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Der internationale Konfessionskonflikt

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Debatten zwischen Staaten
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Zusammenfassung

Am Ausgang des Mittelalters umfaßte das europäische Staatensystem das Gebiet des lateinisch-christlichen Abendlandes. Der Osten und der Südosten Europas zählten aus teils historisch-kulturellen, teils aktuellen Gründen nicht hinzu: Zum einen waren die Staaten des europäischen Staatensystems aus der mittelalterlichen „societas Christiana“ entstanden, deren Besonderheit als politische Organisationsform unter anderem in der Dualität von weltlicher und geistlicher Herrschaft bestand. An der Spitze des geistlichen Herrschaftssystems stand der Papst, der nicht nur gegenüber den weltlichen Herrschern die Suprematie in allen geistlichen Angelegenheiten beanspruchte, sondern auch gegenüber der Ostkirche die führende Autorität im Christentum insgesamt. Da die Ostkirche diese Unterordnung verweigerte, blieben die orthodox-christlichen Gebiete Europas aus der societas Christiana ausgeschlossen. Zum anderen hatte sich das Osmanische Reich nach dem Fall von Byzanz bis zum ersten Drittel des 16. Jahrhunderts sämtliche orthodoxen Territorien Südosteuropas einverleibt. So blieb als orthodoxer Staat nur das Großfürstentum Moskau, unter dessen Führung Rußland bis zum Ende des 15. Jahrhunderts die Mongolenherrschaft abschütteln konnte. Rußland griff zwar bereits im 16. Jahrhundert in die Kämpfe um das Baltikum ein, blieb aber bis zur Zeit Peters I. eine periphere Macht, die an den europäischen Angelegenheiten nicht kontinuierlich beteiligt war.

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Literatur

  1. Vgl. für den gesamten internationalen Konfessionskonflikt die Überblicksdarstellungen von Engel (1971); Klueting (1989); Lutz (1982); Schilling (1991b).

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  2. Vgl. die Gegenüberstellung der Positionen bei Klueting ( 1989: 177f., 202f.) und bei Vénard ( 1992 ). Als nachrangig betrachte ich unter anderem die Kirchenstruktur und die liturgischen Formen. Die gravierenden Differenzen über die Glaubensquellen und das Papsttum liegen m.E. bereits auf der Berechtigungsebene.

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  3. Elliot (1980: 202). Das galt für den schwedischen Synkretismus unter Johann III. ebenso wie für den von Kaiser Maximilian im Reich.

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  4. Vgl. für die ideologische Argumentation im Konfessionskonflikt Laplanche (1992) und Schönstädt (1978). Schönstädt untersucht zwar die Argumentation aus AnlaB des lutherischen Jubiläums 1617, die von ihm analysierten Argumentationsfiguren haben jedoch für den gesamten Konfessionskonflikt Bedeutung.

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  5. Vgl. für den Konfessionskonflikt ab der Mitte des 16. Jahrhunderts allgemein Elliot (1980) und Platzhoff (1967).

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  6. Vgl. Schilling (1991a: 223f., Zitat 224); außerdem Barrie-Curien ( 1992: 232 ).

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  7. So zitiert Zeeden (1979: 115) den Kurfürsten Friedrich III. von der Pfalz.

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  8. Sie wurden von den konfessionellen Fanatikern verächtlich so bezeichnet, weil sie der Wiederherstellung des inneren Friedens Vorrang vor der Debatte um die theologische Wahrheit einräumten. Vgl. Schnur (1962: 19ff.).

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  9. Vgl. für die Integration Rußlands (Duchhardt 1989: 115); für das Osmanische Reich ist 1856 laut Wight (1977: 117) das weithin akzeptierte Datum.

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© 1995 Leske + Budrich, Opladen

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Schimmelfennig, F. (1995). Der internationale Konfessionskonflikt. In: Debatten zwischen Staaten. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99373-1_6

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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  • Online ISBN: 978-3-322-99373-1

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