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Von Friedrich Ebert zum Kampfbund für deutsche Kultur

Bedingungen und Voraussetzungen der Gleichschaltung bürgerlicher Musikkultur in einer Kleinstadt

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Zusammenfassung

Das Musikleben im Dritten Reich ist seit Anfang der achtziger Jahre vor allem durch zwei Taschenbuchpublikationen, Fred K. Priebergs Musik im NS-Staat1 und dem von Hans-Werner Heister und Hans-Günther Klein herausgebrachten Sammelband Musik und Musikpolitik im faschistischen Deutschland2 ins öffentliche und musikhistorische Interesse gerückt worden. Allzu häufig vernachlässigen jedoch musikgeschichtliche Publikationen (und nicht nur solche) zur Zeit nach 1933 die Frage der historischen Kontinuität3 und damit die Entwicklung in der Weimarer Republik Das hat seine Ursache nicht zuletzt in dem mangelnden Interesse der Musikgeschichtsschreibung am Musikleben in den Jahren “zwischen den beiden Weltkriegen”4. “Eine Gesamtdarstellung der musikkulturellen Situation” — nicht zu verwechseln mit der kompositionsgeschichtlichen — “im Deutschland der 20er, 30er und 40er Jahre unseres Jahrhunderts liegt bis zum heutigen Tag nicht vor”5, mußte 1983 ein Autor feststellen. Nur vereinzelt existieren Studien zum Musikleben, sieht man von den Forschungen zur Biographie einiger ’großer Komponisten’ wie z.B. Schönberg, Berg, Webern, Strauss und Schreker einmal ab. Die Konzentration aufs Personale, deren Ursache in der leichten Verfügbarkeit von Forschungsmaterial und der kompositionsgeschichtlichen Wirksamkeit der genannten Komponisten liegt, verstellt jedoch den Blick auf die Gesamtentwicklung des Musiklebens (und damit seine Bedingungen) in der Zeit von 1918 bis 1945.

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Notizen

  1. F.K Prieberg, Musik im NS-Staat, Frankfurt/M. 1982.

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  2. H.W. Heister/H.-G. Klein, Musik und Musikpolitik im faschistischen Deutschland, Frankfurt/M. 1984.

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  3. Was auch auf die beiden genannten Bücher zutrifft. Neuerdings ist allerdings E. John, Musikbolschewismus. Die Politisierung der Musik in Deutschland 1918–1938, Stuttgart/Weimar der Frage der Kontinuität ansatzweise anhand der “Denkfigur” »Musikbolschewismus« nachgegangen. Das Buch leidet allerdings sowohl an der intensiven Theweleit-Rezeption des Autors wie an der Konzentration auf die Begriffegeschichte, die den Autor die jeweiligen politischen Umstände weitgehend vernachlässigen läßt.

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  4. Eine der wenigen Publikationen, die sich mit diesem Zeitraum befassen, ist: Musik in Darmstadt zwischen den beiden Weltkriegen, hg. v. H. Unverricht u. K Oehl, Mainz 1980 [= Beiträge zur mittelrheinischen Musikgeschichte 18].

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  5. J. Mainka, Zwischen Illusion und Demagogie. Zum musikalischen Alltag in Nazi-Deutschland, in: Musik und Gesellschaft 33 (1983), 21. Mainka glaubt auf positivistische Materialhuberei, wie er in Anlehnung an literaturwissenschaftliche marxistische Arbeiten formuliert, verzichten zu können, meint aber dennoch das “zusammenhängende Ganze” (S. 21) sehen zu können. Ein solches Argumentationsmuster ist nicht neu, sondern exakt identisch mit dem einiger nationalsozialistischer Publikationen zur Musikgeschichte. Vgl. dazu M. Walter, Effects without causes but with consequences. Anti-Semitism in music journalism, in: Wagner 9 (1988), 33–44. und Schreker einmal ab. Die Konzentration aufs Personale, deren Ursache in der leichten Verfügbarkeit von Forschungsmaterial und der kompositionsgeschichtlichen Wirksamkeit der genannten Komponisten liegt, verstellt jedoch den Blick auf die Gesamtentwicklung des Musiklebens (und damit seine Bedingungen) in der Zeit von 1918 bis 1945.

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  6. So V. Lumpe/G. Stehr, Musikleben in einer Kleinstadt am Beispiel Gießens, in: Heister/Klein, Musik und Musikpolitik, 185–192. Dieser Aufsatz ist methodisch dilettantisch, stützt sich häufig auf Sekundärliteratur, statt Quellenauswertung und -kritik zu betreiben, enthält sachliche Fehler und läßt historisches und musikhistorisches Wissen weitgehend vermissen.

