἰκεία καὶ | [σιτ]οπομπία, καὶ ναυστάθμο | [οἰκ]είου κατασκευασθέν|[το]ς ὑπάρχει φυλακὴ ἐπὶ | [Τυρ]ρηνοὺς καὶ Μιλτιά|[δης] ὁ οἰκιστὴς | καὶ οἱ ἔποι|[κοι ἔχ]ωσιν χρῆσθαι οἰκεί|[ωι ναυ]τικῶι, καὶ τῶν Ἑλ|[λήνων] καὶ βαρβάρων οἱ | [πλέοντε]ς τὴν θάλατταν | [καὶ αὐτοὶ ε]ἰσπλέωσιν εἰ|[ς τὸ ναύσταθμ]ον τὸ Ἀθηναίων, | [πλοῖά τε ἕξον]τες καὶ τὰ ἄλ|[λα ἐμ βεβαίωι, […] „Damit dem Volk für alle Zeit der eigene Seehandel und die Getreidezufuhr zu Gebote stehen, damit ein Schutz des eigenen Schiffsanlegeplatzes (ναύσταθμος) gegen die Tyrrhener [i. e. Etrusker] vorhanden ist, damit der oikistes Miltiades und die Siedler ihre eigene Flotte einsetzen können, damit sowohl die zur See fahrenden Hellenen und Barbaren als auch sie selbst [die Athener] den Handelshafen der Athener anfahren können, damit sowohl Schiffe als auch das übrige in Sicherheit sein können […].“ Die apoikia ist nicht lokalisiert; sie muss sich aber an der Adria befunden haben (IG II2 1629 Z. 176: εἰς τὸν Ἀδρίαν). Da im 4. Jahrhundert die Etrusker an der Adriaküste nur an der Mündung des Po anzutreffen waren und die Poebene eine der Kornkammern Italiens darstellte, spricht vieles für die Anlage eines Hafens in dieser Gegend, so Isager/Hansen (1975) 26. Wie lange sich die athenische Kolonie dort hielt, ist allerdings unbekannt. Siehe zu der Inschrift und der apoikia Braccesi (1977) 289–293. Garnsey (1988) 158–159. Pazdera (2006) 207–220. Zu der nicht immer eindeutigen Unterscheidung von Apoikien und Kleruchien (und damit zusammenhängend zum rechtlichen Verhältnis zur Mutterstadt) Moggi (1981) 20–28. Figueira (1991). Cargill (1995) 135–138. Salomon (1997) 219–220. Igelbrink (2015). Zu den verschiedenen Lokalisationsversuchen Pazdera (2006) 212–215. – Im Zusammenhang mit der Entsendung dieser Kolonie könnte auch die verlorene Rede Über die Sicherheit gegen die Etrusker des Hypereides (Frg. 56,195–196) stehen. Isager/Hansen (1975) 27.

  316. 316.

    SEG 48,96 = Stroud (1998) = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 26. Siehe zu dem Gesetz allgemein Stroud (1998). Faraguna (1999). E. M. Harris (1999). Engels (2000a). Rosivach (2000). Gauthier (2001). Marchiandi (2002). Moreno (2003). Fantasia (2004). Eich (2006) 224–228 und 445–446. Pazdera (2006) 183–186. Hochschulz (2007) 89–97. Jakab (2007). Moreno (2007a) 103–115. Hansen (2009). Moreno (2009). Magnetto/Erdas/Carusi (2010). Johnstone (2011) 67–69. Sorg (2015). Stroud (2016). – Die weitestgehend erhaltene Stele wurde auf der Agora gefunden; doch es gab wohl andernorts ein Exemplar mit ausführlicherem Formular. Darauf weist die ungewöhnlich knapp gehaltene Präambel hin. Ebenso fehlt die Anweisung, wo die Inschrift aufgestellt werden sollte und wer sie für welchen Preis finanzierte.

  317. 317.

    Die Einleitungsklausel, die die Intention des Gesetzes klar benennt (Z. 5–6), ist auch in anderen Inschriften nachgewiesen. SEG 18,13 Z. 5–7 = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 81 A. Siehe die von Stroud (1998) 25 angeführten Parallelen.

  318. 318.

    Siehe dagegen E. M. Harris (1999) 270–272, der davon ausgeht, dass es sich um eine Transitsteuer handelt, die auf der an den Inseln vorbeiführenden Getreideroute erhoben wurde. Eine solche hätte aber dazu geführt, den Getreidefluss von den Inseln wegzuleiten. Siehe zur Diskussion Rhodes/Osborne (2007) 123, Kommentar zur Nr. 26.

  319. 319.

    SEG 48,96 Z. 36–42. Die Wahl fand zum gleichen Zeitpunkt wie die der Strategen, also nicht vor der siebten Prytanie, statt. Der genaue Zeitpunkt hing von guten Omen ab ([Aristot.] Ath. pol. 44,4). – Auffällig ist, dass sie gewählt und nicht, wie etwa die sitophylakes, erlost wurden. Normalerweise wurden nur militärische Ämter und die Vorsteher der theorika gewählt. Es handelt sich um neue Magistrate, deren Name nicht bekannt ist. Ihre Aufgaben ähneln denen der (erlosten) poletai , die keine Expertise vorweisen mussten. Warum sie gewählt und nicht erlost wurden, bleibt daher offen. Vor allem hatten die Athener zu dieser Zeit bereits die sitophylakes, die ebenfalls erlost und nicht gewählt wurden und ebenfalls den Verkauf von Getreide überwachten.

  320. 320.

    Für den Zeitpunkt der Beschlussfassung wurde das Verfahren einmalig abgeändert: Die Apodekten sollten für das Jahr, in dem das Getreidesteuergesetz beschlossen wurde, einen Betrag für den Getreidezwölftel und die Getreide-pentekoste auszahlen, der sich nach den „zwei Zehnteln“ des letzten Jahres bemaß. In der Zukunft sollten aber die „zwei Zehntel“ nicht aus dem allgemeinen Topf entnommen werden (SEG 48,96 Z. 55–61). – Die apodektai bildeten ein zehnköpfiges Kollegium, dessen Mitglieder aus je einer Phyle erlost wurden. Pseudo-Aristoteles (Ath. pol. 48,1–2) beschreibt ihre Aufgaben relativ detailliert: Sie führten über die Beträge Buch, die Privatpersonen der Polis schuldeten. Dabei löschten sie in Anwesenheit der Ratsmitglieder die Summe aus, die bereits beglichen worden waren. Falls der Schuldner säumig blieb, verdoppelten sie die Schuld. Aus diesen Kompetenzen erklärt sich, warum sie auch in der Organisation der Trierarchie involviert waren. Sie trieben beispielsweise direkt oder über die Aufseher der Schiffshäuser geschuldetes Gerät ein (IG II2 1627 und 1629). Siehe zu den apodektai allgemein Rhodes (1996) und Papazarkadas (2013).

  321. 321.

    Rhodes/Osborne (2007) 122 im Kommentar zur Nr. 26.

  322. 322.

    So beispielsweise bei der Ergänzung ζ]|ών‹η›ι statt χ]|ών‹η›ι in Z. 25–26.

  323. 323.

    Siehe zur Farmgröße auf Lemnos Marchiandi (2002). Culasso Gastaldi (2008a) und (2008b).

  324. 324.

    Vgl. dagegen Rhodes/Osborne (2007) 126 im Kommentar zur Nr. 26, die davon ausgehen, dass die Vorauszahlung bereits unter den alten Bedingungen beschlossen wurde, als die Pachtgebote noch in Geld zu erbringen waren. Aus diesem Grund bleibt es ihnen unklar, warum sich die von den Apodekten zu verteilende Summe an den zwei Zehnteln des Vorjahres und nicht des gegenwärtigen Jahres orientierten. Um dieses Problem zu lösen, schlagen sie vor, dass die Gebote auch unter den alten Bedingungen in Getreide bestanden, die dann in Geld umgerechnet wurden, als die Getreidepreise bekannt wurden. Dies erscheint unplausibel: Die Gebote wurden vorher sicherlich genauso in Geld abgeben, wie die Gebote beispielsweise für die Zölle oder das metoikion auch. Aus der Umstellung auf die Naturalabgabe, deren Erlöse frühestens im darauffolgenden Jahr zur Verfügung standen, ergab sich, dass für das laufende Jahr keine Abgaben in die öffentliche Kasse flossen. Da die Gebote im laufenden Jahr in Naturalien abgegeben wurden, die Erlöse sich aber nach dem Verkaufspreis im darauffolgenden Jahr richteten, machte es keinen Sinn erst die Versteigerung abzuwarten, sondern es lag nahe, sich an den Zahlen des vorherigen Jahres zu orientieren.

  325. 325.

    SEG 48,96 Z. 55–61: „Als Vorauszahlung (des Getreidezwölftels) von den Inseln und (als Vorauszahlung) des fünfprozentigen Einfuhrzolles sollen die Apodekten verteilen, gerade so viel wie im vorigen Jahr (die Vorauszahlung) aus den zwei Zehnteln erzielte, das soll jetzt für die Verwaltung der Finanzen gelten und in Zukunft soll man keine zwei Zehntel aus dem hinterlegten Geld entnehmen.“

  326. 326.

    E. M. Harris (1999).

  327. 327.

    Der Plural erscheint in den Z. 21 und 47. Siehe dagegen Moreno (2003) 100 mit Anm. 25, der von einem einzigen Pächter ausgeht.

  328. 328.

    So Faraguna (1999) 90–96. Das Gesetz bezieht zweimal (Z. 8–10 und 31–33) den Begriff μερίς auf Getreide. Siehe dazu auch Gauthier (2001) 164.

  329. 329.

    In diesem Sinne wäre die Versteigerung der Getreidesteuer an diejenige der Lizenzen zum Silberabbau angelehnt. In beiden Fällen wird an den Höchstbietenden eine Einzugserlaubnis für eine geografische Einheit erteilt. – Ähnlich auch Faraguna (1999). Eine gänzliche andere Interpretation schlug Moreno (2003) vor. Er geht davon aus, dass sich der Gesetzesvorschlag an den solonischen pentakosiomedimnoi orientierte. Die 500 medimnoi, die der Vermögensklasse den Namen gaben, entsprachen einem Zwölftel von einem jährlichen Einkommen von einem Talent. Die Nennung der 500-medimnoi-Anteile in dem Getreidesteuergesetz von 374/3 bezeuge, dass die Athener einheitliche kleroi von etwa fünfzig Hektar vergaben. Daher erbrachten alle Kleruchen denselben Anteil von 500 medimnoi. Das Getreidezwölftel wäre daher, so Moreno (2003) 100, „a new and considerable liturgy that […] had to be performed year after year“ bzw., so Moreno (2003) 105, „the first known yearly εἰσφορά.“ Da alle Kleruchen denselben Anteil abzuliefern hatten, war genau bekannt, wie viele merides für die Ausfuhr nach Athen bestimmt waren. Die Aufgabe des Pächters war es daher, nur noch das Getreide von den in Symmorien zusammengefassten Kleruchen abzuholen.

  330. 330.

    Siehe dagegen Moreno (2003) 101, der davon ausgeht, dass es sich nicht um eine Symmorie der Pächter, sondern der Abgabepflichtigen handelt.

  331. 331.

    Rhodes/Osborne (2007) 124 im Kommentar zur Nr. 26.

  332. 332.

    Vgl. die Bemerkungen bei Rhodes/Osborne (2007) 124 im Kommentar zur Nr. 26. Vgl. auch IG II2 1672 Z. 254; 281; 285.

  333. 333.

    Siehe oben die Anm. a in Tab. 2.2.

  334. 334.

    Theophr. c. plant. 4,9,5 und h. plant. 8,4,5. Siehe dazu Sallares (1991) 331.

  335. 335.

    Rhodes/Osborne (2007) 124 im Kommentar zur Nr. 26.

  336. 336.

    Lang/Cosby (1964) 3–4.

  337. 337.

    Rhodes/Osborne (2007) 125 im Kommentar zur Nr. 26.

  338. 338.

    Plin. nat. 18,66–70. Rhodes/Osborne (2007) 125 im Kommentar zur Nr. 26.

  339. 339.

    Stroud (1998) 63.

  340. 340.

    Siehe die Gewichtsangaben bei Foxhall/Forbes (1982) 42–44. Ein medimnos Gerste entspricht 33 Kilogramm.

  341. 341.

    Siehe zum Gerstenpreis Stroud (1998) 63.

  342. 342.

    IG II2 1672 . Siehe dazu unten Anm. 349.

  343. 343.

    Auf Lemnos wurde viermal mehr Gerste als Weizen angebaut. Siehe dazu unten Anm. 349.

  344. 344.

    Vgl. [Demosth.] or. 59,27. So auch Faraguna (1999) 65. E. M. Harris (1999) 272. Bresson (2000a) 207–208.

  345. 345.

    Stephanus (1854): ThGL s. v. τέλος, 1997–1998.

  346. 346.

    And. 1,133–134.

  347. 347.

    [Demosth.] or. 59,27.

  348. 348.

    Contra Stroud (1998) 15–16, der von einer Getreideexportsteuer ausgeht, die in den Häfen der drei Inseln fällig wurde.

  349. 349.

    IG II2 1672 . – Dies setzt voraus, dass die Produktion innerhalb von 45 Jahren nicht wesentlich geändert wurde und der Abgabemodus an die Göttin von Eleusis etwa ein Jahrhundert gleich blieb. Wenn dem so ist, dann scheint es so, als ob das Getreidesteuergesetz von 374/3 auf die lemnischen Verhältnisse zugeschnitten gewesen wäre, da die größte der drei Inseln viermal mehr Gerste als Weizen produzierte. Dagegen wurde auf Imbros rund doppelt so viel Weizen wie Gerste angebaut. Im Mittel brachten die drei Inseln ein Verhältnis Weizen zu Gerste von 1 zu 2,74 auf: Lemnos : 56.750 medimnoi Weizen zu 248.525 medimnoi Gerste. Imbros: 44.200 medimnoi Weizen zu 26.000 medimnoi Gerste. Skyros dementsprechend: 9600 medimnoi Weizen zu 28.800 medimnoi Gerste. Lemnos, Imbros und Skyros zusammen: 110.550 medimnoi Weizen zu 303.325 medimnoi Gerste. Rhodes/Osborne (2007) 124 im Kommentar zur Nr. 26.

  350. 350.

    Stroud (1998) 41–42: 31.000 medimnoi. – Vgl. dagegen Moreno (2003) 103 und (2007a) 113, der enorme 270.000–300.000 medimnoi veranschlagt, die auf etwa neunzig Frachtern nach Athen gelangten. Davon abgesehen, dass ein solch großer Konvoi die Kapazitäten des emporion sicherlich überstrapaziert hätte, überschätzt Moreno (2003) 103 auch die damaligen Handelsmöglichkeiten im Vergleich zur römischen Kaiserzeit. Da er von einem einzigen „Super-Pächter“ ausgeht, muss er von einer Vielzahl von Bürgen und von Verträgen mit emporoi ausgehen. – Die von Stroud vorgeschlagene Menge würde in den rechteckigen Peribolos auf der Agora passen, das er als Aiakeion identifizierte. Stroud (2010) 17. Die Identifikation beruht auf einer teilweise ergänzten Formulierung in IG I3 426 Z. 5–8. Das Gebäude befindet sich im südwestlichen Bereich und geht wohl auf einen archaischen Bau zurück, der einen von einer Umfassungsmauer eingehegten, ungedeckten Versammlungsplatz darstellte. Der Bau wurde wohl zwischen 340 und 330 restauriert und erhielt einen aus drei Räumen bestehenden Anbau im westlichen Bereich. Siehe zu diesem Gebäude H. A. Thompson/Wycherley (1972) 52–72. Knell (2000) 101–102. Camp (2010) 170–171. – Da Moreno (2003) und (2007) von viel größeren Mengen ausgeht, lehnt er die Identifikation ab. Ebenso sprach sich Engels (2000a) 101 Anm. 21 (allerdings aus anderen Gründen) gegen diese Identifikation aus.

  351. 351.

    Rhodes/Osborne (2007) 124 im Kommentar zur Nr. 26.

  352. 352.

    Ein Zwölftel der Gesamtmenge an Weizen (110.550 medimnoi) entsprechen 9.212,5 medimnoi; ein Zwölftel der Gesamtmenge an Gerste (303.325 medimnoi) entsprechen 25.277 medimnoi. Die Rechnung orientiert sich daher an der Gerstenmenge.

  353. 353.

    11 Talente: Bresson (2000a) 208–210. 15–20 Talente: Rhodes/Osborne (2007) 126, Kommentar zu Nr. 26. 18 ½ Talente: Stroud (1998) 76.

  354. 354.

    Gerste drei Drachmen, Weizen etwa sechs Drachmen. Stroud (1998) 63.

  355. 355.

    Damit wurde gerade Kleinproduzenten der Weg versperrt, mit ihren bescheidenen Überschüssen in den Monaten vor der neuen Ernte möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Eich (2006) 225.

  356. 356.

    [Aristot.] Ath. pol. 41,3. Siehe zur Einordnung des Ekklesiastensoldes in den innenpolitischen Kontext Funke (1980a) 116–117.

  357. 357.

    Harpokr. s. v. θεωρικά : Δημοσθένης Φιλιππικῷ. Θεωρικὰ ἦν τινὰ ἐν κοινῷ χρήματα ἀπὸ τῶν τῆς πόλεως προσόδων συναγόμενα· ταῦτα δὲ πρότερον μὲν εἰς τὰς τοῦ πολέμου χρείας ἐφυλάττετο καὶ ἐκαλεῖτο στρατιωτικά, ὕστερον δὲ κατετίθετο εἴς τε τὰς δημοσίας κατασκευὰς καὶ διανομάς, ὧν πρῶτος ἤρξατο Ἀγύρριος ὁ δημαγωγός. Φιλόχορος δ’ ἐν τῇ γʹ τῆς Ἀτθίδος φησὶ „τὸ δὲ θεωρικὸν ἦν τὸ πρῶτον νομισθὲν δραχμὴ τῆς θέας, ὅθεν καὶ τοὔνομα ἔλαβε“ καὶ τὰ ἑξῆς. „Demosthenes in der Philippischen [Rede]. Die theorika waren gewisse Gelder in der öffentlichen Kasse, die von den Einnahmen der Polis angesammelt wurden. Diese aber wurden zunächst für militärische Zwecke bewahrt und stratiotika genannt, später wurden sie aber sowohl für öffentliche Bauten als auch für Verteilungen eingesetzt, mit denen als erstes der Demagoge Agyrrhios anfing. Philochoros sagt aber im 3. Buch der Atthis: ‚Das Theorikon hielt man zuerst für eine Drachme für das Schauspiel, woher es auch den Namen annahm‘ etc.“

  358. 358.

    And. 1,133–134.

  359. 359.

    SEG 48,96 Z. 5–6.

  360. 360.

    Siehe zu den Begriffen Eich (2006) 227–228.

  361. 361.

    So auch Pazdera (2006) 185.

  362. 362.

