Zusammenfassung
Eine wesentliche Voraussetzung der Beteiligung (von Frauen) an Weiterbildung ist das Vorhandensein einer entsprechenden Bereitschaft und Motivation. Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, daß potentielle Weiterbildungsinteressen in jedem Falle auch verwirklicht werden, sondern einer Realisierung mögliche Hindernisse entgegenstehen können. Diese verschiedenen Aspekte im Vorfeld der Teilnahme an Weiterbildung wollen wir im folgenden mit Blick auf die Frauen in den neuen Ländern genauer betrachten.1 Dabei gehen wir davon aus, daß sowohl DDR-spezifische Vorerfahrungen mit Weiterbildung als auch der Stellenwert von Erwerbstätigkeit bei den Frauen und die veränderten Rahmenbedingungen, unter denen Weiterbildung nunmehr stattfindet, eine Rolle spielen.
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Basis der nachstehenden Ausführungen sind in erster Linie die Ergebnisse unserer in den drei Regionen Rostock, Erfurt und Leipzig im Sommer 1993 geführten Gespräche mit Ex-pert/-inn/en arbeitsmarkt-, weiterbildungs- und frauenpolitisch relevanter Institutionen. Einbezogen wurden darüber hinaus Ergebnisse aus der Erhebung der Beratungsbedürfnisse, der Weiterbildungsinteressen und -hemmnisse der Ratsuchenden, die die ins Projekt integrierten Weiterbildungsberatungsstellen für Frauen aufsuchten, und aus den Interviews mit den Beraterinnen, Erkenntnisse aus der Telefonbefragung regionaler Weiterbildungsträger sowie aus der schriftlichen Befragung unter den Kursteilnehmerinnen der FTZ in den neuen Ländern (s. Kap. 1.2).
Leider fehlen zu dieser Frage geschlechtsspezifische Differenzierungen für die neuen Länder, während ein allgemeiner Ost-West-Vergleich einbezogen wurde.
Die übrigen Frauen (2%) machten hierzu keine Angaben.
Dies läßt sich zum einen daran festmachen, daß 37% der Frauen angaben, in den letzten drei Jahren vor dem Umbruch in der DDR einmal oder mehrmals an Maßnahmen beruflicher Weiterbildung teilgenommen zu haben. Zum anderen hatte ein erheblicher Anteil von ihnen nach der Wende außer einen FTZ-Kurs auch Weiterbildungsangebote anderer Träger wahrgenommen (Näheres hierzu s. 7.5).
Mehrfachnennungen waren möglich.
Zur sozio-demographischen Zusammensetzung und zur Erwerbssituation der in die Auswertung einbezogenen Frauen siehe ausführlich Kap. 7.5.
Mehrfachnennungen waren möglich.
Auch in bezug auf die anderweitigen Weiterbildungsaktivitäten der Frauen standen arbeitsmarktpolitische Erwägungen im Vordergrund. Allerdings kam hier der ‚Notwendigkeit, sich an Anforderungen im Beruf anzupassen‘ eine im Vergleich etwas größere Bedeutung zu als dem Motiv, durch die Weiterbildung die ‚Chancen zu verbessern, wieder eine Stelle zu finden‘. Obwohl wir den Erwerbsstatus der Frauen zu der Zeit nicht kennen, dürfte dieser Unterschied auf einen geringeren Anteil damals arbeitsloser Frauen zurückzuführen sein. Für diese Annahme spricht, daß die Befragten zu dieser Weiterbildungsteilnahme relativ häufiger von ihren Arbeitgebern motiviert wurden.
Diese Einschätzungen decken sich insofern mit der These von Kuwan, als die in seine Untersuchung einbezogenen Frauen in den neuen Ländern ihre Weiterbildungsabsichten vergleichsweise häufiger realisiert hatten als Männer, woraus gefolgert wurde, daß Frauen entsprechende Interessen entschlossener und zielstrebiger verfolgen würden (vgl. Kuwan 1992b, S. 40).
Abweichend davon bescheinigte eine Minderheit unter den Expert/-inn/en den Männern in den neuen Ländern eine tendenziell ausgeprägtere Weiterbildungsbereitschaft und -motivation als den Frauen, die vor allem auf ihre traditionelle Rolle als Ernährer und Versorger ihrer Familie sowie auf ihre vergleichsweise besseren Arbeitsmarktchancen als Weiterbildungsanreiz zurückgeführt wurde.
Auch die von uns befragten Weiterbildungsteilnehmerinnen konstatierten — zumindest auf einer allgemeinen Ebene — in erheblichem Maße geschlechtsspezifische Diskriminierungen: Mehr als zwei Drittel von ihnen (69%) teilten ,voll und ganz“ und ein Viertel (26%) ‚teilweise‘ die Ansicht, ,daß Frauen in den neuen Bundesländern — im Vergleich zu Männern — mehr Anstrengungen unternehmen müssen, um einen Arbeitsplatz zu erhalten (z.B. durch Weiterbildung)
Hiermit korrespondierend wiesen auch die in unsere Untersuchung einbezognen Weiterbildungsteilnehmerinnen der FTZ ein relativ hohes Berufsbildungsniveau auf (s. hierzu 7.5).
Danach bestand zwar Anspruch auf Ausbildung und Arbeitsplatz, aber nicht unbedingt im gewünschten Beruf. Vielmehr wurde je nach Bedarf bzw. gesellschaftlichen Erfordernissen auf bestimmte Berufe hin orientiert und bei anderen die Zulassung beschränkt (vgl. Bertram 1993, S. 202).
Um diesem Mißstand zu begegnen und die Mobilität von Frauen zu verbessern, erwähnte eine Expertin, daß im Landkreis Rostock Sonderveranstaltungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für Frauen durchgeführt worden sind.
Zu diesen Veränderungen zählen die Reduzierung des Gesamtvolumens AFG-geförderter Weiterbildungsangebote, die Koppelung der Förderung an den Nachweis guter Vermittlungsaussichten nach Abschluß einer Maßnahme, die Einführung einer Wartezeit vor erneuter Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung und einer in der Regel 30%-igen Beteiligung an den Maßnahmekosten durch die Teilnehmer/-innen.
Keine geschlechtsspezifischen Nachteile durch die Veränderungen der rechtlichen Regelungen konstatierten erwartungsgemäß die Vertreter/-innen der einbezogenen regionalen Arbeitsverwaltungen. Vereinzelt wiesen sie — im Gegenteil — darauf hin, daß Frauen im AFG als besonders zu fördernde Zielgruppe hervorgehoben würden und insofern zum Teil eher Vorteile hätten.
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© 1996 Leske + Budrich, Opladen
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Ambos, I., Schiersmann, C. (1996). Subjektive und objektive Einflußfaktoren auf die Weiterbildungsbeteiligung von Frauen. In: Weiterbildung von Frauen in den neuen Bundesländern. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99801-9_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-99801-9_6
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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