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Part of the book series: Schriften zur Alten Geschichte ((SCHAGE))

Zusammenfassung

Athen bot im letzten Drittel des 4. Jahrhunderts ein ambivalentes Bild: Einerseits zeugen die epigraphischen, literarischen und archäologischen Zeugnisse davon, wie es der ökonomischen Elite möglich war, Prominenz, Prestige und Einfluss durch Euergesien zu erlangen. Andererseits erschienen die demokratischen Institutionen, in denen sich die Gleichheit der Bürger manifestierte, so vital wie nie zuvor. Im Gegensatz zu bisherigen Forschungen erprobt vorliegende Studie einen umfassenden Zugang über die öffentlichen Finanzen als einen bestimmenden politischen Faktor, um ausgehend von Webers Konzept der Honoratioren den Zusammenhang von Demokratie, ökonomischer Elite und Verwaltungsexpertise zu analysieren. Ziel ist es, die grundlegenden Veränderungen der athenischen Demokratie in den rund hundert Jahren zwischen dem Sturz der Dreißig (403) bis zum Exil des Demetrios von Phaleron (307) offenzulegen.

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Notes

  1. 1.

    Zu Honoratioren – oder allgemeiner zur Konzentration von Macht in den Händen einer Elite – als grundlegendes soziopolitisches Phänomen des (Spät-)Hellenismus siehe Touloumakos (1967) 152–153. Deininger (1971) 17 mit weiterer Literatur. Davies (1981) 303–314. Gauthier (1985). Faraguna (1992) 381–394. Quass (1993). Habicht (1995b). Carsana (1996). Gehrke (2003) 193. Hamon (2007). Scholz (2008).

  2. 2.

    In dieser Hinsicht sind die Bemerkungen von Schmidt-Hofner (2016) 337–339 symptomatisch, der die Beteiligung breiter Bevölkerungskreise an politischen Entscheidungsprozessen konstatiert und den Einfluss einer Honoratiorenschicht dagegen gering einschätzt.

  3. 3.

    Mossé (1962) und (1979a). Vgl. beispielsweise auch Bleicken (1995) 479, der von einer Entfremdung der Wohlhabenden von der Demokratie als Folge einer immerwährenden Finanznot und einer Resignation des Demos ausgeht, die er als Symptome einer demokratischen Krise im 4. Jahrhundert deutet.

  4. 4.

    Zum Euergetismus als Herrschaftsform siehe Veyne (1976).

  5. 5.

    Rhodes (1980). Bleicken (1987) und (1995) 75–78.

  6. 6.

    Dies bildet eines der Hauptargumente auch für eine Kontinuität der Demokratie bis in die Mitte des 2. Jahrhunderts bei D. M. Lewis (1984) 57–58 und Habicht (1995b). Siehe dazu auch unten Abschn. 1.4.

  7. 7.

    Grieb (2008). Carlsson (2010).

  8. 8.

    Bereits vor Grieb (2008) und Carlsson (2010) dekonstruierten das Dekadenzmodell und betonten die Vitalität der hellenistischen Polis in je unterschiedlichen Aspekten beispielsweise Gauthier (1985) und (1993a). Gruen (1993). Wörrle/Zanker (1995). Ma (1999) und (2003). Gehrke (2003).

  9. 9.

    Stellvertretend sei hier Schmidt-Hofner (2016) 339 zitiert, der Niedergang, Demokratie und Honoratioren argumentativ zueinander in Beziehung setzt: „Von einem schleichenden Verfall der Demokratie kann insofern nicht die Rede sein. Es ist daher auch davon auszugehen, dass die restaurative politische Kultur der Zeit vor und nach 338 von breiten Bevölkerungsschichten in Athen getragen wurde, nicht nur von einer konservativen Honoratiorenschicht.“ Schmidt-Hofner konzeptualisiert also Honoratioren als Schicht, der eine spezifische Mentalität eigen war und deren Genese er mit einer politischen Krise gleichsetzt. Als Symptom eines Niedergangs benennt er einen Interessengegensatz der politischen Akteure, während die Vitalität mit einem Demokratie-Diskurs bewiesen wird.

  10. 10.

    Heller (2009).

  11. 11.

    Gerade dies tun aber – implizit oder explizit – alle Studien, die sich mit Demokratie im Hellenismus beschäftigen; stets bildet das klassische – gemeint ist das perikleische – Athen das Musterbild einer Demokratie. So auch Mann (2012) 22.

  12. 12.

    Heute unterscheidet man zwischen Scheindemokratien, unter die beispielsweise Diktaturen fallen, in denen scheinbar demokratische Institutionen, wie etwa Wahlen, existieren, defekten Demokratien, in denen zwar demokratische Strukturen, jedoch Verfahrensdefizite bestehen und Verfassungen, in denen die wesentlichen Merkmale der Demokratie (beispielsweise politische Partizipation der Bürger, Gleichheit vor dem Gesetz, freie Wahlen, Gewaltenteilung) verwirklicht sind. Gleichwohl gibt es selbst heute noch kein einheitliches Demokratie-Verständnis, weshalb alle Versuche der Demokratiemessung stets diskutabel sind. – Zur Verwendung des Begriffs „Scheindemokratie“ siehe Weber (1917). Zum theoretischen Konzept der defekten Demokratien siehe Merkel et al. (2003). Zur Demokratiemessung beispielsweise T. Müller/Pickel (2007).

  13. 13.

    Daher kann Nippel (1980) 107 – allerdings ohne es zu begründen – sich auf Weber beziehend behaupten, „die Demokratie [konnte] nicht ohne Honoratioren funktionieren“. Demnach verwendet er offenbar einen relativ weiten Begriff von Honoratioren. Im Folgenden wird der Ausdruck jedoch spezifischer verwendet. Siehe dazu ausführlicher unten Abschn. 1.2, zur Nippelschen Konzeption auch unten Abschn. 1.4.

  14. 14.

    Vgl. beispielsweise Aristoph. Plut. 569. Xen. hell. 6,5,34. an. 4,7,27.