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  7. Ch. Engelbrecht, Die Kasseler Hofkapelle im 17. Jahrhundert und ihre anonymen Musikhandschriften aus der Kasseler Landesbibliothek, Kassel 1958; R. Lebe, Ein deutsches Hoftheater in Romantik und Biedermeier. Die Kasseler Bühne zur Zeit Feiges und Spohrs, Kassel 1964 [= Kasseler Quellen und Studien 2]; E. Zulauf, Beiträge zur Geschichte der Landgräflich-Hessischen Hofkapelle zu Cassel bis auf die Zeit Moritz des Gelehrten, Kassel 1902.

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  8. Ch. Engelbrecht, Theater in Kassel Aus der Geschichte des Staatstheaters Kassel Von den Anfängen bis zur Gegenwart, Kassel 1959.

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  9. H. Heussner, Weitere frühe Aufführungen der Matthäus-Passion Johann Sebastian Bachs, in: Die Musikforschung 11 (1958), 337–339; Ders., Zur Musikpflege im Umkreis des Prinzen Maximilian von Hessen. Pietro Locatelli und Johann Sebastian Bach in Kassel, in: Bachiana et alia Musicologica. Festschrift Alfred Duerr, hg. v. W. Rehm, Kassel 1983, 108–115.

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  10. H. Heussner, Die Symphonien Ludwig Spohrs, Diss, masch., Marburg 1956. — In der Spohr-Literatur wird Kassel natürlich häufiger erwähnt.

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  11. H.-J. Schaefer, Gustav Mahler in Kassel, Kassel 1982. — Das für die Spohr-Literatur Gesagte trifft auch für die Literatur über Mahler zu, wenn auch in geringerem Maße. In beiden Fällen handelt es sich meist aber nicht um eigenständige Lokalforschung.

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  12. Jubiläum der Hessischen Staatskapelle Kassel 1502–1952, hg. v. der Hessischen Staatskapelle Kassel mit Unterstützung der Staatsverwaltung und der Stadt Kassel, Kassel 1952.

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  13. Eine Ausnahme bildet F. Carspecken, Fünfhundert Jahre Kasseler Orgeln. Ein Beitrag zur Kultur- und Kunstgeschichte der Stadt Kassel, Kassel 1968. In das Schema der oben genannten Schriften passen hingegen cum grano salis O. Bill, Wann erschien das erste Gesangbuch des Landgrafen Moritz von Hessen?, in: Jahrbuch für Liturgik und Hymnologie 11 (1966), 186–188, und G. Heinrichs, Johann Friedrich Reichardts Beziehungen zu Cassel und zu Georg Christoph Grosheim in Cassel, Homberg 1922 [= Beiträge zur Geschichte der Musik in Kurhessen 2].

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  14. Eine Ausnahme bildet O. Rüb, Die chorischen Organisationen (Gesangvereine) der bürgerlichen Mittel- und Unterschicht im Raum Frankfurt am Main von 1800 bis zur Gegenwart, Diss, masch., Frankfurt 1964. Auch Rüb muß sich auf Materiahen aus nichtöffentlichen Archiven stützen. Er bricht seine Untersuchung mit dem Jahr 1933 ab, weil die “gewaltsame Auflösung der Organisationen der Unterschicht und die einseitige Ausrichtung der kulturellen Arbeit nach staatspolitischen Gesichtspunkten […] die Untersuchungen uninteressant werden” lassen (S. 9). Ich kann mich diesem Postulat nicht anschließen.

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  15. H. Engel, Die Musikpflege an der Philipps-Universität zu Marburg seit 1527, Marburg 1957.

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  16. 200 Jahre Marburger Konzertverein. 1786–1986, hg. v. Marburger Konzertverein, Marburg 1986.

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  17. H. Heussner, Gustav Jenner, Marburg 1985 [= Marburger Stadtschriften zur Geschichte und Kultur 17]; W. Kohleick, Gustav Jenner, Marburg 1943 [= Musik und Schrifttum 2].

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  18. Z.B. Musik und Industrie. Beiträge zur Entwicklung der Werkschöre und Werksorchester, hg. v. M. Steegmann, Regensburg 1978 [= Studien zur Musikgeschichte des 19. Jahrhunderts 54]; auch S. Schutte (Hg.), Ich will aber gerade vom Leben singen… Über populäre Musik vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis zum Ende der Weimarer Republik, Reinbek bei Hamburg 1987 [= Geschichte der Musik in Deutschland (2)], enthält einige lokalgeschichtliche Beiträge, vornehmlich zum norddeutschen Raum. Offensichtlich fällt es der Musikgeschichtsschreibung im Zusammenhang mit populärer Musik leichter, auf lokalgeschichtliche Entwicklungen einzugehen.

