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Wirkungskonzepte und Wirkungsstrategien

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Die diskreten Kontrolleure

Zusammenfassung

Im Wirkungsgefüge des Bundesrechnungshofs nehmen die Öffentlichkeitsdimension und die Differenzierung des Kontrollhandelns in Tätigkeitssegmente eine zentrale Stellung ein. Aufbauend auf den Untersuchungsergebnissen in Kapitel 2.2., werden daher im folgenden die Strukturen der jährlichen Berichterstattung als dem Kern des öffentlichen Tätigkeitssegments eingehender analysiert und mit dem Konzept der Wirkungsstufen verknüpft.

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Literatur

  1. Heuer/Dommach, Finanzkontrolle (Anm. 45), Teil VIII-7.

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  2. In “Fällen von besonderer Bedeutung” kann neben den jährlichen “Bemerkungen”jederzeit ein Sonderbericht angefertigt werden.

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  3. Interessant ist, daß selbst Maunz/Dürig, die ansonsten eine eher restriktive Haltung im Hinblick auf Gestaltungsvorschläge oder gar Beratungsaktivitäten des BRH vertreten, zubilligen, daß im Bericht über die Haushalts- und Wirtschaftsführung durchaus die positiven Seiten im Vordergrund stehen können. Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetzkommentar zu Art. 114, S. 12, Abschn. Nr. 23.

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  4. Heuer/Dommach, Finanzkontrolle (Anm. 45), Teil VIII/7, S. 1.

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  5. Eine detailliertere Darstellung dieser Fragen erfolgt unten in Kapitel 11. (“Massenmedien und Finanzkontrolle”) sowie in Zusammenhang mit der Diskussion von Öffentlichkeit und Arkanum in Kapitel 12.4. unten.

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  6. Diese Konzeption spiegelt sich auch in den “Vorläufigen Richtlinien zur Behandlung der Prüfungsergebnisse” wieder, indem z.B. bei “verbleibenden streitigen Fällen” als Reaktionsmöglichkeit des BRH genannt wird, “in den Bemerkungen zu berichten” (Heuer/Dommach, Finanzkontrolle (Anm. 45), Teil VIII-8, S. 16). Diese Strategie des begrenzten Dissenses ist nochmals aufgespalten, wie unten in Kapitel 6.2. gezeigt wird.

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  7. Heuer/Dommach, Finanzkontrolle (Anm. 45), Teil VIII-7, S.4 f.

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  8. Vgl. hierzu die Überlegungen N. Luhmanns zur Notwendigkeit des Vertrauens; Niklas Luhmann, Vertrauen. Ein Mechanismus der Reduktion sozialer Komplexität, Stuttgart 1968.

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  9. Über die Teilöffentlichkeit “Regierung” erhält die Prüfungsmitteilung ebenfalls den Charakter eines Demonstrations- oder Druckmittels (via Informierung des Bundesministers der Finanzen und/oder anderer Ressorts).

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  10. Die ebenfalls nach innen gerichtete Funktion der “Bemerkungen”als Teil des Informationssystems und als Instrument der Vereinheitlichung wird in Kapitel 3.6.1. und Kapitel 5.4. behandelt.

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  11. Vgl. hierzu und zum folgenden die Kapitel 3.2.3., 3.6. und 4.4.

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  12. Dadurch soll der gesamte Prozeß des Abschlusses des entsprechenden Prüfungsverfahrens so weit wie möglich beschleunigt werden.

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  13. Ein Verantwortlicher formulierte eine eher minimale Beteiligung: “Das Haus insgesamt wird mit den “Bemerkungen”überhaupt nicht befaßt.” Andere Äußerungen lassen dagegen eine breitere Beteiligung innerhalb des BRH vermuten.

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  14. Die Einschätzung von Prüfungsgebietsleitern reicht von “es sind relativ viele Gespräche notwendig, bis eine Bemerkung die endgültige Fassung hat”, bis “Bemerkungen sind die totale Hektik”.

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  15. Vgl. die unterschiedliche Einschätzung der “Öffentlichkeits”-Dimension durch die Prüfungsgebiete. Interessant ist in diesem Zusammenhang der Hinweis, daß die Haushälter, die ja offiziell durch die “Bemerkungen” in den Stand gesetzt werden sollen, die Regierung zu entlasten, zumeist schon vor der Veröffentlichung über die wichtigen “Fälle” informiert seien. Hier kommt offensichtlich die geänderte Rolle des BRH im Haushaltszyklus zum Tragen (vgl. unten Kapitel 6.2.).