    Siehe zur Mehrheitsentscheidung grundsätzlich Flaig (2013a) und (2013b) und speziell zur Mehrheitsentscheidung der athenischen Demokratie Timmer (2009).

  363. 363.

    Flaig (2013a) 150.

  364. 364.

    Cecchet (2015) 185–226 konnte überzeugend herausarbeiten, dass die Athener Armut nicht per se als ein Übel betrachteten, falls versucht wurde, ihr aktiv zu begegnen. Von dieser positiv besetzten penia ist ptocheia abzusetzen, die mit Faulheit verbunden war und daher als selbst verschuldet galt. Zur Armut in Athen siehe auch Taylor (2017).

  365. 365.

    Lys. or. 24,22.

  366. 366.

    So beispielsweise Aleshire (1994) 9, die bei ihrer Diskussion des Begriffes „State Cult“ vorschlägt, von publicly-financed rites oder publicly-financed sacrifices zu sprechen. Siehe zum Begriff der Polis-Religion Sourvinou-Inwood (1988) (1990) und (2011) und zur Kritik an dem Konzept Kindt (2009). In vorliegendem Fall, im Kontext der öffentlichen Finanzen, läuft die Kritik von Kindt an dem Konzept ins Leere, wie sie selbst ebd. 12–13 konzediert.

  367. 367.

    Das Theater wurde im Grunde als Erweiterung des Dionysion begriffen, auch wenn im 4. Jahrhundert die Spielstätte zunehmend für Volksversammlungen genutzt wurde. Moretti (1999/2000) 380.

  368. 368.

    So wurde beispielsweise Demosthenes im Jahr 324 wegen Alexanders Verbanntengesetz zum ἀρχιθέωρος für die Gesandtschaft nach Olympia gewählt (Dein. 1,81–82). Auch teilten die apodektai den architheoroi die Geldbeträge für Transport, Verpflegung und Unterkunft, Opfer, Dedikationen und Prozessionen zu (SEG 30,66 Z. 38–40). Zur Finanzierung von architheoriai siehe Rutherford (2013) 215–217.

  369. 369.

    [Aristot.] Ath. pol. 56,2.

  370. 370.

    Ostwald (1986) 137–174. Aleshire (1994) 14–15.

  371. 371.

    So informiert beispielsweise eine Inschrift aus den 380er Jahren darüber, wer welchen Sieg bei welchem agon während der Panathenäen errungen hatte (IG II2 2311). Siehe allgemein zu dieser panathenäischen Preisliste J. L. Shear (2001) 389–398 und (2003).

  372. 372.

    Vgl. beispielsweise Aristoph. Pax 416–420. Parker (1996) 5–7 und 92. P. Wilson (2000) 12. Parker (2005) 253–254 und 317. Pritchard (2012) 20.

  373. 373.

    Nachdem die Seebundkasse in der Mitte des 5. Jahrhunderts verlagert worden war, brachten die Bündner ihre phoroi nach Athen. Die Zurschaustellung des Silbers muss beeindruckt haben: Ungefähr 500 Männer brachten das Silber in hydrai oder Lederbeuteln in die Orchestra. Vgl. Isokr. or. 8,82. IG I3 68 mit dem Relief EM 6595 aus dem Jahr 426/5. Raubitschek (1941) 359. Lawton (1995) Kat.-Nr. 1.

  374. 374.

    Kein anderes athenisches Fest besaß eigene Magistrate für die Durchführung der Feierlichkeiten. So lag die Organisation der Prozession anlässlich der Städtischen Dionysien in den Händen des Archon (eponymos) und der zehn epimeletai ([Aristot.] Ath. pol. 56,3–4. Demosth. or. 23,15), während für die pompe anlässlich der Großen Panathenäen zehn athlothetai zuständig waren ([Aristot.] Ath. pol. 60,1–3. IG I3 378 Z. 14–15).

  375. 375.

    Demosth. or. 4,35: „Warum in aller Welt ordnet ihr aber an, Männer Athens, dass das Fest der Panathenäen und das der Dionysien stets zur richtigen Zeit stattfindet, sowohl wenn Erfahrene durch das Los als auch wenn Privatpersonen es sind, die sich um alles kümmern, für was soviel Geld ausgegeben wird, wie für keine der Flottenexpeditionen […]“. Vgl. Isokr. or. 7,52–53. Diod. 13,94,1–2. Plut. mor. 349a. – Zu den Städtischen Dionysien siehe Parke (1987) 190–208. Pickard-Cambridge (1988) 57–125 und zu den Panathenäen Parke (1987) 40–71. Neils (1992a). J. L. Shear (2001).

  376. 376.

    Siehe dazu Pritchard (2012), der sich mit der Frage beschäftigt, ob die Athener mehr Geld für Krieg oder Feste ausgaben.

  377. 377.

    Pritchard (2012) 36. Zum Programm der Olympischen Spiele gegen Ende des 4. Jahrhunderts siehe S. G. Miller (2003) und (2004) 113–129. Zur Dauer der Großen Panathenäen siehe J. L. Shear (2001) 383–384 und Kyle (2007) 157–158. – Allein die Vorbereitungen nahmen vier Jahre in Anspruch: So dauerte die Amtszeit der zehn Agonotheten vier Jahre. Sie waren für die Organisation der Prozession, der Wettbewerbe, der Siegespreise und des peplos zuständig ([Aristot.] Ath. pol. 60,1–3).

  378. 378.

    Während die agones anlässlich der Städtischen Dionysia ausschließlich in dramatischen Disziplinen (Dithyrambos, Tragödie und Komödie) ausgetragen wurden, fanden bei den Panathenäen auch musische, gymnische und hippische Wettbewerbe statt. Siehe zu den verschiedenen Agonen anlässlich der Panathenäen umfassend J. L. Shear (2001) 231–385. – Der früheste (eindeutige) Beleg (IG II2 3157) für die Aufführung einer Tragödie an den Panathenäen fällt dagegen in das erste nachchristliche Jahrhundert. Vgl. auch Diog. Laert. 3,56. Pickard-Cambridge (1988) 56.

  379. 379.

    Taplin (1977) 434–451.

  380. 380.

    P. Wilson (2008) 94 mit Nachweisen in Anm. 27.

  381. 381.

    Aristoph. Ach. 9–11. Lys. Frg. 6,2. Aischin. 3,154. Demosth. or. 18,120.

  382. 382.

    Polyd. 4,88.

  383. 383.

    Sog. rabdouchoi. P. Wilson (2008) 109 mit Nachweisen in Anm. 123.

  384. 384.

    Isokr. or. 17,33–34. Csapo/W. Slater (1994) 157–165. P. Wilson (2000) 98–102.

  385. 385.

    Philochoros FGrHist 328 F 171. P. Wilson (2008) 119 Anm. 173.

  386. 386.

    P. Wilson (2008) 105 mit Anm. 95. – Nicht von ungefähr meinte Platon (resp. 568 c. Lach. 183 b), dass Tragiker am höchsten von Tyrannen, aber am zweithöchsten von Demokratien bezahlt werden.

  387. 387.

    Aristoph. Ran. 367–368. Schol. Ran 367. Schol. Vesp. 660. Schol. Ekkl. 102. P. Wilson (2000) 65.

  388. 388.

    P. Wilson (2008) 103–104.

  389. 389.

    Ebd. 104.

  390. 390.

    So hatte der im 5. Jahrhundert wirkende Pindar beispielsweise unvergleichliche 10.000 Drachmen erhalten. Isokr. or. 15, 166. Pind. Frg. 76 (M). Aristoph. Equ. 1329. Schol. Ach. 637. Schol. Nub. 299. Paus. 1,8,4.

  391. 391.

    P. Wilson (2008) 100.

  392. 392.

    Hohe Summen: Plut. Alexander 29. Aischin. 2,19. Poll. 4,88. – Ehrungen: Agora 16,79 (aus dem Jahr 332/1). Siehe zu den Ehrungen Lambert (2008).

  393. 393.

    Plut. X orat. 848b. Gel. 11,9. Dio Chrys. or. 66,11. Csapo (2004) 56–57.

  394. 394.

    So übernahm beispielsweise der Tragödienschauspieler Neoptolemos Leiturgien in Athen (Demosth. or. 5,6–9).

  395. 395.

    Le Guen (2001) I TE 1 Z. 22 mit II 71–74.

  396. 396.

    P. Wilson (2008) 108. – Um die Chancengleichheit bei den Wettkämpfen zu wahren, wurden die auletai den verschiedenen Chören zugelost ([Plut.] de mus. 1141 d. Athen. 617 b–c).

  397. 397.

    [Psellos] Trag. 12.

  398. 398.

    Le Guen (2001) I TE 1 Z. 21.

  399. 399.

    Vgl. Hesych. s. v. μισθός. Zur Bezahlung der Dichter siehe Bremer (1991). P. Wilson (2008) 100–105.

  400. 400.

    So erhielten seit lykurgischer Zeit beispielsweise die siegreichen Dichter (oder die Chöre) bei den Dionysia im Piräus für den ersten Preis 1000 Drachmen, für den zweiten 800 Drachmen, für den dritten 600 Drachmen (Plut. mor. 842a). Pickard-Cambridge (1988) 90. P. Wilson (2000) 267.

  401. 401.

    Pickard-Cambridge (1988) 124–125.

  402. 402.

    P. Wilson (2008) 101. Zur Entlohnung der Schauspieler ebd. 106–108.

  403. 403.

    IG II2 2311 Z. 5–22. Pritchard (2012) 27.

  404. 404.

    Pritchard (2012) 27.

  405. 405.

    [Aristot.] Ath. pol. 60,3. Siehe zu den panathenäischen Preisamphoren Johnston (1987). Neils (1992b). Johnston (2007). – Alle vier Jahre musste die Polis eine riesige Menge, wohl an die 2100, Preisamphoren in Auftrag geben, so J. L. Shear (2003) 102. Diese Amphoren fassten jeweils durchschnittlich 36,73 Liter (also ungefähr) elf choes Olivenöl, so Bentz (1998) 31–40 und 200–201. Das Olivenöl stammte von privaten Grundbesitzern, auf deren Ländereien die heiligen Bäume der Athena wuchsen ([Aristot.] Ath. pol. 60,2 ).

  406. 406.

    [Aristot.] Ath. pol. 60,3. Zur Zahl: 2100 Amphoren, die elf choes fassen. Kalkuliert man mit 3,28 Litern pro chous, wovon Bentz (1998) 34 und Pritchett (1956a) 182 ausgehen, dann ergeben sich 75.768 Liter. Siehe dagegen Pritchard (2012) 25, der von 75.845 ausgeht, und Papazarkadas (2011) 271, der 80.514 Liter errechnet.

  407. 407.

    Zu den Preisen siehe Pritchett (1956a) 184. Pritchard (2012) 25–26.

  408. 408.

    Bei einem Preis von einer Drachme und drei Obolen pro Stück, so Pritchard (2012) 27.

  409. 409.

    Amandry (1976). P. Wilson (2008) weist darauf hin, dass der offizielle Rezipient (Phyle, Chorege, Chor, Dichter) des Dreifußes im Grunde unbekannt bleibt.

  410. 410.

    Die Kosten eines Dreifußes lassen sich aus der Rechnungslegung der athenischen Amphiktyonen auf Delos grob schätzen. Dort kosteten (wahrscheinlich zwei) tripodes als Siegespreise der Chöre, inklusive ihrer Herstellung (mehr als) 1000 Drachmen. Der Betrag ist allerdings nicht genau überliefert (IG II2 1635 A (a) Z. 33–34 = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 28 Z. 33–34). Vgl. auch P. Wilson (2000) 206. – Die Dreifüße waren zwar nicht besonders aufwendig gearbeitet und aus keinem edlen Metall, wurden aber (vom Choregen finanziert) auf einem hohen Podest im Zentrum Athens aufgestellt und waren daher relativ groß und auf Fernwirkung angelegt. Ein Dreifuß anlässlich des dithyrambischen Wettkampfes war in der Klasse der Männer fünf Meter, in der der Jungen drei Meter hoch. Amandry (1976) 27. P. Wilson (2000) 206. Ihre Bedeutung ergibt sich also vor allem durch die öffentliche Wahrnehmung. – Siehe zu den Choregenmonumenten unten Abschn. 4.3.2.

  411. 411.

    Marm. Par. FGrHist 239 A39 = FGrF 1 Thespis T2. P. Wilson (2008) 102 mit Anm. 77.

  412. 412.

    Rosivach (1994) 98.

  413. 413.

    Marm. Par. FGrHist 239 A39 = Susarion PCG test. 1. Plut. mor. 527d. P. Wilson (2008) 102 mit Anm. 77.

  414. 414.

    Demosth. or. 21, 55 und 63. P. Wilson (2008) 102.

  415. 415.

    Suda s. v. ταυροφάγον. Schol. Aristoph. Ran. 357. P. Wilson (2008) 102.

  416. 416.

    IG II2 2311 Z. 83–93. Neils (1992a) 16. Ceccarelli (2004) 94 Anm. 9. Pritchard (2012) 27.

  417. 417.

    Weber (1921) 109–110.

  418. 418.

    Vgl. die ausführliche und idealtypische Beschreibung eines Rinderopfers bei Homer (Od. 3,404–473): Zunächst werden die Hörner des Tieres vergoldet; der Opfernde reinigt seine Hände; mit Salz vermischtes Gerstenmehl (Schol. Aristoph. Equ. 1167) wird auf den Kopf des Opfers gestreut; das Tier wird mit einem Axthieb in den Hals getötet; die Frauen erheben ihre Klage; der Hals des Tieres wird geöffnet, um das Blut zu sammeln, und schließlich wird das Tier zerteilt.

  419. 419.

    [Xen.] Ath. pol. 2,9. Theopomp FGrHist 115 F 213.

  420. 420.

    J. L. Shear (2001) 167–173 mit Nachweisen.

  421. 421.

    Die Rinderpreise variierten; durchschnittlich kostete ein Ochse ungefähr 72 Drachmen. Rosivach (1994) 95–96. P. Wilson (2008) 97–98. – Dementsprechend ist bei einer Anzahl von 100 Tieren von etwa einem Talent und 1200 Drachmen auszugehen, von denen ungefähr 1200 Drachmen aus dem Verkauf der Tierhäute abgezogen werden müssen, P. Wilson (2008) 98.

  422. 422.

    Isokr. or. 7,29. P. Wilson (2008) 97.

  423. 423.

    Die dermatikon-Abrechnungen (IG II2 1496  Z. 80–81) listen für die Städtischen Dionysien des Jahres 334/3 den Erlös aus dem Tierhäuteverkauf von mehr als 808 Drachmen auf, wobei aus dieser Zahl nicht ohne Weiteres auf die geopferten Tiere geschlossen werden kann: Zum einen bleibt unbekannt, welchen Preis die einzelnen Tierhäute erzielten, zum anderen wurden vielleicht nicht alle Bälge veräußert. Jameson (1988) 107–112 rechnet mit sechs bis sieben Drachmen.

  424. 424.

    Rosivach (1994) 69: 81 Rinder. Jameson (1988) 109: 106 Rinder. Wijma (2014) 77: 115 bis 180 Rinder. P. Wilson (2008) 97: 200 Rinder.

  425. 425.

    Die Bezeichnung erschloss P. Wilson (2008) 114 Anm. 152 aus der Rechnungslegung der athenischen Amphiktyonen auf Delos (IG II2 1635  Z. 37 = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 28). – Die Ausgaben hielten sich jedoch in Grenzen: Für die (unbekannte Anzahl der) Ferkel mussten jeweils vier Drachmen veranschlagt werden. Suda s. v. καθάρσιον. Poll. 8,104. Schapps (1991) 208.

  426. 426.

    IG II2 334 Z. 27–31. P. Wilson (2008) 98.

  427. 427.

    Wijma (2014) 77 Anm. 49.

  428. 428.

    Vgl. Thuk. 2,13,4: Perikles zählte unter die 6000 Talente, die am Vorabend des Peloponnesischen Krieges auf der Akropolis lagerten, auch ἱερὰ σκεύη περί τε τὰς πομ πὰς καὶ τοὺς ἀγῶνας („heilige Gerätschaften für die Prozessionen und Wettkämpfe“). – Zur Prozession bei den Städtischen Dionysien siehe Pickard-Cambridge (1988) 61–63. Csapo/W. Slater (1994) 105–106 und 113–115. Spineto (2005) 217–230.

  429. 429.

    Dies trug das athenische Mädchen, das am Anfang der dionysischen Prozession ging. Plut. mor. 852 b. Paus. 1,29,16. IG II2 333 c Z. 10 und 1496. Faraguna (1992) 371–377. P. Wilson (2008) 115 mit 99 Anm. 58.

  430. 430.

    So ist beispielsweise aus Eretria bekannt, dass alle Bewohner der Stadt anlässlich eines neu eingeführten Festes, das die Befreiung von der Makedonischen Herrschaft und die Wiederherstellung der Demokratie zelebrieren sollte, einen Efeukranz tragen sollten. IG XII.9, 192 Z. 3–8 und 236. Vgl. SEG 40,758. Siehe dazu Jaccottet (1990). – Die Bekränzung der Bürger wurde wahrscheinlich aus der öffentlichen Kasse bestritten (IG XII.9, 192 Z. 8–10; Ergänzungen durch Boeckh), während die Metöken folglich die Efeukrone selbst zahlen mussten. Whitehead (1984) 58. Wijma (2014) 161.

  431. 431.

    Schol. Aristoph. Ach. 243a. Siehe zur Diskussion mit Nachweisen P. Wilson (2008) 99–100. Zu phalloi in Prozessionen Csapo (2007).

  432. 432.

    [Aristot.] Ath. pol. 60,1. J. L. Shear (2001) 173–186.

  433. 433.

    Demosth. or. 21,17. Suda s. v. ἐπιμεληταί. IG II2 354 Z. 15–19 (aus dem Jahr 328/7).

  434. 434.

    Zu diesen siehe P. Wilson (2000) 24–25 und (2008) 114–115.

  435. 435.

    P. Wilson (2008) 115 mit Anm. 153.

  436. 436.

    Athen. 4,16–17. Poll. 7,125. Zur Zuschauertribüne auf der Panathenäen-Straße siehe Camp (1986) 45–47. Neils (1992a) 18–20. Csapo (2007) 104–105.

  437. 437.

    [Aristot.] Ath. pol. 56,4. Demosth. or. 21,15. – Die Gelder für die Vorbereitung der Prozession anlässlich der Dionysia im Piräus stammten aus der regulären Kasse der agoranomoi (IG II2 380 Z. 13–17 und 19–23). P. Wilson (2008) 114 Anm. 152.

  438. 438.

    Pritchard (2012) 27–28. – Zur Prozession an den Großen Panathenäen siehe J. L. Shear (2001) 122–167. Parker (2005) 258–268.

  439. 439.

    P. Wilson (2008) 119.

  440. 440.

    Pritchard (2012) 32.

  441. 441.

    SEG 9,13. P. Wilson (2008) 90 mit Anm. 9.

  442. 442.

    [Xen.] Ath. pol. 3,2. Aristoph. Nub. 307–310. Ober (2008) 195–196.

  443. 443.

