Zusammenfassung
Nach der Behandlung der rhetorischen Gattungen besteht der nächste Schritt, die komplexe Materie der Rhetorik zu systematisieren, darin, die verschiedenen Partien einer Rede oder eines Textes zu erfassen und sie in einzelne Redeteile zu gliedern (mérē toú lógou; partes orationis). Diese Aufgabe fällt in den antiken Lehrbüchern schon in den Bereich der inventio, also in das erste Arbeitsstadium des Redners, wenngleich sich eine solche Strukturierung des Redeganzen eigentlich eher in das Gebiet der dispositio fällt (s.S. 127ff). Die Rhetorik hat verschiedene Einteilungsprinzipien entworfen, schon weil die verschiedenen Redegattungen unterschiedliche Redeteile verlangen, die jeweils andere Aufgaben zu erfüllen haben. Doch obwohl gerade Aristoteles dieser Forderung nach einer differenzierten Gestaltung der Redeteile konsequent gefolgt ist und für die klassischen rhetorischen genera jeweils unterschiedliche Anweisungen zur Einteilung der Rede gegeben hat, setzt sich in der Rhetorikgeschichte das von ihm am ausführlichsten behandelte Gliederungsschema durch — quasi als übergreifendes Einteilungsprinzip, das im übrigen ganz und gar auf der Gerichtsrede aufbaut: Der Einleitung (prooímion; exordium, principium) folgt die Darstellung des Tathergangs beziehungsweise die Schilderung des Sachverhalts (diḗgēsis; narratio), ihr angeschlossen ist die eigentliche argumentative Beweisführung (pístis, eikós; argumentatio, auch probatio) und der Redeschluß (epílogos; peroratio oder conclusio).
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Ottmers, C. (1996). Die Redeteile. In: Rhetorik. Sammlung Metzler. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-03980-4_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-03980-4_3
Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
Print ISBN: 978-3-476-10283-6
Online ISBN: 978-3-476-03980-4
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