Zusammenfassung
Die territorialen Ämter oder Vogteien, die unter Einbeziehung bzw. Umbildung älterer Formen der Landesorganisation wie der Supanien oder der Burgwarde seit dem 13. Jahrhundert in der Mark Meißen und in der Landgrafschaft Thüringen das Land mit einem immer engmaschigeren Netz überzogen, entwickelten sich zum Rückgrat der mittelalterlichen Verwaltung. Die Ämter bildeten den räumlichen Bezugspunkt für die Erhebung landesherrlicher Abgaben, für die Einforderung von Frondiensten, für Rechtsprechung, „Polizei” und Heeresfolge. Von der Amtsburg in ihrem Zentrum und den Vorwerken aus wurden landwirtschaftliche Flächen bearbeitet. Die Amtsburgen waren zudem Stützpunkte für die Versorgung des umherziehenden, landesherrlichen Hofes: An ihre Verwalter, die Vögte und Amtmänner, waren Teilbereiche der Hofverwaltung delegiert; sie beseitigten Engpässe in der Nahrungsmittelversorgung, sie verabfolgten Löhne und Gehälter an Hofbediente, sie besorgten die landesherrliche Post und beherbergten Hofräte und Gäste. Zur Schaltstelle zwischen dem Hof als zentraler Verwaltungsebene und der lokalen Verwaltung wurden die Amtleute vielfach auch durch ihre Zugehörigkeit zum landesherrlichen Rat bzw. aufgrund ihrer Funktion als Gläubiger des Fürsten.
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Notizen
SHStA Dresden, WA, Kopb. 5 Bl. 5–7 (1347); Bl. 152–160; abgedruckt im RD Anhang VII: Überblick über die neue Jahrrente (1367) und die Anweisungen darauf.
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Streich, B. (2000). Einleitung. In: Das Amt Altenburg im 15. Jahrhundert. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger Weimar, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-03241-6_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-03241-6_1
Publisher Name: Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger Weimar, Stuttgart
Print ISBN: 978-3-7400-1077-5
Online ISBN: 978-3-476-03241-6
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