    Thuk. 2,38,1. Lys. or. 30,19–20. Is. 9,21. Isokr. or. 7,29.

  444. 444.

    Dazu zählte beispielsweise eines für Eirene (IG II2 1496 ). – Ein neuer κωμῳδοί-Wettkampf kam ebenfalls hinzu, der sich, wie für diese Zeit üblich, als Wiederbelebung eines außer Gebrauch geratenen Ritus verstand. Der agon der Komödienschauspieler fand am dritten Tag der Anthesteria , am chytroi genannten Fest statt und diente als Vorauswahl für den Komödienwettbewerb an den Städtischen Dionysia ([Plut.] X orat. Lykurg = mor. 841 f). Siehe auch unten Anm. 461. Siehe zu diesem Fest Csapo/P. Wilson (2014) 420–422. – Anlässlich der Anthesteria stellte die Polis auch Geld für einen Trinkwettbewerb am choes genannten Tag bereit und finanzierte zu diesem Anlass den neuen Wein und andere Posten (IG II2 1496). Rosivach (1994) 48–60. Pritchard (2012) 32–34.

  445. 445.

    Sie waren mit unterschiedlich hohen Ausgaben verbunden, wie die dermatikon-Abrechnungen aus den Jahren zwischen 334/3 und 331/0 zeigen (IG II2 1496 ).

  446. 446.

    Allerdings wurden in diesem Fall die Ausgaben aus Zinseinnahmen des delischen Heiligtums (und nicht aus athenischen Mitteln) bestritten. An den Abrechnungen der athenischen Amphiktyonen von Delos (IG II2 1635 A) zeigt sich in aller Deutlichkeit, wie schwierig zuweilen die Trennung der Besitzverhältnisse ist. Klar ist, dass hier die Einnahmen des delischen Heiligtums aufgelistet sind. Allerdings befanden sich diese unter athenischer Kontrolle, sodass die Athener offenbar auch frei darüber verfügen konnten, wie viel sie der architheoria zuteilten. Zur Trennung von heiligem und öffentlichem Besitz siehe ausführlich unten Abschn. 2.3.2.

  447. 447.

    IG II2 1635 A (a) Z. 34–37 = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 28 A (a) 34–37.

  448. 448.

    Zuweilen wurden auch Festgesandtschaften als architheoria privat finanziert. And. 1,132. Lys. or. 21,5. Is. Frg. 150 Tur (ἡ ἀρχιθεώρησις). Aristot. eth. Nic. 4,1122 a 22–25. – Im Normalfall kam die Polis für derartige architheoriai auf. Die Begriffe sind zuweilen uneindeutig, da der Anführer einer Delegation – und nicht der Leiturge – die Bezeichnung architheoros trägt: So finanzierte beispielsweise ein gewisser Boulagoras aus Samos eine samische theoria, war aber selbst nicht architheoros (IG XII 6 Z. 11). Wahrscheinlich war auch der in [Aristot.] Ath. pol. 56,3 genannte architheoros, der die Chöre nach Delos begleitete, kein Leiturge, auch wenn er unter den Choregen genannt wird, die der Archon benennen musste. Heute lässt sich kaum auseinanderdividieren, welche Kosten die Polis und welche der architheoros zu übernehmen hatte. Da in der Praxis nur Personen effektiv infrage kamen, die über entsprechende Mittel verfügten, über einen längeren Zeitraum ihre Geschäfte nicht selbst zu führen, diese Personen zudem vom Archon ernannt (und nicht erlost) wurden ([Aristot.] Ath. pol. 56,3), lässt sich schließen, dass mit der architheoria auch die Erwartung verbunden war, die Festgesandtschaft zu bezuschussen. Auch wenn die architheoria keine „echte“ Leiturgie war, kamen Wohlhabende für die von der Polis bereit gestellten Summen auf. Dies wurde in hellenistischer Zeit üblich (vgl. beispielsweise SEG 28,60). Die Anfänge lassen sich doch im 4. Jahrhundert identifizieren, da der für die Choregie typische Zusammenhang von sozialem Druck, rechtlichem Zwang und öffentlich formulierter Dankbarkeit auch die architheoria prägte – nicht von ungefähr zählte der Sprecher der 21. lysischen Rede auch die Übernahme der architheoria zusätzlich zu seinen Choregien und Trierarchien auf (Lys. or. 21,5) und erwartete im Gegenzug von den Dikasten sein finanzielles Engagement bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen. – Zur theoria siehe allgemein Rutherford (2013). Zur architheoria P. Wilson (2000) 44–46.

  449. 449.

    IG II2 1635 A (a) Z. 31–37. – In ähnlicher Weise kam die Polis für Gesandtschaften zu anderen Festen auf (Theophr. char. 30,7). Auch wenn die Spesen aus der öffentlichen Kasse bestritten und von den apodektai ausgezahlt wurden, so beispielsweise im Jahr 323/2 (SEG 30,60 Z. 38–40), lässt sich annehmen, dass Personen wie Demosthenes , der als Leiter der attischen Delegation bei den Olympischen Spielen 324 fungierte (Dein. 1,81–82), zusätzliche Kosten aus ihrer eigenen Tasche übernahmen, wie sie es auch von ihren Leiturgien gewohnt waren.

  450. 450.

    Dabei machte die Leiturgienanzahl dieser beiden Feste etwa 59 Prozent der gesamten Leiturgien aus. Pritchard (2012) 36.

  451. 451.

    Pritchard (2012) 38, der allerdings konkretere Zahlen bietet: Seiner Meinung nach betrugen die Kosten für die Städtischen Dionysien und Panathenäen 35 Talente und 881 Drachmen; beide Feste machten 35 Prozent des jährlichen Kultkalenders aus, sodass er die Gesamtkosten mit 100 Talenten und 2517 Drachmen angibt.

  452. 452.

    Vgl. Lys. or. 30,19: „Wie könnte jemand frömmer sein als ich, da ich es für richtig halte, erstens die Opfer nach altem Brauch zu vollziehen, dann solche, die der Stadt mehr nützen, und ferner nur diese Opfer, die wir nach dem Volksbeschluss auch bezahlen können aus den Einnahmen?“

  453. 453.

    Zum Dionysos-Theater siehe allgemein Pickard-Cambridge (1946). Travlos (1971) 537–552. Wurster (1979). Townsend (1982) 90–142. Polacco (1990). Kalligas (1994). Hintzen-Bohlen (1997) 21–29 mit 167 Abb. 4 und 177 Abb. 15. Knell (2000) 126–147. Isler (2002). Gogos (2008). Tozzi (2016) 48–70. – Bereits seit sehr früher Zeit, in den archäologischen Quellen jedoch erst seit dem Übergang der spätarchaischen zur frühklassischen Zeit konkret fassbar, existierten ein Dionysos-Heiligtum und Theater in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander. Die ersten von Musik und Tanz begleiteten Chorgesänge wurden sicherlich noch auf der Agora aufgeführt, wo ein hölzernes, temporär aufgebautes Gerüst den Zuschauern als Tribüne diente. Siehe dazu Pickard-Cambridge (1946) 11–15. Kolb (1981) 15–19. Knell (2000) 126–127. – Ein halbes Jahrhundert später nahmen die baulichen Strukturen der Schauspielstätte differenziertere Formen an. Das prototypische Theater aus perikleischer Zeit bestand noch aus einer kreisförmigen Orchestra und konnte nur etwa 3000 Zuschauer aufnehmen. Siehe zum perikleischen Theater Knell (1979) 77–83.

  454. 454.

    Siehe zur Datierung des Baubeginns um 350 Papastamati-von Moock (2014). – Auch andere religiöse Monumente, die für die Veranstaltung von berühmten Großveranstaltungen dienten, wurden zu dieser Zeit erneuert. So lassen sich beispielsweise am Heiligtum von Eleusis verschiedene Baumaßnahmen nachweisen. Ende des 4. Jahrhunderts erhielt das Heiligtum weitere Bauten, deren Bestimmung zum Teil ungeklärt bleibt. Dazu zählten ein Bouleuterion (IG II2 1078 Z. 42–43), ein weiteres kleines Gebäude unbestimmter Funktion, ein dreieckiger Bezirk, der die Höhle des Pluton umschloss, das Schatzhaus (IG II2 1672  Z. 300 und 302), ein theaterförmiger Platz, das Haus der Kerykes, das Epistasion, Neokorion, Opanion, die Himatiothek, das Haus der Priesterin, Haus des Diadouchon und die anderen heiligen Häuser (IG II2 1672). Etwa zur selben Zeit schuf man einen Temenos am Ende der Heiligen Straße, innerhalb dessen wohl der Tempel des Triptolemos lag (Paus. 1,38,6). In die Zeit zwischen 370 und 360 fällt vielleicht das Vorhaben, das Telesterion zu vergrößern. Die Datierung mittels der Bauweise zweier diagonaler Mauern bleibt jedoch unsicher; andere Vorschläge zielen auf die lykurgische Periode . Zum Heiligtum von Eleusis siehe Travlos (1988) 91–169. Zur Bautätigkeit im 4. Jahrhundert ebd. 95–96. Hintzen-Bohlen (1997) 18–21 mit 166 Abb. 3 und 175 Abb. 13.

  455. 455.

    Hyp. Frg. 118 Jensen. Plut. mor. 852a–e. – Es ist bemerkenswert, dass für dieses gewaltige Vorhaben keine inschriftlichen Dokumente überdauert haben – im Gegensatz beispielsweise zu Delos oder Epidauros. Siehe zu Delos Fraisse/Moretti (2007) und zu Epidauros Prignitz (2014).

  456. 456.

    Knell (2000) 136.

  457. 457.

    Csapo/P. Wilson (2014) 396.

  458. 458.

    Vitr. 7 pr.,17.

  459. 459.

    Dörpfeld/Reisch (1896) 44. Knell (2000) 131.

  460. 460.

    Lykurg ließ zwischen 340 und 336 die mehr als 300 Tragödien der berühmten drei Tragiker Aischylos, Sophokles und Euripides sammeln, edieren und für die Zukunft in ihrer Reinform bewahren. Die Kanonisierung der drei Tragiker fügt sich in die allgemeine Tendenz ein, vgl. beispielsweise den Dichterwettstreit in den aristophanischen Fröschen oder Über die drei tragischen Dichter des Herakleides Pontikos (Frg. 179 Wehrli). – Zudem beschloss die Volksversammlung auf Initiative des Lykurg , Bronzestandbilder der Tragikertrias aufzustellen ([Plut.] X orat. Lykurg = mor. 841 f): „Er [Lykurg ] führte auch Gesetze ein: einerseits dasjenige über die Komödienschauspieler, dass ein agon beim Fest der chytroi [der 3. Tag der Anthesterien ] im Theater ausgetragen werde und dass der Sieger bei den Städtischen Dionysien aufgeschrieben werde, was vorher nicht erlaubt war. Und so richtete er einen verschwundenen agon wieder ein; andererseits dasjenige (Gesetz), dass Bronzestatuen der Dichter – derjenigen des Aischylos, Sophokles und Euripides – aufgestellt, dass ihre Tragödien für die Allgemeinheit aufgeschrieben bewahrt werden und dass der städtische grammateus mit den Schauspielern den Text abgleiche; dass es nicht erlaubt sei, sie [die Tragödien] abweichend darzustellen.“ Vgl. auch Paus. 1,21,1–2. Siehe zu den Standbildern Fittschen (1995). Hintzen-Bohlen (1997) 29–31. Knell (2000) 139–144. Papastamati-von Moock (2007).

  461. 461.

    Zu der Entwicklung der Dithyramben im 4. Jahrhundert siehe B. Zimmermann (2008) zusammenfassend 137–144 und zur Tragödie als kulturelles Identifikationsmerkmal Flashar (1984) 5.

  462. 462.

    Siehe zur Hinwendung der als klassisch angesehenen Vergangenheit im nachchaironeischen Athen beispielsweise Hintzen-Bohlen (1996).

  463. 463.

    In diesen Zusammenhang gehört sicherlich auch die berühmte Inschrift, die in den 340er Jahren verfasst wurde, sich aber als Siegerliste ab initio präsentiert (IG II2 2318). Siehe zu dieser Pickard-Cambridge (1988) 101–107.

  464. 464.

    IG II2 140 Z. 4 (353/2). In hellenistischer und römischer Zeit tagte die ekklesia üblicherweise im Theater , wie die Volksversammlungsbeschlüsse bezeugen, von denen der letzte in das Jahr 40–42 n. Chr. datiert ist (IG IV2 84). Siehe die Tabellen mit der Auflistung der epigrafischen Zeugnisse (differenziert nach den verschiedenen Formulierungen ἐκκλησία ἐν Διονύσου, ἐκκλησία ἐν τῶι θεάτρωι u. ä.) bei Tozzi (2016) 187, 190–193 und 205–230 sowie die Grafiken der chronologischen Verteilungen auf den Seiten 189 und 204.

  465. 465.

    Poll. 8,132. Siehe zum Dionysos-Theater als Volksversammlungsstätte McDonald (1943) 56–61. Kolb (1981) 92–96. Tozzi (2016).

  466. 466.

    [Aristot.] Ath. pol. 42,4.

  467. 467.

    Siehe dazu unten Abschn. 5.3.

  468. 468.

    Siehe dazu oben Abschn. 2.2.1.

  469. 469.

    Vgl. die kathartische Wirkung der Tragödie durch die Evozierung von eleos und phobos Aristot. poet. 1449 b 26.

  470. 470.

    Weber (1922b) 21: „‚Vergemeinschaft‘ soll eine soziale Beziehung heißen, wenn und soweit die Einstellung des sozialen Handelns […] auf subjektiv gefühlter (affektueller oder traditionaler) Zusammengehörigkeit der Beteiligten beruht.“

  471. 471.

    Tönnies (1887) 22–23.

  472. 472.

    Siehe den Forschungsüberblick bei Horster (2004) 9–11.

  473. 473.

    Finley (1952) 95. A. R. W. Harrison (1968–1971) I 235. Vial (1984) 276–277. R. Osborne (1988). Migeotte (1998) und (2006). Rousset (2013).

  474. 474.

    D. M. Lewis (1990). Isager (1992). Maffi (1997). Ampolo (2000). Horster (2004). Dignas (2002). Papazarkadas (2011). Dreher (2014). Migeotte (2014a) und (2014b).

  475. 475.

    Dreiteilung (nach Hippodamos von Milet): Aristot. pol. 1267 b 33–34. Zweiteilung: Aristot. pol. 1330 a 9–13.

  476. 476.

    Die horoi von Heiligtümern sind gesammelt von Lalonde (1991) 22–27 (H 1–H 24). Zu den horoi aus Athen und Attika siehe Ritchie (1984).

  477. 477.

    In ein und demselben Heiligtum konnten auch mehrere Götter Altar, Kultstatue und Gebäude haben, d. h. sie konnten sich also Besitz teilen. Der gemeinsame Besitz verschiedener Gottheiten wurde in Athen sogar in gemeinsamen Beständen gesammelt. Horster (2004) 77. Papazarkadas (2011) 25.

  478. 478.

    Besondere Beachtung verdienen in diesem Zusammenhang die aus den 330er und 320er Jahren stammenden phialai-Inschriften, für die E. A. Meyer (2010) eine völlig neue Interpretation vorgeschlagen hat. Sie nimmt an, dass es sich bei diesen um erzwungene Dedikationen handelte, die aus einem verlorenen Gerichtsverfahren gegen Metöken resultierten. Die unterlegene Partei, die einen Prozess wegen Versäumnissen, das metoikion zu zahlen, angestrengt hatte, sollte eine silberne phiale im Wert von 100 Drachmen weihen, was einer Geldbuße von 1000 Drachmen entsprach. Diese Praxis fügt sich auf zweierlei Weise gut in den historischen Kontext ein: Zum einen sollten auch unterlegene Choregen phialai dedizieren, zum anderen wollte man damit offensichtlich die Stellung der Metöken innerhalb der Gesellschaft stärken – wofür Xenophon in seinen Poroi bereits eingetreten war und dem auch die zeitgleiche Entwicklung der Ehrungen von Nicht-Athenern ebenso diente. Siehe zur Ehrung von Metöken grundlegend Adak (2003) 195–249.

  479. 479.

    Unter Phokion hatte sich ein besonders schwerer Fall ereignet, der mit fast 16,5 Talenten geahndet wurde: Demades hatte als Chorege hundert Choreuten ohne athenisches Bürgerrecht engagiert und für jeden 1000 Drachmen Strafe gezahlt (Plut. Phokion 30,2–3). Zum Gesetz, das Nicht-Athenern die aktive Teilnahme an bestimmten Festen untersagte, siehe Demosth. or. 21,56. P. Wilson (2000) 80–81. – Auch ein Ankläger, der fälschlicherweise behauptet hatte, ein Chorege habe einen Nicht-Athener in den Chor aufgenommen, konnte mit einer Geldstrafe belegt werden (Demosth. or. 21,8; 10; 175; 178–179). – Alltäglicher waren sicherlich die Anschuldigungen, eine Person hätte sich unberechtigter Weise das theorikon erschlichen, worauf die Geldstrafe von einem Talent ausgesetzt war (Hypereid. 5,6. Dein. 1,56).

  480. 480.

    So mussten Prytanen, die keine Volksversammlung einberiefen, 1000 Drachmen und prohedroi, die eine Angelegenheit nicht zur Beratung vorlegten, 40 Drachmen in die Kasse der Athena zahlen (Demosth. or. 24,22). Ein Archon, der versäumt hatte, eine epikleros zu verheiraten, führte 1000 Drachmen an Hera ab (Demosth. or. 43,54). Dagegen musste ein Mann der einen anderen, vorher abgelehnten Mann, in die Phratrie einführte, 100 Drachmen entrichten, während der Zurückgewiesene nach einer erfolglosen Apellation 1000 Drachmen Zeus Phratrios aushändigen musste (IG II2 1237 Z. 22–26 und 38–42 = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 5).

  481. 481.

    IG I3 6. So hatten diejenigen, die sich in die eleusinischen Mysterien einweihen ließen, gegen Ende des 5. Jahrhunderts (408/7) zwei Drachmen (IG I3 386 Z. 145), achtzig Jahre später (328/7) dagegen fünfzehn Drachmen zu zahlen (IG II2 1672 ). Siehe dazu Clinton (1974) 10–13 und (1980). Zu Kultgebühren siehe allgemein Horster (2004) 206–208. Jim (2014) 250–254.

  482. 482.

    Die Pilger zum Asklepieion mussten eine Drachme entrichten. Aleshire (1989) 99 zu Merrit (1936) Nr. 10 col. IV Z. 142–150.

  483. 483.

    Die Geldgebühr (eparche) betrug im Amphiareion zunächst (zwischen 402 und 387) mindestens eine boiotische Drachme, später neun Obolen unbestimmten Münzfußes (SEG 31,415 und 416). Zum Heiligtum in Oropos siehe Roesch (1984).

  484. 484.

