Zusammenfassung
Unmittelbar nach Hitlers Machtergreifung begann auch die Gleichschaltung der deutschen Theaterlandschaft. Unliebsame und unbequeme Intendanten wurden in allen Städten entlassen und durch linientreue Erfüllungsgehilfen ersetzt. Sofern es Göbbels selbst nicht gelang, alle (auch angeblich) nicht linientreuen Persönlichkeiten aufzuspüren und zu entfernen, griffen regimefreundliche Theaterleute rücksichtslos zum Mittel der Denunziation. Bereits 1933 unterstanden alle Theaterverbände der Reichstheaterkammer, und im Mai 1934 wurde ein einheitliches Theatergesetz für alle Bühnen verabschiedet: Fortan gab es keinen Unterschied mehr zwischen öffentlichen (städtischen und gemeindlichen) und Privattheatern. Verbote und Auflagen im einzelnen gängelten die Künstler in ideologischer Weise.
Unmöglich kann ein jüdischer Schauspieler — auch nicht bei der denkbar größten Anpassungs- und Nachahmungsfähigkeit — einen deutschen Charakter auf der Bühne glaubwürdig darstellen. Man denke sich nur einmal die Rolle des Faust durch einen Juden, die des Gretchen durch eine Jüdin besetzt! Unmöglich! Dem jüdischen Geiste wird das Faustische immer ein Buch mit sieben Siegeln bleiben, weil es seiner Art grundsätzlich widerspricht (241, 255).
Pfarrer Kurt Engelbrecht, 1933
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Mahl, B. (1999). Faustische Kriegspropaganda (1933–1945). In: Goethes Faust auf der Bühne (1806–1998). J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-03746-6_9
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Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
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