  15. 15.

    Die beiden Begriffe machen den Kollektivbesitz-Gedanken deutlich, an dem jeder Bürger Anteil hatte. Vgl. beispielsweise zu κοινόν Hdt. 7,144,1. Thuk. 6,6,3. 6,17,3. 8,1,2 und zu δημόσιον etwa Thuk. 6,31,3 und 5. And. 1,73. Demosth. or. 21,182.

  16. 16.

    Siehe dazu unten Abschn. 2.3.2.

  17. 17.

    Siehe zu Steuervergünstigungen als tax expenditures Scherf (2011) 13.

  18. 18.

    Vgl. Hedtkamp (1980) 75.

  19. 19.

    In der Petition of Right forderte 1628 das Parlament den englischen König auf, das souveräne Besteuerungs- und Abgabenrecht des Parlaments anzuerkennen. Diese Rechte wurden in die Bill of Rights 1689 aufgenommen. Im Dezember 1773 fand der Protest der nordamerikanischen Kolonisten gegen die fiskalischen Entscheidungen des britischen Parlaments seinen Ausdruck in der Bostoner Tea Party. Die Kolonisten empfanden es seit Längerem als ungerecht, dass sie Abgaben entrichten sollten, über die sie selbst nicht abstimmen konnten. Die Entfernung zum Mutterland ließ es nicht zu, bürgerliche Rechte in Wahlen wahrzunehmen und unmittelbar auf die Zusammensetzung eines repräsentativen Gremiums einzuwirken. Dagegen formierte sich Widerstand, der bereits 1768 prägnant unter „no taxation without representation“ [London Magazine (August 1768) 89] subsumiert wurde und die Entsendung eigener Abgeordnete forderte. Diesem Zusammenhang von direkter politischer Partizipation und souveränem Besteuerungsrecht maß man in dem sich anschließenden Unabhängigkeitskrieg eine große Bedeutung zu. Die Ausbildung der repräsentativen Demokratie war daher eng mit der Entwicklung der Besteuerung verbunden. Wer Steuern zahlte, wollte auch am politischen Entscheidungsprozess partizipieren können. Siehe Political Register’s Demophoon: A Dissertation on the original Dispute between Great-Britain and her Colonies (1770) 157. Siehe dazu http://www.notaxationwithoutrepresentation.com/ (letzter Zugriff 27.04.2014). – Auch heute noch bildet das Budgetrecht die wichtigste Prärogative des Parlaments.

  20. 20.

    Hedtkamp (1980) 75. Schmidt (1980) 120.

  21. 21.

    Schmidt (1980) 120.

  22. 22.

    AO 1977 § 3 Abs. 1: „Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“

  23. 23.

    Siehe dazu die Anm. 27 auf der nächsten Seite.

  24. 24.

    AO 1977 § 3 Abs. 1.

  25. 25.

    Schmidt (1980) 121. Scherf (2011) 166.

  26. 26.

    Die Trennung in passives und aktives Steuersubjekt trifft demnach nur auf die Nichtbürger in Athen zu, die zwangsweise ohne Anspruch auf Gegenleistung Abgaben erbringen mussten.

  27. 27.

    Vgl. beispielsweise die Lemmata im DNP, Dictionnaire de l’Antiquité und in der EAH zur eisphora Schmitz (1997) 930: „außerordentliche direkte Vermögenssteuer“. Bertrand (2005) 1267: „l’impôt sur le capital“. Schmitz (2013) 2344: „extraordinary direct property-tax“. Garnett (2013a) 4119: „emergency tax“. Zu leiturgia Garnett (2013a) 4119 (zur Leiturgie der proeisphora ): „tax“. Zum metoikion Cartledge (2000b) 104: „Kopfsteuer“. Jacquemin (2005) 1409: „impôt“. Garnett (2013b) 4482: „metic-tax“.

  28. 28.

    Siehe unten Abschn. 2.1.3, Anm. 134.

  29. 29.

    AO 1977 § 3 Abs. 3: „Einfuhr- und Ausfuhrabgaben […] sind Steuern im Sinne dieses Gesetzes.“

  30. 30.

    Weber (1922a) 141–142: „Je unabkömmlicher der in der Erwerbsarbeit Stehende wird, desto mehr hat bei sozialer Differenzierung die unmittelbar demokratische Verwaltung die Tendenz, in eine Herrschaft der ‚Honoratioren‘ hinüberzugleiten. Wir haben den Begriff der ‚Honoratioren‘ bereits früher, als des Trägers einer spezifischen sozialen Ehre, die an der Art der Lebensführung haftet, kennengelernt. Hier tritt nun ein unentbehrliches, aber durchaus anderes normales Merkmal des Honoratiorentums hinzu: die aus der ökonomischen Lage folgende Qualifikation zur Wahrnehmung von sozialer Verwaltung und Herrschaft als ‚Ehrenpflicht‘. Unter ‚Honoratioren‘ wollen wir hier vorläufig allgemein verstehen: die Besitzer von (relativ) arbeitslosem oder doch so geartetem Einkommen, dass sie zur Übernahme von Verwaltungsfunktionen neben ihrer (etwaigen) beruflichen Tätigkeit befähigt sind, sofern sie zugleich – wie dies insbesondere aller Bezug arbeitslosen Einkommens von jeher mit sich gebracht hat – kraft dieser ihrer ökonomischen Lage eine Lebensführung haben, welche ihnen das soziale ‚Prestige‘ einer ‚ständischen Ehre‘ einträgt und dadurch sie zur Herrschaft beruft. Diese Honoratiorenherrschaft entwickelt sich besonders oft in der Form des Entstehens vorberatender Gremien, welche die Beschlüsse der Genossen vorwegnehmen oder tatsächlich ausschalten und von den Honoratioren für sich, kraft ihres Prestiges monopolisiert werden.“ [Hervorhebungen im Original] – Athen spielt in seinen Überlegungen keine Rolle, während er ohne weitere Begründung davon ausgeht, dass in Rom eine Honoratiorenherrschaft des Amtsadels an der Macht war, so beispielsweise Weber (1922a) 182–183, 207 und 551.

