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Politische Ordnung und persönliche Ideale

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Strukturen moralischer Komplexität
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Zusammenfassung

In modernen liberalen Gesellschaften muß die Neutralität des Staates als höchster Wert der politischen Ordnung gelten. Die grundlegenden politischen Prinzipien, nach denen alle leben sollen, müssen ohne Berufung auf die intrinsische Überlegenheit irgendeines kontroversen Ideals des guten Lebens gerechtfertigt werden können. Derartige Prinzipien weisen den Menschen Rechte und Pflichten zu, die abhängig davon sind, wie die Vorteile gesellschaftlicher Kooperation unter ihnen aufgeteilt werden sollen. Es handelt sich bei ihnen mithin um Prinzipien der Gerechtigkeit. Aufgrund ihrer Neutralität sind liberale Gerechtigkeitsprinzipien ein Beispiel für Kants Forderung, daß das moralische Gesetz Vorrang gegenüber dem Guten haben muß.1 Gerechtigkeitsprinzipien müssen eher rechtfertigungsfähig sein als die umstrittenen Auffassungen vom guten Leben. Aus zwei Gründen jedoch sollte dieser Vergleich mit Kant nicht allzu weit getrieben werden. Politische Neutralität muß nicht so absolut sein, wie Kant sein Prinzip aufgefaßt wissen wollte: Sie braucht sich nur auf die kontroversen Ideale des guten Lebens zu erstrecken und nicht auf diejenigen, die von allen geteilt werden. Darüber hinaus (und das ist ebenso wichtig) stellt die Priorität des moralischen Gesetzes gegenüber dem Gute, wie ich sie interpretiere, ein politisches Ideal dar. Denn was ich bisher ausgeführt habe, läuft keineswegs darauf hinaus, daß sich diese Priorität, wie Kant glaubte, auf das gesamte Gebiet der Moral erstrecken muß. Vor allem aber sollte mit dem bisher Gesagten in keiner Weise impliziert sein, daß wir uns mit unseren persönlichen Idealen, also mit unseren Vorstellungen davon, was wir außerhalb des politischen Bereichs als Personen sein sollten, der Neutralität stärker als unserer eigenen Auffassung vom guten Leben verpflichtet fühlen müssen.

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Anmerkungen

  1. Immanuel Kant: Kritik der praktischen Vernunft, in: Werke in sechs Bänden, hg, W. Weischedel, Bd. IV, Darmstadt 1963, Erster Teil, erstes Buch, zweites Hauptstück, A 110ff., S. 180ff.

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  2. Hume: Treatise of Human Nature, a.a.O., Book 3, Part 2, Section 1.

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  3. Vgl. Hume: Treatise of Human Nature, a.a.O., Book 3, Part 2, Section 2 sowie Hume: An Inquiry Concerning the Principles of Morals, a.a.O., Section 3 (Part 1). Der Begriff der »Anwendungsverhältnisse der Gerechtigkeit« stammt von Rawls: A Theory of Justice, a.a.O., S. 126ff; dt. S. 148ff. Vgl. ferner G.J. Warnock: The Object of Morality, London 1971, Chapter 2.

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  4. Vgl. Immanuel Kant: Die Metaphysik der Sitten, in: Werke in sechs Bänden, hg. W. Weischedel, Bd. IV, Darmstadt 1963, Rechtslehre, Paragraph 44, A 162f., B 192f., S. 430f. An einer Stelle erkennt Hume dieses Argument an (Treatise of Human Nature, S. 555); im allgemeinen unterstellt er jedoch im Treatise, daß Auffassungen eines universalen Wohlwollens miteinander übereinstimmen. Vgl. auch Madisons 10th Federalist letter.

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  5. Reflexion 610 aus der Akademieausgabe von Kants Werken, zit. nach Rüdiger Bittner und Konrad Cramer (hg.): Materialien zu Kants Kritik der praktischen Vernunft, Frankfurt a.M. 1965, S. 68.

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  6. Kant greift hier in seiner Argumentation auf das Ideal der Autonomie zurück, auf das ich weiter unten eingehen werde. Es ist am besten dargestellt in seinem Aufsatz »Über den Gemeinspruch: das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis«, in: Werke in sechs Bänden, hg, W. Weischedel, Bd. VI, Darmstadt 1964, A 235f. und 252, S. 143 und 154. Vgl. ferner Kant: Die Metaphysik der Sitten, a.a.O., Einleitung in die Metaphysik der Sitten, II, AB 8ff,, S. 319ff.; Rechtslehre, Paragraph 44, A 162ff., B 192ff., S. 430f.

