Zusammenfassung
Der Wiener Kongreß hatte die Souveränität, Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz in ihrem damaligen Territorialbestand von 22 Kantonen anerkannt und damit zunächst die Grundlage für eine Restauration der alten Herrschaftsstrukturen geschaffen. Doch nach der Julirevolution konnten sich auch hier die Forderungen nach politischen Reformen durchsetzen. Diese sogenannte Regeneration im liberalen Sinn erstreckte sich auf zwei Drittel der Föderation, wobei die durch Volksabstimmung am 20. März 1831 angenommene Repräsentativ-Verfassung des Kantons Zürich mit ihrer Gleichstellung von Stadt- und Kantonsbürgern als eine der konsequent demokratischsten galt, die Zürcher Regierung als »eine der besten und freisinnigsten in dem ganzen Republikenbunde«. Im europäischen Mächtesystem war die Schweiz das einzige Staatswesen mit republikanischen Einrichtungen: Muster eines föderativen Nationalstaats mit republikanischer Verfassungsform, parlamentarischer Demokratie, bürgerlichen Freiheiten, ohne stehendes Heer, mit geringen Steuerlasten für die Bürger und vergleichsweise schwach ausgeprägten sozialen Konflikten. Ein durchaus kritischer Beobachter der eidgenössischen Zustände resümierte 1838 nach einem »halbjährigen Aufenthalt in den bedeutendem Cantonen und größern Städten«: »Man trifft im Lande durchgehends Wohlstand, eine Folge der wenigen Abgaben — in manchen Communen bekommen die Insassen und Bürger noch bedeutenden Zuschuß an Geld und Holz — [,] der allgemeinen Thätigkeit, und der durchgehends eingeführten Sparsamkeit, […] selbst der ärmlichste Bauer und Tagelöhner ißt zwei Mal täglich sein Fleisch und trinkt seinen Schoppen Wein.« Ein Zürcher Korrespondent des Stuttgarter »Morgenblatts« behauptete sogar, dem Volk dort seien »Armuth« und »Elend« gänzlich unbekannt.
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Hauschild, JC. (1993). Zürich. In: Georg Büchner. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-03479-3_8
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