  31. 31.

    Weber (1922a) 144 und 354. Ihr Vermögen und ihre Autorität gründet sich häufig – aber nicht ausschließlich – auf Landbesitz, so ebd. 333 und 343. Diese Art von Honoratioren in Grundherrenmanier verortet er in archaischer und frühklassischer Zeit (ebd. 381). – In diesem Sinne benutzt Nippel (1980) 107 offenbar den Begriff Honoratior, wenn er ohne weiterführende Begründung behauptet, dass „die Demokratie nicht ohne Honoratioren funktionieren [konnte], die weitgehend für die Politik lebten.“

  32. 32.

    Weber (1922a) 145: „Die quantitative und ebenso qualitative Entfaltung der Verwaltungsaufgaben begünstigt, weil nun in zunehmend fühlbarer Weise Einschulung und Erfahrung eine technische Überlegenheit in der Geschäftserledigung begründen, auf die Dauer unweigerlich die mindestens faktische Kontinuität mindestens eines Teils der Funktionäre. Es besteht daher stets die Wahrscheinlichkeit, dass ein besonderes perennierendes soziales Gebilde für die Zwecke der Verwaltung, und das heißt zugleich: für die Ausübung der Herrschaft, entsteht. Dies Gebilde kann, in der schon erwähnten Art, honoratiorenmäßig ‚kollegialer‘ oder es kann ‚monokratischer‘, alle Funktionäre hierarchisch einer einheitlichen Spitze unterordnender, Struktur sein.“

  33. 33.

    Weber (1922a) 252.

  34. 34.

    Allerdings existieren für Weber verschiedene Typen von Honoratioren , je nachdem welche Faktoren (beispielsweise Besitz oder Wissen) ihre Ehre bestimmen, so Weber (1922a) 252. Daher gibt es auch Honoratiorenheere, welche die militärische Ehre für sich beanspruchen (ebd. 272). Verbindet sich militärische Ehre mit weiteren ökonomischen und sozialen Kriterien, so bilden Krieger einen Honoratiorenstand wie in Sparta. Genauso kann er von „feudalen oder amtlichen Honoratioren“ sprechen (ebd. 505).

  35. 35.

    Weber (1922a) 177 und 226.

  36. 36.

    Ebd. 142.

  37. 37.

    Ebd. 252.

  38. 38.

    Ebd. 142.

  39. 39.

    Berühmt ist das Diktum des Finanzsoziologen Rudolf Goldscheid (1926) 148, dass „das Budget gleichsam das aller verbrämenden Ideologie entkleidete Gerippe des Staates darstellt“. Vgl. auch Schumpeter (1918) 4: „Vor allem ist die Finanzgeschichte jedes Volkes ein wesentlicher Teil seiner Geschichte überhaupt: Ein ungeheurer Einfluss auf das Völkerschicksal geht von dem wirtschaftlichen Aderlass aus, den die Bedürfnisse des Staates erzwingen, und von der Art, wie das Ergebnis dieses Aderlasses verwendet wird. Der unmittelbar formende Einfluss der Finanzbedürfnisse und der Finanzpolitik der Staaten weiters auf die Entwicklung der Volkswirtschaft und damit auf alle Lebensformen und Kulturinhalte erklärt in manchen Geschichtsperioden so ziemlich alle großen Züge der Dinge und in den meisten sehr viel davon – nur in wenigen nichts.“ Ähnlich auch Bleicken (1995) 291 zu den antiken Verhältnissen: „Manche Bereiche des staatlichen Lebens sind selbst bei grundsätzlich verschiedener Verfassungsform doch gleich oder ähnlich organisiert, wie etwa das Kriegswesen oder Götterkult bei dem Wechsel von einer oligarchischen zu einer demokratischen Regierungsform keiner oder nur geringfügiger Änderung der diesen Bereichen zugrunde liegenden Organisationsprinzipien bedürfen. Andere Gebiete staatlicher Tätigkeit sind hingegen so eng mit der jeweiligen politischen Grundordnung verbunden, dass sie deren Wesen in ihrem formalen Aufbau widerspiegeln und darum auch eine Änderung dieser Ordnung nicht unbeschadet überdauern. Das öffentliche Finanzwesen gehört zu den letzteren […].“

  40. 40.

    Demzufolge stehen allein die öffentlichen Finanzen auf der Polisebene im Mittelpunkt; die Demenebene ist für diese Fragestellung nur punktuell von Belang.

  41. 41.

    Thuk. 2,13,3. Plut. Aristeides 24,3.

  42. 42.

    Thuk. 1,117,3. IG I3 61 Z. 39–42. 369 Z. 42. Gabrielsen (2007) 263.

  43. 43.

    IG I3 279.

  44. 44.

    Xen. an. 7,1,27 für das Jahr 432/1. Aristophanes (Vesp. 656–660) spricht im Jahr 432/2 gar von insgesamt 2000 Talenten, die als Einnahmen aus der arche erwuchsen. Siehe dazu ausführlich Spielvogel (2001) 105–117. – Zu den internen Einnahmen vgl. beispielsweise Aristoph. Vesp. 656–660. IG I3 421–430. Kallet (1998) 44 und 46. – Die sog. Kleon-Schatzung (425/4) setzte dann sogar (wenig mehr als) 1460 Talente als Tribute fest, von denen allerdings nicht alle eingetrieben werden konnten. IG I3 71 Z. 61–181. Brun (1983) 24. Pritchard (2012) 41. – Immerhin soll Athen in der Zeit nach dem Nikias-Frieden noch 1200 Talenten eingenommen haben (And. 3,8–9), was in etwa den 1300 Talenten entspricht, die Plutarch (Aristeides 24,3) für die Zeit nach dem Tod des Perikles angibt.

  45. 45.

    Zur Geschichte Athens in der Zeit zwischen 322 und 307 siehe Hackl (1987). Habicht (1995a) 47–75. Dreyer (1999) 17–281.