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  7. Vgl. Michael Walzer »Liberalism and the Art of Separation«, in: Political Theory 12, 3 (August 1984) S. 315–330.

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  8. Vgl. Jean Bodin: Les six livres de la république, Paris 1583; John Locke: A Letter Concerning Toleration, Indianapolis 1955 [zuerst 1689] sowie Pierre Bayle: Commentaire philosophique sur ces paroles de Jésus-Christ: ›Contrains-les d’entrer‹, [1686] in: Oeuvres diverses, Paris 1971.

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  9. Immanuel Kant »Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?«, in: Werke in sechs Bänden, hg. W. Weischedel, Bd. VI, Darmstadt 1964, A 481, S.53.

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  10. In dieser Darstellung des Unterschieds zwischen einer auf das moralische Gesetz und einer auf das Gute gegründeten Ethik halte ich mich eng an das aufschlußreiche Kapitel I,9 von Sidgwicks: Methods of Ethics. Wenn Plato und Aristoteles die attraktive Macht des Guten zur Grundlage der Ethik erklären, so begründet das die Schwierigkeit, in ihren Schriften die Idee einer kategorischen Verpflichtung nachzuweisen. Zu beachten ist, daß in meiner Argumentation nicht nur in bezug auf »deontologische«, sondern auch in bezug auf »konsequentialistische« Pflichten das moralische Gesetz gegenüber dem Guten Priorität besitzt, da auch die letzteren kategorisch sind (vgl. das »Vorwort« des vorliegenden Buches). Daher sollte Kants Priorität des moralischen Gesetzes über das Gute nicht mit seiner weitergehenden Lehre verwechselt werden, daß »deontologische« Pflichten Vorrang haben müssen vor den »konsequentialistischen«. In Kapitel VI,1 werde ich ausführlicher auf die Unterscheidung zwischen Déontologie und Konsequentialismus eingehen und erklären, warum die übliche Gleichsetzung der Déontologie mit einer Priorität des moralischen Gesetzes nicht zu halten ist. (Die brillante Kritik von Pistorius ist nachgedruckt in Bittner und Cramer (hg.), Materialien zu Kants Kritik der praktischen Vernunft, a.a.O., S. 144–160.)

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  11. Man hat vorgeschlagen, den Begriff »Moral« auf universalistische Pflichten zu beschränken und den Begriff »Ethik« zu verwenden, um sowohl »Moral« wie partikularistische Pflichten zu bezeichnen (vgl. Bernard Williams: Ethics and the Limits of Philosophy, Cambridge, Mass. 1985). Obwohl der Sprachgebrauch und die Geistesgeschichte diese terminologische Unterscheidung in mancher Hinsicht zu rechtfertigen scheinen, werde ich ihr nicht folgen. Ebensowenig werde ich auf die Verwendung der Begriffe »Pflicht« und »Verpflichtung« verzichten, um das zu bezeichnen, was wir (in einem weiten Sinn) moralisch tun sollen. Mancher mag die Rede von den »Pflichten und Verpflichtungen der Freundschaft« abstoßend finden. Doch ich meine, daß der Grund hierfür darin zu suchen ist, daß er »Pflicht« und »Verpflichtung« mit dem assoziiert, was er ungern tut bzw. was er kategorisch zu tun gehalten ist, oder mit beidem. Ein ernstzunehmender Grund, dem Gefühl für Pflichten Grenzen zu setzen, besteht darin, daß man zuweilen moralisch zu etwas verpflichtet sein soll (z.B. einem Wohltäter Dankbarkeit zu erweisen), was bei anderen keine entsprechenden Rechte voraussetzt (vgl. Williams, a.a.O., S. 179). Doch ich gehe nicht davon aus, daß »Pflichten« und »Verpflichtungen« stets entsprechende Rechte bei anderen nach sich ziehen müssen. (Traditionell wurde unterschieden zwischen vollkommenen Pflichten, die entsprechende Rechte nach sich ziehen müssen, und unvollkommenen Pflichten, bei denen dies nicht der Fall ist. Vgl. beispielsweise John Stuart Mill: Utilitarianism. On Liberty. Representative Government, London 1972, Kapitel 5.)