    Die Legitimation der Erstlingsopfer beruhte auf der Erzählung, Demeter habe das Getreide nach Eleusis gebracht, von wo aus es Triptolemos in die Welt verteilte. Siehe zum Mythos und den damit verbundenen politischen Implikationen Smarczyk (1990) 216–224. Osmers (2013) 280–288. Jim (2014) 203–249. – Die Erstlingsopfer sind inschriftlich für die Zeit um 430 bezeugt und bestanden in 12/100 der Weizen- und 6/100 der Gerstenernte Attikas, der Seebundsmitglieder und derjenigen Griechen, die aus politischer Opportunität und/oder religiöser Überzeugung beitragen wollten (IG I3 78 = I2 76 = SIG3 83 = IEleusis 28 = Tod (1968) II Nr. 74 = HGIÜ 123). Siehe zu dieser Inschrift auch oben Abschn. 2.2.2. – Auch nach dem Ende des Peloponnesischen Krieges empfanden viele Poleis es als ihre Pflicht, aparchai abzuliefern. Isokrates (or. 4,31) konnte 380 behaupten, dass fast alle Städte aparchai nach Eleusis entsandten. Falls dies unterblieb, mahnte Pythia an, den Brauch zu befolgen.

  485. 485.

    Eine Inschrift (IG II2 140) aus der Mitte des 4. Jahrhundert (353/2) bezeugt verschiedene Modifikationen des Verfahrens, die auch weitere, nicht überlieferte Veränderungen wahrscheinlich machen. Siehe zu dieser Inschrift Alessandrì (1980).

  486. 486.

    Zu den eleusinischen Magistraten siehe Clinton (1974). – Zu diesem Zweck wurden drei neue siroi errichtet. Siehe zu diesen Noack (1927) 189–193 mit Abb. 76. Mee/Spawforth (2001) 137–138.

  487. 487.

    IG I3 78  Z. 36–44.

  488. 488.

    IG II2 1496 .

  489. 489.

    Harpokr. s. v. ἀπὸ μισθωμάτων. Aristot. pol. 1267b. [Aristot.] Ath. pol. 47,2–4. Xen. an. 5,3,7–13. Isokr. or. 7,29–30. IG II2 334. SEG 18,13 und 52,92. Agora 19 L7 (A,B 41–50). Zur Verpachtung von heiligem Land siehe allgemein R. Osborne (1988) 281–304. Horster (2004) 139–191, speziell zu Athen ebd. 147–164, die betont, dass sich diese Methode der Kultfinanzierung erst im 4. Jahrhundert etablierte.

  490. 490.

    IG II2 1035 Z. 50.

  491. 491.

    IG II3 447 mit SEG 18,13 (ca. 335–330). Zur Identifizierung des Territoriums siehe Horster (2004) 153–155 und die in SEG 39,88 angegebene Literatur. – Ebenfalls in lykurgische Zeit datieren die Verpachtungen des Eigentums der Athena Polias, die auf der Agora dokumentiert wurden. M. B. Walbank (1991) L 6, L 9–12, L 14 und 15.

  492. 492.

    Harpokr. s. v. ἀπὸ μισθωμάτων. Isokr. or. 7,29–30. Ampolo (2000) 16. Dignas (2000) 118. Papazarkadas (2011) 76.

  493. 493.

    Über diese Details sind wir durch die Stiftung Xenophons, der Artemis Ephesia in Skillous ein Heiligtum mit Grundstück geweiht hatte, unterrichtet (Xen. an. 5,3,6–13). In der Passage gibt er eine Inschrift wieder (Xen. an. 5,3,13), welche die Einzelheiten regelt: ἱερὸς ὁ χῶρος τῆς Ἀρτέμιδος. τὸν ἔχοντα καὶ καρπούμενον τὴν μὲν δεκάτην καταθύειν ἑκάστου ἔτους. ἐκ δὲ τοῦ περιττοῦ τὸν ναὸν ἐπισκευάζειν. ἂν δὲ τις μὴ ποιῇ ταῦτα τῇ θεῷ μελήσει. Heiliger Bezirk der Artemis. Derjenige, der ihn in Besitz hält und daraus Nutzen zieht, soll jährlich den Zehnt weihen. Aus dem Überschuss soll er den Tempel ausbessern. Wenn aber einer das nicht macht, wird die Göttin (für die Durchsetzung) sorgen.“ Horster (2004) 177–178. Jim (2014) 185–186. – In ähnlicher Weise hatte auch Nikias auf Delos dem Apollo Land geweiht (Plut. Nikias 3,6). Vgl. auch Horster (2004) 142. Dreher (2014) 7.

  494. 494.

    P. Wilson (2008) 110.

  495. 495.

    Ebd. 111.

  496. 496.

    Faraguna (1992) 370–371. Summa (2003). P. Wilson (2008) 111.

  497. 497.

    So berichtet das zweite Buch der pseudo-aristotelischen Oikonomika ([Aristot.] oec. 2,2,3a) davon, wie die Byzantier τεμένη δημόσια, die keine Erträge brachten, verkauft hatten. Siehe zur Stelle Migeotte (2006). Zoepffel (2006) 574–579. Rousset (2013) 123. Papazarkadas (2011) 264. Dreher (2014) 9. Migeotte (2014b) 291. – Außerdem wurde unter Lykurg unkultiviertes Land, das zum Teil in den Händen von Kultgruppen lag, privatisiert. So beispielsweise auf der Stele 3 der sog. rationes centesimarum (IG II2 1596 a Z. 5 und 1600 Z. 2). Siehe zur Datierung Lambert (1997) 3. Zu den rationes centesimarum die unten Abschn. 5.2 in Anm. 113 angegebene Literatur. – Auch der dritte Beleg (SEG 38,658) bezeugt inschriftlich den Verkauf von temene verschiedener Gottheiten und Heroen. Siehe dazu Ducrey (1988). Rousset (2013) 123. Migeotte (2014b) 287–290.

  498. 498.

    Migeotte (1984) 393–396. (2006) 237. Rousset (2013) 123–124.

  499. 499.

    Dreher (2014) 12–14.

  500. 500.

    Aus diesem Grund durfte ein Beamter, ehe er sich der euthyna unterzogen hatte, weder das Land verlassen, noch „seinen Besitz weihen oder ein Votiv darbringen“ (Aischin. 3,21). Isager (1992) 184. Horster (2004) 90.

  501. 501.

    CIG 2058 = Syll.3 495 = Migeotte (1984) Nr. 44 (Olbia). Syll.3 953 = TCal 79= Migeotte (1984) Nr. 59 (Kalymna). Beide Belege sind wiederum relativ spät und stammen aus der Zeit um 300 bzw. aus dem 3./Anfang 2. Jahrhundert.

  502. 502.

    Thuk. 2,13,3–5: „Außerdem steckten in den privaten und staatlichen Weihgeschenken, in allen heiligen Geräten für die Festzüge und Wettspiele, in den persischen Beutestücken und anderen Wertgegenständen noch mindestens fünfhundert Talente ungemünzten Goldes und Silbers. Zudem erwähnte Perikles noch die nicht geringen Schätze aus den übrigen Heiligtümern. Das alles läge zu ihrem Gebrauche da, und in der äußersten Not könnten sie dann noch das Gold von der Göttin selber nehmen. Er zeigte, dass die Statue vierzig Talente reinen Goldes enthalte und dass das alles abnehmbar sei: Nachdem es ihnen zur Rettung gedient habe, müssten sie es unvermindert wieder zurückliefern und wieder anbringen.“ Vgl. IG I3 369 (= Meiggs/Lewis (1969) Nr. 58): Abrechnungen (aus den Jahren 426/5 bis 423/2) der logistai, welche die Anleihen aus den Kassen der Athena , Nike und des Hermes verzeichneten. Siehe dazu Giovannini (1990) und (1997). Samons (2000) 209–210.

  503. 503.

    Lys. or. 7,7; 24–25; 29. [Aristot.] Ath. pol. 60,1. Zu den moriai siehe allgemein Papazarkadas (2011) 260–284.

  504. 504.

    Vgl. beispielsweise Eur. Troian. 802. Pind. Nemea 10,33–37. J. L. Shear (2001) 405 und (2003a) 98.

  505. 505.

    Zu diesem Zweck verpachtete die Polis das Einzugsrecht. [Aristot.] Ath. pol. 60,2. Lys. or. 7,2. Fink (1963). Rhodes (1985a) 672–674. J. L. Shear (2003) 96–102.

  506. 506.

    Zur Datierung der Reform der Panathenäen in den 380er Jahren siehe J. L. Shear (2001) 407 und (2003) 103.

  507. 507.

    [Aristot.] Ath. pol. 60,2: „Gewonnen wird das Öl von den heiligen Olivenbäumen; der Archon treibt es von denen ein, welche die Landgüter besitzen, auf denen die heiligen Bäume stehen, und zwar drei halbe Kotylen von jedem Baum. Früher verpachtete die Polis diese Einnahme; und wenn jemand einen heiligen Ölbaum ausgrub oder fällte, saß der Rat auf dem Areopag über ihn zu Gericht, und wenn er des Vergehens für schuldig befunden wurde, bestraften ihn die Areopagiten mit dem Tod. Seit der Landbesitzer das Öl abliefert, gibt es zwar dieses Gesetz noch, aber das Gerichtsverfahren ist aufgegeben worden. Das Öl fließt der Polis nämlich aus dem Gesamtbesitz, nicht von den einzelnen Bäumen zu.“ – Die Abgabe von 1,5 Kotylen pro Baum entspricht 0,41 Liter, was in etwa einem Zehntel des Ölertrages pro Pflanze gleichkam. Bentz (1998) 117 Anm. 619. Foxhall (2007) 117–118.

  508. 508.

    [Aristot.] Ath. pol. 60,3. Siehe die Rechnung oben Abschn. 2.3.1 Anm. 406. Falls die Zahl stimmt, dann entspricht diese Menge in etwa zwei dreiächsigen Tankwagen! Rechnet man dies auf den Jahresertrag und die von Pseudo-Aristoteles (Ath. pol. 60,2 ) angegebene Menge von drei halben Kotylen (= 0,41 Liter) pro Baum um, so standen auf dem attischen Gebiet 46.200 heilige Olivenbäume. Vgl. dagegen Papazarkadas (2011) 271, der von 198.800 Bäumen ausgeht. Allerdings werden bei den Großen Panathenäen die Erträge von vier Jahren verteilt, sodass die Gesamtzahl noch einmal durch vier zu dividieren ist, sodass auch seine Rechnung in etwa 49.700 Bäumen entspricht.

  509. 509.

    Der Sprecher der siebten lysischen Rede musste sich 397/6 (oder kurz danach) vor dem Areopag gegen den Vorwurf verteidigen, die moriai auf seinem Besitz beschädigt oder ausgerissen zu haben. Die Strafe bestand in Verbannung und Konfiskation des Vermögens (Lys. or. 7, 3 und 32). Siehe dazu Horster (2004) 117–118 mit Anm. 75.

  510. 510.

    Ähnlich auch Dreher (2014) 10–11, der räumlich-funktional zwischen dem Kern- und Außenbereich göttlichen Besitzes unterscheidet. – Dieser Befund deckt sich mit der Wortfelduntersuchung von Rudhardt, der die Begriffe ἅγιος/ἁγνός, ὅσιος und ἱερός analysierte. Dabei kam er zu dem Schluss, dass hieros zwei Kategorien von Heiligkeit bezeichnete: zum einen Dinge, die an sich heilig und daher unantastbar waren, zum anderen Dinge, die einer Gottheit gehörten, daher als ἱερός galten, aber nicht tabuisiert waren. Derartige hiera, zu denen auch die τεμένη und die Einnahmen aus ihrer Verpachtung gehörten, lassen sich zu der zweiten Kategorie zählen. Rudhardt (1992) 22–30 (ἱερός), 30–36 (ὅσιος) und 38–43 (ἅγιος/ἁγνός).

  511. 511.

    Thuk. 2,13,3–5. Siehe zu den Anleihen Davies (2004). Horster (2004) 197–200. Dreher (2014) 15–16.

  512. 512.

    Dreher (2014) 16. Zur Lokroi, wo weder Zinsen noch Sicherheiten genommen wurden, Costabile (1992) 168–169.

  513. 513.

    Migeotte (1984) 357.

  514. 514.

    Für Delos siehe Linders (1992a) 11. Dreher (2014) 16. – Pointiert formulierte es Davies (2004) 126: „In the fourth century as in the fifth, a city could not run a serious navy without taking a coldly instrumental attitude towards the assets of its gods.“

  515. 515.

    Treffend D. M. Lewis (1990) 259: „Although the Athenians drew their distinction between demosia and hiera, even going to the lengths of charging themselves interest when they borrowed from Athena, I do not think that we can rationally support their attitude. It was they themselves, after all, who decided that Athena was going to make a loan.“ – Vgl. auch IG I3 369 (= Meiggs/Lewis (1969) Nr. 58): Abrechnungen der Anleihen (aus den Jahren 426/5 bis 423/2). Der dort genannte Zinsfuß betrug etwas mehr als 1,5 Prozent, im Gegensatz zu dem Zinsfuß von mehr als sieben Prozent in den vorhergehenden Jahren. Demnach hatte die ekklesia eine Senkung des Zinsfußes im Jahr 426/5 beschlossen Meiggs/Lewis (1969) 215. Zu Lokroi siehe Costabile (1992) 168.

  516. 516.

    Siehe dazu auch unten Abschn. 5.2.

  517. 517.

    Demosth. or. 22,69–78. Siehe zu ihm Rhodes/Osborne (2007) 250–251 im Kommentar zur Nr. 51.

  518. 518.

    Horster (2004) 130 und 178. – Vgl. auch die Einnahmen aus dem delischen Hafen, die sowohl dem Heiligtum als auch der Polis zugutekamen. Linders (1992a) 10.

  519. 519.

    Horster (2004) 87 mit Nachweisen in Anm. 84. In bestimmten Fällen erhielt die Kasse der anderen Götter ebenfalls einen Anteil, vielleicht in Höhe von zwei Prozent, wie Demosthenes (or. 24,120) andeutet. – Vgl. zu den verschiedenen Varianten im Umgang mit konfisziertem Besitz Asheri (1966) 45–51.

  520. 520.

    Horster (2004) 82.

  521. 521.

    Vgl. IG I3 391 = IG I2 311: Im Jahr 421/20 flossen sechs Drachmen, im Jahr 420/19 31 Drachmen in den athenischen Staatsschatz. Dagegen verzeichnen IG I3 386 (408/7) und 387 (407/6) wohl den Gesamtschatz.

  522. 522.

    P. Wilson (2008) 92 mit Anm. 19. Der Eintrittspreis von zwei Obolen ist bei Demosthenes (or. 18,28) belegt. – Dieselbe Praxis ist im 4. Jahrhundert für die Dionysia im Piräus bezeugt und brachte 3000 Drachmen ein (SEG 33,143). Siehe dazu Csapo (2007).

  523. 523.

    Csapo (2007) 108–115.

  524. 524.

    Demosth. or. 18,28. Aischin. 2,55. Csapo/P. Wilson (2014) 396.

  525. 525.

    Bei einem Preis von zwei Obolen pro Tag und bei etwa 16.000 Zuschauern während der fünftägigen Städtischen Dionysien generierten die Eintrittsgelder ungefähr 4,5 Talente. Siehe dagegen P. Wilson (2008) 93, der von jährlichen Einnahmen aus den Eintrittsgeldern von drei Talenten und 2000 Drachmen ausgeht: zwei Obolen pro Tag bei fünf Tagen und ca. 12.000 Besuchern. – Vielleicht wurden die Eintrittspreise im späten 4. Jahrhundert sogar angehoben, sodass u. U. innerhalb von zehn Jahren die Kosten für den dauerhaften Bau eingefahren waren. Csapo/P. Wilson (2014) 396. – Gerade die Professionalisierung des Theaterwesens mit berühmten und gefragten Schauspielern, um die sich ein regelrechter Starkult entwickelte, wurde gefördert und nutzbar gemacht, indem weitere Feste und Agone das religiöse Programm bereicherten. Lykurg führte beispielsweise am letzten Tag der Anthesteria zusätzlich einen Wettbewerb der Komödienschauspieler ein, der eine Vorauswahl für die ein Monat später zelebrierten Städtischen Dionysien bildete ([Plut.] X orat. Lykurg = mor. 841 f.). – Mit dieser Maßnahme verfolgte Lykurg vielleicht das Ziel, die Anthesteria als Einstimmung für das größere Fest zu etablieren, um so die Besucher in der Stadt zu halten. Siehe zu diesem Fest Csapo/P. Wilson (2014) 420–422.

  526. 526.

    Diesen Aspekt macht vor allem Roussset (2013) stark.

  527. 527.

    Die Pachturkunden der Ländereien der Athena Polias und der anderen Götter unterschieden sich in nichts von denen öffentlichen Landes (SEG 33,167–171). Siehe dazu Horster (2004) 150–153. Zum Landbesitz der Athena Polias und der anderen Götter siehe Papazarkadas (2011) 18–30. – Wenn die Inschriften nicht expressis verbis die begünstigte Kasse benennen, so muss die Zuordnung häufig über den jeweiligen Kontext erfolgen, was insbesondere bei Geldbußen und Konfiskationen oftmals unmöglich ist. Bezeichnend sind in diesem Zusammenhang auch die rationes centesimarum , welche die einprozentige Abgabe (ἡκατοστή) des Verkaufspreises öffentlichen (und zum Teil heiligen) Besitzes auflisten. Allein der Begriff hekatoste anstelle des sonst gebräuchlichen eponia und die Aufstellung der Inschriften auf der Akropolis anstatt auf der Agora machen es wahrscheinlich, dass die hier vermerkte Verkaufssteuer von einem Hundertstel in die Kasse der Athena und der anderen Götter floss. Zur Diskussion der hekatostai in Abgrenzung zur ἐπώνια siehe Lambert (1997) 269–276.

  528. 528.

    So auch Stroud (1998) 109–110. Jim (2014) 211–212.

  529. 529.

    Der Pragmatismus war tief im religiösen Verständnis verankert. Bezeichnend ist eine Vorschrift aus Kyrene vom Ende des 4. Jahrhunderts: Zwar war es untersagt im Heiligtum Bäume zu fällen und Äste zu schlagen, wenn es aber nun einmal passiert war, dann könne das Holz gegen eine Zahlung auch genutzt werden (LSS 155 a Z. 8–10).

  530. 530.

    Die Verpachtung heiligen Besitzes stellte in Relation zu den Gesamteinnahmen Athens etwa 1,5 bis zwei Prozent dar. Papazarkadas (2011) 93–94.

  531. 531.

    Zur Datierung siehe Papazarkadas (2011) 30 mit weiteren Literaturhinweisen in Anm. 67.

  532. 532.

    D’Hautcourt (1999) 260. Dreher (2014) 22–23.

  533. 533.

    Siehe zu Tempelherrschaften und Tempeldomänen in Kleinasien Debord (1982) 128–133. Boffo (1985) 15–79. Debord (1997).

  534. 534.

