Zusammenfassung
Unter Berufung auf das ‘Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums’, auf das ‘Reichskulturkammergesetz’ und auf das ‘Theatergesetz’, das u.a. den unterschiedlichen Status von öffentlichen und privaten Theatern aufhob, wurden im nationalsozialistischen Deutschland die jüdischen Künstler und Vertreter kulturvermittelnder Berufe aus dem öffentlichen Kulturleben vertrieben. Rund 8.000 jüdische Künstler waren von diesen Ausschaltungsmaßnahmen betroffen; in der Mehrzahl verließen sie Deutschland zu diesem Zeitpunkt nicht. Erste Veranstaltungen mit erwerbslosen Künstlern fanden, zumeist auf Veranlassung privater Initiatoren sowie der ‘Künstlerhilfe’ der Jüdischen Gemeinde Berlin, im Mai 1933 statt.
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Müller-Wesemann, B. (1997). Resümee. In: Theater als geistiger Widerstand. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-04262-0_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-04262-0_8
Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
Print ISBN: 978-3-476-45167-5
Online ISBN: 978-3-476-04262-0
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