Zusammenfassung
Die Problematik, börsenreifen mittelständischen Unternehmen den organisierten Kapitalmarkt zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung zu öffnen, ist unverändert aktuell. Schon seit mehreren Jahren besteht in Politik und Wirtschaft ein hoher Grundkonsens darüber, die Attraktivität des organisierten Kapitalmarktes für die Risikokapitalfinanzierung mittelständischer Unternehmen zu erhöhen und eine Risikokapitalkultur auf der Seite der Anleger zu schaffen. Insbesondere die Entwicklung der Eigenkapitalausstattung deutscher Unternehmen wird mit großer Aufmerksantkeit verfolgt. Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des unternehmerischen Mittelstandes sind das Erarbeiten von Problemlösungen und die Umsetzung von Reformvorschlägen notwendige und wichtige Aufgaben. Auch die im internationalen Vergleich geringe Inanspruchnahme der Börse zur Eigenkapitalstärkung von mittelständischen Unternehmen war und ist Quelle verschiedener rechts-, steuer- und wirtschaftspolitischer Reformvorschläge zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen. Obwohl verschiedene Initiativen aus Politik und Wirtschaft ergriffen, Maßnahmen vorgeschlagen und teilweise realisiert wurden, kann man keine wesentliche Belebung der Emissionstätigkeit1 mittelständischer Unternehmen und keine wesentliche Verbesserung der Risikokapitalkultur2 an der deutschen Börse verzeichnen.
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Literatur
Dies belegen exemplarisch folgende Zahlen über die Aktie als einen der börsenfähigen Eigenkapitalfinanzierungstitel. Z.B. liegt das gleichbleibende Niveau von ca. 20 Neuemissionen pro Jahr weit unter dem Durchschnitt vergleichbarer Industrieländer. Zudem ist die Kapitalisierung deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich mit nur 23% des Bruttoinlandsproduktes unterdurchschnittlich. Vgl. Rexrodt (1997), Risikokapital, S. 13 und 14.
Z.B. beträgt in Deutschland der im Zeitablauf tendenziell sinkende Anteil der Aktionäre an der Gesamtbevölkerung nur 5,4%, in Großbritannien 17,5% und Schweden mit dem höchsten Aktionärsanteil 35,3%. Vgl. von Rosen (1996), Aktienförderung, S. 466 und vgl. Hopt/Baum (1997), Perspektive, S. 12. Im folgenden beschreibt das Begriffspaar “standardisierter Genußschein” einen Genußschein, dessen Genußscheinbedingungen in bestimmter Weise standardisiert sind.
Er wird u.a. auch deshalb als “Chamäleon des Finanzmarktes” bezeichnet. Vgl. Thielemann (1987), Anlegerschutz, S. 1.
Abgedruckt in: Schmalenbach (1950), Aktiengesellschaft, S. 62. Zudem bemerkt Schmalenbach nicht unkritisch zum Entwurf bzw. zur Begründung des Reichsjustizministeriums: “Nur haben sich die Verfasser selbst in zwei wichtigen Fragen nicht an diese Begründung gehalten, denn sie haben aus der Vielzahl der Erscheinungsformen des Genußscheins für zwei Arten im Entwurf eine ausdrückliche gesetzliche Regelung vorgesehen: für die Gewinnobligation und die stimmlose Vorzugsaktie”. Schmalenbach (1950), Aktiengesellschaft, S. 62.
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Steinbach, M. (1999). Einleitung. In: Der standardisierte börsennotierte Genussschein. Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung, vol 25. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99628-2_1
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