  46. 46.

    Diod. 18,10,1–2.

  47. 47.

    Diod. 18,18,4–5. Plut. Phokion 28,4.

  48. 48.

    Diod. 18,74.

  49. 49.

    Siehe zu diesem auch unten Abschn. 5.6.

  50. 50.

    Diod. 18,74,3.

  51. 51.

    Plut. Phokion 8,1–2. Siehe zu Phokion PA 15076. Develin (1989) Nr. 2496. Gehrke (1976). G. A. Lehmann (1997) 32–40.

  52. 52.

    Dreyer (1999) 185.

  53. 53.

    Ebd. 161.

  54. 54.

    Strab. 9,1,20.

  55. 55.

    Dreyer (1999) 184.

  56. 56.

    Besitzgrenzen für die Zulassung zu Ämtern: Aristot. pol. 1291 b 38–41; 1305 a 30–32; 1306 b 1–16; 1317 b 22–23. Besitzgrenzen für die Teilnahme an der Volksversammlung : Aristot. pol. 1294 b 2–5. Siehe dazu Blösel (2014), der die These vertritt, die Zugehörigkeit zu den oberen drei Zensusklassen als Voraussetzung für die Bekleidung von Ämtern sei in Athen in klassischer Zeit nie formal aufgehoben worden. Contra Schmitz (1995b).

  57. 57.

    So beispielsweise G. A. Lehmann (1995) 23. Dreyer (1999) 13.

  58. 58.

    Zum Verhältnis der Philosophie zur Gesetzgebung des Demetrios siehe Gehrke (1978). J. M. Williams (1987).

  59. 59.

    Frg. 34. 132 Wehrli. Gehrke (1978) 173 und 185–186. Vgl. die Kritik des Demetrios an der Choregie (Frg. 136 Wehrli).

  60. 60.

    So soll der in der Antike hoch geschätzte Hypereides mehr als fünfzig Reden geschrieben haben, von denen allerdings nur sechs zusätzlich zu weiteren Fragmenten erhalten sind. Ebenso habe Deinarch ungefähr sechzig Reden verfasst, von denen sogar nur drei neben einigen Fragmenten überliefert sind. Lysias wurden in der Antike sogar 425 Reden zugeschrieben, von denen heute 172 Titel bekannt sind. Siehe die Nachweise im Folgenden.

  61. 61.

    Zu den attischen Rednern und zur griechischen Rhetorik bzw. Beredsamkeit allgemein siehe Hommel (1981). Kennedy (1994). Worthington (1994). Cole (1995). Poulakos (1995). Kennedy (1996). Usher (2002). Worthington (2007). Habinek (2008).

  62. 62.

    Von ihm sind drei Reden und drei Tetralogien zu fingierten Mordfällen erhalten. Zu Antiphon von Rhamnous, der wohl nicht mit dem gleichnamigen Sophisten identisch ist, wie Pendrick (2010) 1–26 contra Gagarin (2002) annimmt, und seinen Reden siehe allgemein Blass (1887–1898) I 91–203. Paulsen (2011).

  63. 63.

    Von ihm sind insgesamt vier Reden erhalten; zwei davon sind hellenistische oder römische Fälschungen (or. 3 und 4). Die Rede Über seine Rückkehr (or. 2) wurde dagegen im Jahr 411 gehalten, sodass allein die um 399 gehaltene Rede Über die Mysterien (or. 1), die allerdings auf die Ereignisse von 415 Bezug nimmt, aus der Zeit nach dem Peloponnesischen Krieg stammt. Zu Andokides und seinen Reden siehe allgemein Blass (1887–1898) I 280–339. Missiou (1992). M. Edwards (1995). Gribble (1997). E. M. Harris (2000).

  64. 64.

    Der Metöke aus Syrakus verfasste als Logograf vor allem Gerichtsreden (Ausnahmen sind die epideiktischen Reden or. 2 und 33 und die symbouleutische or. 34), von denen 172 Titel überliefert und 31 fast vollständig erhalten sind; die Einleitungen dreier weiterer Reden (or. 32–34) finden sich bei Dionysios von Halikarnassos, während der (vielleicht unechte) Erotikos (or. 35) bei Platon (Phaidr. 230e–234c) bewahrt wurde. Zwei Reden sind sicher unecht (or. 6 und 20); fünf weitere sind in ihrer Authenzität umstritten (or. 2. 8. 9. 14. 15). – Zu Lysias und seinen Reden siehe allgemein Blass (1887–1898) I 339–644. Dover (1968). Weissenberger (1987) und (2003). Bearzot (2007).

  65. 65.

    Von seinen 64 Gerichtsreden sind elf erhalten, die sich ausschließlich mit Erbschaftsstreitigkeiten befassen. Die Titel von mehr als vierzig (nicht mehr erhaltenen) Reden bezeugen allerdings ein weiteres Spektrum an Themen. Ein Fragment einer für uns heute fassbaren zwölften Rede behandelt beispielsweise einen Bürgerrechtsfall (Dionys. De Isaio 17). Isaios trug wesentlich zur Verfeinerung der griechischen Rhetorik bei; sein Stil war innovativ und galt als vorbildlich, weshalb Demosthenes und Isokrates verschiedene Phrasen sogar wörtlich übernahmen. – Zu Isaios und seinen Reden siehe allgemein Blass (1887–1898) II 486–577. Avramović (1997). Ferrucci (1998). M. Edwards (2007). Griffith-Williams (2013).

  66. 66.

    Von ihm sind 21 Reden und neun Briefe erhalten, in denen Isokrates die politischen Fragen und Themen seiner Zeit kommentiert. Er selbst ist allerdings nie als Redner aufgetreten. Man geht davon aus, dass sechs dieser Reden seiner Logografentätigkeit entstammen, während die restlichen fünfzehn schriftlich verbreitet wurden. Seine Rede Über den Vermögenstausch (or. 15) trägt autobiografische Züge. – Zu Isokrates und seinen Reden siehe allgemein Blass (1887–1898) II 1–331. Bringmann (1965). Fuks (1972). Walter (1996). Poulakos (1997). Orth (2003). Roth (2003). Walter (2003). Poulakos/Depew (2004). Papilon (2008). Too (2009). C. J. Classen (2010). Blank (2014).

