Zusammenfassung
Bei einer großen Untersuchung Mitte der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts kam zutage, dass hohes Umweltbewusstsein und umweltschädliches Verhalten sich keinesfalls ausschließen. Überspitzt formuliert hätte man die Forschungsergebnisse wie folgt zusammenfassen können: Je umweltbewusster sich jemand fühlt, umso schlechter fällt die persönliche Umweltbilanz aus. In den weitergehenden Untersuchungen wurde deutlich, dass die „Umweltbewussten“ im Durchschnitt eine wesentlich höhere Ausbildung besitzen als die weniger Umweltbewussten. Hierdurch verfügen sie in der Regel über besser bezahlte Berufe. Zwar trennen sie sorgfältiger ihren Müll als die weniger Umweltbewussten und kaufen überdurchschnittlich viele Mehrwegflaschen, ihr höheres Einkommen führt jedoch auch zu größeren Wohnungen und Pkw sowie längeren und häufigeren Flugreisen. Dies kompensierte meist ihre Bemühungen, sich umweltfreundlicher zu verhalten. Anders ausgedrückt: Man kann schon ziemlich viele Kunststofftüten verwenden, bis man so viel Öläquivalente verbraucht hat wie der Kerosinverbrauch für eine Flugreise in die USA oder auf die Malediven. Ist der Umweltbewusste also nur ein Heuchler?497
Das folgende Kapitel basiert auf der Veröffentlichung Rogall, H.: Bausteine einer zukunftsfähigen Umwelt- und Wirtschaftspolitik, Berlin 2000, S. 186ff.
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Literatur
Kulke, U.: Sind wir im Umweltschutz nur Maulhelden?, in: Natur 3/1993. Eine neuere Untersuchung mit ähnlichen Ergebnissen findet sich bei Bodenstein, G.; Elbers H.; Spiller A.; Zuhlsdorf, A.: Umweltschützer als Zielgruppe des ökologischen Innovationsmarketings — Ergebnisse einer Befragung von BUND-Mitgliedern, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der UNI Duisburg Nr. 246, Duisburg 1998; vgl. a. Spiller, A.: Was Umweltbewußtsein (nicht) bewirken kann, in: Ökologisch Wirtschaften Nr. 1/2000, S. 13.
Nach Auskunft der Bundesregierung existierten bereits im Herbst 1995 insgesamt 8260 europäische, bundes-und landesrechtliche Vorschriften in Deutschland, davon 800 Umweltgesetze, 2770 Verordnungen und ca. 4690 Verwaltungsvorschriften (vgl. Rathaus und Umwelt, Nr. 5, 1995 ). Es geht also weniger darum die Anzahl der Vorschriften zu erhöhen, als vielmehr um die Steigerung ihrer Effizienz.
Vgl. a. Umweltbundesamt: Nachhaltiges Deutschland, 2. Auflage, Berlin 1998, S. 29. Andere Autoren verwenden andere Klassifizierungen z.B. Wicke, L.: Umweltökonomie, 4. Auflage München 1993.
Vgl. a. Busch, A.: Beurteilungskriterien für umweltpolitische Instrumente, in: Costanza 2001, S. 239.
Z.B. die Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen i.d.F. vom 14.3.1997 und die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen i.d.F. vom 14.3.2001.
Seit der Novellierung des BlmSchG 1985 und der TA-Luft 1985 können sich die Unternehmen einer nachträglichen Anordnung nur noch entziehen, wenn „sie unverhältnismäßig ist“ (vgl. § 17 Abs. 2 BImSchG), der Verweis auf die „wirtschaftliche Unvertretbarkeit“ reicht nicht mehr aus.
Vgl. Berliner Energiespargesetz von 1995, das die Ermächtigung zum Erlass einer Solaranlagenverordnung mit einer Baupflicht von thermischen Solaranlagen für alle Neubauten mit zentraler Warmwassererzeugung des Landes Berlins beinhaltet. Die Verordnung wurde nicht in Kraft gesetzt, das Instrument aber von Barcelona im Jahr 2000 umgesetzt.
Die EG-Richtlinie über die Wirkungsgrade von Heizkesseln (vom 21.5.1992) legt für Gas und Öl befeuerte Warmwasserkessel Mindestwirkungsgrade nach Typen gestaffelt fest (von 84,6% bis 93,6%).
Vgl. Wicke 1993, S. 201ff.
Diese Position vertritt Wicke 1993, der sich insbesondere für marktwirtschaftliche Umweltschutzinstrumente einsetzt. die Reduzierung einer Umweltschadenseinheit mit geringen Mitteln möglich ist, entstehen in anderen Bereichen erhebliche Kosten. Diese Kritik muss für die Zukunft nicht mehr gelten, z.B. erlaubt die Energiesparverordnung die „Verrechnung“ verschiedener Maßnahmen (so kann auf den 512 Einen aktuellen Überblick über die derzeit im Hochschulbereich angebotenen Studiengänge im Umweltbereich gibt: De Haan, G.; Donning, I.; Schulte, B.: Der Umweltstudienführer, Stuttgart 1999.
Vgl. Stockmann, R.; Urbahn, J.: Umweltberatung und Nachhaltigkeit, Dokumentation einer Tagung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, Osnabrück 28./29.05.2000, Berlin 2001.
Vgl. BMU (Hrsg.): Umweltgutachten 1998 des SRU, Kurzfassung Ziffer 23.
Vgl. BMU (Hrsg.): Umweltgutachten 1998 des SRU, Kurzfassung Ziffern 23–24.
