Zusammenfassung
Gehen wir, wie die klassische Metaphysik, von den Seienden aus, die in unserem Bewusstsein durch Vorstellungen repräsentiert werden, so gelangen wir zu einer prinzipiell unabschliessbaren series rerum; und in der Passivität des Perzipierens liegt kein Grund, dass die Formbestimmtheiten der Vorstellungen ein vollständiges Repertoire der Möglichkeiten umfassen müssten, wie das Vorgestellte zu erscheinen vermöchte. Die vérités de fait sind kontingent, und es ist jederzeit denkbar, dass sie um bisher unbekannte Weisen des Sich-Zeigens der Sache erweitert werden; tatsächlich bringt der Fortschritt der Wissenschaften immer wieder solche Erweiterungen nicht nur der Inhalte des Wissens, sondern auch der Gegebenheitsweise des Gewussten mit sich.1 Jede Erkenntnis ist so unter den Vorbehalt der Vorläufigkeit gestellt, und es scheint, als sei Erkenntnisgewissheit (und also Gesetzeswissenschaft) nicht zu gewinnen und der Abgrund des Relativismus ungeschützt offen.
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Anmerkungen
Aus unserer Zeit seien als Beispiele die Quantentheorie mit der Komplementarität von Wellen- und Korpuskelaspekt und die nicht-euklidischen Geometrien genannt, um deutlich zu machen, dass es hier nicht nur um neue Erkenntnisse, sondern auch um neue Erkenntnisformen geht.
Kant, KrV, B XVI.
Ebd., B IX.
Ebd., B 89.
Ebd., B 90.
Ebd., B 91.
Siehe Band I, S. 148 ff. und S. 160 ff.
Kant, KrV B 87.
Ebd., B 91.
Ebd., B 95.
Ich schalte mich hier nicht in die Diskussion über die Vollständigkeit von Kants Urteils- und Kategorientafel ein, die das Dialektik-Thema nur am Rande berührt. Vgl. Klaus Reich, Die Vollständigkeit der Kantschen Urteilstafel, Berlin 1948. Es geht mir nur um die prinzipielle Ausschöpfbarkeit eines zweistelligen Systems vom Typ S ist P.
Vgl. Carl Prantl, Geschichte der Logik im Abendlande, Darmstadt 1955, Band I, S. 140 ff. und passim.
Kant, KrV B 96.
Vgl. Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Wissenschaft der Logik, Gesammelte Werke Band 12, S. 49 ff. = Werke Band 6, S. 296 ff.
Kant KrV, B 96 ff. Einzig im Hinblick auf die Modalität bleibt Kant konventionell und zieht nicht in Betracht, dass die Modalität mit der Temporalität in Beziehung gesetzt werden kann. Vgl. dazu Hans Heinz Holz, Kategorie Möglichkeit und Moduslehre, in S. Unseld (Hg), Ernst Bloch zu ehren, Frankfurt am Main 1965, S. 99 ff.
Schon hier zeigt sich eine Unstimmigkeit der Architektur: Das iudicium singulare steht zwar richtig in einer Reihe mit der (von ihm ausgeschlossenen) bestimmten Negation und mit der Disjunktion, die das Einzelne gegen den unendlichen Raum aller Andersheit abhebt; aber dem Umfange nach müsste das Allgemeinurteil dem Ganzen entsprechen. Schon im Kategorienschema kehrt sich die Reihenfolge um: Einheit ist die Kategorie des Einzelnen, Allheit »nichts anderes als die Vielheit als Einheit betrachtet« (B 111). Dies mag als ein erster und schwacher Hinweis darauf genommen werden, dass Kants Versuch, die transzendentale Logik aus der Urteils form zu entwickeln, vielleicht nicht bruchlos verlaufen wird.
KrV, B 383.
Ebd., B 391. Diese transzendentalen Ideen sind die Verlängerung der Analogien der Erfahrung in den prinzipiell transzendenten Bereich des Absoluten, also irreal. Da Kant nicht umhin kommt, diesen »blossen Ideen« eine unerlässliche Funktion im Erkenntnisprozess zuzuerkennen, führt er die Unterscheidung von regulativem und konstitutivem Gebrauch ein: »Ob wir nun gleich von den transzendentalen Vernunftbegriffen sagen müssen: sie sind nur Ideen, so werden wir sie doch keineswegs für überflüssig und nichtig anzusehen haben. Denn, wenn schon dadurch kein Objekt bestimmt werden kann, so können sie doch im Grunde und unbemerkt dem Verstande zum Kanon seines ausgebreiteten und einhelligen Gebrauchs dienen, dadurch er zwar keinen Gegenstand mehr erkennt, als er nach seinen Begriffen erkennen würde, aber doch in dieser Erkenntnis besser und weiter geleitet wird.« Ebd., B. 385 f. Damit zerreisst er allerdings die Einheit der Vernunft.