  67. 67.

    Insgesamt umfasst das Corpus Demosthenicum 61 Reden, 56 Prooimien und sechs Briefe. Allerdings gelten nur etwa fünfzig Reden und fünf Briefe als echt; nicht von Demosthenes stammen or. 7. 17. 10 (?). 11. 13. 46. 49. 50. 52. 53. 59. Zu den Reden des Demosthenes siehe allgemein Blass (1887–1898) III.1. Pearson (1981). Worthington (2000). MacDowell (2009). Zu seinem Leben Sealey (1993). G. A. Lehmann (1999) und (2004). Samotta (2010). W. Will (2013).

  68. 68.

    Drei umfangreiche Reden sind von Aischines erhalten, die sich alle (or. 1 Gegen Timarchos, 2 Von der Gesandtschaft und 3 Gegen Ktesiphon) gegen Demosthenes richteten, dessen Gegenreden (Demosth. or. 19 Von der Gesandtschaft und 18 Für Ktesiphon über den Kranz) wir ebenfalls besitzen. – Zu Aischines und seinen Reden siehe allgemein Blass (1887–1898) III.2 153–266. Kindstrand (1982). E. M. Harris (1995). Fisher (2007).

  69. 69.

    Von Lykurg ist nur eine einzige Rede (Gegen Leokrates) vollständig, fünfzehn weitere sind fragmentarisch erhalten. Lykurg ist weniger wegen seiner überlieferten Reden, sondern vor allem aufgrund seiner politischen Stellung und seines Einflusses auf die öffentlichen Finanzen Athens von höchster Bedeutung. – Zu ihm und seinen Rede siehe allgemein Blass (1887–1898) III.2 95–135. Conomis (1961 s). Salomone (1976). Burke (1977). Spina (1980/81). Humphreys (1985). Vielberg (1991). Worthington/Cooper/E. M. Harris (2001). Humphreys (2004). Whitehead (2006). Engels (2008). Scholz (2009). Azoulay (2011).

  70. 70.

    Die Reden des in der Antike hoch geschätzten Hypereides sind nur auf Papyrus erhalten; von den 77 bzw. 52 als echt in der Antike anerkannten Reden kennen wir auf diese Weise immerhin sechs nahezu vollständig. Weitere Fragmente sind u. a. durch den sog. Archimedes-Palimpsest überliefert. – Zu Hypereides und seinen Reden siehe allgemein Blass (1887–1898) III.2 1–95. Worthington (1999). Whitehead (2000). Worthington/Cooper/E. M. Harris (2001). Usher (2002) 328–338. Tchernetska et al. (2007). Care et al. (2008). Bernhardt (2012). Horváth (2014).

  71. 71.

    Von seinem umfangreichen Werk – ihm wurden 160 bzw. 61 Reden zugeschrieben – sind drei kürzere Reden im Zusammenhang mit der sog. Harpalos-Affäre (gegen Demosthenes, Aristogeiton und Philokles) erhalten. – Zu Deinarch und seinen Reden siehe allgemein Blass (1887–1898) III.2 289–333. Worthington (1992) und (1999). Worthington/Cooper/E. M. Harris (2001).

  72. 72.

    Die Reden [Demosth.] or. 45 und 46 (Gegen Stephanos I und II) und II). 49 (Gegen Timotheos ). 50 (Gegen Polykles). 52 (Gegen Kallippos). 53 (Gegen Nikostratos). 59 (Gegen Neaira) werden Apollodoros zugeschrieben. Somit liegen mehr Reden von ihm als beispielsweise von Andokides oder Lykurg vor. Siehe zu Apollodoros und seinen Reden allgemein Schäfer (1885–1887) IV 130–199. Pearson (1966) Trevett (1992) und die in Abschn. 4.2.2 Anm. 216 angegebene Literatur.

  73. 73.

    [Demosth.] or. 7 (Über Halonnesos) und 17 (Über die Verträge mit Alexander). Siehe zu diesem allgemein Blass (1887–1898) III.2 135–151.

  74. 74.

    Lys. Frg. 78 Thalheim.

  75. 75.

    [Demosth.] or. 53 (Gegen Nikostratos).

  76. 76.

    Demosth. or. 27 und 28 (Gegen Aphobos 1 und 2). Zwar stammen aus dieser Zeit, genauer aus dem Zeitraum 389–346/5, die Reden des Isaios (ca. 420–ca. 340), doch liefern sie für die vorliegende Fragestellung kaum relevante Informationen. Gleichwohl bieten sie einen wertvollen Einblick in attisches Erb- und Eigentumsrecht sowie allgemein in athenische Wirtschafts- und Gesellschaftszusammenhänge im elitären Milieu.

  77. 77.

    Anzahl der Reden einschließlich der unechten bzw. der nicht gehaltenen: Antiphon (6); Andokides (4); Lysias (31); Isokrates (21); Isaios (12); Lykurg (1); Hypereides (6); Demosthenes (61); Aischines (3); Deinarch (3).

  78. 78.

    Demosthenes war ein großer Bewunderer seiner rhetorischen Fähigkeiten (Plut. Demosthenes 5, 1–3. Demosth. or. 18,219), ebenso Aischines (2,124). Siehe dazu Hochschulz (2007) 1–3.

  79. 79.

    Demosth. or. 1–17 (1.3. Olynthische Rede, 1.4. Philippische Rede, Über den Frieden, Über die Angelegenheiten auf der Chersonesos, Über die Symmorien bzw. Über das Verhältnis zum Perserkönig, Für die Freiheit der Rhodier, Für die Megalopoliten). Davon sind or. 11 (Gegen Philipps Brief) und 13 (Über die Syntaxeis) unecht oder zweifelhaft (or. 10 4. Philippische Rede); or. 12 ist als Philipps Brief tradiert und or. 7 (Über Halonnesos) sowie 17 (Über die Verträge mit Alexander) werden Hegesippos zugeschrieben.