    Auch wenn zuweilen Priesterämter, wie z. B. für die Durchführung der eleusinischen Mysterien, in bestimmten Familien erblich waren, erwuchs daraus weder politische Macht noch ein theologisch begründetes Handlungsmonopol; sie waren archaische Überbleibsel und letztlich demokratische Zugeständnisse an den alten Adel, die politisch jedoch keinerlei Auswirkungen zeitigten. Lykurg war einer der wenigen Angehörigen eines Priester-genos, der zu politischem Einfluss gelangte. Er entstammte dem ehrwürdigen Geschlecht der Ἐτεοβουτάδαι, die sich auf den Bruder des Erechtheus, Boutes, zurückführten, der als erster das Priesteramt des Poseidon Erechtheus ausgeübt haben soll. Parker (1996) 242.

  535. 535.

    Siehe zum Reinigungsopfer Nilsson (1967) 94–97.

  536. 536.

    Horster (2004) 190. – Allein an der Einziehung, Lagerung und Verteilung des Olivenöles, das an den Panathenäen als Preis in den gymnischen und hippischen Agonen ausgesetzt war, waren beispielsweise drei verschiedene Magistrate bzw. Magistratskollegien beteilt: Der Archon ließ das Öl einsammeln und händigte es den tamiai aus. Diese gaben es an den Panathenäen den Athlotheten, damit sie das Öl den siegreichen Athleten überreichen konnten ([Aristot.] Ath. pol. 60,3). Siehe zu den tamiai, die zehn öffentlich bestellten Schatzmeister der Athena, die den Besitz der Stadtgöttin, also die Gelder des Athena-Heiligtums, samt Statue der Göttin, Nike-Statuen und anderer Weihgeschenke verwalteten, auch [Aristot.] Ath. pol. 47,1. Rhodes (1985a) 549–550.

  537. 537.

    Weber (1921) 82; 144–145; 152; 188; 215.

  538. 538.

    Zu Eubulos siehe die oben Abschn. 2.2.1 Anm. 196 angegebene Literatur.

  539. 539.

    Weder in Athen noch anderswo kam es zu einer Form des Pazifismus, der zwar Ansätze in der griechischen Antike kannte, aber erst unter den Bedingungen der Moderne entstehen konnte, so Brücher (2008) 7. Vgl. beispielsweise zur kritischen Sicht auf den Krieg Pindar (Frg. 110: γλυκὺ δὲ πόλεμος ἀπείροισιν, ἐμπείρων δέ τις ταρβεῖ προσιόντα νιν καρδίᾳ περισσῶς. „Süß ist der Krieg den Unerfahrenen, ein Erfahrener aber fürchtet im Herzen über die Maßen sein Nahen.“), die aristophanischen Komödien Eirene oder Lysistrate und die aristotelische Rechtfertigung des Krieges (Aristot. eth. Nic. 1177b).

  540. 540.

    Ähnlich wie Isokrates (or. 8,19) erkannte auch Xenophon (vect. 3,8): „Ich weiß aber auch, dass Trieren oftmals mit großem Aufwand ausgeschickt worden sind, und dies geschah, obwohl unklar war, ob es zum Besseren oder zum Schlechteren sein werde, aber eines war offensichtlich: Niemals würden sie [diejenigen, die Leiturgien und eisphorai leisten] wiederbekommen, was sie beigetragen haben, und sie würden auch keinen Anteil daran haben, für was sie beigetragen hatten.“ Vgl. auch Xen. vect. 1,1.

  541. 541.

    Thuk. 1,83,2.

  542. 542.

    Vgl. die Drohung des Perserkönigs, sich „zu Land und auf See, mit Schiffen und mit Geld“ (Xen. hell. 5,1,31) gegen diejenigen zu wenden, die gegen die Bestimmungen des von ihm diktierten Friedensvertrages verstoßen sollten.

  543. 543.

    Siehe dazu Schulz (1999) und zusammenfassend (2010) 216–219.

  544. 544.

    IG II2 1467 B col. II Z. 48–56.

  545. 545.

    IG II2 1627 coll. b Z. 275–278 (Tetreren). IG II2 1629 A coll. d Z. 811 (Penteren). Siehe zu den Tetreren in Athen Casson (1973) 97–135. J.-M. Schmitt (1974).

  546. 546.

    Normalerweise sind derartige Dokumente nur erwähnt, aber nicht erhalten.

  547. 547.

    Demosth. or. 4,28 .

  548. 548.

    Demosthenes (or. 4,19–23) plädierte dafür, zwei Streitkräfte zu insgesamt 2000 Mann aufzustellen. Der aus 500 Bürgersoldaten gebildete Heeresteil sollte kontinuierlich einsatzbereit gehalten werden, um im Bedarfsfall schnell dem makedonischen König entgegentreten zu können. Dieses aus Athenern gebildete Aufgebot sollte jeweils nur einen begrenzten Zeitraum am Feldzug beteiligt sein und immer wieder abgelöst werden. Ein zweites Kontingent sollte als mobile Einsatztruppe 1500 Söldner umfassen, in der Nordägäis stationiert in einer Art Guerillakrieg (λῃστεύειν) Philipp II. möglichst großen Schaden zufügen und sich ansonsten auf die Verteidigung der Chalkidike konzentrieren. Eine Reiterei , von der wiederum ein Viertel Athen zu stellen hatte, sollte die Fußsoldaten komplettieren. Zusätzlich sollten zehn Trieren und mehrere Transportschiffe einsatzbereit gehalten werden.

  549. 549.

    Siehe dazu Hanson (1991) 369–375.

  550. 550.

    Die Gesamtausgaben für den Krieg wurden bisher nur selten berechnet; die meisten Forscher lehnten aus naheliegenden Gründen – die Ausgaben variierten sehr stark und verlässliche Zahlen sind dünn gesät – derartige Schätzungen ab. Sie beschränkten sich darauf, einen allgemeinen Eindruck der bekannten Kosten für Belagerungen, überlieferte Zahlen für einzelne Kontingente und Schätzungen für durchschnittliche Einsätze aufzulisten. Vgl. beispielsweise Gabrielsen (1994) 114–118. Samons (2000) 209. van Wees (2000) 107–108. Erst in jüngerer Zeit wurden Versuche unternommen, die militärischen Kosten zu schätzen. Gabrielsen (2008). Pritchard (2012) 39–59. Frühere Ausnahmen bildeten Robbins (1918). Brun (1983) 144–161. Unz (1985).

  551. 551.

    Demosth. or. 3,28. Vgl. Aischin. 2,71.

  552. 552.

    Isokr. or. 7,9.

  553. 553.

    Demosth. or. 4,17 und 41. 18,32. 19,84. Diod. 16,37,3–38,2. Iust. 8,2.

  554. 554.

    Diod. 16,36,1. 16,56,6.

  555. 555.

    Demosth. or. 4,28 . – Siehe zur Besoldung (Verpflegung und Vergütung) allgemein Boeckh (1886) I 340–358. Pritchett (1971–1991) II 3–29. Loomis (1998) 32–61. Burrer (2008). – Wann die Entlohnung der Soldaten eingeführt wurde, ist unbekannt. Loomis (1998) 36–39. van Wees (2004) 237 und 316 Anm. 27. – Geht man davon aus, dass die von Demosthenes vorgeschlagenen Kosten nur der Hälfte der üblichen Beträge entsprachen, dann kalkulierte er Mitte des 4. Jahrhunderts mit vier Obolen pro Tag für Verpflegungsgeld und Sold; eine Getreideration sah er offenbar nicht vor. Dies erscheint vergleichsweise – wenn auch nicht ungewöhnlich – mager. Ein Soldat erhielt um 400 normalerweise eine Barvergütung von fünf Obolen pro Tag. Allerdings schwankten die Beträge je nach Kassenlage zwischen vier und sechs Obolen. Vier Obolen: Xen. an. 7,6,7. Fünf Obolen: Xen. an. 5,6,23 (ca. 25 Drachmen pro Monat); 7,2,36; 7,3,10. Eine Drachme: Xen. an. 1,3,21. – Ein lochagos konnte dagegen mit acht bis zehn Obolen, ein strategos sogar mit dem Doppelten, also mit sechzehn bis zwanzig Obolen pro Tag rechnen, da das Besoldungsverhältnis von einfachem Soldat zu lochagos und strategos 1 zu 2 zu 4 entsprach. Vgl. Xen. an. 7,2,36: Soldaten ein Kyzikener pro Monat, lochagos zwei und die Strategoi vier. Xen. an. 7,6,1 und 7: Soldaten einen Dareiken, lochagos zwei und strategos vier im Monat. Burrer (2008) 80. – Während der Jahre 433/2 und 412/11 erhielten Hopliten und Ruderer standardmäßig eine Drachme täglich (Thuk. 3,17,4. 6,8,1. 6,31,3. 7,27,1–2). Loomis (1998) 39–44 und 55–56 mit Literaturhinweisen. Anscheinend sank die Entlohnung von zunächst fünf Obolen am Anfang des 4. Jahrhunderts auf vier Obolen in der Zeit nach dem Bundesgenossenkrieg um 350 und stieg dann wieder während der Zeit der lykurgischen Konsolidierung der Finanzen leicht auf sechs Obolen an ([Aristot.] Ath. pol. 42,3). – Die Schwankungen erscheinen in Anbetracht leerer Kassen plausibel, allerdings sind unsere Kenntnisse höchst lückenhaft; außer der demosthenischen Angabe für das Jahr 351 stammen die meisten Zahlen aus der Anabasis Xenophons, also aus dem Zeitraum 401 bis 399, während sich in der pseudo-aristotelischen Athenaion politeia um 330 erneut eine Nachricht findet.

  556. 556.

    Demosth. or. 4,29.

  557. 557.

    Außerdem erhielten Wehrpflichtige für ihre Teilnahme an Paraden ein Entgelt (Isokr. or. 7,82).

  558. 558.

    Derartige φρουραί sind für Perinthos (Demosth. or. 23,142), Serrion und Hieron Oros (Demosth. or. 9,15), Andros (IG II2 123) und Arkesine (IG XII.7, 5) belegt.

  559. 559.

    [Aristot.] Ath. pol. 42,4.

  560. 560.

    Xen. vect. 4,52.

  561. 561.

    [Aristot.] Ath. pol. 42,2–5. Rhodes (1985a) 502–510. Zur Ephebie im 4. Jahrhundert, speziell zur lykurgischen Reform, siehe Reinmuth (1952). Pélékidis (1962) 83–157. Ruschenbusch (1979b). Humphreys (1985) 206–209. Burckhardt (1996) 26–75. – Bereits in der Mitte des 4. Jahrhunderts war die Aushebung der Hopliten verbessert worden, indem ein altersbasiertes System das alte, als ungerecht empfundene (Lys. or. 9 Für den Soldaten) ersetzte. Siehe dazu Christ (2001).

  562. 562.

    Zusätzlich erhielten die zehn Betreuer je eine Drachme ([Aristot.] Ath. pol. 42,3).

  563. 563.

    Hansen (1988) 4.

  564. 564.

    [Aristot.] Ath. pol. 42,4.

  565. 565.

    Hansen (1995) 195: Betrag zwischen 22 und 37 Talenten.

  566. 566.

    Zur athenischen Reiterei siehe allgemein Anderson (1961). Bugh (1988). Worley (1994). Spence (1993). Stoll (2010).

  567. 567.

    Xenophon (hipp. 7,7) empfahl die Kavallerie sogar explizit für Raubzüge. Trotz (oder wegen?) des aristokratisch anmutenden Ansehens der Reiterei scheint es in den 360er Jahren zu Rekrutierungsschwierigkeiten gekommen zu sein, weshalb Xenophon sich zur Verfassung des Hipparchikos bemüßigt fühlte. Vgl. Xen. hipp. 1,2 und 9–12. Bugh (1988) 156 und 158. – Zur Datierung der Schrift siehe Anderson (1974) 184. Stoll (2010) 9.

  568. 568.

    Hamippoi waren trainierte Soldaten, die neben den Reitern liefen. Hamippoi als Ergänzung der Kavallerie : [Aristot.] Ath. pol. 49,1. Boiotisches Vorbild: Thuk. 5,57. Xen. hell. 7,5,23. Datierung aufgrund von Xen. hipp. 9,7. Siehe dazu Bugh (1988) 173.

  569. 569.

    Bugh (1988) 173 und 221–224.

  570. 570.

    Ebd. 135 und 157.

  571. 571.

    Ebd. 172.

  572. 572.

    Lys. or. 16,6–7. Harpokr. s. v. κατάστασις. Siehe dazu Kroll (1977) 97–98. Bugh (1988) 56–58.

  573. 573.

    Kroll (1977) 99. Dies entsprach dem Preis eines erstklassigen Rassepferdes oder dem Lohn eines Arbeiters von vier Jahren (Aristoph. Nub. 21–22 und 1224–1225. Xen. an. 7,8,6. Lys. or. 7,10). Ein Tier ohne Stammbaum kostete um 390 dagegen etwa drei Minen (Is. 5,43). Siehe zur Diskussion des Preises Bugh (1988) 57 mit Anm. 73 und 158, der das vergleichsweise großzügige Darlehen mit der xenophontischen Schrift Hipparchikos in Verbindung bringt und daraus Rekrutierungsschwierigkeiten in den 360er Jahren ableitet. Infolgedessen wäre in den 350er Jahren (oder in der Zeit nach Chaironeia ) die Höhe der katastasis angehoben worden. Zu Pferdepreisen allgemein Anderson (1961) 136. Kroll (1977) 89. Spence (1993) 272–286. – Leider ist unbekannt, ob alle hippeis diesen Betrag in Anspruch nahmen, wie häufig Pferde erworben werden mussten und vor allem wie hoch dieser Zuschuss durchschnittlich war. Vorstellbar ist, dass es als ehrenvoll galt, keine finanzielle Unterstützung anzunehmen – zumal die Pferdezucht als elitäres Statussymbol galt. Dies wird durch die Beobachtung gestützt, dass auf den etwa 110 aus dem 4. Jahrhundert stammenden Bleitäfelchen des Reiterei -Archivs, das auf der Agora zutage kam, die katastasis nicht auftaucht. Auch wenn die Täfelchen nicht die Höhe des öffentlichen Darlehens vermerken, sind sie aus fiskalischer Sicht sehr aufschlussreich. Das Archiv diente dazu, die relevanten Daten der hippeis zu sammeln und auf dem neuesten Stand zu halten. Zu diesem Zweck wurden der Name des Besitzers, Erkennungsmerkmale des Pferdes (Farbe und Brandzeichen) und der Wert des Tieres vermerkt. Ging das Pferd während der Dienstzeit unverschuldet verloren oder verstarb es, so erhielt der Besitzer von der Polis den aktuellen Preis erstattet. Diese Ersatzleistung hatte keinen Einfluss auf die ursprüngliche Darlehenssumme, die am Ende der Dienstzeit in voller Höhe zu erstatten war; die Kreditvergabe bedeutete für die Polis also nur bei Zahlungsausfällen militärische Ausgaben. Demnach muss noch ein gewisses jährliches Budget für den Tod oder Verlust von Pferden einkalkuliert werden. Bugh (1988) 58.

  574. 574.

    Um 360 betrug der Zuschuss zum Futter fast vierzig Talente jährlich (Xen. hipp. 1,19. [Aristot.] Ath. pol. 49,1). Siehe dazu Bugh (1988) 60 und 154–156. Hansen (1995) 329. – Rechnet man mit vier Obolen für das Futter der Pferde (Demosth. or. 4,28 ) an 354 Tagen, so entspricht der Betrag einer Kavallerie von 1000 Reitern. Diese Zahl ist auch sonst belegt; nach dem Bundesgenossenkrieg beziffert Demosthenes (or. 14,13) die Reiterei in seiner Symmorienrede ebenfalls auf 1000 hippeis.

  575. 575.

    Im Lamischen Krieg schickte Athen 500 Reiter ins Feld (Diod. 18,11,3). Die 500 hippeis stellten eines der größten berittenen Kontingente dar, die Athen je aufgeboten hatte. Dies spiegelt einerseits die Bedeutung, welche die Kavallerie im 4. Jahrhundert im makedonischen Heer einnahm und der man Entsprechendes entgegenzusetzen versuchte. Andererseits bezeugt die verhältnismäßig große Zahl der von Athen entsandten Reiter auch das Vertrauen, das man durch die militärischen Reformen nach Chaironeia erworben hatte, so Bugh (1988) 173.

  576. 576.

    Cawkwell (1962a) 383. Austin (1994) 528. Pritchard (2012) 47.

  577. 577.

    Siehe zum Tageslohn eines Arbeiters im 4. Jahrhundert oben Abschn. 2.1.1 Anm. 46.

  578. 578.

    Siehe dazu die grundlegenden Studien von Burckhardt (1995) und (1996).

  579. 579.

    Allein die größeren militärischen Auseinandersetzungen werfen ein bezeichnendes Licht auf die militärische Situation: Zwischen 395 und 387 kämpfte Athen an der Seite von Korinth und Argos im Korinthischen Krieg gegen Sparta. Dabei übernahmen Bürgersoldaten noch die Hauptlast, so Burckhardt (1995) 118. – Iphikrates führte 369 die Athener πανδημεί auf die Peloponnes (Xen. hell. 6,5,49. Diod. 15,63,2. Paus. 9,14,6–7. Polyain. 3,9,20. 3,9,28. 3,9,37. Nep. Iphikrates 2,5). Ebenso bot Athen alle Bürgersoldaten 366 in den Auseinandersetzungen mit den Thebanern um Oropos auf (Xen. hell. 7,4,1). Vier Jahre danach (362) stellten sich die Athener den Thebanern in der Schlacht von Mantineia (Xen. hell. 7,5,15–25. vect. 3,7. Diod. 15,84,4–15,87. Paus. 8,11. Polyain. 2,3,14) und boten etwa drei Jahre später (359/58) gegen Philipp II. ungefähr 3000 Hopliten auf (Diod. 16,2,6). In den sich anbahnenden Auseinandersetzungen mit Makedonien (356–346) kamen nur selten Bürgerhopliten zum Einsatz. Athener engagierten sich in großer Zahl verstärkt dann, wenn die Bedrohung virulent wurde, wie beispielsweise im Jahr 353, als sich 5000 athenische Hopliten Philipp II. erfolgreich bei den Thermopylen entgegenstellten (Demosth. or. 19,84. Diod. 16,37,3 und 38,2. Iust. 8,2,8–12). Den dritten Feldzug auf die Chalkidike unternahmen 2000 Bürgerhopliten und eine Kavallerie mit 150 Athenern unter Chares (Philochoros FGrHist 328 F 51). Selbst während des Peloponnesischen Krieges hatte Athen keine größere Reiterabteilung transportiert. Siehe dagegen Demosth. or. 19,266: 50 Trieren, 4000 Bürgersoldaten und 10.000 Söldnern . Diese Zahlen werden im Allgemeinen für unglaubwürdig gehalten. Bugh (1988) 164–165 Anm. 27. – Anlässlich der Schlacht von Chaironeia riefen die Athener ihr gesamtes Aufgebot zu den Waffen (Diod. 16,85,2) und im Lamischen Krieg bündelte Athen nochmals die Kräfte, hob alle Soldaten bis zum vierzigsten Lebensjahr aus und beteiligte sich dementsprechend mit 5000 – oder sogar 9000 – Fußsoldaten an den Kämpfen außerhalb und zum Schutze Attikas. Alle Athener bis zum vierzigsten Lebensjahr: Diod. 18,10,2–3. 18,11,3. 5000 Soldaten: Diod. 18,11,3. 9000 Soldaten: Burckhardt (1995) 120 Anm. 81 mit Verweis auf Diod. 18,18,5. Makedonischer Angriff auf Attika: Plut. Phokion 25,1–2.

