Skip to main content

Berlin auf dem Weg zu einer Schule für alle Kinder

  • Chapter
Interkulturelle Pädagogik in Integrationsklassen

Part of the book series: Forschung Erziehungswissenschaft ((FO ERZWISS,volume 128))

  • 480 Accesses

Zusammenfassung

Am 27.10.1990 wurde die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher an allgemeinen Schulen in einer ersten Fassung durch den § 10a im Schulgesetz von Berlin verankert. Fortan umfasste der Unterrichts- und Erziehungsauftrag der allgemeinen Schule auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. In dieser ersten Ausführung waren Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen oder schweren Mehrfachbehinderung sowie der Sekundarschulbereich ausgenommen, hierzu sollten entsprechende Schulversuche durchgeführt werden. Die Umsetzung der gemeinsamen Erziehung sollte schrittweise erfolgen und „bis zum Schuljahr 1996/97 die Voraussetzungen für das uneingeschränkte Wahlrecht der Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf zwischen der allgemeinen Schule und einer bestehenden Sonderschule oder Sonderschuleinrichtung121„ geschaffen werden (vgl. Heyer 1998 b). Das Elternwahlrecht über den Lern- und Förderort des Kindes ist nach wie vor auch in der aktuellen Fassung des § 10a vom 20.4.1996 nur in einer eingeschränkten Form gewährleistet und steht unter einem Haushaltsvorbehalt122. Die Schulaufsicht hat generell die Möglichkeit, der Elternentscheidung zu widersprechen, wenn die Empfehlungen des Förderausschusses zu einer konträren Auffassung123 gelangen.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 49.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 64.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  1. (Schu1G) § 10a; Absatz 1; Schulgesetz für Berlin in der Fassung vom 27.10.1990.

    Google Scholar 

  2. (SchulG) § 10a; Absatz 7; Schulgesetz für Berlin in der Fassung vom 20.4.1996.

    Google Scholar 

  3. Ebd., Absatz 4.

    Google Scholar 

  4. A.a.O.

    Google Scholar 

  5. Ebd., Absatz 5.

    Google Scholar 

  6. Immerhin handelt es sich um 4000–5000 Verfahren jährlich (ebd.).

    Google Scholar 

  7. Die Flämingrundschule und die Uckermarkgrundschule in Berlin-Schöneberg.

    Google Scholar 

  8. Dem Stadtbezirk mit der längsten Tradition des Gemeinsamen Unterrichts in Berlin.

    Google Scholar 

  9. Die Diskrepanz zwischen den Angaben von Preuss-Lausitz und Heyer liegt vermutlich in differenten Quellen; Detailliertere Angaben in Kapitel 6.2.1 .

    Google Scholar 

  10. Zwei der für die Untersuchung ausgewählten Grundschulen waren an diesem Schulversuch beteiligt.

    Google Scholar 

  11. Sämtliche Angaben aus: Maikowski 1999.

    Google Scholar 

  12. Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport: Richtlinien für die Lehrerstundenzumessung und die Organisation der Berliner Schule ab dem Schuljahr 1997/98 — Rundschreiben II Nr. 15/1997.

    Google Scholar 

  13. Vgl. ebd.

    Google Scholar 

  14. Berliner Lehrerbildungsgesetz in der Fassung vom 12.3.1997, §15 a, Abs. 5.

    Google Scholar 

  15. Über private Kontakte wurde ich in einem Verfahren durch die Eltern hinzugezogen. Die Förderausschusssitzungen hatten bereits stattgefunden, nach den Aussagen der Eltern ohne eine Einladung. Im Förderausschuss war die Empfehlung für eine Überweisung an eine Sonderschule für Lernbehinderte ausgesprochen worden (auf Grund der Überalterung der Schülerin und wegen Lernschwierigkeiten im Fach Mathematik). Das Gutachten gab keine eindeutigen Hinweise auf die Notwendigkeit einer „sonder“-pädagogischen Förderung. In einem Gespräch mit der zuständigen Schulrätin des Bezirkes gemeinsam mit den Eltern konnte die Überweisung verhindert und eine Eingliederungshilfe (Schulhelferin) initiiert werden. Durch die Hausbesuche in der Familie wurden zahlreiche belastende Faktoren für das Lernverhalten der Schülerin offenbar und die Familie wurde im Weiteren diesbezüglich von einer türkischen Kollegin beraten.

    Google Scholar 

  16. Angabe ohne jene, in welchen kein Förderbedarf festgestellt wurde.

    Google Scholar 

  17. Preuss-Lausitz, nach Rosenberger 1999.

    Google Scholar 

  18. In der Fassung vom 20. August 1980 (GVBI. S. 2103); Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport (Hrsg.): Schulgesetz für Berlin. Berlin 1995.

    Google Scholar 

  19. Ebd. Abs. 2.

    Google Scholar 

  20. Ebd. Abs. 2.

    Google Scholar 

  21. Ebd. Abs. 3.

    Google Scholar 

  22. Ebd. Abs. 4.

    Google Scholar 

  23. Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Berlin, vom 27. Januar 1997, § 35a, Abs.1.

    Google Scholar 

  24. Ebd. Abs. 4.

    Google Scholar 

  25. Kurzbeitrag in der Berliner Morgenpost vom 14.1.1999

    Google Scholar 

  26. Erschienen 1990 (keine Neuauflage bis Januar 2000); zurzeit vergriffen. Vielen der Eltern, deren Kinder heute noch die Schulen für Lernbehinderte besuchen haben ihre Entscheidungen auf dieser Grundlage getroffen. Die Broschüre wurde nach Angaben der Senats-verwaltung bis 1994 ausgegeben.

    Google Scholar 

  27. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Arbeitskreis Neue Erziehung e.V., Eltern beraten Eltern e.V., Eltern für Integration e.V., etc.

    Google Scholar 

  28. In Berlin liegen zweisprachige Broschüren für Eltern (türkisch-deutsch) vom Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. vor, die wichtige Informationen für den Elementarbereich bis zur Einschulung bieten und über die Bezirksämter und deren Organe erhältlich sind. Eine Broschüre zur Einschulung und zur Primarstufe — incl. Informationen zum Angebot des Gemeinsamen Unterrichts — (Neuauflage 2-jährig) wird allen Grundschulen zum Beginn des Schuljahres zugesandt, um sie für Eltern auszulegen. Diese ist bislang nur in deutsch zugänglich, eine zweisprachige Überarbeitung u.a. auch der Leitfaden zum Elternrecht in der Schule, zur Leistungsbewertung und zum Übergang auf die Oberschule sind vorgesehen.

    Google Scholar 

  29. Ein interdisziplinärer Zusammenschluss von Eltern, LehrerInnen, Wissenschaftlerinnen, Verbänden und Vereinen zur Förderung der Entwicklung des Gemeinsamen Unterrichts in Berlin.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2001 Leske + Budrich, Opladen

About this chapter

Cite this chapter

Merz-Atalik, K. (2001). Berlin auf dem Weg zu einer Schule für alle Kinder. In: Interkulturelle Pädagogik in Integrationsklassen. Forschung Erziehungswissenschaft, vol 128. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99982-5_4

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-99982-5_4

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-3210-2

  • Online ISBN: 978-3-322-99982-5

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics