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Quantität statt Qualität Zur Praxis der Literaturpreisverleihung im Dritten Reich

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Literaturpreise
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Zusammenfassung

Literaturpreise erRillen im wesentlichen drei Funktionen: erstens die kulturpolitische und weltanschauliche Funktion, das Werk bestimmter Autoren und mit ihnen eine ganze Literaturrichtung in der Öffentlichkeit herauszustellen; zweitens die soziale Funktion, die Schriftstellerschaft finanziell zu unterstützen; und drittens die repräsentative Funktion einer Selbstdarstellung der verleihenden Institution. Da Literaturpreise als Bestandteil des kulturellen Lebens einer Gesellschaft stets von den politischen Grundkonstellationen mitgeprägt sind, bedeutete die nationalsozialistische Machtübernahme am 30. Januar 1933 auch auf diesem Gebiet einen tiefen Einschnitt. Auszeichnungen, die eng mit republikanischen Grundwerten und der vom NS-Regime als »schädlich und unerwünscht« diffamierten Literatur der Moderne verbunden waren, wurden beseitigt und durch neu gestiftete Preise ersetzt, mit denen die nationalsozialistischen Staats- und Parteidienststellen für sich selbst und für die von ihnen geförderte Literatur öffentlich warben.

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Anmerkungen

  1. Amtliche Bekanntmachung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda zur Stiftung des Preises, veröffentlicht in der Fachzeitschrift Der Autor, H. 7 (1933), S. 4. Zit. n. Joseph Wulf: Literatur und Dichtung im Dritten Reich. Eine Dokumentation. Frankfurt a.M., Berlin, Wien 1983 (Originalausgabe Frankfurt a.M. u.a. 1966), S. 292–293, hier S. 292.

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  2. Zu Stiftung und Konzeption dieser Preise s. Ernst Fischer: Der Schutzverband deutscher Schriftsteller 1909–1933, in: Archiv für Geschichte des Buchwesens 21 (1980), Sp. l–666, hier Sp. 117–121. Eine Zusammenstellung der von 1914 bis 1932 mit dem Kleist-Preis ausgezeichneten Autoren findet sich in: Bundesarchiv (im folgenden BArch) Potsdam R 56 V/94 Bl. 24. Ebd., Bl. 23, wird auf die Beseitigung des Preises und die 1935/36 erfolgte Auflösung der Kleist-Stiftung hingewiesen.

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  3. S. den an den Leiter der Schrifttumsabteilung und Vizepräsidenten der RSK, Dr. Heinz Wismann, weitergeleiteten Bericht über die Verhandlungen Bluncks sowie die Angaben über die Stiftung vom 10.12.1935, BArch Potsdam R 56 V/91 B1.292–295 und Bl. 164. Ergänzend dazu die Darstellung in der Autobiographie von Hans Friedrich Blunck: Unwegsame Zeiten. Lebensbericht. Bd. 2. Mannheim 1952, S. 274.

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  4. S. zum Kontext Volker Dahm: Nationale Einheit und partikulare Vielfalt. Zur Frage der kulturpolitischen Gleichschaltung im Dritten Reich, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 43 (1995), S. 221–265.

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  5. Der Hinweis auf ein entsprechendes Schreiben des Reichsinnenministeriums vom 9.12.1937 findet sich in einem Vermerk der Rechtsabteilung für Goebbels vom 28.2.1938, BArch Potsdam R 55/122 Bl. 4–6. Die Anregung des Frickschen Ministeriums, die auf eine Stärkung der Kompetenz der Mittelinstanzen hinausgelaufen wäre, wurde vom Reichspropagandaministerium entschieden abgelehnt. S. das Antwortschreiben ebd. Bl. 119–120. Vgl. zum Kontext Horst Matzerath: Nationalsozialismus und kommunale Selbstverwaltung. Stuttgart u.a. 1970 (= Schriftenreihe des Vereins für Kommunalwissenschaften e.V., Berlin, Bd. Verfassungsentwicklung und Verfassungs 29), und Dieter Rebentisch: Führerstaat und Verwaltung im Zweiten Weltkrieg. Verfassungsentwicklung und Verfassungspolitik 1939–1945. Stuttgart 1989 (= Frankfurter Historische Abhandlungen, Bd. 29), insbesondere S. 231–293.

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  6. Ebd. Bl. 141. Nachdem Goebbels mit dem Erlaß vom 24.8.1937 bereits die Zuständigkeit für die »Verteilung von Schrifttumspreisen« an sich gezogen hatte, wurde dieser Kompetenzbereich der Kammer endgültig im Zusammenhang mit dem großen Revirement vom 1.4.1938 entzogen. S. die Zweite Bekanntmachung über die Gliederung der Reichsschrifttumskammer vom 21.5.1938, wiedergegeben bei Wilhelm Ihde (Hrsg.): Handbuch der Reichsschrifttumskammer. Leipzig 1942, hier S. 45. Zu Entstehung und Entwicklung der ministeriellen Schrifttumsabteilung s. Barbian 1995 (Anm. 12), S. 172–188.

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  7. Erich Langenbucher: Dichterpreis und Buchabsatz, in: Bbl. 106, Redaktioneller Teil, Nr. 66 vom 18.3.1939, S. 222–225, und Nr. 74 vom 28.3.1939, S. 252–253;

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  8. Rudolf Erckmann: Deutsche Literaturpreise, in: Großdeutsches Leihbüchereiblatt 3 (1941), S. 58–59.

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  9. S. hierzu vor allem Hans Dieter Schäfer: Die nichtnationalsozialistische Literatur der jungen Generation im Dritten Reich, in: ders.: Das gespaltene Bewußtsein. Über deutsche Kultur und Lebenswirklichkeit 1933–1945. München, Wien 1981, S. 7–54.

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  10. Vgl. Frithjof Trapp: Logen- und Parterreplätze. Was behinderte die Rezeption der Exilliteratur?, in: 10. Mai 1933. Bücherverbrennung in Deutschland und die Folgen. Hrsg. von Ulrich Walberer. Frankfurt a.M. 1983, S. 240–259,

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Bernd Kortländer

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Barbian, JP. (1998). Quantität statt Qualität Zur Praxis der Literaturpreisverleihung im Dritten Reich. In: Kortländer, B. (eds) Literaturpreise. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-03724-4_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-03724-4_2

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