  580. 580.

    Im Jahr 388 zog beispielsweise Chabrias mit 800 angeheuerten Peltasten nach Zypern (Xen. hell. 5,1,10–11). Derselbe Feldherr blockierte zehn Jahre später mit leicht bewaffneten Söldnern die Straße über Eleutherai und beteiligte sich mit ihnen an den Kämpfen in Boiotien. Zu Chabrias als Söldnerführer siehe Xen. hell. 5,4,14. Nep. Chabrias 1,1–2. Diod. 15,32,5 und 33,4. – Zwischen 369 und 365 schickten die Athener wieder ein Heer, das größtenteils aus Söldnern bestand, ins Feld (Xen. hell. 7,1,25. 7,1,41–42. 7,2,18–23. Aischin. 2,168. Diod. 15,68,1. Paus. 9,15,4. IG II2 84). Burckhardt (1995) 113. – Bei der zehnmonatigen Belagerung und Besetzung von Samos 365 kamen 7000 (Polyain. 3,10,9) oder 8000 Söldner (Isokr. or. 15,111) zum Einsatz. Burckhardt (1995) 113. – In den folgenden Jahren bis zur Schlacht von Chaironeia focht Athen ununterbrochen, auch gleichzeitig an verschiedenen Fronten, Schlachten. Dabei blieben die Strategen häufig mit stehenden Söldnerheeren dauerhaft im Einsatz. Allerdings konzentrierten sich die militärischen Konflikte zwischen Philipp II. und Athen vor allem am Anfang noch im Norden Griechenlands. Der Hauptort der Auseinandersetzungen war Anfang der 340er Jahre vor allem die Chalkidike, zu der Athen insgesamt drei Hilfszüge schickte, um Olynthos zu unterstützen: Der erste (im Jahr 349) umfasste 2000 angeworbene Peltasten und 38 Trieren unter dem Kommando des Chares (Demosth. or. 3,7. 21,161. Philochoros FGrHist 328 F 49), der zweite, als Philipp II. den Chalkidischen Bund direkt angriff (348), 4000 leicht bewaffnete Söldner, 150 angeworbene Reiter und 18 Trieren unter Charidemos (Philochoros FGrHist 328 F 50. Theopomp FGrHist 115 F 143). Für die Entscheidungsschlacht bei Chaironeia boten die Athener gemeinsam mit ihren Verbündeten ein Söldnerheer von 15.000 Mann und 2000 Reiter auf (Demosth. or. 18,237). Im Lamischen Krieg hatte Athen Leosthenes für Söldneranwerbungen fünfzig Talente zur Verfügung gestellt (Diod. 17,111,3). Der Stratege warb angeblich 6000 Söldner am Kap Tainarion an, 2000 zusätzliche kamen mit dem athenischen Aufgebot hinzu (Diod. 18,9,1–2). O. Schmitt (1992) 69, 74 und 76. Siehe dagegen Engels (1993) 346 Anm. 737. Die Zahlenangaben sind topisch, geben aber zumindest einen Eindruck von der Größenordnung der Streitkräfte, so O. Schmitt (1992) 69 mit 134 Anm. 49

  581. 581.

    Dafür sind die Vorbereitungen vor der Schlacht von Chaironeia bezeichnend: Im November 339 kam ein Bündnis mit Theben zustande, das schwerwiegende Konzessionen von den Athenern forderte. Athen sollte zwei Drittel der Kriegskosten übernehmen, Theben erhielt dagegen den Oberbefehl zu Land und Anteil an der Leitung zu See, obwohl Theben nur wenige Schiffe stellen konnte (Bengtson (1975) II 216). Die Athener riefen ihr gesamtes Aufgebot zu den Waffen (Diod. 16,85,2) und boten zusätzlich gemeinsam mit ihren Verbündeten Euboia , Achaia, Korinth, Theben, Megara, Leukas und Korkyra ein Söldnerheer von 15.000 Mann und 2000 Reitern auf (Demosth. or. 18,237). Dennoch blieb die antimakedonische Koalition zahlenmäßig bei Chaironeia unterlegen, wo sie auf Philipps II. 30.000 Fußsoldaten und 2000 Mann starke Kavallerie traf (Diod. 16,85,5–6. Iust. 9,3,9). – Philipp II. unterschied sich von früheren Gegnern Athens nicht nur darin, als Alleinherrscher schnell Entscheidungen treffen und effektiv in die Tat umsetzen zu können, sondern auch darin, eine herrschaftslegitimierende Expansionspolitik zu verfolgen. Einer auf militärischen Erfolg ausgerichteten Kriegsmaschinerie konnte man nicht beikommen, indem man die entscheidende Schlacht suchte. Dazu kam, dass Philipp II. sich der Silberminen von Damastion in Illyria und der Gold- und Silberschätze im Pangaiongebirge bemächtigen konnte, die ihm jährlich 1000 Talente verschafften (Diod. 16,8,4). Das ist in etwa zehnmal so viel, wie Athen aus den Silbervorkommen zur Verfügung stand! Mit einem hochmodernen stehenden Söldnerheer – ein wesentlicher Vorteil, wie Demosthenes (or. 9,48–50) betont –, einer sorgfältigen Finanzverwaltung (Serrati (2007) 462–464), politischem Kalkül und Entwicklungen, die ihm in die Hände spielten, hatte er Nordgriechenland, Thrakien und schließlich Mittelgriechenland unterworfen. Zum makedonischen Heer unter Philipp II. siehe allgemein Ellis (1976). Hammond (1989) 100–119. Worthington (2008) 26–32. Sekunda (2010).

  582. 582.

    Lys. or. 33,5: […] ἐπίστασθε δὲ ὅτι ἡ μὲν ἀρχὴ τῶν κρατούντων τῆς θαλάττης […]. „Ihr aber wisst, dass die Herrschaft diejenigen ausüben, die das Meer beherrschen.“

  583. 583.

    Siehe zur Finanzierung der Flotte in klassischer Zeit Boeckh (1840) und (1886) I 316–317; 343–358; 628–672. Kolbe (1901). Andreades (1931) 229–239 und 343–348. Gabrielsen (1994), (2001), (2007) und (2008).

  584. 584.

    Lys. or. 12,99. 13,14 und 46. Isokr. or. 7,66

  585. 585.

    Vgl. die Anekdote, dass die Langen Mauern unter Flötenmusik geschleift worden seien (Xen. hell. 2,2,23).

  586. 586.

    Aus diesem Grund wurde Konon auch gefeiert, weil er den Wiederaufbau der Mauern durch persische Gelder und mit seinen Schiffsmannschaften als Arbeitskräfte entscheidend vorantrieb (Xen. hell. 4,4,2. 4,8,8–14. Demosth. or. 20,68–70. Diod. 14,84,4–5; 14,85,2–3. IG II2 1656–1664. Tod (1968) II Nr. 107 A. SEG 41,102). Epigrafische und archäologische Zeugnisse im Piräus zeigen jedoch, dass bereits im Jahr 394, also vor Konons Rückkehr 393, der Entschluss gefasst worden war, die Mauern wieder aufzubauen. Funke (1980a) 49 und von Eickstedt (1991) 28–29. Zudem trugen auch Verbündete zum Mauerbau bei (IG II2 1656 & 1657. Xen. hell. 4,8,10). Siehe zur Rückkehr Konons Asmonti (2015) 162–163.

  587. 587.

    Insgesamt lassen sich für die Befestigung des Piräus drei Phasen im 4. Jahrhundert ausmachen, so von Eickstedt (1991) 27–31 und 33. Neben der ersten Ausbauperiode zwischen 395/4 und 392/1 lässt sich eine zweite für die Jahre 337/6 annehmen; nun wurde sogar die Grenzfestung Phyle in das befestigte Areal eingeschlossen (IG II/III2 244). Vielleicht lassen sich die Maßnahmen von 337/6 mit denen in Verbindung bringen, für die Demosthenes als teichopoios fungierte (Demosth. or. 18,113; 248; 299. Aischin. 3,17; 27; 31). W. Will (1983) 24–25 mit Anm. 164. von Eickstedt (1991) 30–31. In seinen Zuständigkeitsbereich fiel der Piräus , wofür er zehn Talente erhielt und selbst hundert Minen beisteuerte (Demosth. or. 18,248. [Plut.] X orat. Demosth. = mor. 845 f). Pseudo-Plutarch gibt dagegen ein psephisma wieder, das drei Talente nennt ([Plut.] mor. 851 a). Vgl. auch Demosth. or. 18,118. Aischines 3,23–31. Lykurg. 1,44. Phot. Bibl. 494a 13–15. IG II2 351 Z. 12–15. – Wahrscheinlich stammten die zehn Talente aus demselben Topf, in den die in der Zeit zwischen 347/6 und 323/2 jährlich erhobenen eisphorai in Höhe von ebenfalls zehn Talenten flossen, die eigentlich dem Bau von Schiffshäusern und der Skeuothek des Philon dienen sollten (IG II2 505 Z. 12–17 mit IG II2 1627 Z. 398 und IG II2 1668). Siehe zur Skeuothek des Philon das Folgende. Zur eisphora unten Abschn. 4.1.

  588. 588.

    Siehe zu den Häfen allgemein von Eickstedt (1991) 61–81. – Bereits im 5. Jahrhundert hatte man hier Schiffsmannschaften nach Trittyen versammelt, wie sich an den Trittyengrenzsteinen (IG I2 897–901) ablesen lässt.

  589. 589.

    Dein. 1,96. Aischin. 3,25; 27; 31.

  590. 590.

    [Plut.] or. X orat. Lykurg (= mor. 841 d). [Plut.] mor. 852 c.

  591. 591.

    IG II2 1627 c Z. 398–405. Dort wird die Gesamtanzahl von 372 neosoikoi genannt, von denen 82 Schiffshäuser in Munichia, 94 im Kantharos und 196 in Zea standen. Siehe dazu auch von Eickstedt (1991) 69–79.

  592. 592.

    Lovén (2011) 174.

  593. 593.

    Dies ist für Oiniadai belegt (Xen. hell. 4,6,17). Siehe zu den dortigen Schiffshäusern Kolonas (1989–1990) mit Karte 9, 10, 14 und Abb. 5. Vgl. Gabrielsen (2008) 71 Anm. 55.

  594. 594.

    Eine lange inschriftlich überlieferte Bauanweisung gibt Auskunft über architektonische Einzelheiten, die mit den archäologischen Zeugnissen abgeglichen werden können. Die Skeuothek wurde zwischen 347 (IG II2 1668) und 329 (IG II2 1627 Z. 288; 292; 296; 301–302; 407; 420) mit Unterbrechungen (Philochoros FGrHist 328 F 55b) errichtet. – Siehe zur Skeuothek Strab. 9,1,15. Linfert/Mausbach (1981). Untermann (1984). Travlos (1988) 343. Gabrielsen (1994) 149 und 247 Anm. 10. Garland (2001) 156–158. von Eickstedt (1991) 78–79. Hintzen-Bohlen (1997) 15–17 mit 165 Abb. 1 und 2. – Laut Vitruv (7 pr.,12) verfasste Philon Werke über die Proportionen von Tempeln und über die Skeuothek im Piräus . Auch Plinius (nat. hist. 7,125) und Valerius Maximus (8,12) bezeugen die Berühmtheit des Architekten und seiner Bauten.

  595. 595.

    Vgl. zum ästhetischen Wert der Hafeninfrastruktur auch Com. Adesp. 340: „Oh Athen, Herrin aller Städte! Wie schön deine Hafenanlagen! Wie schön dein Parthenon! Wie schön der Piräus !“

  596. 596.

    Vgl. die Anekdote bei Valerius Maximus (8,12): „Man rühmt Athen wegen ihrer Skeuothek , und das nicht grundlos; jenes Bauwerk ist nämlich sowohl für seine Kostspieligkeit als auch für seine Eleganz sehenswert. Es ist allgemein bekannt, dass sein Architekt Philon mit derartiger Wortgewandtheit im Theater sein Bauvorhaben gerechtfertigt habe, dass dieses höchst eloquente Volk ihm wegen seiner Beredsamkeit nicht weniger Anerkennung als wegen seiner Kunst gezollt habe.“ – An der Skeuothek zeichnete sich ein Trend ab, der in hellenistischer Zeit sich voll entfalten sollte: Technische Innovationen dienten auch als Beleg für außergewöhnliche Leistungen. Davon zeugt in lykurgischer Zeit beispielsweise ein Brunnenhaus mit monumentaler Wasseruhr, das eines der größten überhaupt bekannten Brunnenhäuser darstellt und einen komplizierten Mechanismus zur Messung der Zeit besaß. Siehe zu dieser J. E. Armstrong/Camp (1977). Hintzen-Bohlen (1997) 44. Knell (2000) 101–102. Camp (2010) 173.

  597. 597.

    Siehe dazu grundlegend Funke (1980a) 136–162.

  598. 598.

    Xen. hell. 5,4,34. IG II2 34. HGIÜ 214. Tod (1968) II 118. Bengtson (1975) II 248. Siehe zum Zweiten Attischen Seebund allgemein Cargill (1981). Schmitz (1988) 256–317. Seager (1994) 163–186. Dreher (1995). Hochschulz (2007) 71–127.

  599. 599.

    Vgl. beispielsweise Demosth. or. 6,12. 8,45. Xen. hell. 7,1,1 und 4. Diod. 15,78,4.

  600. 600.

    Demosthenes (or. 14,13) gibt in der Symmorienrede (354/3) die runde Anzahl von 300 Trieren an, die er mit seiner Reform einsatzbereit halten wollte. – Die Triere blieb auch im 4. Jahrhundert das Kriegsschiff schlechthin; zuweilen werden in den Quellen auch „schnelle Trieren“ genannt, die entweder mit ausgewählten Ruderern bemannt oder besonders leicht bzw. technisch aufwendiger gearbeitet waren. Außerdem hatten bereits im Peloponnesischen Krieg spezielle Truppentransporter (στρατιώτιδες bzw. ὁπλιταγωγοί) sowie Pferdetransporter (ἱππαγωγοί) die Mobilität des Landheeres erheblich erhöht; auf diese Weise konnten in Abstimmung mit schnellen Angriffsschiffen (ταχυναυτούσαι τριήρεις) kombinierte Attacken zu See und zu Land durchgeführt werden.

  601. 601.

    Beispielsweise begann Thrasyboulos in der östlichen Ägäis mit vierzig Schiffen Athens Interessen durchzusetzen. Nachweise bei Develin (1989) 214. – In der Folgezeit (bis 338) variieren die Angaben zwischen zehn und fünfzig Schiffen: Chares lagerte 353/2 mit zwanzig Schiffe im nordägäischen Neapolis (Polyain. 4,2,22), Charidemos gelangte 351/0 mit zehn Schiffen zum Hellespont (Demosth. or. 3,4–5) und 341/0 operierte wiederum Chares mit vierzig Schiffen ebenfalls in der Hellespontregion (Hesychios FGrHist 390 F 1,31).

  602. 602.

    Die maßvolle Behandlung Athens im Vergleich zu der von Theben nach der Schlacht von Chaironeia – Philipp II. ließ die 2000 athenischen Gefangenen ohne Lösegeldforderungen frei und nahm Friedensverhandlungen auf (Diod. 16,87,3) – könnte ihren Grund darin haben, dass sich der makedonische König die athenische Flotte für seinen Perserzug sichern wollte, auch wenn Alexander kurzzeitig im Jahr 335 verbot, Holz vom Berg Dysoron zu verkaufen (SEG 37,573). Siehe zur Lokalisation Borza (1990) 53. – Zur Flotte Alexanders trug Athen allerdings nur zwanzig Trieren bei (Arr. 1,11,6; 1,18,4. Diod. 17,22,5. Plut. Phokion 21,1). Zur Rolle der athenischen Flotte im Heer Alexanders siehe zusammenfassend Parpas (2013) 122–123.

  603. 603.

    Anzahl der ausgesandten Schiffe im Lamischen Krieg: Diod. 18,15,8. – Die letzte vollständig erhaltene Trierarchieliste aus dem Jahr 325/4 (IG II2 1629 coll. d Z.783–825) umfasst 360 Trieren, 43 Tetreren und 7 Penteren. Von dieser Größenordnung ist auch in der Zeit des Lamischen Krieges auszugehen. Siehe zur Flottenstärke und zu den maritimen Operationen während des Lamischen Krieges O. Schmitt (1992) 66–73 und 130–142. Zur Seeschlacht bei Amorgos Ashton (1977). O. Schmitt (1992) 136–140. – Antipater konnte seine 110 Schiffe im Jahr 322 mit der Kleitos-Flotte vereinen, die dann ca. 240 Schiffe stark war (Diod. 18,12,2. 18,15,8). O. Schmitt (1992) 136. Zur makedonischen Flotte siehe allgemein Hauben (1976).

  604. 604.

    Burckhardt (1995) 126.

  605. 605.

    Die literarischen und epigrafischen Angaben rekurrieren auf unterschiedliche Bezugsgrößen. Zuweilen ist die Gesamtzahl der Flotte angegeben, zuweilen nur Detachments: Beispielsweise besaß Athen im Jahr 403 zwölf Trieren (Xen. hell. 2,2,20). Zehn Jahre später fuhr Konon mit 80 persischen Schiffen in den Piräus ein (Xen. hell. 4,8,8–10. Diod. 14,84,5). 390/89 war Thrasyboulos in der östlichen Ägäis mit vierzig Schiffen unterwegs [Develin (1989) 214] und 387 waren 50–70 Trieren im Einsatz [Gabrielsen (2008) 51]. Im Jahr 378 entsandte Athen rund 100 Trieren (Pol. 2,62,2), was sich mit dem inschriftlichen Befund deckt (IG II2 1604). Diodor (15,34,5) spricht für das Jahr 376 von 83 Trieren. Im Jahr darauf schickte Athen insgesamt siebzig Schiffe auf See (Xen. hell. 5,4,63 mit 5,4,66). Zu Beginn des Bundesgenossenkrieges (357/6) besaßen die Athener inschriftlich bezeugt 283 Trieren (IG II2 1611 a Z. 3–9). Für das Jahr 353/2 sind 349 Trieren (IG II2 1613 f Z. 284–292 und 302), für 330/29 sowohl 392 Trieren als auch 18 Tetreren (IG II2 1627 coll. b Z. 266–278), für 325/4 sogar 360 Trieren, 43 Tetreren, 7 Penteren (IG II2 1629 coll. d Z. 783–812) und schließlich für 323/2 vielleicht 365 Schiffe (IG II2 1631 Z. 167–174) belegt.

  606. 606.

    IG II2 1611. Gabrielsen (2008) 53–54 mit 62–63 (Tabelle).

  607. 607.