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  12. Vgl. zum Gedanken, daß die kategorische Bestimmung der Pflicht eine nicht empirische Freiheit impliziert, Kant: Kritik der praktischen Vernunft, a.a.O., A 19ff., A 29, S. 115, 120.

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  13. Kant, a.a.O., A 4, Anm. S. 108.

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  14. Kant, a.a.O., A 15, A 41f., S. 113, 129f.

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  15. Vgl. Kant, a.a.O., A 97f., S. 171f.

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  16. Kant, a.a.O., A 212, S. 247.

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  17. Zu diesen beiden Aspekten von Kants Idee der Freiheit vgl. L.W. Beck: Commentary on Kant’s Critique of Practical Reason, Chicago 1960, S. 177ff.

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  18. Johann Gottlieb Fichte: Beitrag zur Berichtigung der Urtheile des Publikums über die französische Revolution, in: Sämtliche Werke, hg. J.H. Fichte, Bd. VI, Leipzig o.J., S. 87 und 90 sowie in: Schriften zur Revolution, hg. B. Willms, Frankfurt, Berlin, Wien 1973, S. 122, 125. Fichtes spätere organizistische und nationalistische Theorie des Staates steht selbstverständlich auf einem anderen Blatt.

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  19. Vgl. Immanuel Kant »Über den Gemeinspruch: das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis«, in: Werke in sechs Bänden, hg. W. Weischedel, Bd. VI, Darmstadt 1964, A 221, Anm., S. 137: »Glückseligkeit enthält alles (und auch nichts mehr, als) was uns die Natur verschaffen, Tugend aber das, was niemand als der Mensch selbst sich geben oder nehmen kann.«

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  20. Diese Konzeption ist am klarsten ausgedrückt in den Abschnitten 1 und 2 des Aufsatzes »Über den Gemeinspruch: das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis«, a.a.O., A 208ff., S. 130ff.

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  21. Immanuel Kant »Zum ewigen Frieden«, in: Werke in sechs Bänden, hg. W. Weischedel, Bd. VI, Darmstadt 1964, B 61, A 60, S. 224.

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  22. Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: Werke in sechs Bänden, hg. W. Weischedel, Bd. IV, Darmstadt 1963, BA 74, S. 66. Ich habe dargelegt, daß Kants Ideal der Person seinem Ideal politischer Neutralität entspricht, weil beide sich von substantiellen Begriffen des guten Lebens distanzieren. Das aber heißt nicht, daß es keine wesentlichen Unterschiede zwischen diesen beiden Idealen Kants gibt: 1) Während politische Neutralität dem Staat verbietet, irgendeiner substantiellen Konzeption des guten Lebens zu folgen, verbietet persönliche Autonomie dies nicht. 2) Politische Pflichten sind Rechtspflichten, die nur verlangen, daß wir nicht die Freiheit anderer verletzen. Sie können daher Gegenstand politischen Zwangs sein. Unsere Autonomie hingegen ist eine Tugendpflicht, also eine Angelegenheit innerer Einstellung und mithin nicht Gegenstand politischen Zwangs.

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  23. Vgl. Kant: Kritik der praktischen Vernunft, a.a.O., A 47, S. 134. Diese psychologische Begründung wie der in bezug auf bewährte Motive zügellose Verdacht, zu dem sie Anlaß bietet und der an vielen Stellen der »Kritik der praktischen Vernunft« wie der »Grundlegung zur Metaphysik der Sitten« wiederkehrt, fehlt in Kants früher »Vorlesung über Ethik« aus den Jahren 1775–1780. Diese Vorlesung ist in der Tat, wie wir noch sehen werden, in beinahe jeder Hinsicht der späteren Ethik überlegen.

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  24. Vgl. ausdrücklich Kant: Kritik der praktischen Vernunft, a.a.O., A 36, A 145 (Fußnote), A 159, S. 125f., 203, 212f.; ders.: Kritik der reinen Vernunft, in: Werke in sechs Bänden, hg. W. Weischedel, Bd. II, Darmstadt 1963, B 835, S. 678. Vgl. ferner Fichtes Bonmot; »Der Mensch kann, was er soll; und wenn er sagt: ich kann nicht, so will er nicht.« Fichte »Beiträge zur Berichtigung der Urtheile des Publicums über die französische Revolution«, a.a.O., S. 73 sowie in: Schriften zur Revolution, a.a.O., S. 109.

