Zusammenfassung
Effizienz impliziert auch die möglichst kostengünstigste Verwirklichung von Umweltzielen4446 Anders ausgedrückt müssen bei der Auswahl umweltpolitischer Instrumente nicht nur der Nutzen der Maßnahmen, sondern auch deren Kosten berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt der bisherigen Untersuchung des Haftungsrechts als umweltpolitisches Instrument bei einer Primärallokation durch Auflagen stand die Haftungsandrohung und ihr Einfluß auf die private Emissionsentscheidung und damit auf die Nutzung der Umweltressourcen. Ziel war es, die Anreize der Umwelthaftung für eine möglichst effiziente Umweltnutzung zu beschreiben: Anders ausgedrückt, wurde der Nutzen ermittelt, Umwelthaftung als umweltpolitisches Instrument bei bestehender Primärallokation durch Auflagen einzusetzen. Weitgehend ausgeklammert wurde bei der Bewertung also bisher die Tatsache, daß der Einsatz umweltpolitischer Instrumente nicht nur Nutzen erzeugt, sondern auch Kosten hervorruft. Sowohl der Einsatz von Auflagen als auch der haftungsrechtliche Umweltschutz ist mit Kosten verbunden. Auflagen müssen festgelegt, kommuniziert und durchgesetzt werden. Zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen müssen Gerichte und Anwälte bemüht werden. Die Korrektur von Fehlallokationen externe Umwelteffekte durch umweltpolitische Maßnahmen verlangt damit den Einsatz von Ressourcen, die anderen Verwendungsmöglichkeiten entzogen werden. Die benötigten Ressourcen variieren je nach institutionellem Arrangement, d.h. je nach eingesetzten umweltpolitischen Instrumenten oder Instrumentenkombinationen.
Chapter PDF
Literatur
Vgl. Cansier 1993, S. 72.
Obwohl einige Autoren von Transaktionskosten sprechen (vgl. Jaeger 1993, S. 311 oder Kirchgässner 1992, S. 24), wird im folgenden der umfassendere Begriff der Kosten verwendet, da es sich nicht primär um Kosten von marktlichen Transaktionen handelt, sondern vielmehr um die Kosten, ein institutionelles Arrangement oder eine Ordnung zu formulieren und durchzusetzen. Zum Begriff der Kosten vgl. Behrens 1986, S. 106 oder Fritsch/Wein/Ewers 1993, S. 6f. Auch das Konzept der tertiären Kosten von Calabresi 1972 greift zu kurz, da damit nur die Kosten der Abwicklung und Verteilung eines Schadens verstanden werden, nicht aber die administrativen Kosten einer Politikformulierung abgedeckt werden. Zu tertiären Kosten vgl. auch Schäfer/Ott 1995, S. 111.
Vgl. für die folgenden Ausführungen auch Michelmann 1993.
Vgl. Medicus 1990, S. 7, Posner 1992, S. 375, Jaeger 1993, S. 283.
Vgl. Siebert 1976, S. 70.
Vgl. Cansier 1993, S. 210, Jaeger 1993, S. 283.
Vgl. Becker 1968 zu einer ökonomischen Analyse von Strafen, die sich zwar auf kriminelles Verhalten bezieht, aber ebenso auf einen Normverstoß im Umweltbereich übertragen werden kann. Für eine ausführliche ökonomische Analyse am Beispiel der deutschen Praxis der monetären Sanktionierung im Umweltbereich vgl. Gelbhaar 1994.
Vgl. Jaeger 1993, S. 284.
Vgl. Shavell I984a, S. 364 und Bauer/von Böventer 1989, S. 444.
Vgl. Cansier 1993, S. 269 und Kirchgässner 1992.
Vgl. Cooter 1991, S. 24.
Vgl. Kirchgässner 1992, S. 24ff, Jaeger 1993, S. 311 und Shavell 1984a, S. 364.
Vgl. Posner 1992, S. 561.
Calabresi faßt diese Kosten unter dem Begriff der tertiären Kosten zusammen und grenzt sie gegen den Wert der verursachten Schäden (primäre Kosten) und gegen die sozialen Nachteile aufgrund der Verteilung dieser Schäden (sekundären Kosten) ab. Vgl. Calabresi 1972, S. 26ff und Dewees 1992, S. 453. Swanson 1991, S. 199 nennt als weitere Transaktionskosten des Haftungsrecht die Kosten, die durch Schäden entstehen, die das Haftungsrecht aufgrund unvollständiger Anreize nicht hat verhindern können.
Es muß darauf hingewiesen werden, daß Schadenregulierungskosten und deren Verteilung auf die Beteiligten wiederum Einfluß auf deren Klagebereitschaft und damit auf die Anzahl der Prozesse und indirekt auf die Vermeidungsmaßnahmen der Emittenten haben. Da die Berücksichtigung dieser Effekte im hier interessierenden Zusammenhang jedoch eine unnötige Verkomplizierung hervorrufen würde, soll an dieser Stelle lediglich auf Literatur zu dieser Thematik verwiesen werden. Vgl. Polinsky/Rubinfeld 1988, Polinsky/Shavell 1989, Polinsky/Che 1991 und Miceli/Segerson 1991.
Vgl. Gelbhaar 1994, S. 221.
Vgl. Ogus 1992, 1994, Faure/Lefevere 1994, S. 10.
Für eine ähnliche Analyse bezüglich Auflagen und Abgaben siehe Baumol/Oates 1990, S. 200ff. Auch Hahn 1990, S. 36 weist auf die Möglichkeit hin, den optimalen Kombinationsgrad verschiedener Instrumente durch die Minimierung der Kosten der einzelnen Konfigurationen, bzw. die Maximierung des daraus resultierenden Nettonutzens zu ermitteln.
Vgl. Sieben 1988, S. 131, Rose-Ackerman 1991, S. 55 und Dewees 1992, S. 453.
In diesem Fall liegt das Minimum der Gesamtkosten bei p;, das eine nur sehr geringe Ausdifferenzierung des Auflagenapparats mit dementsprechend geringem Steuerungsanteil der Auflage bezeichnet. Vgl. auch Cropper/Oates 1992, S. 696
Vgl. Bohm/Russel 1985, S. 434 und Tietenberg 1992, S, 539 der als Beispiel die Regulierung toxischer Stoffe nennt.
Rights and permissions
Copyright information
© 1999 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden, und Deutscher Univerisitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Becker, P. (1999). Die Kosten einer Umweltpolitik durch Umwelthaftung und Umweltauflagen. In: Umwelthaftungsrecht als Instrument der europäischen Umweltpolitik. Ökonomische Analyse des Rechts. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99880-4_7
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-99880-4_7
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8244-6916-1
Online ISBN: 978-3-322-99880-4
eBook Packages: Springer Book Archive