Zusammenfassung
Während die Ermittlungen bei Verstößen gegen politische Paragraphen meistens vom MfS geführt und die Betroffenen in Untersuchungsgefängnissen des Staatssicherheitsdienstes inhaftiert wurden, verbüßte die überwiegende Mehrzahl die verhängte Freiheitsstrafe in den Strafvollzugseinrichtungen des Innenministeriums. Ausnahmen bildeten lediglich die Sonderhaftanstalt des MfS Bautzen II,269 in der die Staatssicherheit besonders prominente oder als gefährlich eingestufte politische Gefangene einliefterte, und das 1974 aufgelöste „Lager X“ des MfS, das Arbeitslager der Staatssicherheit innerhalb des Gefängniskomplexes in Berlin-Hohenschönhausen.270 In den Strafanstalten des Innenministeriums wurden die politischen Gefangenen anders als beim MfS gemeinsam mit kriminellen Straftätern inhaftiert.271
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Raschka, J. (2001). Strafvollzug. In: Kuhrt, E. (eds) Zwischen Überwachung und Repression — Politische Verfolgung in der DDR 1971 bis 1989. Am Ende des realen Sozialismus, vol 5. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99854-5_7
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