Vgl. UBA (Hrsg.): Selbstverpflichtungen und normsetzende Umweltverträge als Instrumente des Umweltschutzes, Umweltbundesamt Berichte 5/99, von Knebel, J.; Wicke, L; Michael, G., Berlin 1999, S. 24.
Vgl. BMU (Hrsg.): Umweltgutachten 1996 des SRU, Kurzfassung, Bonn Febr. 1996, S. 10.
Vgl. BMU (Hrsg.): Umweltgutachten 1996 des SRU, Kurzfassung, Bonn 1996.
BMWi (Hrsg.): Energie Daten 2001, Juli 2000, S. 14.
BMU (Hrsg.): Umweltgutachten 2000 des SRU, Kurzfassung, Berlin 2000, S. 48.
So erklärten im Jahr 2000 zwei führende Vertreter der Berliner IHK, bezugnehmend auf die unzureichende Umsetzung der Selbstverpflichtung der Berliner Wirtschaft zum Bau von Solaranlagen, dass sie keine Selbstverpflichtung mehr unterschreiben würden, in der nicht die Mitgliedsunternehmen mit unterzeichneten.
Vgl. Knebel 1999, S. 524.
Vgl. Knebel 1999, S. 275.
Auf der Grundlage der geänderten VOL (A) und VOB (A), die künftig die Bevorzugung von umweltverträglichen Produkten zulassen, verabschieden immer mehr Kommunen Beschaffungsrichtlinien, in denen die Beschaffung umweltfreundlicher Produkte explizit vorgeschrieben wird (vgl. a. Carl Duisberg Gesellschaft e. V. (Hrsg.): Kommunale Beschaffung als Instrument für eine zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung, Bericht der Fachtagung Berlin 3.-4. November 1999 ).
Vgl. Rogall, H.: Einführung lärmarmer Nutzfahrzeuge in Städten, IZT, Berlin 1994.
Ein eklatantes Beispiel war die öffentlich geförderte Entwicklung lärmarmer Nutzfahrzeuge Anfang der 80er Jahre des 20. Jh. die erst nach Verhängung des Nachtfahrverbotes auf österreichischen Transitstrecken ausreichend angeboten wurden (vgl. Rogall 1994 ).
Nachdem der „Blaue Engel“ 1977 als erstes Umweltzeichen eingeführt wurde, haben mittlerweile zahlreiche Länder und diverse Organisationen verschiedenartige Zeichen und Gütesiegel (ecolabels) eingeführt.
Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten vom 30. 10. 1997, geändert durch VO vom 26. 11. 1999.
Umweltinformationsgegesetz vom B. 7. 1994.
Seit dem 1.1.1992 ist die novellierte Fassung der 11. BImSchV (Emissionserklärungsverordnung) in Kraft, nach der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage verpflichtet sind, die von ihrem Betrieb ausgehenden Luftverunreinigungen anzugeben und den Bericht alle zwei Jahre zu aktualisieren.
Vgl. IÖW/IMUG: Der Nachhaltigkeitsbericht. Ein Leitfaden zur Praxis glaubwürdiger Kommunikation für Zukunftsfähige Unternehmer, Berlin 2001.
Vgl. Wolf, M.: Zur Entwicklung der Umweltberichterstattung von Unternehmen, Berlin 2000.
Verordnung EWG Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993. Konkretisiert wurde die Verordnung durch das deutsche Umweltauditgesetz vom 7. 12. 1995.
Vgl. Cansier, D.: Umweltökonomie, 2. Auflage, Stuttgart 1996, S. 187ff.
Vgl. Costanza 2001, S. 263ff.
Als Vorform ist dies durch die Kfz Steuerbefreiung von 3-Liter-Autos bereits erfolgt.
Vgl. Weizsäcker, E.U. v. et. al.: Faktor Vier: Doppelter Wohlstand — halbierter Naturverbrauch, München 1995, S. 218.
Hiernach erhalten Erzeuger von Strom aus KWK-Anlagen mindestens 9 Pf/KWh von den Netzbetreibern erstattet (vgl. Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz vom 17 Mai 2000).
Vgl. Forschungsverband Sonnenenergie (Hrsg.): Sonne — Die Energie des 21. Jahrhunderts, Themen 2000, S. 40ff.
Vgl. Photon das Solarstrom-Magazin: Ausgabe 5/2001, S. 54.
Vgl. a. Costanza 2001, S. 258f.
Vgl. Wicke 1993, S. 422ff.
Vgl. Wicke 1991, S. 94ff.
Vgl. Ökologische Briefe Nr. 24/1992, S. 14.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden 1985: 12.875, 1990: 21.412 und 1995: 35.643 Umweltdelikte angezeigt. Vgl. UBA (Hrsg.): Daten zur Umwelt, Berlin 1997, S. 83.
EU-Kommisson, Vorschlag für eine Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt, KOM (2001) 139 endg.
Bekannteste Beispiel ist der Umweltplan der Niederlande (vgl. Ministry of Housing, Spatial Planing and the Environment: National Environmental Policy Olan 3, The Hague 1997; vgl. a. Janicke, M.; Jörgens, H.: Nationale Umweltplanung im internationalen Vergleich, Berlin 1996 ).
Nach dem kalifornischen Umweltgesetz („Clean Air Act“) müssen u.a. seit 1998 zwei Prozent der verkauften Neufahrzeuge ohne Verbrennungsmotoren (zero-emissionvehicles) betrieben werden, bis zum Jahr 2003 wird diese Quote auf zehn Prozent erhöht.
Vgl. Costanza 2001, S. 283ff.
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Rogall, H. (2002). Überblick über die Instrumente zur Einleitung einer Nachhaltigen Entwicklung. In: Neue Umweltökonomie — Ökologische Ökonomie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99733-3_8
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