Zusammenfassung
Die Bezeichnung Social-Politik entstand im Rahmen der deutschen Staats- und Sozialwissenschaft in der Vorphase der Ereignisse von 1848. Im Horizont der von Hegel eingeführten Unterscheidung von Staat und Gesellschaft bezeichnete Sozialpolitik sehr allgemein die Vermittlung zwischen marktgesellschaftlicher Privatsphäre und rechtsstaatlicher Öffentlichkeit zur Lösung der ‚socialen Frage‘ Während im Vormärz die soziale Frage noch als Problem des Pauperismus definiert wurde, verschob sich deren Sinngehalt in der Folge zur ‚Arbeiterrage‘ Dementsprechend bezeichnete Sozialpolitik seit den 1880er Jahren alle Bemühungen zur Behebung der spezifischen Nöte der Industriearbeiter. Durch die Kathedersozialisten des Vereins für Socialpolitik und erst recht durch die Bismarcksche Sozialgesetzgebung erhielt der Begriff zunehmend eine staatspolitische Färbung, doch blieben Wortverbindungen wie berufsständische, kommunale oder betriebliche Sozialpolitik erhalten.
Erschienen in: Staatslexikon: Recht — Wirtschaft — Gesellschaft, hrsg. v.d. Görres-Gesellschaft. 7. Aufl., Verlag Herder, Freiburg i. Br., Bd. 5, 1989, Sp. 46–50. Redaktionell überarbeitet.
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Literatur
Zur Entwicklung des Konzeptes von ‚Sozialpolitik‘ im deutschen Sprachraum vgl. nunmehr ausführlich Kaufmann 2001a.
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Kaufmann, FX. (2002). Sozialpolitik: Perspektiven der Soziologie. In: Sozialpolitik und Sozialstaat: Soziologische Analysen. Sozialpolitik und Sozialstaat. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99962-7_2
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