Zusammenfassung
Die deutsche Sprache ist — wie kaum ein anderer Bereich von öffentlichem Interesse — nur wenig vom organisierten staatlichen Zugriff betroffen. Mag auch die Beschaffenheit des Gegenstandes dazu beitragen, erstaunlich ist diese Tatsache allemal. Wenn sich auch der Umgang mit Sprache nicht besteuern läßt, reglementieren und ggf. überwachen lassen könnte ihn der Staat. Ansätze, das zu tun, lassen sich durchaus finden; sie sind keineswegs auf die zwölf Jahre der nationalsozialistischen Herrschaft beschränkt gewesen. Eine staatliche Behörde aber, die die deutsche Sprache verwaltet hätte, hat es nie gegeben. Und das ist für deutsche Verhältnisse bemerkenswert. 1913 gab es zwar den »Entwurf eines Reichssprachgesetzes«, durch das »Pflege und Schutz der deutschen Sprache« Verfassungsrang bekommen sollten. Ein Reichssprachamt sollte eingerichtet werden, das die Sprache durch Verordnungen hätte pflegen und durch Bußgelder vor den Sprechern schützen sollen. Zur parlamentarischen Beschlußfassung darüber ist es aber nie gekommen (vgl. Sauer 1988).
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Glück, H., Sauer, W.W. (1997). Dudennorm und Rechtschreibreform. In: Gegenwartsdeutsch. Sammlung Metzler. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-04110-4_12
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-04110-4_12
Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
Print ISBN: 978-3-476-12252-0
Online ISBN: 978-3-476-04110-4
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