Zusammenfassung
»Absolutismus« oder gar »Aufgeklärter Absolutismus« sind geschichtlich späte politische Begriffe. Als Bezeichnung für eine bestimmte Regierungsform ist »Absolutismus« in Deutschland erst in den 30er Jahren des 19. Jhs. gebräuchlich geworden, und zwar, mit negativer Bedeutung, bei altständisch-konservativen wie bei liberal-konstitutionellen und demokratischen Gegnern unbeschränkter (»absoluter«) monarchischer Gewalt, die es zu dieser Zeit auch in den deutschen Staaten faktisch nicht mehr gab. Vor allem in der deutschen Geschichtsschreibung hat der monarchische Absolutismus dann jedoch als für die frühneuzeitliche Staatsbildung wichtige Regierungsform eine positive Beurteilung erfahren. Das gilt insbesondere für jene Form monarchischer Herrschaft, die bei Aufrechterhaltung »absoluter«, also ständisch nicht begrenzter Gewalt, von aufgeklärten Fürsten und Regierungen mit dem Ziel der Verbesserung der bestehenden sozialen, ökonomischen und kulturellen Verhältnisse ausgeübt wurde.
Literatur
Aretin, Karl Otmar Frhr. von (Hg.): Der Aufgeklärte Absolutismus. In: Neue Wissenschaftliche Bibliothek. Bd. 67. Köln 1974.
Krieger, Leonard: An Essay on the Theory of Enlightened Despotism. Chicago, London 1975.
Vierhaus, Rudolf: Absolutismus. In: Sowjetsystem und Demokratische Gesellschaft. Eine vergleichende Enzyklopädie. Bd. 1. Freiburg im Breisgau 1966, Sp. 17–38.
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Vierhaus, R. (1998). Absolutismus. In: Dahnke, HD., Otto, R. (eds) Goethe Handbuch. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-03655-1_2
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