Zusammenfassung
Das System der Wohnungsversorgung in der DDR war geprägt von der Zielsetzung, die Wohnung zu einem Teil der staatlichen Grundversorgung für die gesamte Bevölkerung zu machen. Die Vermietung von Wohnungen sollte keine Quelle von Gewinn mehr sein, und die Wohnungen sollten nach Bedarf, nicht nach Kaufkraft zugeteilt werden. Die überkommene Eigentumsstruktur im Wohnungswesen wurde daher in eine staatlich kontrollierte Wohnungsversorgung transformiert — auf verschiedene Weise: einerseits dadurch, daß der Neubau von Wohnungen nahezu ausschließlich auf Mietwohnungsbau in staatlicher Regie beschränkt wurde, und andererseits dadurch, daß der im Jahre 1949 vorhandene Altbaubestand in zunehmendem Umfang in staatliches Eigentum verwandelt, zumindest aber unter staatliche Verwaltung gestellt wurde. Dieser Prozeß der Verstaatlichung des Wohnungswesens war im Jahre 1989 noch nicht abgeschlossen, vielmehr standen in der DDR verschiedene Eigentumsformen nebeneinander:
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im Altbau-Mietwohnungsbestand gehörte der größte Teil auch 1989 noch privaten Eigentümern, die aber über diese Wohnungen weder verfügen noch sie instandhalten konnten — egal, ob sie in der DDR oder außerhalb lebten;
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das ‚Kleineigentum‘ im Wohnungswesen (1- und 2-Familien-Häuser) blieb von der Verstaatlichung und auch von der staatlichen Verwaltung ausgenommen, wenn die Eigentümer noch selbst in der DDR bzw. in ihrem Haus lebten; der Eigentümersektor wurde seit den 70er Jahren sogar durch ein Eigenheimförderungsprogramm erweitert, in dem ländliche bzw. kleinstädtische Siedler unterstützt wurden, die mit einem hohen Anteil von Eigenarbeit Häuser für die Selbstnutzung errichteten;
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sämtliche Neubau-Mietwohnungen gehörten dem Staat (‚Volkseigentum‘) oder Wohnungsgenossenschaften, die eng mit großen Betrieben verflochten waren und faktisch eine Art Werkswohnungsbau betrieben.
Dieses Kapitel faßt drei von der Berichtsgruppe in Auftrag gegebene Expertisen zu‑sammen: über das Restitutionsverfahren (Reimann 1996), über die Privatisierung im Rahmen des Altschuldenhilfegesetzes (Borst 1996) und über die Großsiedlungen (Hannemann 1996b). Dafür wurden Passagen teilweise auch wörtlich übernommen, ohne daß dies besonders gekennzeichnet wurde.
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Häußermann, H. (1996). Die Transformation des Wohnungswesens. In: Städte und Regionen — Räumliche Folgen des Transformationsprozesses. Berichte der Kommission für die Erforschung des sozialen und politischen Wandels in den neuen Bundesländern e.V. (KSPW), vol 5. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99576-6_7
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