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  19. Vgl. Anm. 15 sowie J. Wolff, “Ideologisch verdächtig?”. Zur Lübecker Arbeiterchorbewegung, in: Schutte, Ich will aber gerade vom Leben singen, 236–251, und W. van der Will/R. Burns, Arbeiterkulturbewegung in der Weimarer Republik Eine historisch-theoretische Analyse der kulturellen Bestrebungen der sozialdemokratisch organisierten Arbeiterschaft, [Bd. 1], Frankfurt/M. 1982, 104–121.

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  20. Eine Definition der bürgerlichen Oberschicht im Zusammenhang seiner Arbeit gibt Rüb, Die chorischen Organisationen, 13. Eine Abgrenzung zwischen Unter-, Mittel- und Oberschicht bzw. Arbeiterkultur und Kultur der Oberschicht erübrigt sich im Hinblick auf Marburg durch die besondere Sozialstruktur der Stadt Das Marburger Musikleben in der Weimarer Republik wurde praktisch ausschließlich von der bürgerlichen Oberschicht bestimmt.

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  21. Vgl. dazu in Bezug auf Marburg H. Wecker, Die Entwicklung des bürgerlichen Musiklebens in Deutschland und die Gründung der ’Gesellschaft des Liebhaber-Concerts zu Marburg’, in: 200 Jahre Marburger Konzertverein, 9–21. Zu erwähnen ist, daß es eine außerordentlich große Zahl von Publikationen zur Entwicklung in einzelnen Städten Deutschlands gibt, deren Zitierung den hier gegebenen Rahmen sprengen würde (der Nachweis übergreifender Literatur im genannten Aufsatz).

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  22. Zu seiner Geschichte vgl. 200 Jahre Marburger Konzertverein. — Mittlerweile ist auch eine ausführliche Monographie zum Marburger Musikleben erschienen: U. Gruner, Musikleben in der Provinz 1933–45. Beispiel: Marburg. Eine Studie anhand der Musikberichterstattung in der Lokalpresse, Marburg 1990 [= Marburger Stadtschriften zur Geschichte und Kultur 30]. Das Buch ist in mancher Hinsicht nützlich in Bezug auf Sachinformationen, beruht zum Teil jedoch auf denselben Quellenmaterialien wie dieser Aufsatz. Die Autorin widmet sich allerdings weder der Kontinuitätsfrage, noch halte ich ihre Urteile immer für zutreffend.

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  23. H. Seier, Wahl und Amt des Rektors der Universität Marburg 1918–1935, in: Aus Geschichte und ihren Hilfswissenschaften. Festschrift für W. Heinemeyer zum 65. Geburtstag, hg. von H. Bannasch u. H. Lachmann, Marburg 1979, 758.

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  24. Neben dem genannten Artikel auch in H. Seier, Marburg in der Weimarer Republik 1918–1933, in: Marburger Geschichte. Rückblick auf die Stadtgeschichte in Einzelbeiträgen, hg. von E. Dettmering u. R. Grenz, Marburg 1982 (2. Aufl.), 559, sowie Ders., Radikalisierung und Reform als Probleme der Universität Marburg 1918–1933, in: Academia Marburgensis. Beiträge zur Geschichte der Philipps-Universität, hg. v. W. Heinemeyer, Th. Klein u. H. Seier, Marburg 1977 [= Academia Marburgensis 1], 305. Ebd. auch zu der “auf mehrfache Art merkwürdige(n) und herausgehobene(n) Rolle” der Universität innerhalb der preußischen Hochschulpolitik.

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  25. R. Mann, Entstehen und Entwicklung der NSDAP in Marburg bis 1933, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 22 (1972), 258.

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  26. Seier, Radikalisierung und Reform, 306.

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  27. Vgl. dazu M. Walter, Zwischen den Weltkriegen. Der “Marburger Konzertverein” von 1918 bis 1935, in: 200 Jahre Marburger Konzertverein, hier: S. 60.

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  28. Walter, Zwischen den Weltkriegen, 68. Das korrespondiert im übrigen mit der Universitätsgeschichte; vgl. Seier, Radikalisierung und Reform, 351.

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  29. Vgl. Heussner, Gustav Jenner, sowie S. Stanzel, Unter Leitung von Gustav Jenner. Der Marburger Konzertverein von 1895 bis zum Beginn der Weimarer Republik, in: 200 Jahre Marburger Konzertverein, 35–49.

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  30. Vgl. unten.