  80. 80.

    Hyp. 6 Für die Gefallenen im Lamischen Krieg. Umstritten: Lys. or. 2 Für die Gefallenen im Korinthischen Krieg. Demosth. or. 60 (Für die in Chaironeia Gefallenen).

  81. 81.

    Der erste gerichtlich ausgetragene Konflikt (Aischin. or. 1 Gegen Timarchos und 2 Über die Gesandtschaft; Demosth. or. 19 Von der Gesandtschaft) entspann sich an der 346 zu Philipp II. entsandten Delegation, der u. a. sowohl Aischines als auch Demosthenes angehörten und die zum sog. Philokrates-Frieden führte. Die beiden Gegner prallten in der Folge der von Ktesiphon für Demosthenes beantragten Kranzverleihung erneut vor Gericht aufeinander (Aischin. or. 3 Gegen Ktesiphon und Demosth. or. 18 Für Ktesiphon über den Kranz).

  82. 82.

    [Aristot.] Ath. pol. 43–62. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass der Verfasser der Athenaion politeia aus der Schule des Aristoteles stammte. Vgl. Rhodes (1985a) 58–63.

  83. 83.

    Zu den Poroi siehe Boeckh (1886) I 698–708. Brinkmann (1912). Andreades (1931) 406–416. Schwahn (1931). von der Lieck (1933). Wilhelm (1934). Bodei Giglioni (1970). Frolov (1973). Lauffer (1975). Gauthier (1976). Audring (1978). Gauthier (1984a). Austin/Vidal-Naquet (1984) Nr. 122. Cataudella (1985). Schütrumpf (1987). Jackson (1990). Roscalla (1990). Dillery (1993). Bloch (2004). Schorn (2006). Jansen (2007). J. Lewis (2009). Schorn (2011). Audring (2012). Schorn (2012).

  84. 84.

    Die Vorstellung, Metöken würden Reichtum nach Athen bringen, war ein geläufiger Topos. Siehe dazu Bakewell (1999) besonders 10–13. Zu den „Sonderwirtschaftszonen“ Günther (2016b).

  85. 85.

    Zum Oikonomikos siehe K. Meyer (1975). Pomeroy (1994). Schefold (2004). Föllinger (2006). Dorion (2008). Nee (2009). Unholtz (2011). Günther (2012b).

  86. 86.

    Siehe zur Ökonomie bei Platon Föllinger (2016).

  87. 87.

    Siehe zu Theophrast allgemein Regenbogen (1940). Fortenbaugh/Huby/Long (1985). Leppin (2002). Gutas/Lang/Schneider (2016).

  88. 88.

    Siehe zu den Oikonomika allgemein Wilcken (1901). Laurenti (1968). van Groningen/Wartelle (1968). Victor (1983). Isager (1988). Brodersen (2006). Zoepffel (2006). Brodersen (2008). Da alle Personen, die im zweiten Teil des zweiten Buches genannt werden, noch zur Zeit Alexanders des Großen lebten, wird der von Brodersen (2008) vorgeschlagenen Datierung in das 4. Jahrhundert gefolgt.

  89. 89.

    Polanyi (1957).

  90. 90.

    Vgl. Aischin. 3,75. – Zum Transparenzpostulat der Demokratie siehe Davies (1994). D. Harris (1994).

  91. 91.

    Crosby (1950).

  92. 92.

    IG II2 1604–1632. – Aus dem 5. Jahrhundert (535–410) stammen nur die drei Fragmente IG I3 598–600.

  93. 93.

    G. J. Oliver (2007) 1–5. Quass (1993) 19–40 zur Entwicklung der Honoratioren , indem er die Rolle der Ehrendekrete für die Herausbildung der Honoratiorenschicht betont und diese Entwicklung in erster Linie an Athen nachzeichnet.

  94. 94.

    Quass (1993).

  95. 95.

    Ebd. 16.

  96. 96.

    Veyne (1976).

  97. 97.

    Ebd. 110.

  98. 98.

    Ebd. 185–327.

  99. 99.

    Ebd. 232.

  100. 100.

    Gauthier (1985).

  101. 101.

    Ebd. 103–120.

  102. 102.

    Habicht (1995a) und (1995b). Fröhlich/Chr. Müller (2005). Siehe zur hellenistischen Polis und der Kontinuität von Demokratie im Hellenismus den Forschungsüberblick von Mann (2012).

  103. 103.

    Vgl. den berühmten Eingangssatz von Louis Robert (1969): „La cité grecque n’est pas morte à Chéronée.“

  104. 104.

    Grieb (2008). Carlsson (2010). Siehe zu diesen beiden Dissertationen Mann (2012) 15–19 sowie die Rezensionen zu Grieb von Horster (2008), Mann (2008), Hamon (2009) 350–351 und Wiemer (2010b) bzw. zu Carlsson (2010) von Wiemer (2010a) und Hamon (2009) 349–350 sowie 380–381.

  105. 105.

    Mann/Scholz (2012).

  106. 106.

    So auch Mann (2012) 24.

  107. 107.

    Nippel (1980) 98–123.

  108. 108.

    Ebd. 107.

  109. 109.

    Ebd. Siehe zur Verwendung des Begriffs „Honoratioren“ im vorliegenden Kontext die Bemerkungen oben Abschn. 1.2.

  110. 110.

    Nippel (1980) 107 mit 102.

  111. 111.

    Ebd. 107 Anm. 33.

  112. 112.

    Ebd. 103.

  113. 113.

    Ebd. 102.

  114. 114.

    Ebd. 123.

  115. 115.

    Ähnlich konstatiert auch Mann (2012) 19–20 das Problem, der allerdings auf eine Konkretisierung des Begriffs „Demokratie“ abhebt.

  116. 116.