    Ein Beispiel aus dem 5. Jahrhundert verdeutlicht die Problematik: Für die Flottenstärke unmittelbar vor dem Ausbruch des Peloponnesischen Krieges geben die antiken Autoren divergierende Angaben an. Während Thukydides (2,13,8) und Aristophanes (Aristoph. Ach. 544–545) von 300 seetüchtigen Trieren sprechen, ernannten die Athener nach Pseudo-Xenophon (Ath. pol. 3,4) jährlich 400 Trierarchen. Daneben beziffert Xenophon (an. 7,1,27) die zur Verfügung stehende Anzahl der Schiffe sowohl an der Mole als auch in den Schiffshäusern mit 300 oder vielleicht auch (nach einigen Handschriften) mit 400. Andokides (3,9) bietet dagegen einmal die Angabe „mehr als 400 Schiffe“, spricht an anderer Stelle (2,175) allerdings von 300 einsatzbereiten Seestreitkräften. Gabrielsen löst diesen scheinbaren Widerspruch auf, indem er plausibel macht, dass hier zwei verschiedene Kategorien gemeint sind: zum einen diejenigen Trieren, die tatsächlich für einen Einsatz bereit standen, und zum anderen, diejenigen, die als Reserve in den Schiffshäusern lagerten, aber noch seetüchtig gemacht werden mussten. Siehe dazu Gabrielsen (2007) 262 und (2008) 52–54.

  608. 608.

    IG II2 1604–1607. Demosth. or. 20,77. Isokr. or. 16,21. – Beispielsweise überließ der Satrap Pharnabazos im Sommer 393 den Athenern eine Flotte (Xen. hell. 4,8,9). – Weder ergänzte jährlich ein bestimmtes Kontingent die Schwunde, noch wurde in bestimmten Abständen ein Flottenbauprogramm durchgesetzt, um die Anzahl konstant zu halten. Auch aus der angeblichen, durchschnittlichen Lebensdauer einer Triere lassen sich keine Schlüsse ziehen. Siehe dazu Gabrielsen (1994) 134–135 und (2008) 51 und 69 Anm. 32 und 33.

  609. 609.

    Xen. hell. 7,1,4. Demosth. or. 22,8–11. [Aristot.] Ath. pol. 46,1: „Er [der Rat ] führt auch die Aufsicht über die fertigen Trieren sowie über die Ausrüstungen und Werften, er lässt auch neue Trieren oder Tetreren bauen, je nachdem welche das Volk beschlossen hat, und [sorgt für] deren Ausrüstung und [die Errichtung neuer] Schiffshäuser; das Volk wählt aber durch Handzeichen die Schiffbaumeister. Wenn sie [die Ratsherren] aber diese Angelegenheiten unvollendet dem neuen Rat übergeben, steht es ihnen nicht zu, die [üblichen] Ehrengaben entgegenzunehmen; sie erhalten [diese] nämlich unter dem darauffolgenden Rate. Er [der Rat ] lässt die Trieren bauen, wofür er zehn Männer aus dem Rat als Schiffsbauaufseher wählt.“ – Siehe dazu Rhodes (1972) 115–116.

  610. 610.

    IG II2 1611 Z. 132–133.

  611. 611.

    IG II2 1604–1632.

  612. 612.

    [Xen.] Ath. pol. 2,11–12. Siehe zu den Materialien, die für den Trierenbau benötigt wurden, Morrison/Coates/Rankov (2000) 179–190. Zur Einfuhr von Holz Isager/Hansen (1975) 29–31.

  613. 613.

    Thrakien: Thuk. 4,108,1. Diod. 12,58,4. Xen. hell. 5,2,16. – Süditalien: Thuk. 6,90,3. 7,25,2. Syrien: Plut. Demetrios 10. Diod. 20,46,4. IG II2 1492 B Z. 120–124. – Wahrscheinlich importierte Athen den wichtigen Werkstoff auch aus anderen holzreichen Gegenden wie Thessalien ([Dikaiarch.] 2,1), Kleinasien (Thuk. 4,52,3. Xen. hell. 1,1,24. Strab. 14,5,3), Zypern (Strab. 14,6,5) und der Schwarzmeer-Region (Strab. 11,2,17).

  614. 614.

    IG I2 105 Z. 30. Xen. hell. 6,1,11. And. 2,11. Demosth. or. 17,28. 19,114; 145; 265. 49,26. Theophr. char. 23,4. Diod. 20,46,4. Meiggs (1982) 116–153. Borza (1987).

  615. 615.

    IG I3 89 und 117. Vgl. auch IG I2 91 (= HGIÜ 150): Volksbeschluss über den Flottenbau, verbunden mit Ehrungen und Proxenieverleihung für König Archelaos von Makedonien (407/6). – Die besten Holzsorten für den Schiffskörper boten Kieferngewächse (Pinaceae) wie z. B. Tannen, Pinien und Zedern; der Schiffskiel war dagegen im Allgemeinen aus Eiche (Theophr. h. plant. 5,7,1–2. Aristoph. Equ. 1309–1310). Schiffe, für die man beispielsweise Tanne und nicht Kiefer oder Eiche verwandte, waren ungefähr fünfzehn Prozent leichter, wodurch sie an Geschwindigkeit gewinnen konnten. Außerdem konnte der Rumpf zusätzlich geglättet werden, sodass derartige Trieren wesentlich wendiger waren als regulär gefertigte Schiffe. Der Zugewinn an Schnelligkeit und Beweglichkeit reduzierte allerdings die Stabilität und Widerstandsfähigkeit. Morrison/Coates/Rankov (2000) 279.

  616. 616.

    [Xen] Ath. pol. 22,11.

  617. 617.

    Zwar verfügte Athen über große Eisenvorkommen, baute diese aber in der Antike nicht ab. Michell (1957) 121.

  618. 618.

    Theophr. lap. 25. Strab. 14,6,5.

  619. 619.

    Massalia bildete den Haupthafen für den Zinnhandel in hellenistischer Zeit. Siehe dazu Bats (1982).

  620. 620.

    Zu diesem Zweck vereinbarten Athen und die Insel Keos ein alleiniges Ankaufsrecht für Rötel (IG II2 1128 = HGIÜ 245. Boeckh (1886) II 312–317. Tod (1968) II 162. Bengtson (1975) II 320). Rötel (μίλτος) wurde zur Imprägnierung der hölzernen Teile der Schiffe verwendet. Siehe dazu Hdt. 3,58. Plin. nat. 33,38. – Athen konnte sich Rötel von den drei Städten Karthaia, Koressos und Iulis auf der Kykladeninsel unweit von Attika sichern. Ob auch die vierte Stadt der Insel, Poiessa, ein ähnliches psephisma fasste, ist inhaltlich wahrscheinlich und aufgrund des fragmentarischen Zustandes des Textes möglich. Allerdings fehlt diese Stadt (im Gegensatz zu den anderen drei) auch in der Einladung zum Zweiten Attischen Seebund (IG II2 42), sodass die Verbindungen zwischen Poiessa und Athen vielleicht nicht so intensiv waren, wie zwischen den restlichen Insel-Poleis und Athen. – Traditionell bestanden enge Beziehungen zwischen Athen und Keos. Die dortige Bevölkerung setzte sich aus attischen Ioniern zusammen und die Insel hatte dem Delisch-Attischen Seebund angehört (ATL 1,306–307 und 3,197–198). Zu Keos siehe allgemein Bürchner (1921). Kaletsch (1999).

  621. 621.

    Im Jahr 326/5 wurde eine Liste erstellt, die Personen benannte, die der Polis eine Ausgleichszahlung für beschädigte oder verloren gegangene Schiffe und deren Ausrüstung schuldeten. Pro Rumpf sollten die erwähnten Trierarchen 5000 Drachmen zahlen (IG II2 1628 Z. 339–349 und 350–368). Allerdings handelt es sich bei den genannten Summen nicht um Marktpreise oder tatsächliche Kosten, sondern um Schätzungen, die so bemessen waren, dass sie Verluste oder Beschädigungen voll abdeckten. Dabei wurden offenbar alle Ausfälle summiert und gleichmäßig auf die verantwortlichen Personen verteilt. Der Betrag von 5000 Drachmen ist in zweifacher Hinsicht problematisch: Zum einen bezieht er sich allein auf den Zeitraum zwischen 341 und 323/2; zum anderen ist damit nur eine Pauschale für einen Trierenrumpf benannt, während die Kosten für den Rumpf einer Tetrere oder Pentere auch weiterhin unbekannt bleiben. Gabrielsen (2008) 48–49 mit 68 Anm. 23.

  622. 622.

    Siehe zur Schiffsausstattung Morrison/Williams (1968) 289–307. Casson (1973) 82–92 und 224–267. Gabrielsen (1994) 227–228. Morrison/Coates/Rankov (2000) 158–178. Gabrielsen (2008) 62–63. – Zu den hölzernen Elementen gehörten beispielsweise 170 Ruder und 30 Reserveruder, Steuerruder, Hauptmast, Fockmast und große bzw. kleine Rahe. Zu den „hängenden“ Geräten zählten u. a. sechs verschiedene Arten von Tauen, zwei Anker, Segel, aber auch sechzig Ledermanschetten, die verhinderten, dass Meerwasser durch die Ruderöffnungen in das Bootsinnere gelangte. Siehe zu diesen Morrison/Coates/Rankov (2000) 168–169 und 216.

  623. 623.

    Ein schweres Segel kostete weniger (IG II2 1624 Z. 42–49. 1628 Z. 369–395. 1629 Z. 889–914). Ein leichteres Segel war dagegen teurer (IG II2 1623 Z. 326–333. 1628 Z. 100–108. 1629 Z. 707–715). Gabrielsen (2008) 49 mit 67 Anm. 20. – Die Ausrüstung einer Tetrere belief sich dagegen auf etwa das Dreifache, auf 6105 Drachmen (IG II2 1629  Z. 639–646, aus dem Jahr 325/4). – Während Versorgungsengpässen konnten die Preise selbstverständlich steigen: Im Jahr 323/2 betrugen die Ausgleichszahlungen für das Schiffsgerät einer Triere 4100 Drachmen (IG II2 1631 Z. 444–448), nicht zuletzt um der Veruntreuung von Schiffsgerät entgegenzuwirken. Als Reserve lagerte man die Ausrüstung für 100 Trieren auf der Akropolis. Vgl. beispielsweise [Demosth.] or. 17,28. Gabrielsen (1994) 149–169 und (2008) 49 mit 68 Anm. 21. – Zudem machten auch gut vernetzte Personen Schiffszubehör zu geringen Beträgen der Polis zugänglich. So verschaffte beispielsweise Andokides der Flotte bei Samos makedonische Ruder zu einem Unkostenpreis von fünf Drachmen pro Stück (And. 2,11). Siehe dazu Meiggs (1982) 124–125. Gabrielsen (1994) 140–141 und (2008) 50.

  624. 624.

    Bei einem Schiffsrumpf in Wert von 5000 Drachmen und einer Trierenausrüstung im Wert von 2169 Drachmen kosteten 283 Trieren (IG II2 1611 a Z. 3–9, im Jahr 357/6) 2.028.827 Drachmen, also rund 338 Talente, und 360 Trieren, 50 Tetreren und 7 Penteren (IG II2 1629 coll. d Z. 783–812, im Jahr 325/4) 3.908.985 Drachmen, demnach ungefähr 651,5 Talente. – Allerdings wissen wir nicht, wie viele Schiffe Athen sich von fremden Mächten auf freundschaftliche oder feindliche Weise beschaffen konnte (IG II2 1604–1607. Demosth. or. 20,77. Isokr. or. 16,21), wie viele jährlich erneuert werden mussten, und letztlich bleibt obendrein unklar, ob in die Ausgleichszahlungen die Arbeitslöhne für die Schiffsbauer eingerechnet waren oder ob sie nur die reinen Materialkosten abdeckten. Aber auch die Rohstoffpreise wurden nicht immer regulär auf dem Markt verhandelt. Um den schwankenden Preisen angemessen zu begegnen, ist anzunehmen, dass die Polis mit Pauschalbeträgen rechnete, die die tatsächlichen Kosten in jedem Fall abdeckten, so Gabrielsen (2008) 50–51.

  625. 625.

    IG II2 1611 Z. 106–133: Die Zahlen schwanken zwischen einer Triere für das Jahr 359/8, vier Trieren in den Jahren 363/2 bis 361/0, sieben im Jahr 360/59, elf Trieren (von denen nur zehn fertiggestellt wurden) zu Beginn des Bundesgenossenkrieges 358 und schließlich nach dem Bundesgenossenkrieg , im Jahr 353/2, neunzehn Trieren (IG II2 1613 Z. 257–267). Gabrielsen (2008) 52.

  626. 626.

    Siehe zur Trierarchie ausführlich unten Abschn. 4.1.2.

  627. 627.

    Ion FGrHist 392 F 13. [Xen.] Ath. pol. 1,13. [Aristot.] Ath. pol. 24,1 und 27,2. Plut. Kimon 11,2 und Perikles 11,4; 12,5. Schol. Demosth. or. 13. Siehe dazu Loomis (1998) 36–37. – Die 200 Mann setzten sich wie folgt zusammen: (1) 170 Ruderer. (2) Dem Trierarchen stand eine Gruppe von fünf erfahrenen Offizieren zur Seite: Steuermann (κυβερνήτης), Rudermeister (κελευστής), Zahlmeister (πεντηκόνταρχος), Bugmaat (πρωράτης), Schiffszimmermann (ναυπηγός). Zu dieser sechzehnköpfigen Gruppe der ὑπερησία genannten Hilfskräfte gehörte auch der Flötenspieler und zehn einfache Matrosen, die für die Segel zuständig waren. (3) Zusätzlich übernahmen zehn Hopliten (ἐπιβάται) gemeinsam mit vier Bogenschützen (τοξόται) den Schutz der Triere. Wie viele Soldaten, Matrosen und Ruderer auf einer Tetrere bzw. Pentere dienten, bleibt unbekannt. Zur Schiffscrew siehe allgemein Morrison/Williams (1968) 254–279. Ruschenbusch (1979c). Morrison (1984). Morrison/Coates/Rankov (2000) 107–126.

  628. 628.

    Da Hopliten und Seeleute Sold in derselben Höhe bekamen und da der lochagos acht bis zehn Obolen pro Tag erhielt, ist in Analogie davon auszugehen, dass die Offiziere für ihre Dienste mindestens einen doppelten misthos entgegennahmen, also insgesamt neun Obolen als Verpflegungsgeld (drei Obolen) und Lohn (sechs Obolen).

  629. 629.

    Demosth. or. 18,107–108. 51, 11 und 15. [Demosth.] or. 50,11–12; 14–16 und 23.

  630. 630.

    Vgl. beispielsweise [Demosth.] or. 50,22 und 53–55. Gabrielsen (1994) 118–119. Figueira (1998) 261–263.

  631. 631.

    [Demosth.] or. 50,15. Hell. Oxyrh. 15,1. Polyain. 3,9,51. Gabrielsen (1994) 113 mit Anm. 17 und (2008) 58. – Daher schwanken die Angaben zwischen zwei und sechs Obolen, wobei letzterer Betrag als der tägliche Standardsold (drei Obolen siteresion und drei Obolen misthos) gilt. Zwei Obolen: Demosth. or. 4,28 . Drei Obolen: Thuk. 8,29,1–2. 8,45,1–3. Plut. Alkibiades 35,4. Drei bis vier Obolen: Xen. hell. 1,5,6–7. Plut. Lysander 4,3–4. Sechs Obolen: Thuk. 3,17,3–4. 6,31,3. 8,29,1–2. Morrison/Williams (1968) 258–259. Jordan (1975) 111–116. Gabrielsen (1994) 111 und (2008) 56.

  632. 632.

    Vgl. beispielsweise Xen. hell. 1,5,4.

  633. 633.

    Vgl. beispielsweise Lys. or. 21,10. Aristoph. Equ. 514–544. Plat. rep. 341 c–d. Xen. hell. 1,5,11. [Demosth.] or. 50,48–50. Demosth. or. 51, 6.

  634. 634.

    Gabrielsen (2008) 59: „‚Voller Flottensold‘ (μισθὸς ἐντελής) oder ‚voll bezahlte Ruderer‘ (ναύται ἐντελόμισθοι) werden manchmal so benutzt, als ob sie Fachausdrücke geworden seien, was für die Erwartungen und Forderungen von erfahrenen Fachleuten kennzeichnend ist.“ Vgl. Aristoph. Equ. 1366–1367. Demosth. or. 4,29. [Demosth.] or. 50,18.

  635. 635.

    [Demosth.] or. 50,7,15–16. Isokr. or. 18,60. Gabrielsen (1994) 122–124.

  636. 636.

    Siehe zum Tageslohn eines Arbeiters im 4. Jahrhundert oben Abschn. 2.1.1 Anm. 46.

  637. 637.

    Isokr. Frg. 39 Thalheim: ἀδηφάγοι τριήρεις.

  638. 638.

    Es gab auch kritische Stimmen, welche die hohen Kriegskosten verdammten und den Frieden vorzogen (Isokr. or. 8,19. Xen. vect. 3,8). Siehe auch oben Abschn. 2.4 Anm. 540.

  639. 639.

    Aristoph. Plut. 370–373. Xen. hell. 3,5,1–2; 4,4,2; 4,8,9–11. Harpokr. s. v. ξενικὸν ἐν Κορίνθῳ. Siehe dazu Pritchett (1971–1991) I 59–116. Austin (1994) 556–557. Heskel (1997) 124–125.

  640. 640.

    Lys. or. 33,5. Vgl. auch Lys. or. 19,24–26. – Beispielsweise engagierte Athen im Jahr 394 ein 3000–4000 Mann starkes Söldnerheer (Polyain. 3,9,57), das teilweise mit persischen Geldern finanziert wurde (Aristoph. Plut. 370–373. Xen. hell. 4,4,2. Harpokr. s. v. ξενικὸν ἐν Κορίνθῳ). Und im Sommer 393 ließ der Satrap Pharnabazos den Athenern achtzig Schiffe und fünfzig Talente zukommen (Xen. hell. 4,8,8–10. Diod. 14,84,5). Burckhardt (1995) 111–112.

  641. 641.

    Demosth. or. 10,31. [Demosth.] or. 11,5–6. Isokr. or. 12,159.

  642. 642.

    Persönliche Kontakte gaben hierbei den Ausschlag; Eigennutz und Vorteile für die Polis griffen dabei ineinander. So berichtet beispielsweise Andokides (2,11), er habe dank seiner persönlichen Beziehung zum makedonischen König Archelaos das Holz für Reserveruder für die Flotte auf Samos besorgt und dieses praktisch zum Selbstkostenpreis geliefert.

  643. 643.

    Siehe zu diesem Davies (1971) Nr. 7737. Kallet (1983). Develin (1989) Nr. 1449.

  644. 644.

    Demosth. or. 23,132.

  645. 645.

    Xen. hell. 4,2,37–38. Diod. 15,41,1–2. 15,42,4–5. 15,43,1–6.

  646. 646.

    Isokr. or. 4,142.

  647. 647.

    Gabrielsen (2007) 267.

  648. 648.

    Diod. 16,22,1–2. Demosth. or. 4,24.