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  31. An dieser Stelle sei dem Marburger Konzertverein gedankt, der mir ein von Dr. Wilhelm Kessler (+), Marburg, zusammengestelltes Konvolut von Dokumenten (sowohl Originalen als auch Kopien von heute nicht mehr verfügbaren Originalen) sowie das handschriftliche Protokollbuch des Vereins (mit Eintragungen ab 1891) zur Verfügung stellte. Beides befindet sich im Besitz des Marburger Konzertvereins. Dem Konvolut Kessler (das inzwischen als Depositum im Hessischen Musikarchiv im Musikwissenschaftlichen Institut der Universität Marburg aufbewahrt wird) entstammende Dokumente werden im folgenden mit dem Zusatz KK gekennzeichnet Einige Originale der nur als Kopie in KK vorhandenen Dokumente sind mittlerweile wieder aufgetaucht und befinden sich (noch unkatalogisiert) ebenfalls im Besitz des Hessischen Musikarchivs. — Seit Sommer 1987 befindet sich auch ein Teil des Nachlasses von Hermann Stephani im Besitz des Hessischen Musikarchivs, darunter auch Dokumente über Stephanis Tätigkeit in Marburg seit 1935. Der gesamte Bestand ist allerdings noch unkatalogisiert

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  32. Seit 1912 war die Bezeichnung für den Vorstand »Geschäftsausschuß«. Da diese auch im Protokollbuch nicht beibehalten wird, wird hier — um Verwirrungen zu vermeiden — durchgängig der Terminus “Vorstand” verwendet.

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  33. Schriftlicher Antrag an die Stadtverordnetenversammlung vom 25.8.1919 (KK).

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  34. Vgl. Walter, Zwischen den Weltkriegen, 65f.

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  35. Protokollbuch, 22.12.1919.

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  36. Die entsprechenden Statistiken bei Seier, Marburg in der Weimarer Republik, 561.

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  37. Seier, Marburg in der Weimarer Republik, 569.

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  38. Seier, Radikalisierung und Reform, 308.

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  39. In KK findet sich eine Kopie der für den hier behandelten Zeitraum relevanten Seiten aus Stephanis Erinnerungen aus meinem Leben, die offenbar aus dem Besitz von Staatsarchivrat Dr. E. Gutbier stammt, der mit Stephani befreundet war; hier: 84.

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  40. Wie Seier, Radikalisierung und Reform, 323, wohl zu Recht vermutet.

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  41. Vgl. zu den Einzelheiten Walter, Zwischen den Weltkriegen, 54ff.

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  42. Vgl. Walter, Zwischen den Weltkriegen, 55.

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  43. W. Kessler, Geschichte der Universitätsstadt Marburg in Daten und Stichworten, Marburg 1984 (2. Aufl.), 136; es kam deswegen am 29.11.1933 zu einer Protestkundgebung von ca. 1000 Studenten auf dem Marktplatz.

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  44. U. Bensch, StuKoMa — oder die unrühmliche Rolle der Marburger Korporationen in den politischen Auseinandersetzungen zu Beginn der Weimarer Republik, in: Universität und demokratische Bewegung. Ein Lesebuch zur 450-Jahrfeier der Philipps-Universität Marburg, hg. v. D. Kramer u. Ch. Vanja, Marburg 1977 [= Schriftenreihe für Sozialgeschichte und Arbeiterbewegung 5], 191.

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  45. Walter, Zwischen den Weltkriegen, 65.

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  46. Zu Wrede, dem Direktor des Deutschen Sprachatlasses, vgl. B. Martin, Ferdinand Wrede (1863–1934), in: Marburger Gelehrte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, hg. v. I. Schnack, Marburg 1977, 610–613.

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  47. Protokollbuch, 29.7.1929.

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  48. Was im großen und ganzen auch gelang; vgl. Walter, Zwischen den Weltkriegen, 69.

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  49. Im Protokollbuch eingeklebter Durchschlag des Kündigungsschreibens vom 1.10.1929. In Bezug auf Konzerte der Meiniger Hofkapelle war man in Marburg besonders sensibel, da deren Konzerte seit 1902 zu den traditionellen Darbietungen in Marburg gehörten, seit 1909 als »Meininger Musiktage«, in deren Rahmen u.a. Max Reger dirigiert hatte.

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  50. Stephani, Erinnerungen, 88f.

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  51. Gemeint war wohl Ariadne auf Naxos von Richard Strauss!

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  52. Brief an den Magistrat der Stadt Marburg vom 12.1.1930 (KK).

