Zusammenfassung
Sinnesvermittelte aversive Umweltbedingungen, wie Industriegerüche und Lärm, stellen nach wie vor große Umweltprobleme dar. Legt man die Zahl der anlagenbezogenen Anrufe bei den Gewerbeaufsichtsämtern einer Bewertung der beiden Stressoren zugrunde, so beziehen sich die meisten Beschwerden auf Industriegerüche. In der Zeit von 1985 bis 1990 entfielen 56 % der Klagen bei den Gewerbeaufsichtsämtern in Nordrhein-Westfalen auf Geruchsbelästigungen, während nur 31 % der Anrufe durch Lärmbelästigungen verursacht wurden (Winneke, 1994). Doch während beim Lärm die Belastungsseite mit physikalisch objektiven Verfahren gemessen werden kann, wurde die Untersuchung der Wirkung von Umweltgerüchen außerhalb des Labors bislang durch fehlende objektive Erfassungsmethoden erschwert. Vorwiegend aufgrund dieser Schwierigkeiten gibt es bis heute keine einheitliche gesetzliche Regelung zum Schutz des Menschen vor erheblichen Geruchsbelästigungen, während die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 1968) genaue Richtwerte zur Begrenzung von Schallbelastungen in Abhängigkeit von der Nutzungsart der Gebiete angibt.
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Steinheider, B. (1997). Anwendung in der Praxis. In: Die Wirkungen von Industriegerüchen als Umweltstressoren. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99382-3_8
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