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  16. So führen einige BRH-Mitglieder die von “außen” wahrgenommenen Unterschiede weniger auf die Tatsache der 48 unabhängigen Prüfungsgebiete als auf unterschiedliche persönliche Prüfungsstile zurück.

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  17. Diese Untersuchung wurde von mehreren Befragten erwähnt.

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  18. So formulierte es ein an der Entwicklung der “Vorläufigen Richtlinien” Beteiligter.

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  19. Ganz anders ist die Reaktion in den Vorprüfungsstellen. Dort wird die Brauchbarkeit einiger “Hilfen” massiv kritisiert, zugleich aber ein erhöhter Bedarf an abgestimmten Erhebungsinstrumenten artikuliert.

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  20. Zugleich ist aber zu beachten, daß die Rotation tendenziell auch ein Instrument des Präsidenten darstellt, um die Realisierung seiner Konzeption von Finanzkontrolle zu fördern.

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  21. Hierfür wurde jeweils eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

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  22. Vgl. zu diesem Komplex insbesondere oben Kapitel 4. Solange die ausführliche Dokumentation nur in Teilen besteht, kommt den “Bemerkungen” als einem solchen Teil die Funktion eines Vehikels der internen Information und Verständigung zu.

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  23. Entsprechende Sachverhalte sind aus der industrie- und betriebssoziologischen Forschung bekannt, wo den formalen Organisations- bzw. Handlungsvorgaben (“Betriebsordnung” o.a.) eine stark legitimierende Bedeutung zukommt, die faktischen Strukturen und Abläufe daher im “Informellen” bleiben müssen.

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  24. Vgl. oben Kapitel 3.2. für die Tätigkeit von Querschnittsprüfungsgebieten, Kapitel 3.3. und 3.6.2. für Querschnittsprüfungen, die vom Großen Senat beschlossen und von Fachprüfungsgebieten durchgeführt werden, sowie Kapitel 3.4. über Prüfungsgruppen.

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  25. So wird für die “Querschnitts”-Abteilung des BRH hervorgehoben: “Moderne Finanzkontrolle ist immer Aufgabe der Abteilung VII gewesen”, diese war schon immer zukunftsorientiert.

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  26. Vgl. oben Kapitel 4.2. und 4.4.

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  27. Hierin bestehen allerdings nochmals große Unterschiede — entsprechend dem stark differierenden Zuschnitt der verschiedenen Abteilungen.

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  28. Vgl. oben Kapitel 3.5.

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  29. Ein Großteil der Beamten kommt aus den zu prüfenden Verwaltungen.

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  30. Prüfer des höheren Dienstes werden u.a. aus diesem Grunde auch in die Personalrotation einbezogen.

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  31. Vgl. BHO § 102. Der Informationspflicht der “Prüfungsobjekte” steht bis zu einem gewissen Grad eine “Berichtspflicht” des BRH gegenüber, nämlich festgestellte Mängel in der Verwaltung den Verantwortlichen und gegebenenfalls auch dem Parlament mitzuteilen. Allerdings hat diese “Pflicht” eher metaphorischen Charakter, da ihre Ausgestaltung dem BRH selbst obliegt.

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  32. Analoge Regelungen sind auch in anderen Organen zu finden, die dem Parlament auskunftspflichtig sind, zum Beispiel beim Bundesminister der Finanzen.

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  33. Vgl. oben Kapitel 3.3.

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  34. Realiter besteht allerdings kein klarer Schnitt, die Übergänge sind eher fließend.

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  35. Allerdings involvieren auch die Arbeitskontakte ein Moment der institutionellen Repräsentanz, insbesondere, indem die Prüfungsbeamten “vor Ort” als “Beauftragte des BRH” fungieren.

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  36. Vgl. oben Kapitel 3.3.

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  37. Vgl. die wichtige Funktion der Arbeitsgemeinschaft der Rechnungshöfe von Bund und Ländern unten Kapitel 9.

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© 1990 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen

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Diederich, N., Cadel, G., Dettmar, H., Haag, I. (1990). Wirkungskonzepte und Wirkungsstrategien. In: Die diskreten Kontrolleure. Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99759-3_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-99759-3_5

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-12168-0

  • Online ISBN: 978-3-322-99759-3

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