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  53. Sachlich dreht sich der Streit zu diesem Zeitpunkt um die Frage, ob Zuschüsse an den Konzertverein nicht in Wahrheit dem Chorverein zugute kommen müßten; vgl. dazu Walter, Zwischen den Weltkriegen, 57f.

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  54. Brief Benekes an den Vorstand des Marburger Konzertvereins vom 15.3.1930 (KK).

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  55. Prieberg, Musik im NS-Staat, 166.

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  56. Zit. nach M. Eiste, Zwischen Privatheit und Politik Die Schallplatten-Industrie im NS-Staat, in: Heister/Klein, Musik und Musikpolitik, 113.

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  57. Die Erklärung der Kantoren und Organisten ist abgedruckt bei J. Allende-Blin, Kirchenmusik unter Hitler, in: Heister/Klein, Musik und Musikpolitik, 177f.

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  58. Vgl. dazu W. Konoid, Kantaten, Fest- und Feiermusiken, in: Heister/Klein, Musik und Musikpolitik, 164.

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  59. Zit. nach Prieberg, Musik im NS-Staat, 260f.

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  60. Zit. nach Prieberg, Musik im NS-Staat, 242.

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  61. Vgl. C. Dahlhaus, Die Musik des 19. Jahrhunderts, Wiesbaden 1980 [= Neues Handbuch der Musikwissenschaft 6], 133.

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  62. Dahlhaus, Die Musik des 19. Jahrhunderts, 132 (Kapitelüberschrift).

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  63. Vgl. Dahlhaus, Die Musik des 19. Jahrhunderts, 39.

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  64. Vgl. Walter, Zwischen den Weltkriegen, 66ff.

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  65. Protokollbuch, 26.6.1929.

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  66. Protokollbuch, 29.7.1929.

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  67. J.R. Willertz, Marburg unter dem Nationalsozialismus (1933–1945), in: Marburger Geschichte, 595.

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  68. Gemeint ist natürlich der Kampfbund für deutsche Kultur.

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  69. Scheller war Hauptschriftleiter der Oberhessischen Zeitung, seit April 1933 ehrenamtliches Magistratsmitglied, am 21.3.1934 durch den preußischen Minister des Innern zum Oberbürgermeister der Stadt Marburg berufen; er erlag 1942 einer an der Ostfront erlittenen schweren Verwundung (KK); vgl. auch Willertz, Marburg unter dem Nationalsozialismus, 637. — Die Meinungen über Schellers politischen Standpunkt gehen auseinander. Während Willertz ihn für “einen der führenden Nationalsozialisten der Stadt” hält (595), formuliert Mann, Entstehen und Entwicklung, 279, da sich eine Parteimitgliedschaft nicht nachweisen Heß, wesentlich vorsichtiger: “er muß der NSDAP nahegestanden haben”. Es ist demnach durchaus möglich, daß der damalige Vereinsvorstand Scheller nicht in erster Linie als Parteigänger der NSDAP betrachtete und auf seine vermeintliche Integrität vertraute.

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  70. Protokollbuch, 17.7.1933.

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  71. Vgl. Th. Winkler, Ernst Kretschmer (1888–1964), in: Marburger Gelehrte, sowie Willertz, Marburg unter dem Nationalsozialismus, 628.

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  72. Catalogus professorum academiae Marburgensis, Bd. 2: Von 1911 bis 1971, bearb. von I. Auerbach, Marburg 1979, 823, vgl. auch P. Roquette, Kurt Hensel (1861–1941), in: Marburger Gelehrte, 184–193.

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  73. Die Einzelheiten bei Walter, Zwischen den Weltkriegen, 64f.

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  74. K.D. Bracher, Die deutsche Diktatur. Entstehung Struktur, Folgen des Nationalsozialismus, Frankfurt/Berlin/Wien 1983 (6. Aufl.), 275.

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  75. Bracher, Die deutsche Diktatur, 275.

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  76. Stephani, Erinnerungen, 91.

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  77. Und für Stephani selbst durchaus von Vorteil: »[…] und auch manche der Veranstaltungen meines Musikwissenschaftlichen Seminars ordneten sich willig dem mehr oder minder sanften Zwange unter, den die Reglementierung alles öffentlichen Lebens auch auf das Kunstgeschehen auszuüben begann. Es war mir sogar eine Genugtuung, als der verständige Marburger Kulturleiter [gemeint ist wahrscheinlich Scheller] zu mir kam und, entgegen sonstigen nationalsozialistischen Gepflogenheiten, Aufführungen religiöser Tonwerke Hindernisse über Hindernisse in den Weg zu legen, mich bat, eine Anzahl meiner geistlichen Großaufführungen in einen gemeinsamen Ring mit seinen eigenen Unternehmungen einzubauen, und sich sogar bereit erklärte, sich gelegentlich an der geldlichen Trägerschaft zu beteiligen« (Erinnerungen, 92, Fortsetzung des Zitats Anm. 78).