    Bleicken (1995) 613. Zu dessen Leben und Werk siehe allgemein Irmscher (1971). B. Schneider (1985). Musiolek (1987). Warnke (1987). Horstmann (1988). H. Schneider (1989). Poiss (2009). Nippel (2013b). Zur Schreibweise Hackel (2006) 7 Anm. 2.

  117. 117.

    Niebuhr (1811–1832).

  118. 118.

    Bleicken (1995) 613. Zu Niebuhr und die Entwicklung der modernen Altertumswissenschaft siehe Nippel (2009) und (2013a).

  119. 119.

    Warnke (1987).

  120. 120.

    1. Auflage: 1817; 2. Auflage: 1850; maßgebliche 3. Auflage: 1886.

  121. 121.

    Boeckh (1886) I 2: „Und weil beinahe alle Verhältnisse des Staates und der Einzelnen in die große Haushaltung des gemeinen Wesens verschlungen sind, kann weder das Leben des Altertums ohne Kunde seiner Finanzen, noch sein Finanzwesen ohne die genauere Einsicht ins Innere des Staates und öffentlichen Lebens verstanden werden.“

  122. 122.

    Siehe zum Streit zwischen Wort- und Sachphilologie die grundlegende Studie von C. Lehmann (1964).

  123. 123.

    Sein Urteil über die Relation von militärischen zu religiösen Ausgaben war und ist so wirkmächtig, dass Pritchard (2012) es zum Anlass nahm, noch einmal genau die Kosten für beide Bereiche zu kalkulieren. Dabei stützt er sich für die Analyse der Städtischen Dionysia auf die grundlegende Studie von P. Wilson (2008). – Eine internationale Tagung am Bielefelder ZiF im September 2017 aktualisierte den interdisziplinären Ansatz von Boeckh und erprobte verschiedene methodische Ansätze zur Erforschung der öffentlichen Finanzen Athens über Fächergrenzen hinweg. Die Ergebnisse erscheinen in Günther/Rohde (2019).

  124. 124.

    1. Auflage: 1831; 2. Auflage 1836.

  125. 125.

    1. Auflage von Schömann: 1855; maßgebliche 4. Auflage neu bearbeitet von Lipsius: 1897–1902.

  126. 126.

    Busolt/Swoboda (1920–1926).

  127. 127.

    Beloch (1893–1904) II 336–367 und III 279–330. E. Meyer (1899).

  128. 128.

    E. Meyer (1909). Weber (1907/8).

  129. 129.

    Francotte (1909).

  130. 130.

    Andreades (1931).

  131. 131.

    Griechische Originalausgabe, 1. Auflage 1917, 2. neu bearbeitete Auflage 1928, 3. Auflage 1931. Andreades verstarb 1935 im Alter von 64 Jahren und konnte sein breit angelegtes Unternehmen nicht beenden.

  132. 132.

    Vgl. beispielsweise die Rezension von Hasebroek (1933).

  133. 133.

    Andreades war genuin kein Historiker, sondern hatte Recht und Ökonomie in Paris studiert und ab 1902 den einzigen Lehrstuhl für Ökonomie in Griechenland an der Universität von Athen bekleidet. In dieser Funktion fiel seine Entscheidung, ein Lehrbuch für Studierende der Wirtschafts- und Sozialwissenschaft zu schreiben [Andreades (1931) XI]. – Nach dem Vertrag von Lausanne 1923 gelangten etwa anderthalb Millionen griechische Flüchtlinge aus türkischen Gebieten nach Griechenland, was zu einem erheblichen Bevölkerungsanstieg Athens führte. Die damit einhergehenden Probleme gingen an Andreades nicht spurlos vorbei und beeinflussten direkt seine Interpretation ähnlich strukturierter Verhältnisse, wie er selbst [Andreades (1931) X] bemerkte: „Da wir in Zeiten von Kriegs- und Nachkriegswirtschaft leben, verstehen wir jetzt die Probleme, die der griechischen Welt während und nach dem Peloponnesischen Krieg gestellt waren, besser.“

  134. 134.

    Andreades (1931) 253–284 (III. Kapitel: Die Ausgaben für das Volk), speziell 284: „Von denen der zweiten Gattung [die Ausgaben für die Bürger, DR] können die hauptsächlichsten, nämlich die Verteilungen und Soldzahlungen, nicht gerade milde beurteilt werden. Denn auch, wenn wir annehmen, dass volkswirtschaftliche Gründe (z. B. die Natur des Bodens und die Konkurrenz der Länder und der Sklavenarbeit) sowie das richtige Funktionieren der demokratischen Verfassung zu solchen Maßnahmen nötigten, so können wir hingegen unmöglich leugnen, dass die Auswüchse, die ihre Anwendung zeitigte, sehr groß und verderblich für den Staat waren. Insonderheit wurde das Schaugeld, der Gipfelpunkt der neuen Politik der Verteilungen und Besoldungen, von Boeckh sehr richtig als der Hauptgrund des Untergangs, als der Krebsschaden des athenischen Staates bezeichnet.“ – Boeckh (1886) geht im 1. Band an zwei Stellen auf die theorika ein (S. 224–226 und 274–287), am prägnantesten sind seine Formulierungen auf S. 276 („Krebs der Athenischen Staatswohlfahrt“) und S. 224: „Durch das Theorikon (τὸ θεωρικόν, τὰ θεωρικά, oder θεωρικὰ χρήματα), die verderblichste Ausgeburt des Perikleischen Zeitalters, entstand in einem kleinen Freistaate eine Verschwendung, welche verhältnismäßig nicht geringer war als an den üppigsten Höfen, und große Summen verschlang, während die Kriege aus Geldmangel verloren gingen.“

  135. 135.

    Wie englischsprachige Autoren die theorika einschätzen, lässt sich im Übrigen an der Übersetzung des Demades -Ausspruchs, die theorika wären der Leim (κόλλα) der Demokratie (Plut. mor. 1011 b : κόλλα τὰ θεωρικὰ τῆς δημοκρατίας) festmachen. Tendieren moderne Betrachter eher zu einer negativen Beurteilung, präferieren sie die Wiedergabe von κόλλα als „glue“, andernfalls zu „cement“, so Brun (2000) 133.