  649. 649.

    Plut. Demosthenes 17,3: οὐ τεταγμένα σιτεῖται πόλεμος. Vgl. Plut. Crassus 2,8. mor. 190 a und 219 a.

  650. 650.

    Demosth. or. 2,28. 9,15. 23,171. [Demosth.] or. 7,21. Aristot. rhet. 1411 a 9–10. Philochoros FGrHist 328 F 158. Lib. arg. Demosthenes 7.

  651. 651.

    Timotheos sah sich gezwungen, mehrere Darlehen bei Pasion aufzunehmen. Zwei dieser Kredite flossen direkt in den Unterhalt der Flotte, die beiden anderen kamen der öffentlichen Kasse indirekt zugute. So diente die erste Darlehenssumme der gastlichen Aufnahme zweier hochgestellter Persönlichkeiten, des Molosserkönigs Alketas und des Tyrannen Jason von Pherai. Mit dem zweiten Kredit finanzierte er den Transport makedonischen Holzes, das ihm Amyntas gegeben hatte und das für den Schiffsbau benötigt wurde (Demosth. or. 49,6–8; 11–12; 44. Xen. hell. 6,2,11–12. Vgl. auch [Aristot.] oec. 2,2,23). Im Jahr 356/5 musste sich Timotheos dann wegen Bestechung verantworten (Dein. 1,14 und 3,17). Hamel (1998) 135 und 155. Siehe zu Timotheos auch Günther (2015).

  652. 652.

    So musste auch Nausikles im Jahr 352 seine 2000 Hopliten aus eigenen Mitteln entlohnen (Demosth. or. 18,114–115). Vgl. auch Demosth. or. 8,26: „Denn von woher, meint ihr, soll er [der Stratege], der weder etwas von euch empfängt noch selbst etwas hat, woraus er Sold zahlen kann, seine Soldaten ernähren? Vom Himmel? Nein, ganz sicher nicht; sondern von dem, was er sammelt, erbittet und borgt – von dem hält er die Dinge am Laufen.“

  653. 653.

    Xen. hell. 4,8,27 und 31. Demosth. or. 20,60. Migeotte (2014a) 546.

  654. 654.

    Der Hafenzoll ist für Thasos (IG II2 24 a Z. 1–6) und Klazomenai (IKlazomenai 502 = IG II2 28 = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 18) belegt. Die Wiedereinführung der eikoste zeugt davon, dass Athen das Verhältnis mit den verbündeten Städten auf der Grundlage der Seebundsverträge des 5. Jahrhunderts organisierte. Siehe dazu Funke (1980a) 155 mit Anm. 83 und 157 Anm. 90.

  655. 655.

    Erpressung: Aischin. 2,71–72. Demosth. or. 8,24–26. Plünderung: Isokr. or. 15,111–112. Polyain. 3,10,9. Beute: Xen. hell. 6,2,36. Diod. 15,47,7. Nep. Timotheos 1. – Das Material ist gesammelt bei Pritchett (1971–1991) V 381 und 385–387.

  656. 656.

    So sammelte beispielsweise Diotimos von naukleroi und emporoi eine größere, unbekannte Summe, von der er vierzig Talente unterschlug (Lys. or. 19,50).

  657. 657.

    [Demosth.] or. 8,9 und 24–26.

  658. 658.

    [Demosth.] or. 50,17.

  659. 659.

    Demosth. or. 8,24–25. 21,167. [Demosth.] or. 50,20. IG II2 408. 1623 Z. 276–280. 1628 Z. 37–42.

  660. 660.

    Demosth. or. 4,29.

  661. 661.

    Vgl. beispielsweise Demosth. or. 24: Athen hatte eine Gesandtschaft zu Maussolos entsandt. Die Delegierten brachten ein naukratisches Schiff auf. Das Schiff wurde in den Piräus geschleppt und die Ladung zum Staatseigentum erklärt. Siehe dazu Bravo (1980). – Dagegen blieb der Term λῃστεία, der eindeutig als Räuberei negativ konnotiert war, für den Gegner reserviert. So bezeichnete Demosthenes (or. 10,34) den Makedonen Philipp II. als λῃστής. Mit demselben Begriff belegte Xenophon (hell. 6,4,35) Alexander von Pherai . Siehe dazu de Souza (1999) 33–34. 36–39. 241.

  662. 662.

    Lys. or. 28,1–4; 6; 10 und 29,2; 5; 8–11. Xen. hell. 1,2,4–5. Demosth. or. 24,11–14.

  663. 663.

    Lys. or. 28,5–6. Demosth. or. 8,9 und 21,3. Diod. 16,57,2–3. Siehe dazu Pritchett (1971–1991) I 87–90. Hamel (1998) 44–46.

  664. 664.

    Hamel (1998) 158. Taylor (2001) 61.

  665. 665.

    Lys. or. 28,6. Demosth. or. 20,17–80. Siehe dazu Fröhlich (2000).

  666. 666.

    Im, wie Demosthenes (or. 19,180) betont, wahrscheinlichen Falle einer Verurteilung musste der Angeklagte mit der Todesstrafe rechnen. Hansen (1995) 225. – Nur ausnahmsweise kamen die Verurteilten glimpflicher davon, so etwa Iphikrates, der entlassen, und Timotheos , der mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Talenten belegt wurde (Isokr. or. 15,129). Hansen (1975) Nr. 100–102 und (1995) 224.

  667. 667.

    Demosth. or. 4,47. – Im Durchschnitt sahen sich jedes Jahr zwei der zehn Strategen einem eisangelia-Verfahren ausgesetzt. Sinclair (1988) 146–152. Hansen (1995) 224–226. Hamel (1998) 130–132. – Die Furcht der Strategen vor Denunziationen war daher nicht ganz unbegründet. Vgl. beispielsweise Thuk. 1,49,4. 3,98,5. 7,48,4–5. Diod. 15,31,1. Hamel (1998) 118.

  668. 668.

    So wurde im Jahr 380/79 Ergokles hingerichtet, weil er dora angenommen und Kriegseinnahmen entwendet habe. Lys. or. 28,1–2; 11 und 29,2; 5; 11. Hamel (1998) 148.

  669. 669.

    Vgl. den Fall Timotheos oben Anm. 651.

  670. 670.

    Thrasyboulos und Ergokles machten 389/8 den Hellespont und die Südküste Kleinasiens unsicher. Thrasyboulos hatte Schutzgelder von Aspendos erpresst, aber trotzdem nicht verhindert, dass zumindest Teile seiner Soldaten das Land plünderten (Diod. 14,99,4. Xen. hell. 4,8,25–30. Lys. or. 28,2 und 5–8). Pritchett (1971–1991) I 50–51 und II 101–102. – Isokrates (or. 15,111) berichtet von mehreren ähnlichen Fällen: Chabrias brachte nach der Schlacht bei Naxos (376) mehr als 110 Talente und 3000 Gefangene nach Athen und Iphikrates strich auf seiner Kampagne in den Jahren zwischen 373 und 372 sechzig Talente aus dem Verkauf von unterlegenen Feinden in die Sklaverei ein und verlangte den Kephaleniern Geld ab, um die Männer seiner siebzig Schiffe zu versorgen. Als Timotheos ohne ausreichende Mittel ausgestattet im Jahr 366 gegen Samos fuhr, finanzierte er seine 8000 Peltasten und dreißig Trieren aus Beute. Nichts anderes blieb Chares übrig, der Korkyra (360) und Sestos (353) plündern ließ. Im Jahr 343/2 entsandten die Athener Diopeithes zur thrakischen Chersones, um dort Kleruchien zu etablieren. Gleichzeitig sollte der Stratege – oder er tat es eigenmächtig, toleriert von Athen, befürwortet von Demosthenes und den Makedonengegnern – die makedonische Eroberung Thrakiens durch Operationen im Nordägäisraum stören (Xen. hell. 5,4,61. 6,2,33; 6,2,35–36 und 38. Diod. 15,34,3–35,2. 15,47,7. 15,95,3. 16,34. 16,57,2–3. Demosth. or. 8,21–29 und 20,77. [Demosth.] or. 12,3. Polyain. 3,9,55. 3,10,9).

  671. 671.

    So schlägt Demosthenes (or. 4,29) in seinen Ausführungen, wie die Streitmacht in einem Krieg gegen Philipp II. finanziert werden könne, vor, dass der Sold nur anteilig von der Stadt aufgebracht werden müsste; den restlichen Sold könnten sich die Soldaten durch Raubzüge sichern. Die athenischen Milizen sollten demnach während der Sommermonate die Städte am Meer plündern und Handelsschiffe kapern (Demosth. or. 4,32). – Vgl. zur Stelle Pritchett (1971–1991) I 21.

  672. 672.

    Gabrielsen (2007) 270.

  673. 673.

    IG II2 43 = HGIÜ 215 = Rhodes/Osborne (2007) Nr. 22. Diod. 15,28–29. Siehe zum Zweiten Attischen Seebund Cargill (1981). Horsley (1982). Dreher (1995). Hochschulz (2007) 71–127.

  674. 674.

    Dazu gehörte u. a., dass Athener keinen Landbesitz in den verbündeten Poleis erwerben, keine Kleruchen ansiedeln, keine Besatzungen installieren und keine Beamten entsenden durften (IG II2 43 Z. 19–23).

  675. 675.

    IG II2 43 Z. 23. Theopomp FGrHist 115 F 98.

  676. 676.

    Demosth. or. 18,234. [Demosth.] or. 49,49. 50,53. Brun (1983) 91–93.

  677. 677.

    IG II2 123. Plut. Phokion 7,1–2. Siehe Hochschulz (2007) 76–77 zu den Unterschieden zwischen phoroi und syntaxeis.

  678. 678.

    Theopomp FGrHist 115 F 98.

  679. 679.

    IG II2 111 Z. 12–14. Isokr. or. 8,36 und 29. 15,123.

  680. 680.

    Mitentscheidend war, dass der 369 mit Sparta geschlossene Vertrag und die Symmachie bei der Schlacht bei Mantineia gegen Theben der antispartanischen Zielsetzung des Seebundes zuwiderliefen.

  681. 681.

    Aischin. 2,71. Demosth. or. 18,234. Zu der schwankenden Höhe der Beiträge siehe Brun (1983) 74–142.

  682. 682.

    Siehe oben die Tab. 2.6.

  683. 683.

    Demosth. or. 18,234.

  684. 684.

    Wie sehr sich Seeherrschaft und Einnahmen aus der überlegenen Machtposition Athens gegenseitig bedingten, zeigt sich beispielhaft daran, dass die Athener im Jahr 342/1 die Melier, die Seeräuber ihre Hafenanlagen benutzen ließen, mit einer Geldbuße von zehn Talenten belegten ([Demosth.] or. 58,53–56).

  685. 685.

    Eine solche ist für das Jahr 356 belegt: Demosth. or. 18,107–108. 51, 11 und 15. [Demosth.] or. 50,11–12; 14–16 und 23.

  686. 686.

    Diod. 18,15,8.

  687. 687.

    Für eine Flotte von 120 Schiffen benötigte man 24.000 Mann, was bedeuten würde, dass im 4. Jahrhundert alle Bürger als Ruderer mobilisiert werden mussten. 170 Schiffe bedurften dagegen 34.000 Mann. Rechnet man mit 9000 Hopliten wie im Lamischen Krieg, die zur gleichen Zeit im Landheer dienten, dann übersteigt die Summe bei Weitem die für das 4. Jahrhundert angenommenen Bürgerzahlen von 20–30.000 Mann. Siehe zur Bevölkerungszahl oben Abb. 2.1.

  688. 688.

    Siehe oben Abschn. 2.4.2.

  689. 689.

    Burckhardt (1995) 122.

  690. 690.

    Schwierigkeiten, Schiffe zu bemannen: Xen. hell. 6,2,12–13. [Demosth.] or. 50,7. – Desertion: Demosth. or. 18,107–108. 51,11. [Demosth.] or. 50,11–12; 14–16 und 23. – Söldner : [Demosth.] or. 50,18. Marinovic (1988). Baker (1999). Siehe zu Sklaven als Ruderer Welwei (1974) 65–104. Eich (2006) 331–333.

  691. 691.

    Zum Zusammenhang von Demokratie und Seeherrschaft in der politischen Kommunikation siehe Schmidt-Hofner (2014) 639–641.

  692. 692.

    P. E. Harding (1988) und (1995).

  693. 693.

    Siehe die Liste der athenischen Gesandtschaften bei Kienast (1974) 595–618, besonders 599–611 für den Zeitraum 403–307.

  694. 694.

    Demosth. or. 19,158. Zu den Reisegeldern siehe den Überblick bei Kienast (1974) 578–581.

  695. 695.

    Da sich die Delegation wesentlich länger hinzog, als ursprünglich geplant, lässt sich durch den Vergleich mit ähnlich gelagerten Fällen erschließen, dass für jedes Mitglied pro Tag ungefähr zwei Drachmen vorgesehen waren. Siehe zur Diskussion Loomis (1998) 213–214. – Zu den Kosten siehe allgemein die Aufstellungen bei Boeckh (1886) I 303–304. Loomis (1998) 203–219.

  696. 696.

    Loomis (1998) 219.

  697. 697.

    Ebd., seine Nr. 8–22 und 26. – Zu diesen personenbezogenen Aufwendungen wandte die Polis weitere Gelder für diplomatische Zwecke auf. So standen für Gesandtschaften und zur Nachrichtenübermittlung öffentliche Aviso-Schiffe zur Verfügung, die besonders schnell und gut ausgestattet waren. Während des Bundesgenossenkrieges , im Jahr 357/6, wurden beispielsweise für die Paralos zwölf Talente eingesetzt (Demosth. or. 21,174).

  698. 698.

    Die Anzahl der Gesandten variierte und war nicht im Sinne einer arche oder anderer Gepflogenheiten festgelegt. Weder die Bedeutung des Auftrages noch die Vertrauenswürdigkeit der Beauftragten scheinen die Mitgliederzahl wesentlich beeinflusst zu haben, auch wenn die Athener tendenziell entweder drei oder zehn Delegierte auf Missionen schickten. Ausschlaggebend für die Anzahl der bestellten Männer waren die im öffentlichen Diskurs vertretenen Meinungen. Siehe dazu Mosley (1965) und (1970), der davon ausgeht, dass je homogener die in der Gruppe vertretenen Interessen waren, desto stärker konnte die Gruppengröße beschränkt werden. Contra Briant (1968). – Vgl. auch den Überblick bei Mosley (1965) 257–260: vierzehn Gesandtschaften zu drei Personen, elf zu zehn Delegierten und sieben bestehend aus fünf Männern. – Überhaupt betraute Athen als einzige Polis regelmäßig fünf bzw. zehn Personen mit diplomatischen Aufgaben, während in Sparta dreiköpfige Gesandtschaften – wenn auch nicht ausschließlich – bevorzugt wurden. Mosley (1965) 256–257, der zwei Ausnahmen auflistet (Diod. 12,75,4 und 14,17,5). Dagegen sind von anderen Poleis aus zwei, drei oder vier Männer bestehende Delegationen bekannt, auch wenn Dreiergruppen die Regel waren. Mosley (1965) 260–261. Siehe zur Frage der Größe athenischer Gesandtschaften allgemein Mosley (1965), (1970) und (1973) 55–57. Kienast (1974) 537–539.

  699. 699.

    Diod. 18,10,2.

  700. 700.

    O. Schmitt (1992) 80–81.

  701. 701.

    Siehe die Auflistung bei Kienast (1974) 578–579: Zehn Drachmen erhielt die Gesandtschaft zu den Bundesgenossen (im Jahr 357; Tod (1968) II Nr. 153). – Zwanzig Drachmen: Gesandtschaft zu Amyntas (im Jahr 375; Tod (1968) II Nr. 129), nach Karystos auf Euboia bzw. nach Eretria, Chalkis sowie Hestiaia (im Jahr 357; Tod (1968) II Nr. 153) und zur Eidesabnahme nach Thessalien (im Jahr 361; Bengtson (1975) II 293 Z. 40–41). – Dreißig Drachmen: Gesandtschaft nach Aitolien (im Jahr 367; Tod (1968) II Nr. 137 B Z. 10–11). – Fünfzig Drachmen: Gesandtschaft zu Orontes von Mysien (im Jahr 349/8; Bengtson (1975) II 324 Z. 24), nach Herakleia (im Jahr 325; Syll.3 304 Z. 44). – Hundert Drachmen: Gesandtschaft zu Philipp II. (im Jahr 346; Demosth. or. 19,158).

  702. 702.

    Auch wenn antike Autoren generell dazu neigten, Zahlen auf- oder abzurunden, scheinen hier keine Überlieferungskonventionen vorzuliegen. Denn erstens wurden die Summen im Voraus gezahlt. Zweitens sind die Beträge fast ausschließlich epigrafisch dokumentiert. Hier ergab sich aber die Pflicht, die Summen genau anzugeben.

  703. 703.

    Kienast (1974) 578.

  704. 704.

    Vgl. auch die Aufstellung der Gesandten aus den Jahren zwischen 360 und 322 bei Sundwall (1906) 59–62.

  705. 705.

    Kienast (1974) 543.

  706. 706.

    Zudem wurden häufig Personen ausgewählt, die mit dem bestimmten Sachverhalt vertraut oder traditionell verbunden waren. Mosley (1965) 265.

  707. 707.

    Andreades (1931) 240. Siehe zur „schwarzen Kasse“ die nächste Anmerkung.

  708. 708.

    So ist beispielsweise die Harpalos-Affäre so zu interpretieren, dass Demosthenes die Gelder des Harpalos nicht für sich selbst reklamierte, sondern zugunsten der Polis in einer „schwarzen Kasse “ sammelte, über die er dann verfügte. Dein. 1,10 und 18. Aischin. 3,239. G. A. Lehmann (2004) 211. – Seit Perikles gab es, falls es sich in den belegten Fällen nicht schlicht um Bestechung handelte, diese „schwarze Kasse“. Von ihr ist naturgemäß sehr wenig bekannt, da hier Gelder am Demos und damit der institutionellen Kontrolle entzogen an der Öffentlichkeit vorbeigeschleust wurden. Der Name der Kasse blieb naheliegenderweise unbestimmt; die Ausgaben nannte man zumindest im Volksmund εἰς τὸ δέον („für das Notwendige“). Vgl. Aristoph. Nub. 858–859 zu Perikles. Plut. Perikles 23,1. Ephoros FGrHist 70 F 193 (= Schol. Aristoph. Nub. 859). Siehe zu dieser Episode und dem Bestechungsvorwurf Blösel (2004) 166–167. Die Formulierung εἰς τὸ δέον wurde sogar zum Sprichwort (Zenob. 3,91).

  709. 709.

    Siehe zum Konzept der Neuen Institutionenökonomie oben die Einleitung zum Kap. 2.

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Rohde, D. (2019). Verwirklichte Wahlmöglichkeiten: Die öffentlichen Finanzen als Spiegelbild athenischen Selbstverständnisses. In: Von der Deliberationsdemokratie zur Zustimmungsdemokratie. Schriften zur Alten Geschichte. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-04698-7_2

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