Zusammenfassung
Der Sachbereich ‚Wohlfahrt‘ umfaßt die Problemfelder der internationalen Politik, die dadurch charakterisiert sind, daß in ihnen über die Verteilung materieller Lebenschancen zwischen den Gesellschaften unterschiedlicher Staaten entschieden wird. Die Politik der Staaten im Sachbereich ‚Wohlfahrt‘ ist auf das Ziel der Gewährleistung bzw. Mehrung der materiellen Lebenschancen der Mitglieder ihrer Gesellschaften ausgerichtet. Diese Orientierung kennt im wesentlichen drei Zielperspektiven. Die am weitesten anerkannte klassische Zielperspektive im Sachbereich ‚Wohlfahrt‘ stellt die Förderung wirtschaftlichen Wachstums in das Zentrum der Politik; hier geht es darum, die Produktion von Gütern und Dienstleistungen sowie die Austauschbeziehungen so zu organisieren, daß der entstehende materielle Nutzen möglichst groß ist. Weiterhin sieht sich die internationale Politik im Wohlfahrtsbereich mit der Anforderung gerechter Verteilung konfrontiert: der durch die Produktion und die Austauschbeziehungen entstandene Nutzen soll möglichst vielen Staaten gleichermaßen zugute kommen. Diesen Zielorientierungen ist mittlerweile noch die der Umweltverträglichkeit der Produktion, des Austausches und der Konsumtion von Gütern und Dienstleistungen zur Seite gestellt worden. Demnach besteht eine Zielvorgabe internationaler Politik im Sachbereich ‚Wohlfahrt‘ auch darin, die Möglichkeit der Nutzenerzeugung und -verteilung für die Zukunft, d.h. die bestandsfähige Nutzenmehrung („sustainable development“) zu erhalten.
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Literatur
Ursprünglich standen bei den GATT-Runden tatsächlich Zollsenkungen im Mittelpunkt. Spätestens seit der Tokio-Runde (1973–1979) hat sich das Schwergewicht auf die Beseitigung nichttarifärer Handelshindernisse verlagert.
Obwohl alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft auch Mitglieder des Europäischen Währungssystems sind, nehmen nicht alle Staaten am Wechselkursmechanismus teil, d.h. für die Währungen dieser Länder werden keine Leitkurse festgelegt, sie unterliegen nicht der Interventionspflicht. Griechenland nahm von Beginn an nicht am Wechselkursmechanismus des EWS teil. 1992 sind auch Italien (vorübergehend) und Großbritannien (auf bestimmte Zeit) aus dem Wechselkursmechanismus ausgeschert.
In dem Katalog der Kriterien, die ein Staat erfüllen muß, um in die letzte Stufe der WWU eintreten zu können, sind Bedingungen bzgl. des Verschuldungsniveaus, der Inflationsrate, des Zinsniveaus und der Währungsstabilität aufgeführt (vgl. Sandholtz 1993).
Bei den Verhandlungen über die Wiener Konvention zum Schutz der Ozonschicht war eine derartige Kompetenzübertragung diskutiert worden, dann allerdings gescheitert. Es war ins Auge gefaßt worden, Änderungen der Konvention (Annexe) ohne eine langwierige staatliche Ratifizierungsprozedur zu ermöglichen. Als Vorbild dienten einige Konventionen zum Meeresschutz, nach denen Änderungen der Konvention auf Beschluß der Staatenkonferenz für alle Staaten in Kraft treten, die ihre Ablehnung nicht innerhalb einer festgelegten Frist notifizieren (vgl. Gehring 1990, 703–704).
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© 1995 Leske + Budrich, Opladen
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Rittberger, V. (1995). Der Sachbereich ‚Wohlfahrt‘. In: Internationale Organisationen — Politik und Geschichte. Grundwissen Politik, vol 10. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99983-2_10
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