Zusammenfassung
Gleichheitsliberale haben wenig Interesse an dem traditionellen staatsphilosophischen Programm der Herrschaftsrechtfertigung. Für Freiheitsliberale hingegen ist die Staatsbegründung eine wichtige Aufgabe der politischen Philosophie. Gleichheitsliberale setzen den Staat bedenkenlos voraus und sehen nur danach, wie sie ihn für ihre Zwecke nutzen und als Instrument der egalitären Gerechtigkeit verwenden können. Freiheitsliberale hingegen sind voller Mißtrauen dem Staat gegenüber und wollen seiner ausufernden Wirksamkeit enge Grenzen ziehen. Nozicks politische Philosophie wählt daher einen weitaus radikaleren Einstieg als Rawls’ Gerechtigkeitstheorie.1 Denn grundlegender als die Frage nach den Prinzipien einer gerechten sozialen und politischen Struktur ist zweifellos die Frage nach der Notwendigkeit des Staates überhaupt. Warum keine Anarchie? Warum kein staatsfreier und herrschaftsfreier Zustand? Der Anarchismus bezweifelt die Legitimität jeder Form von Staatlichkeit. Der systematische Eröffnungszug jeder politischen Philosophie muß folglich die Anarchismuswiderlegung sein. Wenn der Staatsbeweis mißlingt, gibt es keine politische Philosophie.
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Kersting, W. (2000). Selbstbesitz, Freiheit und Gerechtigkeit. Robert Nozicks Gerechtigkeitstheorie des absoluten Eigentums. In: Theorien der sozialen Gerechtigkeit. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-01668-3_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-01668-3_6
Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
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Online ISBN: 978-3-476-01668-3
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