Zusammenfassung
Franchising ist eine Austauschbeziehung zwischen ökonomischen Akteuren, in der ein Akteur, der Franchisegeber, ein Geschäftskonzept gegen Entgelt anderen Akteuren, den Franchisenehmern, zur Verfügung stellt. Das Geschäftskonzept (System-Paket) kann unterschiedlich viele betriebliche Funktionsbereiche umfassen sowie hinsichtlich des den Franchisenehmern in den verschiedenen Funktionsbereichen eingeräumten Handlungsspielraums differieren. Der Franchisenehmer entrichtet in der Regel eine Gebühr bei Aufnahme in das Franchisenetzwerk, darüber hinaus eine laufende fixe oder umsatzabhängige Gebühr sowie häufig eine laufende Marketinggebühr. Der Franchisegeber gewährt neben dem System-Paket das Recht, die Marke zu nutzen sowie in der Regel einen Gebietsschutz. Die Franchisenehmer bringen Kapital, Arbeit und unternehmerisches Know-how ein. In dem der Kooperation zugrundeliegenden Franchisevertrag werden dem Franchisegeber Weisungs- und Kontrollrechte eingeräumt, die es ihm ermöglichen sollen, sein Geschäftskonzept durchzusetzen. Franchisegeber und Franchisenehmer bleiben während ihrer in der Regel langfristigen Kooperation selbständige Unternehmungen. Die Franchisenehmer agieren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
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© 1995 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Kloyer, M. (1995). Einleitung. In: Management von Franchisenetzwerken. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99507-0_1
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Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8244-6258-2
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