Zusammenfassung
Unter dem 1. Januar 1846 berichtet Varnhagen: »Im englischen Journal ›Punch‹ heißt es: In Berlin sei nur noch ein einziges altes Weib (Bettina), das an die Versprechungen des Königs glaube!« (Tb 3, S. 277). Damit wird noch einmal die internationale Resonanz des Königsbuchs deutlich, aber zugleich die wachsende Isolation der alternden Autorin drastisch dargestellt. Es sind Nebenschauplätze, auf denen sie nach der Blockierung des Armenbuchprojekts kämpfte. Was sie vorher vermeiden konnte: die Auseinandersetzung mit den unteren Ebenen der Behörden, wird nun zu ihrem Hauptgeschäft. Bereits 1842 hatte sich ein Streit um die Hundesteuer mit dem Berliner Ämtern angebahnt (vgl. Peter-Anton von Arnim 1994, S. 298). In ihren Eingaben stellte Bettina die Behörden und ihre Sprache satirisch bloß. Durch immer neue Interventionen reizte sie die humorlosen Beamten und versuchte, das philiströse Verhalten der Behörden zur Schau zu stellen. Dem sogenannten ›Hundesteuerprozeß‹, der um die geringe Summe für ein nicht in Berlin (sondern in Wiepersdorf) geborenes Tier ging, schloß sich eine Auseinandersetzung um die Bürgerrechte an. Am 18. August 1846 wurde Bettina aufgefordert, die Bürgerrechte der Stadt Berlin zu erwerben — eine formale Voraussetzung für die Gründung eines Verlags.
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Bäumer, K., Schultz, H. (1995). Magistratsprozeß, Polenfrage und Revolution von 1848. Bettinas Provokationen und Alleingänge. In: Bettina von Arnim. Sammlung Metzler. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-03957-6_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-03957-6_6
Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
Print ISBN: 978-3-476-10255-3
Online ISBN: 978-3-476-03957-6
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