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  78. Entschließung der DVP in Westfalen und im Rheinland vom 8. April 1933 (in der den Mitgliedern der Übertritt in die NSDAP empfohlen wird); zit. nach K.D. Bracher/W. Sauer/G. Schulz, Die nationalsozialistische Machtergreifung, Köln/Opladen 1962 (2. Aufl.), 201.

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  79. Bracher/Sauer/Schulz, Die nationalsozialistische Machtergreifung, 283.

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  80. Protokollbuch, Nachtrag zum 17.7.1933. — Scheller war ab 30.8.1936 auch städtischer Musikbeauftragter in Marburg (Amtliche Mitteilungen der Reichsmusikkammer v. 27.10.1936, 74). Zu den städtischen Musikbeauftragten vgl. Amtliche Mitteilungen der Reichsmusikkammer v. 22.8.1934: »Der städtische Musikbeauftragte wird von der Stadtverwaltung im Einvernehmen mit der örtlichen Parteistelle und der Ortsgruppenleitung der Reichsmusikerschaft […] bestellt und auf Vorschlag des Reichsverbandes für Konzertwesen […] von der Reichsmusikkammer bestätigt.«

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  81. Gruner, Musikleben in der Provinz 1933–45, 85 hält die Bezeichnung »Kulturbund« für eine “Sprachregelung”, mit dem der “eindeutig revolutionär aufzufassende” Namen des Kampfbunds “dem bürgerlich konservativen, kultureller Tradition verhafteten Publikums-Zuschnitt der Universitätsstadt” angepaßt worden sei. Sie beruft sich dabei auf einen Artikel Schellers (abgedruckt ebd. 83ff.), in dem es heißt »Der Winter dagegen gehört den Aufgaben, die eine Organisation wie der Kulturbund (so nennen wir unseren Kampfbund f.d.K in Zukunft) zu erfüllen hat.« Tatsächlich verzichtet Scheller jedoch in besagtem Artikel keineswegs auf die Bezeichnung Kampfbund, die mehrfach erscheint Insofern handelt es sich nicht um eine “Sprachregelung”, die das bürgerliche Publikum hinters Licht führen sollte; vielmehr dokumentiert die Bezeichnung »Kulturbund« eben das bürgerliche Selbstverständnis, in das der Kampfbund nur eingebettet wurde, der im übrigen ja eben keinen revolutionären, sondern einen zutiefet konservativen Anspruch erhob. Der Artikel Schellers zeigt gerade, wie die Brüche durch die Berufung auf die kulturelle Tradition in das bürgerliche Kontinuitätsstreben umgedeutet wurden.

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  82. Vgl. R. Bollmus, Das Amt Rosenberg und seine Gegner. Studien zum Machtkampf im nationalsozialistischen Herrschaftssystem, Stuttgart 1970, 66 (Gründung der NS-Kulturgemeinde im Juni 1934).

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  83. Mann, Entstehen und Entwicklung, 283.

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  84. Prieberg, Musik im NS-Staat, 217ff. Ein anderer für diese Ausstellung Verantwortlicher war Dr. Otto zur Nedden, der bei Stephani über Felix Draeseke promoviert hatte. Vgl. auch Entartete Musik. Zur Düsseldorfer Ausstellung von 1938. Eine kommentierte Rekonstruktion, hg. v. A Dümling u. P. Girth, [Düsseldorf] 1988.

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  85. Zit. nach Mann, Entstehen und Entwicklung, 283.

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  86. Protokollbuch, 15.7.1930.

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  87. Protokollbuch, 22.7.1931.

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  88. Vgl. Prieberg, Musik im NS-Staat, 192.

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  89. Vgl. auch H. Danuser, Die Musik des 20. Jahrhunderts, Laaber 1984 [= Neues Handbuch der Musikwissenschaft 7], 206.

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  90. Auch Stephani komponierte. Der nur rudimentäre Anteil Marburgs an der Musikgeschichte erklärt dennoch oder gerade das Einsetzen für ’große Kunst’ und vor allem den starken Rückhalt, den Brahms, Jenners Lehrer, noch heute in Marburg hat Über die Brahms-Schülerschaft existierte eine Verbindungslinie zu einer wesentlichen Phase der Musikgeschichte. Bruckners Kompositionen hingegen, die der ’Fraktion’ Wagners zugeschlagen wurden, konnten trotz Stephanis Bemühungen (u.a. Konzert mit der 4. Sinfonie als einzigem Werk des Abends, aber mit sofortiger Wiederholung) in Marburg nie recht heimisch werden.