Vgl. Ebd., B 105: »Auf solche entspringen gerade so viele reine Verstandesbegriffe, welche a priori auf Gegenstände der Anschauung überhaupt gehen, als es in der vorigen Tafel logische Funktionen in allen möglichen Urteilen gab: denn der Verstand ist durch die gedachten Funktionen völlig erschöpft und sein Vermögen dadurch gänzlich ausgemessen.«
Ebd., B 105.
Ebd., B 191 »Daher müssen wir auch den Satz des Widerspruchs als das allgemeine und völlig hinreichende Principium aller analytischen Erkenntnis gelten lassen; aber weiter geht auch sein Ansehen und seine Brauchbarkeit nicht, als eines hinreichenden Kriterium der Wahrheit.«
Ebd., B 193.
Kant, KrV B 197. Vgl. B 200: »Die Tafel der Kategorien gibt uns die ganz natürliche Anweisung zur Tafel der Grundsätze, weil diese doch nichts anders, als Regeln des objektiven Gebrauchs der ersteren sind.« Man beachte, dass hier die Leistung der Grundsätze wieder als Vermögen des Verstandes eingeführt wird.
Kant, KrV B 200.
Hegel stellt dem in der Phänomenologie des Geistes ein konsequent entwicklungstheoretisches Modell entgegen, in dem die Einheit des Erkennens von der sinnlichen Wahrnehmung bis zur Vernunft als ein Kontinuum von Übergängen in den jeweils nächsten »höheren«, d.h. komplexeren Integrationszustand konstruiert wird. Es würde sich lohnen, die Phänomenologie des Geistes einmal kollationiert mit der KrV als Antwort auf diese zu lesen.
Kant, KrV 137 ff.; B 176 ff.
Kant, KrV B 179 f.
Kant, KrV B 182.
Kant, KrV A 137 = B 176.
Ab A 94 tritt der Text B 127–169 ein und A 95–130 entfällt.
Kant, KrV A 94 f.
Kant, KrV B 130.
Kant, KrV B 152.
Ebd.
Der Neukantianer Emil Lask hat diese Entleerung der Kategorien als störend empfunden und (vergeblich) versucht, auf dem Boden des Kantschen Transzendentalismus einen Weg zur inhaltlichen Füllung der Kategorien zu finden. Vgl. Emil Lask, Die Logik der Philosophie und die Kategorienlehre, Gesammelte Schriften Band II, Tübingen 1923.
Siehe unten Kapitel 4 und 5.
Martin Heidegger, Kant und das Problem der Metaphysik, Halle 1929. Das argumentative Zentrum wird ebd., S. 126, deutlich.
Ebd., S. 127.
Ebd., S. 135 f. Das ist sicherlich nicht im Sinne Kants.
Ebd., S. 147.
Kant, KrV B 138.
Kant, KrV B 137.
Kant, KrV B 364 f.
Kant, KrV B 447.
Kant, KrV B 448.
Kant, KrV B 379.
Kant, KrV, B 218.
Kant, KrV B 599.
Kant, KrV B 604.
Kant, KrV B 603.
Kant, KrV B 600 f.
Ebd.
Kant, KrV B 506 f.
Kant, KrV B 177.
Kant, KrV B 202.
Kant, KrV B 603.
Kant, KrV B 203: »Eine extensive Grösse nenne ich diejenige, in welcher die Vorstellung der Teile die Vorstellung des Ganzen möglich macht. (…) So ist jede Erscheinung als Anschauung eine extensive Grösse, indem sie nur durch sukzessive Synthesis (von Teil zu Teil) in der Apprehension erkannt werden kann.«
Kant, KrV B 182. (Hervorhebung von mir).
Kant, KrV B 203 f. Vgl. B 300: »Allein dieses Wievielmal gründet sich auf die sukzessive Wiederholung, mithin auf die Zeit und die Synthesis (des Gleichartigen) in derselben.«
Kant, KrV B 51.
Der »äussere Sinn« wird schlicht als »eine Eigenschaft unseres Gemüts« eingeführt. KrV B 34. Fichte hat daraus mit Recht die Aufgabe abgeleitet, die Anschauung müsse deduziert werden. Siehe unten Hauptstück IV, Kapitel 2.
Kant, KrV B 206.
Siehe auch Hermann Cohen, a.a.O., S. 78: »Der Sinn ist, dass mit diesen synthetischen Grundsätzen, die aus dem ›obersten Grundsatze‹ ableitbar werden, eine Logik geschaffen werde, welche nicht allein die Mathematik begreiflich macht, sondern zugleich die Physik zustande bringt.«
Kant, KrV B 208.
Vgl. hierzu Renate Wahsner, Das Aktive und das Passive, Berlin 1981.
Kant, KrV B 197.
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Holz, H.H. (1998). Das System der Verstandestätigkeiten. In: Einheit und Widerspruch. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-03707-7_10
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Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
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