  136. 136.

    Buchanan (1962).

  137. 137.

    So de Ste. Croix (1964) 190 in seiner Rezension zu Buchanan (1962).

  138. 138.

    Bücher (1893). E. Meyer (1895). Siehe zur Bücher-Meyer-Kontroverse Finley (1979) und H. Schneider (1990). Wagner-Hasel (2011).

  139. 139.

    Finley (1973).

  140. 140.

    Rostovtzeff (1926) und (1941).

  141. 141.

    Finley (1973) 150–153.

  142. 142.

    Silver (2003). Zum Einfluss Finleys auf die Erforschung der römischen Wirtschaft siehe Ruffing (2015).

  143. 143.

    Die Grundargumentation lautete: Während die griechischen Poleis es im 5. Jahrhundert noch mit den übermächtigen Persern aufnehmen konnten, waren sie im 4. Jahrhundert unfähig, die „barbarische“ Gefahr aus dem Norden zu bannen. Der Niedergang wog umso schwerer, als er selbst verschuldet war, da die Athener sich sehenden Auges aus Trägheit und Ignoranz in den Untergang treiben ließen. Hätten die Athener auf Demosthenes gehört und nicht ihre Bürgerpflichten vernachlässigt, wären sie nicht nur auf die eigene, durch theorika finanzierte Bequemlichkeit bedacht gewesen und selbst in den Kampf gezogen, statt Söldner zu engagieren, dann hätten sie ihre militärische Vormachtstellung behaupten können. – Burckhardt zeigte jedoch in verschiedenen, 1995 und 1996 erschienenen Studien, dass die Bürgerbeteiligung an militärischen Unternehmungen nicht zurückging; Athen sandte zu bestimmten Gelegenheiten immer noch das gesamte Aufgebot aus, vgl. beispielsweise Demosth. or. 3,35. 4,7–8. 4,19. 4,24. 4,42 und 46. 6,6. 8,21. 9,67. 13,4–5.

  144. 144.

    Beispielsweise Mossé (1962) und (1979a).

  145. 145.

    Brun (1983). Er zeichnet ein besonders düsteres Bild in seiner Studie der Kriegsfinanzierung ( eisphora, syntaxeis und stratiotika ) in den knapp vierzig Jahren zwischen der Gründung des Zweiten Attischen Seebundes (377) und seiner Auflösung nach der Schlacht von Chaironeia (338). Er führte dabei den Verlust der Autonomie vor allem darauf zurück, dass die Athener nicht fähig gewesen wären, in Anbetracht der permanenten Kriege ihre Finanzen langfristig zu sichern und auf eine angemessene organisatorische Basis zu stellen.

  146. 146.

    Austin/Vidal-Naquet (1984).

  147. 147.

    Silverman (1994). Gabrielsen (1994).

  148. 148.

    Migeotte (2002). Scheidel/von Reden (2002). Morris/Saller/Scheidel (2007). Bresson (2007–2008 = englische Übersetzung 2016).

  149. 149.

    Eich (2006).

  150. 150.

    Siehe die Übersicht über aktuelle Debatten in der wirtschaftshistorischen Erforschung der griechischen Antike Günther (2017b).

  151. 151.

    Der genaue Titel lautet: „Was kostet der Krieg? Kriegskosten und Kriegsfinanzierung in der griechisch-römischen Antike von der Gründung des Delisch-Attischen Seebundes bis zur Zeitenwende“. Siehe zu diesem Projekt den Internet-Auftritt: http://www2.uni-erfurt.de/kriegskosten/ (letzter Zugriff 25.03.2015). Die Datenbank wird allerdings seit Juli 2009 nicht mehr aktualisiert. Das Projekt lässt sich im Ansatz mit dem etwa zeitgleich eingerichten Oxford Roman Economy Project vergleichen, das die Grundlagen der römischen Wirtschaft klären möchte und dabei quantitative Methoden anwendet (http://oxrep.classics.ox.ac.uk/home/, letzter Zugriff 25.03.2015). Beiden Projekten ist gemeinsam, dass die Präsentation des Befundes vorrangig ist und eine Interpretation anhand einer Fragestellung dagegen hintenansteht.

  152. 152.

    Burrer/H. Müller (2008).

  153. 153.

    Burrer (2008).

  154. 154.

    Migeotte (2014a).

  155. 155.

    Vgl. beispielsweise Migeotte (1982). (1983). (1984). (1990). (1991). (1992). (1995). (2002). (2008). (2009 = englische Übersetzung von 2002). (2014a).

  156. 156.

    Pritchard (2012).

  157. 157.

    L. Meier (2012).

  158. 158.

    Siehe dazu die grundsätzlichen Bemerkungen von Bonney (1998) oder den interdisziplinären und epochenübergreifenden Sammelband von I. W. Martin/Mehrotra/Prasad (2009), die allerdings nicht die Antike einbeziehen.

  159. 159.

    Einen ähnlichen, multiperspektivischen Ansatz verfolgt Sven Günther mit seinem Konzept der „ökonomischen Ordnungsrahmen“, mit dem er die politischen, rechtlichen, wirtschaftsgeografischen, gesellschaftlichen, kulturellen oder religiösen Steuerungsmechanismen wirtschaftlichen Handelns im 4. Jahrhundert zu erfassen sucht. Vgl. beispielsweise Günther (2012a), (2012b), (2014), (2017a) und (2019).

  160. 160.

    Bonney/Ormrod (1999).

  161. 161.

    Diese Annahme eines natürlichen Wachstums der öffentlichen Finanzen wurde bereits kritisiert. Vgl. beispielsweise Yun-Casalilla (2012).

  162. 162.

    Monson/Scheidel (2015a).

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Rohde, D. (2019). Einleitung. In: Von der Deliberationsdemokratie zur Zustimmungsdemokratie. Schriften zur Alten Geschichte. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-04698-7_1

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