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  91. Protokollbuch, 5.12.1927.

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  92. Protokollbuch, 10.7.1928.

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  93. Brief des damaligen Oberbürgermeisters Voigt, gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Konzertvereins, an Kestenberg vom 5.2.1926 (KK). Ein Zuschuß wurde dann auch nicht bewilligt.

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  94. Vgl. Danuser, Die Musik des 20. Jahrhunderts, 207.

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  95. Danuser, Die Musik des 20. Jahrhunderts, 217.

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  96. Amtliche Mitteilungen der Reichsmusikkammer v. 5.12.1934, 139 (J. Wulf, Musik im dritten Reich. Eine Dokumentation, Frankfurt/M. 1983, 124 gibt fälschlich das Datum 15. Dezember an). — Zum Anweisungscharakter vgl. H. Ihlert, Die Reichsmusikkammer. Ziele, Leistungen und Organisation, Berlin 1935 [= Schriften der Deutschen Hochschule für Politik; 2: Der organische Aufbau des Dritten Reiches 7], 20: »Die Anordnungen der RMK sind, soweit sie objektive Rechtssätze schaffen, bindendes Reichsrecht«.

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  97. Ob eine solche beabsichtigt war, läßt sich allerdings nicht nachweisen.

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  98. Stephani, Erinnerungen, 91.

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  99. Vgl. dazu Bracher, Die deutsche Diktatur, 271.

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  100. Hingewiesen sei hier auf Hitlers ’Kulturrede’ auf dem Parteitag von 1937, in der er Textänderungen bei »weltanschaulich« nicht der mittlerweile »herrschenden Auffassung« entsprechenden Werken (z.B. Zauberflöte oder Parsifal) abgelehnt wurden. Dieser Teil der Rede wurde in den Amtlichen Mitteilungen der Reichskulturkammer v. 1.10.1937, 67f. veröffentlicht Der Präsident der Reichsmusikkammer, Peter Raabe, fügte hinzu: »Um dem in dieser Erklärung niedergelegten Willen des Führers auch auf dem Gebiet der Musik unbedingte Geltung zu verschaffen, verpflichte ich hiermit alle Amtswalter der Reichsmusikkammer und ihrer Gliederungen, mir umgehend Meldung zu machen, wenn von irgendeiner Seite noch versucht werden sollte, die Aufführung von künstlerisch wertvollen Werken zu unterbinden. Dies gilt namentlich für Versuche, die Einstudierung und Wiedergabe von Vokalwerken mit geistlichem Text zu verhindern oder durch entsprechende Beeinflussung einzelner Mitwirkender zu erschweren.« Das bezog sich implizt gerade auf Händel, wie die Vorgeschichte zeigt Goebbels hatte schon im September 1934 zu Protokoll geben lassen, daß gegen Aufführungen von Werken Händeis, »bei denen alttestamentarische Stoffe« verwendet wurden »keine Bedenken« bestünden (vgl. Amtliche Mitteilungen der Reichsmusikkammer v. 19.9.1934, 111). Schon in den Amtlichen Mitteilungen der Reichsmusikkammer v. 9.1.1935, 1 wurde erneut darauf hingewiesen, daß auch solche Werke Händeis, »die alttestamentliche Stoffe behandeln und denen biblische Texte zugrundehegen« uneingeschränkt aufführbar waren: »Einem Verlangen irgendwelcher Stellen zur willkürlichen Abänderung von Händel vertonter, auch alttestamentlicher Texte, braucht deshalb in keinem Falle nachgegeben zu werden. Solche willkürlichen Textes-Änderungen sind im Gegenteli vom künstlerischen Standpunkt aus in jedem Fall zu mißbilligen«. Möglicherweise änderte sich die Lage mit dem Runderlaß von Goebbels über die »Programmgestaltung des deutschen Musiklebens« vom 2.9.1939 (vgl. Amtliche Mitteilungen der Reichsmusikkammer v. 15.9.1939, 55): »Ich ordne deshalb an, daß Werke, die dem nationalen Empfinden entgegenstehen, sei es durch das Ursprungsland, den Komponisten oder ihre äußere Aufmachung, nicht mehr aufzuführen, sondern durch andere zu ersetzen sind.«

