Zusammenfassung
Am 12. November 1920 beschließt die Theaterkommission der Stadt Duisburg die Auflösung der Theatergemeinschaft mit der Stadt Düsseldorf und gleichzeitig die Aufnahme von Verhandlungen mit der Stadt Bochum über die Gründung einer neuen Theatergemeinschaft. Die Gemeinschaft mit Düsseldorf war an endlosen Querelen personeller und organisatorischer Natur sowie an nicht mehr zu überhörender Kritik der örtlichen Presse an der Qualität der aus Düsseldorf importierten Vorstellungen zerbrochen. Auch die Emennung eines neuen Intendanten bringt keine wesentlichen Änderungen, so daß die Lösung des Vertrages mit Düsseldorf auf Dauer unumgänglich scheint. Zunächst wird jedoch noch einmal die gemeinsame Intendanz für Duisburg-Düsseldorf ausgeschrieben, auf die sich der junge Bochumer Intendant Saladin Schmitt bewirbt. In diesem Zusammenhang überlegt Schmitt erstmals die Möglichkeit der Führung eines,Doppelhauses‘ mit Spielstätten an zwei verschiedenen Orten. An den Duisburger Oberbürgermeister Jarres schreibt er:
„[…]der neue Intendant wird ein Arbeiter im extremsten Sinne des Wortes sein müssen. Für absolut unlösbar halte ieh die dortige Theaterfrage vorläufig nieht.“
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Notizen
Vgl. Konrad Dussel, Theaterwesen in der Weimarer Republik, in: Ein neues, ein hemisches Theater? Nationalsozialistische Theaterpolitik und ihre Auswirkungen in der Provinz, Bonn 1988 (- Literatur und Wirklichkeit, Bd. 26), hierzu vor allem S. 44ff.
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Schmidt, D., Weber, B. (1995). „Im Anschluß an die Besprechung von letztem Samstag“. In: Schmidt, D., Weber, B. (eds) Keine Experimentierkunst. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-03567-7_5
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