Zusammenfassung
Bei den hier untersuchten 406 politischen Verfahren155 konnten nur in einem Bruchteil der Fälle eine konkrete Beeinflussung oder Manipulationen festgestellt werden (diese Verfahren sollen im folgenden Kapitel dargestellt werden). Eine Manipulation von Strafverfahren in großem Ausmaß war während der Amtszeit Honeckers — im Gegensatz zu den fünfziger Jahren — nicht mehr erforderlich, da sich die politische Justiz, wie die Gerichtsbarkeit der DDR insgesamt, als Teil des sozialistischen Systems im Sinn der SED stabilisiert hatte und daher ohne direkte Anleitung der Partei auskam, zumal die Mehrzahl der Richter und Staatsanwälte selbst Mitglied der SED war. Bei der Mehrzahl der politischen Prozesse handelte es sich um Routinefälle, also um Verfahren, die in der Regel nur wenige Stunden dauerten, da sie sich in vorgegebene Schemata einordneten und keine langwierige Rekonstruktion des Tathergangs o.ä. erforderten.
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Raschka, J. (2001). Politische Strafprozesse. In: Kuhrt, E. (eds) Zwischen Überwachung und Repression — Politische Verfolgung in der DDR 1971 bis 1989. Am Ende des realen Sozialismus, vol 5. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99854-5_5
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