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  101. Stephani, Erinnerungen, 92; es folgt die Schilderung einer Denunziation bei den Amerikanern als »Erznazi« durch eine Nachbarin, »deren mir bekannte kommunistische Weltanschauung ich der Gestapo gegenüber glatt abgeleugnet hatte« (S. 93), und anderer Schwierigkeiten (u.a. Vorenthaltung der Ordinariatswürde). — Seine Veränderungsvorschläge für die inkriminierten Texte hatte Stephani in: Die Musik 32 (1940/41), 431, veröffentlicht; es handelt sich um einen kurzen Abschnitt in der Rubrik »Zeitgeschichte«, der unverbunden unter der Überschrift »Eine Anregung für den Requiem-Text« neben anderen Meldungen steht: »Mozarts Requiem, die tiefste und erschütterndste aller dem Andenken teurer Toten gewidmeten Trauermessen, sollte nicht um einzelner unzeitgemäßer Textstellen willen in den Schatten der Musikpflege zurücktreten. Folgender Wortersatz sei zum Vorschlag gebracht: ’Te decet hymnus, Deus in coelis’ (im Himmel, statt ’in Sion’), ’et tibi reddetur votum hic in terra’ (hier auf Erden, statt ’in Jerusalem’), ’quam tu credentibus’ (den Gläubigen, statt ’quam olim Abrahae’), ’promisisti in sempiternum’ (versprochen hast in alle Zukunft, statt ’et semini eius’), ’Dominus Deus omnipotens’ (Allmächtiger Herr und Gott, statt ’Sabaoth’ = ’Zebaoth’). Totenmessen anderer Meister wird man diese Vorschläge, gemäß der jeweiligen Vertonung, unter leichten Veränderungen unschwer anpassen können. Die weiteren tiefsinnigen Bilder und Vorstellungsinhalte anzutasten, widerrate ich dringend: sie machen gerade einen unabdingbaren Wert des uraltehrwürdigen Totenmessentextes aus. Hermann StephaniDie Musik war 1940 bereits Organ der Hauptstelle Musik beim Beauftragten des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP (= “Amt Rosenberg”).

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  102. H. Stephani, Neues Textbuch zu Judas Makkabäus, Oratorium […] von G.F Händel, Leipzig [um 1920], 3. Aufl. (diese und die folgenden Datierungen nach dem Katalog der Universitätsbibliothek Gießen).

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  103. G.F. Händel, Judas Makkabäus, Textausgabe (Breitkopf u. Härtel), Leipzig 1914.

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  104. Hier zitiert nach H. Stephani, Der Feldherr. Freiheitsoratorium von G.F. Händel, Leipzig 1940. Vgl. auch Prieberg, Musik im NS-Staat, 352. Daß in der Gießener Universitätsbibliothek dieses Exemplar vorhanden ist, hängt vermutlich mit einer Aufführung im Jahr 1941 zusammen. Es ist bezeichnend für den Aufsatz von Lumpe/Stehr, Musik in einer Kleinstadt, daß als Autor dieser Bearbeitung fälschlich Hans Joachim Moser angegeben wird (187). — Stephanis Bearbeitung war 1940 im Mai-Heft der Musik angekündigt worden (S. 287; Rubrik »Zeitgeschichte«): »Hermann Stephani hat das seinerzeit von ihm geschaffene neue Textbuch zu Händeis Oratorium ’Judas Makkabäus’ nochmals umgearbeitet und dem Werk den Titel ’Der Feldherr’ gegeben. In dieser Form wird das Oratorium zunächst unter Leitung von Fritz Stein in Berlin und unter Doell in Halle aufgeführt; weitere Aufführungen folgen in Graz, Marburg, Kiel, Kassel, Rheydt und Krefeld.«

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  105. Der Hinweis auf 1914 bezieht sich auf die Ausgabe des Klavierauszugs in diesem Jahr, woraus ersichtlich wird, daß Stephani seine Neutextierung nur als Weiterentwicklung des ursprünglichen Ansatzes verstanden wissen will.

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  106. Stephani, Der Feldherr, Vorwort.

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  107. Vgl. J. Eckhardt, Arbeiterchöre und der “Deutsche Arbeiter-Sängerbund”, in: Musik und Industrie. Eckhardt zählt auf S. 45 die aufgrund des Sozialistengesetzes von 1878 verbotenen Arbeiter-Gesangvereine auf.

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  108. Vgl. van der Will/Burns, Arbeiterkultur in der Weimarer Republik, 110ff.

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  109. Zit. nach van der Will/Burns, Arbeiterkultur in der Weimarer Republik, 107.

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  110. Vgl. dazu van der Will/Burns, Arbeiterkultur in der Weimarer Republik, 109.

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  111. Vgl. Anm. 103.

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Walter, M. (2000). Von Friedrich Ebert zum Kampfbund für deutsche Kultur. In: Hitler in der Oper. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-02759-7_2

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