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  25. Vgl. Aristoteles: Nikomachische Ethik, a.a.O., Buch 3, Kapitel 5 sowie ders.: Eudemische Ethik, a.a.O., Buch 2, Kapitel 7–9.

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  26. Vgl. Aristoteles: Nikomachische Ethik, a.a.O., Buch 2, Kapitel 1 und 3 sowie 1113b30–1114a30 sowie ders.: Eudemische Ethik, a.a.O., 1225b14–16.

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  27. Zur konstitutiven Bedeutung des moralischen Geschicks vgl. Bernard Williams: Problems of the Self, Cambridge 1973, S. 207–209; ders.: Moral Luck, Cambridge 1981, S. 20–39; ders.: Ethics and the Limits of Philosophy, Cambridge, Mass. 1985, S. 174ff. und passim. Hinweise darauf, daß Williams in dieser Frage nicht sauber zwischen der Reichweite und der motivationalen Grundlage von Verpflichtungen unterscheidet, finden sich in Ethics and the Limits of Philosophy, a.a.O., S. 189, 194 sowie in: »Internal and External Reasons«, Moral Luck, a.a.O., S. 101–113. Wenn für A ein »äußerer« Grund, X zu tun, wie Williams definiert, ein Grund ist, der weder in irgendeinem von A’s gegenwärtigen Motiven zum Ausdruck gelangen, noch sich durch Überlegung aus diesen Motiven ermitteln lassen muß, dann sollten wir nicht (wie Williams) behaupten, daß es dafür keine äußeren Gründe geben kann. Kategorische Verpflichtungen haben genau diese Reichweite, und wir lernen sie nicht durch Überlegung einzuschätzen, sondern durch Bildung. Vgl. zu diesem Punkt MacIntyres Rezension von Moral Luck »The Magic in the Pronoun ›My‹«, in: Ethics (October 1983) S. 113–125.

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  28. Immanuel Kant: Eine Vorlesung über Ethik, hg. Gerd Gerhardt, Frankfurt a.M. 1990, S. 46.

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  29. Vgl. Kant, a.a.O., 74f.. Zur Unterscheidung zwischen der Reichweite moralischer Verpflichtungen und ihrer motivationalen Grundlage vgl. a.a.O., S. 46, 49f.; zur Notwendigkeit von Gewöhnung vgl. a.a.O., S. 55, 65, 73. Ein ähnliches Bild findet sich bei Joseph Butler: Analogy of Religion and Sermons, London 1855, S. 154f. Auch Foot scheint schließlich zu dieser Auffassung gelangt zu sein, vgl. Philippa Foot: Virtues and Vices, Berkeley 1978, S. 157–173.

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  30. Vgl. Kant: Kritik der praktischen Vernunft, a.a.O., A 99f., S. 173.

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  31. Vgl. O.W. Holmes: The Common Law, Boston 1881, Lecture 2.

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  32. Diese Konfusion durchzieht das Buch von Thomas Nagel: The Possibility of Altruism, Princeton 1970, S. 7. In ihm wird »internalism« nacheinander definiert als die Auffassung, »daß das Vorhandensein einer Motivation zu moralischem Handeln garantiert wird durch die Wahrheit ethischer Grundsätze« (was ich bestreite), und dann als die Überzeugung, »daß man keinen ethischen Grundsatz aufrichtig billigen oder vertreten kann, ohne zumindest den Anflug einer Motivation, in Übereinstimmung mit ihm zu handeln« (was ich nicht bestreite). Weil die gesamte Debatte über »internalism« und »externalism« allzu oft in dieser Konfusion befangen bleibt, habe ich mich entschieden, beide Begriffe nicht zu verwenden. Einen Überblick über diese Debatte bietet William Frankena »Obligation and Motivation in Recent Moral Philosophy«, in: A.I. Melden (hg.): Essays in Moral Philosophy, Seattle 1958, S. 40–81.

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  33. Vgl. Aristoteles: Nikomachische Ethik, a.a.O., 1147b15 mit 1144b26 und 1151al7.

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  34. Meine Argumentation impliziert darüber hinaus, daß wir Kants Überzeugung nicht teilen müssen, daß eine universalistische Moral (deontologischer Prägung) sich stets über eine partikularistische hinwegsetzen muß. Vgl. näher hierzu Kapitel VI.

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Larmore, C.E. (1994). Politische Ordnung und persönliche Ideale. In: Strukturen moralischer Komplexität. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-03583-7_4

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